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Sonstiges | CVFR-Berechtigung - Rechtliche Feinheiten  
29. Februar 2008: Von Christian Kamp 
Hallo miteinander,
in den letzten Tagen drängt sich mir als Inhaber eines ICAO-PPL ohne CVFR aber mit Nachtflugberechtigung (Ja, das gibt´s) eine Frage auf, die sicher für viele interessant ist:
Mit dieser Lizenz darf man in Deutschland nicht im Charly-Luftraum fliegen (!). Inhaber eines US-PPL dürfen das, die FAA kennt ja keine CVFR-Berrechtigung. Was ist, wenn man sich eine US-Lizenz auf Basis des ICAO-PPL besorgt, hat man dann die o.g. Einschränkung ungangen? Besten Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Christian Kamp
29. Februar 2008: Von reiner jäger an Christian Kamp
Nein, das geht nicht, weil diese Validation sich 1:1 aud den deutschen Schein und die Lizenzen bezieht die eingetragen sind. Das ist ja keine eigenständige Lizenz. Ausserdem gilt sie nur in USA, bzw auf N-registrierten Fliegern.
29. Februar 2008: Von Kai Lendermann an reiner jäger
Noch etwas komplizierter (und ein nicht "bereinigtes" nationales Relikt):

Für LR C braucht man nach Deutschem Recht CVFR oder IFR. Das bedeutet auch, dass ich selbst mit einem eigenständigen US PPL in D nicht in LR C darf, wenn kein Instrument Rating vorhanden ... kurios.
29. Februar 2008: Von Gerhard Uhlhorn an Kai Lendermann
Und ich dachte, dass es das CVFR-Problem gar nicht mehr gibt. Eigentlich muss man ja nur vorgegebene Kurse und Höhen fliegen können, und das sollte ohnehin jeder Pilot beherrschen!
29. Februar 2008: Von Florian Guthardt an Kai Lendermann
....fragt sich natürlich noch wer sich dran hält.....

Wenn jemand mit US PPL auf N-Reg hier rumfliegt darf er meines Erachtens aber sehr wohl in C rein, schliesslich wird in den USA auch beim PPL schon sehr viel mehr wert auf Funknavigation und basic instrument flying gelegt als hier!
29. Februar 2008: Von Michael Stock an Christian Kamp
Hallo Herr Kamp,

ich habe zwar die CVFR-Berechtigung auf der Basis eines ICAO-PPL durch einen reinen Verwaltungsakt erhalten, aber dazu hatte ich eine nur zeitweilig vorhandene Moeglichkeit genutzt: Ausstellung eines oesterreichischen ICAO-PPL auf Basis des deutschen ICAO-PPL (ohne CVFR). Damit hatte ich automatisch die Berechtigung, alle ICAO-Luftraeume befliegen zu duerfen. In Oesterreich gab es niemals eine "CVFR-Berechtigung", da musste schon immer jeder Pilot einen von ATC vorgegebenen Kurs fliegen und Hoehe halten koennen ;-) Nach Einfuehrung von JAR-FCL in Oesterreich hat mir AustroControl dann angeboten, meinen oesterreichischen ICAO-PPL auf JAR-FCL umzustellen.

Vor einigen Jahren gab es ein kurzes Geplaenkel zwischen AustroControl und dem Luftamt Suedbayern, welches die Meinung vertreten hatte, mit einem oesterreichischen ICAO-PPL duerfte man in D keinen LR C befliegen. AustroControl hat dann dem LBA unmissverstaendlich mitgeteilt, dass es eine solche Einschraenkung laut den ICAO-Bestimmungen nicht geben kann. Seither ist Ruhe.

Sie koennten jetzt zwar auch einen oesterreichischen JAR-FCL PPL erwerben, aber nach den gueltigen Bestimmungen hat (soweit ich das weiss) Ihr Heimatland die Lizensierungszustaendigkeit fuer Sie. Wenn Sie den JAR-FCL-Schein eines anderen Landes haben wollen, muessen Sie einen Wohnsitz oder (im Falle Oesterreich) ersatzweise eine berufliche Taetigkeit dort nachweisen.

Viele Gruesse,

M. Stock
5. März 2008: Von Erwin Schlawuttke an Michael Stock
Habe dazu auch eine interessante Anekdote:

Habe meinen US-PPL 1997 erworben. Nach Erfüllen sämtlicher behördlicher Anforderungen zur Umschreibung habe ich dann 1999/2000 meinen ICAO PPL-A erworben - damals allerdings ohne CVFR und Nachtflug.

Ein paar Jahre später kam dann ja JAR-FCL, seitdem können Inhaber eines US-PPLs eine Umschreibung inkl. Nachtflug und LR-C-Berechtigung erhalten.

Das Tolle: Da ich jetzt schon den dt. PPL-A habe, kann ich meinen US-PPL nicht mehr in einen JAR-FCL umwandeln. Will ich in Deutschland also nachts fliegen, muss ich sämtliche Prüfungen und Nachweise für CVFR und Nachtflug erneut erbringen. Schon traurig, wenn ich bedenke, wie einige meiner Flüge anders (und definitiv sicherer) verlaufen wären, hätte ich diese Berechtigungen gehabt. Aber bevor ich mir diesen bürokratischen Irrsinn wieder antue, werde ich demnächst meinen US-IFR ablegen. Irgendwann...
5. März 2008: Von  an Erwin Schlawuttke
Is ja super! Bald wird irgend so ein die Luft Beaufsichtigender einen Lufthansa-ATPLer mit long range und allem pipapo aus dem Cockpit holen, weil der sich erdreistet hat, ohne entsprechendes Medical und VFR-Nacht nach 17:00 Uhr mit seinem eigenen Auto nach Hause zu fahren. Der darf dann erst wieder als Passagier in ein Flugzeug einsteigen, wenn er nachweisen kann, dass er von einem gewissen Herrn Wegener gezüppt wurde.
5. März 2008: Von Michael Stock an Erwin Schlawuttke
Hallo Herr Schlawuttke,

ich habe auch einen vollwertigen US-PPL. Wenn man dessen Berechtigungen in einen deutschen oder oesterreichischen JAR-FCL-Schein uebernehmen lassen will, verfallen alle Behoerden in tiefe Ratlosigkeit. Deutsche Behoerden winden sich wie die Aale, weil sie nicht akzeptieren wollen, dass man in den USA LR B/C befliegen darf, das in D dann aber infolge mangelnder Qualifikation (CVFR) auf einmal nicht mehr gelten soll. Nachtflug ist das naechste Problem. Komplett neben der Spur laeuft alles, wenn man sein US Seaplane Rating umgeschrieben haben moechte ;-)

Eigentlich ist das alles ziemlich laecherlich.

Viele Gruesse,

M. Stock
6. März 2008: Von Florian Guthardt an Michael Stock
Mich würde mal interesieren wie viele deutsche Flugschulen noch überleben würden wenn man in D eine Ausbildung nach US Recht machen könnte und auch hier die Prüfung ablegen könnte...
Die momentane Haltung der Behörden zielt meines Erachtens hauptsächlich auf den Bestandsschutz der Ausbildungsbetriebe in Deutschland / Europa ab!
7. März 2008: Von Intrepid an Florian Guthardt
Es würde mehr Schulen geben, weil es auch mehr Schüler geben würde.

Es gibt sehr viele zum Beispiel, die sich für den Erwerb einer Instrumentenflugberechtigung interessieren. Die meisten nehmen nach Prüfung des Ausbildungsumfanges wieder Abstand. Mich beschleicht das Gefühl, dass da Absicht hinter steckt. Der IR-Fragenkatalog ist eine Teilmenge des ATPL-Fragenkataloges, man muss sich Gedanken über 60 Tonnen schwere Flugzeuge in FL 340 machen. Aber darüber wurde ja schon oft geschrieben ...
8. März 2008: Von Florian Guthardt an Intrepid
Ganz karer Fall einer fehlenden Lobby... Ich habe vor 8 Jahren, da war ich 18, meinen PPL in den USA gemacht... 1 Buch für 100 USD deckte alle Theoriefragen ab. Selbes bei IFR, CPL und CFI dann in den darauf folgenden Jahren! Hier in D musste ich zur Anerkennung ein veraltetes grottenschlechtes LuftrechtBuch kaufen und dann eine Theorie Prüfung im Regierungspräsidium machen welche ich in den USA in jeder Flugschule am Rechner machen kann ..... einfach Wahnsinn.


Sehr traurig, dass hier fast niemand PPL-IFR hat obwohl es von den Wetterlagen sehr ratbar wäre!

Das Problem fngt aber hier schon beim Flieger an....

2 mal NAV-COM in einer 152er macht einem zum Teilnehmer im IFR System in der USA! Hier braucht man Avionik für 20-30k Euro um legal mitmachen zu dürfen.... sehr traurig!
10. März 2008: Von Walter Pastucha an Erwin Schlawuttke
Zitat: "....Ein paar Jahre später kam dann ja JAR-FCL, seitdem können Inhaber eines US-PPLs eine Umschreibung inkl. Nachtflug und LR-C-Berechtigung erhalten. Zitatende
Hallo, ich waere sehr daran interessiert, wie das funktioniert.
mfg.
Walter Pastucha

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