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24. Juni 2008: Von  an Gerd Wiest
Es ist nicht das erste Mal, dass hier diese Problematik diskutiert wird, aber ich bin es leid, mich ständig zu wiederholen, weil es schon wirklich haarsträubend ist, wie hier 2 völlig von einander unabhängige Dinge immer wieder vermischt und durcheinander geworfen werden.

Durch eigene Theorien oder ständige Wiederholungen, wird dies auch nicht wahrer...

Nochmal und zum letzten Mal:
1. Schengen = Personenverkehr > Zuständigkeit: Bundespolizei / Grenzpolizei der Länder
2. Nicht-EU = Warenverkehr > Zuständigkeit: Zoll


Das eine hat mit anderen erst mal nix zu tun!

Die Zollflugplätze - oder wie es korrekt im Zoll-Deutsch heißt - "Besonderere Landeplätze" werden durch das Bundesministerium für Finanzen festgelegt! Das legt auch fest, wann diese Plätze zu benutzen sind! Das sich hier die Bundespolizei mit anhängt, ist wieder eine andere Sache.

Wenn ich von Schengen nach Schengen fliege, brauche ich keinen "Besonderen Landeplatz", wohl aber von/nach Drittländer oder EU-Mitgliedsstaaten mit besonderem Status (z.B. GB: Zoll nein, Personenkontrolle ja, da Nicht-Schengen)

###-MYBR-###Grüße,
TS###-MYBR-###
24. Juni 2008: Von Gerd Wiest an 
Hallo ATCler,

wieso die Aufregung? Wir sind uns doch alle (mit einer Ausnahme) einig - jeder versucht eine geeignete Formulierung zu finden, bisher scheinbar recht erfolglos.

Ich habe vor langer Zeit (als es den ENGELMOSER noch gab) gemutmasst, dass wir hier alle Teil eines Psycho-Experiments sind, wahrscheinlich für eine Doktorarbeit oder so.

In diesem Sinne

Gerdl
25. Juni 2008: Von  an 
Deine Beiträge sind alle durchwegs korrekt.

Ich bin mal im Internet fündigt geworden. Darf ich Dich einmal bitten folgenden Beitrag zu lesen:

https://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/grenzav/gesamt.pdf
und
https://www.buzer.de/gesetz/4005/a55824.htm
###-MYBR-###Da wird in Anlage 3 (zu § 2) eine Liste (Stand: 22.3.2007 Präambel) von "besonderen Landeplätze" aufgeführt, in der "Konstanz" wieder erscheint.
Ist der doch veraltet?!?

Des Weiteren kann man unter:

https://lexetius.com/2005,380

ein Urteil der BFH lesen zum Thema: "Entzug der Berechtigung des Status "besonderer Landeplatz"
[sehr juristisch - übersteigt meinen Horizont]

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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