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Reise | Fragen zu "technical stop" |
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Hallo,
was ist alles ein "technical stop", wie läuft es in der Praxis und wer praktiziert das so? Soweit ich weiß z.B. ein Tankstop. Wenn ich also einen technical stop deklariere brauch ich keine Landegbühren zu bezahlen? Landen, tanken, Treibstoff zahlen und wieder weg? Würde mich über ein paar Erfahrungen freuen.
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aaaalso....bei unserem flug mit einer malibu von gao nach ghardaia floß der treibstoff über den tankdeckel raus. das wurde beim climbout bemerkt. über funk freundlich gefragt, ob wir nochmal landen könnten und prüfen...kein problem...das passierte 4 x...beim 5ten mal gabs kein fahrwerksgrün...weil der pic in der aufregung über einen schalter die dimmung eingeschaltet hatte...also im tiefflug den turm auf sicht geardownandlocked reporten lassen...gelandet ...problem behoben....wieder gestartet...auf die frage nach der landegebühr: no sir - this is a technical landing - it is free of charge...allah may be with you...allah hu akbar...waren die letzten worte....selten so freundliche menschen getroffen...das bei uns in bayern....wäre an die inquisition weiter gegeben worden...es geschah im namen gottes....waren die letzten worte auf dem scheiterhaufen....
mfg
ingo fuhrmeister
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Eine wirklich allgemeingültige Definition wird es für den Begriff nicht geben - Tankstop klingt allerdings schon mal sehr nach in diese Kategorie fallend.
Aber welcher Flughafen erhebt bei "technical stops" keine Landegebühren?
Grüße Tobias
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Schadet ja niemals einen "technical stop" zu deklarieren und dann zu verhandeln. Mehr als ein normaler Stopp wird er nicht kosten. In Deutschland ist mir kein Flugplatz/-hafen bekannt, der hierfür Sonderkonditionen hätte.
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Hildesheim EDVM bietet 50% Landegebühr-Rabatt ab 200 Euro Tanken, irgend ein anderer Platz (den ich leider mittlerweile vergessen habe) erlässt die Landegebühr sogar komplett wenn man tankt, aber leider gilt das für viel zu wenige Plätze.
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Salzburg (LOWS) erhebt keine Landegebühren, wenn man binnen einer Stunde nach dem Start aus technischen Gründen wieder landet. International wird das nach meiner Erfahrung aber äußerst uneinheitlich gehandhabt, falls online verfügbar, lohnt sich oft ein Blick in die jeweilige Gebührenordnung.
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im östlicheren europa gibt's meist 50% ermäßigung. portoroz jedoch z b erwartet, dass man laut flugplan ein anderes ziel nachweisen kann, und in der luft divertet, um diesen rabatt zu erlangen. zumindest wenn "technical" lediglich tanken bedeutet.
deine auslegung, dass "technical landing" immer genehmigt werden muss, ist genauso wie die pflicht der airlines passagiere (zurück-/weiter-)zubefördern tatsächlich ICAO-hinterlegt ... aber mit "gebührenbefreiung" hast du dir nur einen persönlichen wunsch hineininterpretiert.
udo
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Ich muss ein wenig grinsen: - für 150 EUR die Stunde Sprit verfliegen (oder mehr..), aber dann wegen im Schnitt 15-30 EUR Landingfee eine "technical Landing" konstruieren um die Kohle zu
Ich geh ja schon wieder...
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Einige Plätze sind bei den Landegebühren wirklich... sagen wir mal "komisch". In Berlin sollen es jetzt 83 Euro werden, Frankfurt soll >500 liegen, o.g. Platz in Hildesheim wertet einen "tiefen Überflug" als Landung und bringt verschiedene andere Überraschungen mit.
###-MYBR-###
Lüneburg ist ein Witz (positiv gemeint): 5 Euro Landegebühren für alle LFZ, 10 Euro für den Hanger(!)-Platz pro Nacht die Hälfte für Freigelände.
Schön finde ich auch Kassel: Dort wird nur die 1., 5., 10. usw. Landung berechnet, da kann man - unabhängig vom Betrag - gleich noch ein paar Platzrunden drehen. Leider selten dass ein Flugplatz auf diese Weise etwas für die Flugsicherheit macht.
(Alle Angaben natürlich ohne SQ7500 Gewähr.)
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@ingo fuhrmeister an manchen Tagen sollte man nicht fliegen :-)) @Julian Koerpel ja erwischt ;-) es sind aber "nur" 100 Euro Treibstoff die Stunde @Sebastian Willing in Lüneburg brauchte ich sogar die nicht bezahlen (Gutscheinheft)
Es ging mir eher darum was "üblich" ist. Wenn ich auf einem größeren Platz zum tanken lande und 200 Liter Treibstoff tanke das man dann ggf. die 50 Euro für die Landung sparen kann! Aber es scheint da habe ich wieder eine Halbwarheit gehört und noch was dazu interpretiert!
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Hi, was "üblich" ist, kann ich nicht sagen. Allerdings habe ich letztens eine Cessna nach EDDH zur Wartung geflogen. Als ich mich dann mit dem Prüfer unterhalten habe, sagte er, er habe die Landung als Überprüfungsflug (o.ä., schon ein wenig her) angemeldet, um die Kosten zu reduzieren. Wahrscheinlich gibt es überall Tricks, die man nur kennen muss...
Ich habe eine solche Regelung hier allerdings nicht gefunden. Das kann jeder Flugplatz ja auch selbst festlegen (Notlagen usw. natürlich ausgenommen).
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Es gibt FLugplätze, die selbst bei Notlagen, oder ungplanten Diversions kräftig zulangen.
In UK gibt es das Strasser-Scheme: Strasser
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Hallo Sebastian,
Über Hildesheim kann man ganze Abende lang
Diskutieren... ;-)
Sehr pilotenfreundlich ist aber Ballenstedt (EDCB) am Harz.
Platzrunden für'n Appel und 'n Ei, superfreundliche Jungs bei
Info und leckeres Essen.
Und zusätzlich noch die Chance, mal einen Blick auf die da
stationierte AN-2 zu werfen.
Nur die Piste ist nicht in allen Fällen lang genug.
Olaf
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Danke für den Tipp, Olaf. Haben die auch einen Spielplatz, denn das ist bei meiner Flugplanerin derzeit das ausschlaggebende Kriterium :-)
Die englische Regelung ist natürlich auch gut, das nimmt ein eigentlich nebensächliches Kriterium aus der Entscheidungsfindung im Fall der Fälle.
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Zur Landebahn in Ballenstedt - ist doch m.E. nur für 2t zugelassen - 685m Asphalt sind ja nun auch nicht gerade kurz...
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@Sebastian: Spielplatz ist übertrieben, aber ich glaube, ein kleiner Holzturm, ein Sandkasten und eine kleine Rutsche sind vorhanden.
@Lutz: Die Asphaltpiste ist bis 5,7t zugelassen, die Graspiste für 2t und die AN-2
Olaf
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Ah, ok!
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Viel mehr war das in Damme auch nicht: Wippe, Riesen-Sandkiste und Trampolin, dazu eine eine Transall aus ETNW.
Ich sehe gerade das EDCB auch im LGH 2012 steht - damit wäre ich früher oder später vermutlich sowieso dort gelandet, jetzt vermutlich früher :-)
Morgen steht Lüneburg auf dem Plan, daran wird sich auch nichts mehr ändern, da ich bei den Zielen sowieso kein Mitspracherecht mehr habe, Zoe wählt diese nach den Spielplatzfotos auf den Platz-Homepages aus...
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warte nur ab....bis sie dann älter wird - und nur auf GRAS-plätzen landen will....spätestens dann solltest du hellhörig werden....besonders wenn cheech im tower und chong der einweiser ist...
mfg
ingo fuhrmeister
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Du fliegst ja wie Schlusenbach....
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Hallo,
wenn es um einen Spielplatz geht, kann ich Porta Westfalica (EDVY) empfehlen. Da sitzt man dann auch nett auf der angeschlossenen Terrasse oder in Beachchairs beim Schirmchendrink nebendran.
Gruß,
Carmine
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...gestern sogar mit Live-Musik und Grillstand...
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Als technical stop / landing bezeichnet man in der zivilen kommerziellen Fliegerei generell eine Zwischenlandung ohne Passagiere abzusetzen oder aufzunehmen (weil man dort z.B. dazu keine Verkehrsrechte besitzt), die aber aus Reichweitegründen zum Nachtanken erforderlich ist ... u.a. kann es auch andere Gründe technischer Art geben, aber es wird mit der Landung nichts verdient ... no revenue Im Chicagoer Abkommen von 1944 (Gründung der ICAO) beschrieben als 2.Freiheit der Luft: Das Recht auf eine technische Zwischenlandung in einem fremden Staat. (Also z. B. eine Zwischenlandung zum Tanken, ohne Personen oder Fracht abzuladen oder aufzunehmen.)
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einspruch, euer ehren bezüglich freiheit der lüfte: die icao muss man nicht jedesmal bemühen. ich kann z b in vrsar starten, in pula meinen technischen stop machen, den günstigen sprit und die vergünstigte landung in pula mitnehmen, und fliege dann erst anschliessend in ein drittland. noch passender: ab dubrovnik über rijeka. gründe: ersteres hat keinen sprit, zweiteres ist schon ne strecke (länger als der 2. leg nach münchen)
nur, die regeln in ein und demselben land, sofern nicht kriegsgebiet oder gerade somalia-piraten-insel, sind eher unzweideutig - auch wenn manche länder trotzdem "ausländertarife" haben.
zum ersten absatz der "reichweitenauslegung" gilt der grundsatz: flughäfen haben tonnen von AGB's, ... und der käptn ist der käptn! (das flugzeug fliegt nicht um flughafen-regeln (oder lotsen-anweisungen) zu erfüllen, sondern die flughäfen sind da, um flugzeugtransport zu ermöglichen - eins der obersten prinzipien der luftfahrt, welches oft und gerne vergessen wird)
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Ihr sprecht da über zwei völlig verschiedene Sachen. Die im Chicagoer Abkommen (und z.B. auch in der Eu Luftverkehrspolitik seit den römischen Veträgen so geltende) Definition des technischen Stops bezieht sich tatsächlich zunächst nur mal auf die Frage der Verkehrsrechte und der Frage, ob ich überhaupt landen darf bzw. mir das Land die Landung verweigern darf. - Die Frage nach den Kosten für dabei entstehende Landegebühren ist eine völlig andere und der Flughafenbetreiber ist hier so lange frei, so lange die Gebühren nicht prohibitiv sind oder diskriminierend.
Kann man aber alles auch schön in diesem " tollen Buch" nachlesen ;)
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