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22. Juni 2008: Von Gerd Wiest an Gregor FISCHER
Nicht ganz.

Es kann auch dem Autofahrer durchaus passieren, nach einem eigentlich problemlosen Grenzübertritt im Landesinneren vom Zoll kontrolliert zu werden. Auch wenn "Wikipedia" hier im Forum als Quelle nicht sehr beliebt ist - die Erläuterungen dort zum "Zollgrenzbezirk" (https://de.wikipedia.org/wiki/Zollgrenzbezirk) sind soo schlecht nicht. Damit ist eine Diskriminierung nicht wirklich gegeben.

Zurück zur Fliegerei: schöner wäre es natürlich, das bisher in der Schweiz gehandhabte Verfahren EU weit einzuführen (ein Stück Papier ausfüllen, zum Zoll faxen und auf einer gewissen Vertrauensbasis mit Stichproben rechnen müssen) anstatt die Liste der Zollflugplätze zusammenzustreichen. Damit würden unnötige Umwege, verbunden mit verlorener Produktivität und verblasenem Sprit eingespart und reisen würde wieder etwas komfortabler...

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