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Hallo Herr Kamp,
ich habe zwar die CVFR-Berechtigung auf der Basis eines ICAO-PPL durch einen reinen Verwaltungsakt erhalten, aber dazu hatte ich eine nur zeitweilig vorhandene Moeglichkeit genutzt: Ausstellung eines oesterreichischen ICAO-PPL auf Basis des deutschen ICAO-PPL (ohne CVFR). Damit hatte ich automatisch die Berechtigung, alle ICAO-Luftraeume befliegen zu duerfen. In Oesterreich gab es niemals eine "CVFR-Berechtigung", da musste schon immer jeder Pilot einen von ATC vorgegebenen Kurs fliegen und Hoehe halten koennen ;-) Nach Einfuehrung von JAR-FCL in Oesterreich hat mir AustroControl dann angeboten, meinen oesterreichischen ICAO-PPL auf JAR-FCL umzustellen.
Vor einigen Jahren gab es ein kurzes Geplaenkel zwischen AustroControl und dem Luftamt Suedbayern, welches die Meinung vertreten hatte, mit einem oesterreichischen ICAO-PPL duerfte man in D keinen LR C befliegen. AustroControl hat dann dem LBA unmissverstaendlich mitgeteilt, dass es eine solche Einschraenkung laut den ICAO-Bestimmungen nicht geben kann. Seither ist Ruhe.
Sie koennten jetzt zwar auch einen oesterreichischen JAR-FCL PPL erwerben, aber nach den gueltigen Bestimmungen hat (soweit ich das weiss) Ihr Heimatland die Lizensierungszustaendigkeit fuer Sie. Wenn Sie den JAR-FCL-Schein eines anderen Landes haben wollen, muessen Sie einen Wohnsitz oder (im Falle Oesterreich) ersatzweise eine berufliche Taetigkeit dort nachweisen.
Viele Gruesse,
M. Stock
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Habe dazu auch eine interessante Anekdote:
Habe meinen US-PPL 1997 erworben. Nach Erfüllen sämtlicher behördlicher Anforderungen zur Umschreibung habe ich dann 1999/2000 meinen ICAO PPL-A erworben - damals allerdings ohne CVFR und Nachtflug.
Ein paar Jahre später kam dann ja JAR-FCL, seitdem können Inhaber eines US-PPLs eine Umschreibung inkl. Nachtflug und LR-C-Berechtigung erhalten.
Das Tolle: Da ich jetzt schon den dt. PPL-A habe, kann ich meinen US-PPL nicht mehr in einen JAR-FCL umwandeln. Will ich in Deutschland also nachts fliegen, muss ich sämtliche Prüfungen und Nachweise für CVFR und Nachtflug erneut erbringen. Schon traurig, wenn ich bedenke, wie einige meiner Flüge anders (und definitiv sicherer) verlaufen wären, hätte ich diese Berechtigungen gehabt. Aber bevor ich mir diesen bürokratischen Irrsinn wieder antue, werde ich demnächst meinen US-IFR ablegen. Irgendwann...
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Is ja super! Bald wird irgend so ein die Luft Beaufsichtigender einen Lufthansa-ATPLer mit long range und allem pipapo aus dem Cockpit holen, weil der sich erdreistet hat, ohne entsprechendes Medical und VFR-Nacht nach 17:00 Uhr mit seinem eigenen Auto nach Hause zu fahren. Der darf dann erst wieder als Passagier in ein Flugzeug einsteigen, wenn er nachweisen kann, dass er von einem gewissen Herrn Wegener gezüppt wurde.
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Hallo Herr Schlawuttke,
ich habe auch einen vollwertigen US-PPL. Wenn man dessen Berechtigungen in einen deutschen oder oesterreichischen JAR-FCL-Schein uebernehmen lassen will, verfallen alle Behoerden in tiefe Ratlosigkeit. Deutsche Behoerden winden sich wie die Aale, weil sie nicht akzeptieren wollen, dass man in den USA LR B/C befliegen darf, das in D dann aber infolge mangelnder Qualifikation (CVFR) auf einmal nicht mehr gelten soll. Nachtflug ist das naechste Problem. Komplett neben der Spur laeuft alles, wenn man sein US Seaplane Rating umgeschrieben haben moechte ;-)
Eigentlich ist das alles ziemlich laecherlich.
Viele Gruesse,
M. Stock
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Mich würde mal interesieren wie viele deutsche Flugschulen noch überleben würden wenn man in D eine Ausbildung nach US Recht machen könnte und auch hier die Prüfung ablegen könnte... Die momentane Haltung der Behörden zielt meines Erachtens hauptsächlich auf den Bestandsschutz der Ausbildungsbetriebe in Deutschland / Europa ab!
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Es würde mehr Schulen geben, weil es auch mehr Schüler geben würde.
Es gibt sehr viele zum Beispiel, die sich für den Erwerb einer Instrumentenflugberechtigung interessieren. Die meisten nehmen nach Prüfung des Ausbildungsumfanges wieder Abstand. Mich beschleicht das Gefühl, dass da Absicht hinter steckt. Der IR-Fragenkatalog ist eine Teilmenge des ATPL-Fragenkataloges, man muss sich Gedanken über 60 Tonnen schwere Flugzeuge in FL 340 machen. Aber darüber wurde ja schon oft geschrieben ...
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Ganz karer Fall einer fehlenden Lobby... Ich habe vor 8 Jahren, da war ich 18, meinen PPL in den USA gemacht... 1 Buch für 100 USD deckte alle Theoriefragen ab. Selbes bei IFR, CPL und CFI dann in den darauf folgenden Jahren! Hier in D musste ich zur Anerkennung ein veraltetes grottenschlechtes LuftrechtBuch kaufen und dann eine Theorie Prüfung im Regierungspräsidium machen welche ich in den USA in jeder Flugschule am Rechner machen kann ..... einfach Wahnsinn.
Sehr traurig, dass hier fast niemand PPL-IFR hat obwohl es von den Wetterlagen sehr ratbar wäre!
Das Problem fngt aber hier schon beim Flieger an....
2 mal NAV-COM in einer 152er macht einem zum Teilnehmer im IFR System in der USA! Hier braucht man Avionik für 20-30k Euro um legal mitmachen zu dürfen.... sehr traurig!
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Zitat: "....Ein paar Jahre später kam dann ja JAR-FCL, seitdem können Inhaber eines US-PPLs eine Umschreibung inkl. Nachtflug und LR-C-Berechtigung erhalten. Zitatende Hallo, ich waere sehr daran interessiert, wie das funktioniert. mfg. Walter Pastucha
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