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Reise | Die Schweiz und Schengen  
22. Juni 2008: Von Philipp Tiemann 
https://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/893974.html

Damit wird sich das mit dem Fliegen in die Schweiz für viele von uns noch mehr erledigen als bisher. Die Gebühren auf den großen Airports sind jedenfalls, insbesondere inkl. Zollabfertigung, jenseits von gut und böse. Noch katastrophaler ist das ganze für unsere Schweizer Kollegen, da sie nun vor jedem Auslandsflug mit dem Problem konfrontiert sind.

Traurig traurig. Da denkt man, Schengen bringt die Schweiz nach vorne und dann das.
22. Juni 2008: Von Gregor FISCHER an Philipp Tiemann
Erstmal fällt auf: ''Die Oberzolldirektion hat etlichen Flugplätzen mitgeteilt, sie werde ihnen die Bewilligung für Auslandsflüge kündigen...''

Das ist ja eine normale Amtsverfügung, denn es wird keine Bewilligungen mehr brauchen, denn diese sind der status-quo von heute, also vor dem Inkrafttreten von 'Schengen'. Heute kann ich z.B. von Grenchen direkt nach Moskau fliegen - nach Entzug der Zoll-Bewilligung eben nicht mehr. Dafür aber ohne Zollanmeldung nach Nürnberg, Ibiza oder Reims - eben nur noch Schengen-Länder. So versteh ich das.

'Schengen' heisst bekanntlich, dass Personen oder Waren, die sich im SCHENGENRAUM befinden, frei zirkulieren können. Wenn also der Schlagbaum (für Schengen-Europa) an der Grenze fällt, was sollen denn noch Zöllner auf Kleinflughäfen?!

Entweder haben sich da einige Leute im zitierten Artikel getäuscht, oder die Schweiz hat wieder mal eine (saure) Extrawurst gebraten. Abzuwarten!
22. Juni 2008: Von Gerd Wiest an Gregor FISCHER
> 'Schengen' heisst bekanntlich, dass Personen oder Waren, > die sich im SCHENGENRAUM befinden, frei zirkulieren können. Oh nein, das heisst es eben bekanntlich genau nicht. Der Vertrag von Schengen regelt u.a. die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden was in letzter Konsequenz die Abschaffung der Personenkontrollen an den Grenzen ermöglicht. Um freien Warenverkehr geht es dabei ausdrücklich nicht. Für diesen müsste die Schweiz der EU beitreten.
(War nicht in einer der letzten PuF zu diesem Thema was drin?) Wenn Sie von einem nicht-EU Schengen Staat in die EU fliegen (fahren, wandern usw.) wollen gelten nach wie vor die Zollbestimmungen. > Wenn also der Schlagbaum (für Schengen-Europa) an der > Grenze fällt, was sollen denn noch Zöllner auf > Kleinflughäfen?! Das was sie vor Schengen auch gemacht haben - die Einhaltung der Zollbestimmungen überwachen. Deshalb sind sie Zöllner und keine Grenzpolizisten...
22. Juni 2008: Von Gregor FISCHER an Gerd Wiest
^^Um freien Warenverkehr geht es dabei ausdrücklich nicht. Für diesen müsste die Schweiz der EU beitreten.^^

Genau. Ich meinte jedoch Schengenland generell - nun hier sprechen wir ja von der Schweiz. Ich gehe davon aus, dass (private) Personenflüge nach Inkrafttreten der Regelung VON JEDEM FLUGPLATZ von der Schweiz aus ins Schengen-Ausland stattfinden dürfen. Ansonsten wäre dies eine Diskriminierung in Bezug auf die Autofahrer, die ja dann auch über jede Grenze fahren dürfen. (Ohne natürlich Handelswaren mitzuführen)

Stimmt es so?
22. Juni 2008: Von Gerd Wiest an Gregor FISCHER
Nicht ganz.

Es kann auch dem Autofahrer durchaus passieren, nach einem eigentlich problemlosen Grenzübertritt im Landesinneren vom Zoll kontrolliert zu werden. Auch wenn "Wikipedia" hier im Forum als Quelle nicht sehr beliebt ist - die Erläuterungen dort zum "Zollgrenzbezirk" (https://de.wikipedia.org/wiki/Zollgrenzbezirk) sind soo schlecht nicht. Damit ist eine Diskriminierung nicht wirklich gegeben.

Zurück zur Fliegerei: schöner wäre es natürlich, das bisher in der Schweiz gehandhabte Verfahren EU weit einzuführen (ein Stück Papier ausfüllen, zum Zoll faxen und auf einer gewissen Vertrauensbasis mit Stichproben rechnen müssen) anstatt die Liste der Zollflugplätze zusammenzustreichen. Damit würden unnötige Umwege, verbunden mit verlorener Produktivität und verblasenem Sprit eingespart und reisen würde wieder etwas komfortabler...
23. Juni 2008: Von Thomas Borchert an Gregor FISCHER
>^^Um freien Warenverkehr geht es dabei ausdrücklich nicht. Für diesen müsste die Schweiz der EU beitreten.^^

Genau. Ich meinte jedoch Schengenland generell - nun hier sprechen wir ja von der Schweiz. Ich gehe davon aus, dass (private) Personenflüge nach Inkrafttreten der Regelung VON JEDEM FLUGPLATZ von der Schweiz aus ins Schengen-Ausland stattfinden dürfen. Ansonsten wäre dies eine Diskriminierung in Bezug auf die Autofahrer, die ja dann auch über jede Grenze fahren dürfen. (Ohne natürlich Handelswaren mitzuführen)

Stimmt es so? <

Nein. Schengen hat in keinem Schengenland irgendetwas mit Warenverkehr zu tun. Schengen regelt allein den Wegfall grenzpolizeilicher Kontrollen. EU regelt allein den freien Warenverkehr. Beides wird getrennt kontrolliert. UK ist das beste Beispiel: Die sind EU, also braucht man keinen Zoll, wenn man hin und her fliegt. Die sind aber nicht Schengenland, also braucht man eine Grenzkontrolle, in UK per GAR-Formular geregelt, in D über eine normale Einreisekontrolle, die an manchen Plätzen aber auch der BfL durchführen darf.
23. Juni 2008: Von  an Thomas Borchert
Hier noch mein Senf zu dieser nicht einfachen Problematik:

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen
- Zoll und
- Bundespolizei [BP] Personalkontrolle [G R E N Z E R L A U B N I S gem. § 61 (3) Bundespolizeigesetz (BPolG)]

Des Weiteren sind -außer Irland und Großbritannien- alle EU-Länder inzwischen auch "Schengen"-Länder.

Noch etwas: "Schengen" hat nur etwas mit Personen-Kontrolle zu tun.

Aus-/Einflug von einem Nicht-Zollplatz [D] nach/von einem "Schengen"-EU-Land
- kein Zoll
- keine BP
[- Flugplanabgabe prüfen!]

Ausflug von einem Nicht-Zollplatz (D) in ein Nicht-Schengen Land [zB Kroatien, Norwegen .. gilt auch für IRL + GBR]
- Grenzerlaubnis vom BP notwendig ! [Kann aber befreit werden.]
- kein Zoll
- Zielland: Nur Zollflugplatz anfliegen!
[- Flugplanzwang]

Einflug von einem Nicht-Schengen Land nach einem Nicht-Zollplatz (D)
- NICHT ERLAUBT!! ... selbst wenn Flugplan genehmigt.
Es droht ein Strafverfahren wg. illegaler Einreise [BP .. Kosten ca. € 2.400,-] und ein Zollstrafverfahren [Nachverzollung des D-XXXX Flugzeuges. Das ist ein Witz, ist aber so.]
Bitte, bitte glaubt mir das. Das ist so.

[Manche Bundesländer insbesondere die Neuen erteilen sog. Zollplatz- und Grenzerlaubnis-Befreiungen (BP) für Firmen bei häufiger Nutzung ==> Ermässenssache ... Zoll-Terminus: „unabweisbares Bedürfnis“, was auch immer das sein mag.]


Sonderfall Schweiz ab Herbst 2008 ["Schengen"-Land aber NICHT-EU-Land] für Nichtzollplätze (D)
- Ausflug aus "D": BP notwendig [... weil "CH" ein NICHT-EU-Land, kann aber befreit werden. BP ist relativ kooperativ]; kein Zoll notwendig.
- Einflug: nur von einem Zollflugplatz (CH) aus
- Einflug: wg. Zoll-Kontrolle quasi nur Zollflugplatz (D) es sei denn, es liegt eine Zoll-Befreiung vor.

Die Sache ist sehr kompliziert und geistig nicht mehr nachvollziehbar im Vergleich mit PKW-Einreise.

Von wegen Open Sky !?!

Bundespolizei (BP) ist sehr kooperativ. Der Zoll ist eine Katastrophe.

AIS brauchen Sie in dieser Angelegenheit nicht zu fragen. Die haben keine Ahnung.
23. Juni 2008: Von Thomas Borchert an 
>Einflug von einem Nicht-Schengen Land nach einem Nicht-Zollplatz (D)
- NICHT ERLAUBT!! <

Ich bin sicher, dass das nicht so ist. Meine Grenzerlaubnis zum Beispiel erlaubt auch den Flug von England direkt nach Uetersen (direkte Aussage der Bundespolizei). Und die Flugleitung Stadtlohn versichert (neben vielen anderen) glaubhaft, im Auftrag der Bundespolizei die Einreisepapiere prüfen zu dürfen.

Im übrigen sei nochmal auf die im Zusammenhang mit Schengen wenig zielführende Bezeichnung "Zollplatz" hingewiesen. Es geht ja eben nicht um Aufgaben des Zoll. "Airport of Entry" wäre passender.
23. Juni 2008: Von  an Thomas Borchert
>"Ich bin sicher, dass das nicht so ist. Meine Grenzerlaubnis zum Beispiel erlaubt auch den Flug von England direkt nach Uetersen (direkte Aussage der Bundespolizei). Und die Flugleitung Stadtlohn versichert (neben vielen anderen) glaubhaft, im Auftrag der Bundespolizei die Einreisepapiere prüfen zu dürfen."<

Antwort:
1. Stimmt, weil Du eben eine "Grenzerlaubnis" hast. Hast Du sie nicht, gilt meine Aussage.
2. In manchen Bundesländern dürfen "Towerleute" BP-Aufgaben übernehmen. Bei uns in BW war das auch mal so. Wurde gestrichen.

>"Im übrigen sei nochmal auf die im Zusammenhang mit Schengen wenig zielführende Bezeichnung "Zollplatz" hingewiesen. Es geht ja eben nicht um Aufgaben des Zoll. "Airport of Entry" wäre passender."<
###-MYBR-###Antwort:
RICHTIG! "Airport of Entry" ist korrekter.
###-MYBR-###---------------
Was die zolltechnische Abwicklung betrifft hat der Bundesrechnungshof für diese "Chaos" gesorgt. Er hat der Zollverwaltung empfohlen, viele grenznahe Airport of Entry zu schließen und sie zusammen zu legen.

Er hat aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zollverwaltung Ausnahmeregelungen erlassen kann.

Und genau dies macht sie nicht (wenigstens hier in BW).

Wir haben vor einem Oberfinanzgericht geklagt und durften einen betonharten Zoll (es ging um Einreise CH ==> D) erleben.
23. Juni 2008: Von Gregor FISCHER an 
Hallo, ganz am Schluss steht in ihrem Posting, um was es dem User, den diesen Thread eröffnet hat, geht:

^^es ging um Einreise CH ==> D^^

Offensichtlich weiss niemand richtig Bescheid. Was früher war, interessiert auch nicht.

Darf ich sehr präzise fragen?

1. Der Anschluss der Schweiz an 'Schengen' wird die Zollstellen (z.B. Basel/Weil am Rhein) überflüssig machen, das heisst aufheben. JA oder NEIN?

2. Wenn das so ist, darf ich auch von einem Segelfluggelände(z.B. - Courtelary) nach einem 'ausländischen' Platz wie z.B. Winzeln-Schrammern fliegen, sofern ich einen Flugplan aufgebe. JA oder NEIN?

Das ist alles was interessiert in diesem Zusammenhang. Leute, die nach Luxor und Moskau fliegen, tun dies bestimmt von einem Flughafen und dort hat es nach wie vor Zoll und Polizei.
23. Juni 2008: Von Philipp Tiemann an Thomas Borchert
Der Mann versteht's nicht. Lassen wir es dabei beruhen. Im Übrigen werde ich mich an keinem Thread mehr beteiligen, wo Herr Fischer reinfunkt.

@Herr Fischer: Bitte jetzt nicht mehr hierauf antworten!
23. Juni 2008: Von Gerd Wiest an Gregor FISCHER
> Sonderfall Schweiz ab Herbst 2008 ["Schengen"-Land aber
> NICHT-EU-Land] für Nichtzollplätze (D)
> - Ausflug aus "D": BP notwendig [... weil "CH" ein
> NICHT-EU-Land, kann aber befreit werden. BP ist relativ
> kooperativ]; kein Zoll notwendig.
> - Einflug: nur von einem Zollflugplatz (CH) aus
> - Einflug: wg. Zoll-Kontrolle quasi nur Zollflugplatz (D)
> es sei denn, es liegt eine Zoll-Befreiung vor.

Auch wenn ich nicht verstehen will wieso wir jetzt zwischen zwei Schengen Staaten BP brauchen aber zwischen einem EU und einem nicht EU Land keinen Zoll - ist eigentlich egal denn (davon ausgehend dass das oben stimmt):

> 2. Wenn das so ist, darf ich auch von einem Segelfluggelände
>(z.B. - Courtelary) nach einem 'ausländischen' Platz wie
> z.B. Winzeln-Schrammern fliegen, sofern ich einen Flugplan
> aufgebe. JA oder NEIN?

NEIN - ausser Ihr Segelfluggelände ist "Zollflugplatz" (und meiner Meinung nach eben nicht "Airport of entry", da Schengen) und Sie fliegen nicht nach Winzeln sondern nach Donaueschingen (da Winzeln - soweit ich mich erinnere - kein Zollflugplatz ist).

Herr Fischer, wo sind Sie denn die vielen Tausend Stunden geflogen wenn Sie nicht den Unterschied zwischen Zoll und Einreise kennen? (grübel...)
24. Juni 2008: Von  an Gerd Wiest
Es ist nicht das erste Mal, dass hier diese Problematik diskutiert wird, aber ich bin es leid, mich ständig zu wiederholen, weil es schon wirklich haarsträubend ist, wie hier 2 völlig von einander unabhängige Dinge immer wieder vermischt und durcheinander geworfen werden.

Durch eigene Theorien oder ständige Wiederholungen, wird dies auch nicht wahrer...

Nochmal und zum letzten Mal:
1. Schengen = Personenverkehr > Zuständigkeit: Bundespolizei / Grenzpolizei der Länder
2. Nicht-EU = Warenverkehr > Zuständigkeit: Zoll


Das eine hat mit anderen erst mal nix zu tun!

Die Zollflugplätze - oder wie es korrekt im Zoll-Deutsch heißt - "Besonderere Landeplätze" werden durch das Bundesministerium für Finanzen festgelegt! Das legt auch fest, wann diese Plätze zu benutzen sind! Das sich hier die Bundespolizei mit anhängt, ist wieder eine andere Sache.

Wenn ich von Schengen nach Schengen fliege, brauche ich keinen "Besonderen Landeplatz", wohl aber von/nach Drittländer oder EU-Mitgliedsstaaten mit besonderem Status (z.B. GB: Zoll nein, Personenkontrolle ja, da Nicht-Schengen)

###-MYBR-###Grüße,
TS###-MYBR-###
24. Juni 2008: Von Gerd Wiest an 
Hallo ATCler,

wieso die Aufregung? Wir sind uns doch alle (mit einer Ausnahme) einig - jeder versucht eine geeignete Formulierung zu finden, bisher scheinbar recht erfolglos.

Ich habe vor langer Zeit (als es den ENGELMOSER noch gab) gemutmasst, dass wir hier alle Teil eines Psycho-Experiments sind, wahrscheinlich für eine Doktorarbeit oder so.

In diesem Sinne

Gerdl
24. Juni 2008: Von Gerd Wiest an Gregor FISCHER
Sorry, habe eben gemerkt dass bei meiner letzten Antwort was verloren ging, erlauben Sie es mir hier noch nachzutragen (auch wenn die Kollegen an diesem Thread langsam verzweifeln).

> 1. Der Anschluss der Schweiz an 'Schengen' wird die
> Zollstellen (z.B. Basel/Weil am Rhein) überflüssig machen, > das heisst aufheben. JA oder NEIN?

NEIN

Ich gehe davon aus, dass Sie die Zollstellen am Boden (also die für KFZ, Fussgänger usw.) meinen. Schengen wird die Grenzübergänge überflüssig machen, nicht aber die Zollstellen. Wenn Sie den weiter oben erwähnten Wikipedia Artikel gelesen (und ein paar Links verfolgt) haben dann wissen Sie, dass es (in D) auch mobile "Zollstellen" gibt.

So, jetzt langt's mir aber auch - ich geb' auf, Sie haben gewonnen.
24. Juni 2008: Von  an Gregor FISCHER
Beitrag vom Autor gelöscht
24. Juni 2008: Von  an Gregor FISCHER
Zu deinen präzisen Fragen:

>"1. Der Anschluss der Schweiz an 'Schengen' wird die Zollstellen (z.B. Basel/Weil am Rhein) überflüssig machen, das heisst aufheben. JA oder NEIN? "<

Eindeutig: NEIN
[Zoll hat nichts mit "Schengen" zu tun.]

>"2. Wenn das so ist, darf ich auch von einem Segelfluggelände(z.B. - Courtelary) nach einem 'ausländischen' Platz wie z.B. Winzeln-Schrammern fliegen, sofern ich einen Flugplan aufgebe. JA oder NEIN? "<

Eindeutig: NEIN
Da bekommst Du ein Zollstrafverfahren an den Hals. Deine D-registrierte Maschine wird erneut verzollt.
[Mit Flugplan hat das überhaupt nichts zu tun.]
Bevor Du CH verlässt, musst Du dort erst einen "Zollflugplatz" anfliegen. Dito in "D" (zB Donaueschingen). In 90% der Fälle wartest Du dort ca. 1 Stunde, bis Dir der Tower sagt: "Zoll hat keine Zeit - sie können weiterfliegen".

Reales Beispiel:
----------------
[Am letzten Samstag 21.6.08 ereignet]
Eine Schweizer PA18 landet in Konstanz. Konstanz hat seit einigen Jahren den "Zollplatz-Status" verloren.
Es rauschten zwei VW-Busse an.

- einer vom Zoll
- einer von der BP

Die beiden Piloten standen kreidebleich mit zitternden Beinen neben ihrer Maschine.

Papiere wurden gecheckt - wildes Handy-Telefonieren mit übergeordneten Dienststellen.

"Illegales Einreisen" war der meist benutzte Terminus.

Die beiden Piloten wurden sogar mit dem Bus zum Hauptzollamt nach Konstanz gebracht.

Was passiert jetzt?
- der Zoll wird wohl kein Verfahren eröffnen, da ja nichts zu verzollen gab. Maschine ist HB-registriert. Aber laut gültigen Zollgesetze wäre auch ein Pfändung der Maschine vorstellbar.
- die Bundespolizei wird wohl ein Bußgeldverfahren wg. illegaler Einreise eröffnen. Wird wohl € 1.000,- pro Nase betragen (normalerweise € 2.500,-).

Wäre dasselbe mit einer D-registrierte Maschine passiert, dann hatte der Zoll zugeschlagen mit einer Nachverzollung des Flugzeuges.

Ist hier schon alles passiert.

Trägt man solche Sachverhalte den Bundes- und Landtagsabgeordnete vor, erntet man nur ein Kopfschütteln.

Spricht man mit dem zuständigen Referatsleiter im Finanzministerium ... auch hier großes Verständnis ... man möge sich mit dem Hauptzollamt vor Ort arrangieren.

Klagt man vor dem Finanzgerichtshof, dann zollt der Richter auch großes Verständnis, nur könne er nicht die Zollgesetze ändern.

Niemand ändert was - und wir sind die Deppen.
24. Juni 2008: Von Oliver Giles an 
>>Konstanz<<
Dazu mal ne Frage:
Wäre es praktikabel vor Abflug mal dort anzurufen,
zwecks "Bestellung" von Zoll/BP?
Kostet wahrscheinlich was,aber wohl weniger als Bußgeld/Nachverzollung.
Wohin soll denn derjenige fliegen der tatsächlich nur nach Konstanz will??
Nach Donaueschingen u. zurück nach Konstanz?
Und wieviel würde das kosten(für Bsp.172er),
im Vergleich zu der Zoll/BP-Extrawurst.
Braten denn Zoll/BP solche würschtl?
Wenn sie sich drauf einlassen wäre ja zumindest schonmal nichts "illegal".
Grübel.....

mfG OLVIS
25. Juni 2008: Von Andreas Riedel an Oliver Giles
25. Juni 2008: Von  an Oliver Giles
>"Wäre es praktikabel vor Abflug mal dort anzurufen, zwecks "Bestellung" von Zoll/BP? "<

In dieser Richtung gingen ja unsere Vorschläge ...
... FAX an Tower (Konstanz)
Drei Personen an Bord (mit Adresse und Personal-Kennzeichen)
Keine zu verzollenden Waren
Pilot und Paxe bleiben bei der Maschine bis "ok" kommt.

BP wäre damit einverstanden. Nicht jedoch der Zoll ... obwohl das Hauptzollamt nur 4 km vom Flugplatz entfernt.

Begründung vor Gericht: Personalmangel

So muss man nach Donaueschingen/Friedrichshafen fliegen verliert mindestens 1,5 Stunden

Übrigens wird dieses Procedere an einigen Plätzen (= "Nicht"-Zollplätzen) in den Neuen Bundesländern praktiziert.
25. Juni 2008: Von  an Oliver Giles
>"Wäre es praktikabel vor Abflug mal dort anzurufen,
zwecks "Bestellung" von Zoll/BP?"<

In der gerichtlichen Auseinandersetzung haben wir folgendes vorgeschlagen:
FAX an Tower (zur Weiterleitung an den Zoll)
- Kennzeichen
- Von xxx nach yyy
- Datum, Uhrzeit der Landung
- Adressen der Personen mit Personal-Nummern
- keine zu verzollenden Waren
- Personen bleiben bis zum Eintreffen des Zolls oder des "OK" beim Flugzeug

Also mehr kann man echt nicht tun.

Anwort des Zoll: Abgelehnt wg. Personalmangel
[... obwohl das Hauptzollamt in Konstanz nur 4 km vom Flugplatz entfernt ist.]

Übrigens war die BP mit diesem Procedere einverstanden.

Übrigens wird dies an einigen "Nicht"-Zollplätzen in den Neuen Bundesländer so gehandhabt.
["Nicht-Zollplätze ist eine umgangssprachliche Bezeichnung. Korrekt muss es lauten "besondere Landeplätze"]

Da das abgelehnt wurde, müssen wir nach Donaueschingen/Friedrichshafen fliegen - was insgesamt einen Zeitverlust von 1,5 h erzwingt.
25. Juni 2008: Von  an 
Deine Beiträge sind alle durchwegs korrekt.

Ich bin mal im Internet fündigt geworden. Darf ich Dich einmal bitten folgenden Beitrag zu lesen:

https://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/grenzav/gesamt.pdf
und
https://www.buzer.de/gesetz/4005/a55824.htm
###-MYBR-###Da wird in Anlage 3 (zu § 2) eine Liste (Stand: 22.3.2007 Präambel) von "besonderen Landeplätze" aufgeführt, in der "Konstanz" wieder erscheint.
Ist der doch veraltet?!?

Des Weiteren kann man unter:

https://lexetius.com/2005,380

ein Urteil der BFH lesen zum Thema: "Entzug der Berechtigung des Status "besonderer Landeplatz"
[sehr juristisch - übersteigt meinen Horizont]
25. Juni 2008: Von Oliver Giles an Andreas Riedel
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Juni 2008: Von  an 
Hallo Herr Walter,

genauso verfahren wir am Flugplatz Hof (EDQM).
Früher hatten wir auch Unzulänglichkeiten, was den Meldeweg bzw. das Verfahren für die Abfertigung betrifft.

Seit einigen Jahren haben wir die Einzelmeldungen von Polizei und Zoll nach einer Besprechung zusammengefasst und vereinheitlicht.
###-MYBR-###Verfahren:
Die PIC macht einen FPL, den wir erhalten.
egal ob es sich um eine ARR oder DEP handelt, wird aufgrund dieser Daten der Zoll und/oder Polizei per Telefon informiert.
Diese Dienststellen entscheiden dann gemäß ihrer Personallage und Verfügbarkeit, ob man zum Flugplatz kommt und kontrolliert oder nicht.

Sollte es nicht möglich sein, so wird vor Abflug oder nach der Landung der beschriebene Meldebogen vom PIC ausgefüllt und von der Luftaufsicht entsprechende weggefaxt. FERTIG!
Zum Abgleich wird der Flug noch in einer Auslandsmeldeliste eingetragen, als Nachweis für uns, dass alles korrekt gemeldet wurde. Sollte dies nicht regelmäßig korrekt ablaufen, so wäre dies ein Grund, den Status als "Besonderer Landeplatz" abzuerkennen.

Den Meldebogen haben wir auch auf der Homepage des Aero-Club Hof als Download, so kann der PIC das Ganze in aller Ruhe zusammen mit dem FPL vorbereiten.

Das Verfahren ist übrigens ähnlich dem der Schweiz, wo es auch eine Zollabfertigungsliste gibt, die ausgefüllt werden muss.
1. Juli 2008: Von Gregor FISCHER an 
Gestern war ich in Grenchen und habe mich auf dem Flugplatz erkundigt, wie das dann mit Schengen aussehen soll.

Richtig wissen tut es keiner, aber immerhin:

1. Ab November 2008 könnte die Schengen-Vereinbarung mit der Schweiz anlaufen.

2. Da der Zoll ja nicht betroffen ist, bleibt dieser bestehen. Da wird es aber nur Stichproben geben und 'Erklärungen' liegen auf. Für Flüge nach GB und RU wird die Kantons-Polizei beigezogen, welche ein kleines Büro erhalten soll.

3. Flugplan wie bisher, mit EET für Frankreich-Boundary.

Nun, was mich anbelangt, werde ich abwarten, bis die Zollstellen an den grenzüberschreitenden Strassen abgebaut werden. Dann werde ich seelenruhig mit telefonischem Flugplan vom kleinsten Grasplatz nach Deutschland, Spanien und Frankreich fliegen und abwarten was passiert. Vermutlich nichts - denn das wäre Diskriminierung.

Und die sollen mir nicht mit der Sicherheit und Bin Laden kommen....

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