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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Januar 2022: Von Sven Walter an Guido Frey Bewertung: +3.00 [3]

Das krasse ist ja (und a) auch Dank von mir b) ja die IAOPA hat da tolle Arbeit geleistet c) hast du vielleicht recht, dass man sich mit kleinen Schritten genügen muss):

Die großen Schritte und wesentlichen Vereinfachungen fallen jedem von uns, der selbst fliegt und schon mal im Ausland war, sofort auf.

RNAV-Approaches ohne Ende selbst mit höherem Minimum ergeben auf jede Gras- wie Betonbahn Sinn. Flugleiterpflicht pauschal für jeden Platz unter 10.000 Flugebewegungen zu streichen ist absolut sinnvoll, meinetwegen mit Enthaftung des Betreibers, solange er einmal pro Woche die Piste abfährt und das in einer Kladde handschriftlich vermerkt. Hauptbuch abschaffen wäre sehr sinnvoll im Sinne der Datensparsamkeit.

Und dann einfach nur in deutschen Gesetzen immer sofort streichen, was jetzt europäisch geregelt ist, wäre äußerst vernünftig.

Allein der Sprachduktus der Berichte erklärt ja schon, warum wir uns als Land zu Tode bürokratisieren... wäre mal eine tolle Bachelorarbeit für Linguisten.

14. Januar 2022: Von Guido Frey an Sven Walter

@Sven Wie siehst Du als Jurist die rechtlichen Möglichkeiten, den Flugleiterzwang möglichst unbürokratisch aus der Welt zu schaffen?

Nachdem die entsprechenden NfL zurückgezogen sind, haben die Flugplatzgenehmigungen, die einen Flugleiter üblicherweise fordern ja weiterhin Bestandskraft.

Gibt es hier für den Gesetzgeber oder die zuständigen Landesluftfahrtbehörden eine Möglichkeit, diese Klauseln pauschal für kraftlos zu erklären?

Wenn jede einzelne Genehmigung dafür geändert werden muss, so wird das Beharrungsvermögen der Platzbetreiber vermutlich groß sein: Viele Platzbetreiber fürchten mit jedem Änderungsantrag neue Anhörungen, Restriktionen, Genehmigungsverfahren, Kosten etc...

Ich glaube, hier ist noch etwas Arbeit nötig, denn ansonsten haben wir zwar im November 2023 die Änderung des ICAO-Amenments und die zurückgezogenen NfL zur Flugleiterpflicht, aber trotzdem nichts gewonnen, wenn die Flugplatzgenehmigungen den Flugleiter weiter verpflichtend fordern...

15. Januar 2022: Von Sven Walter an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Pessimistisch bis hoffnungslos...

Am besten wäre es noch, in der totalen Walachei ohne NIMBYs und mit einem Mittelständer mit ordentlich Jobs vor Ort loszulegen. Bin aber ganz schwach im Verwaltungsrecht.

Wenn das dann geräuschlos durchgewunken werden wird.. kann man womöglich mit dem juristischen Argument kommen, dass die NImBys kaum tangiert sind, da deren Belastung ein reiner Rechtsreflex sei, keine Geltendmachung eigener Rechte. Wäre bei der Abschaffung des Hauptbuches ja auch ohne Drittwirkung.

Vielleicht wären da 15 Musterplätze zu identifizieren, die sich dann als Schulungsschwerpunkte etablieren gut. Oder das exakte Gegenteil, um zu zeigen, dass es keine Verkehrszunahme gäbe, will sagen, dann kommen halt ein paar externe Cirren für Geschäftstermine unter der Woche, aber die Flüge verzehnfachen sich nicht ad hoc. Auf jeden Fall auf die tiefen Früchte zielen.

Was fällt euch an Plätzen ein? Für beide Szenarien? Welche Bundesländer? EDHB? EDCA? Straubing und Allendorf fallen einem ja mit als Erstes ein, naheliegenderweise :-). Was ist mit den ganzen Plätzen mit Absetzbetrieb, der sich selbst sowieso am besten auf der Frequenz organisiert? Gerade mit Segelflugbetrieb wegen der Startleiter oder gerade nicht? EDRH?

P.S.: Das Buch von Prof. Giemulla ist in der Fachbibliothek, hab's nicht zuhause und war beruflich damit noch nicht befasst. Ich hab in meinem Leben nur die Platzgenehmigung eines einzigen Platzes gelesen, die war von 1961 oder so und extrem liberal - "daytime VFR", sozusagen. Ohne Flachs. Nur gab es später ein selbstkasteiendes Gentlemen's Agreement mit der Gebietskörperschaft, so dass das ein eher selten anzufliegender Platz wurde, mit Krakeelern in der Nachbarschaft.

Von daher wäre irgendwas direkt an der Autobahn, oder mit progressiven Bürgern und Bürgermeistern und Landesbehörden, vermutlich im Osten? - wohl der beste erste Anlaufpunkt. Und alle Genehmigungen selbst wörtlich durchlesen. Sollte mich wundern, wenn das per Allgemeinverfügung oder Gesetzesänderung ad hoc einheitlich zu ändern wäre, bin aber wie gesagt da so firm wie ein Hautarzt bei proktologischen Fragen: Studiengrundkenntnisse, und dazu lange her.

22. Februar 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Mittlerweile ist auch die Antwort des BMVI mit den Tischvorlagen eingetroffen. Leider verbirgt sich darin nichts neue für die GA. Wenn jemand trotzdem noch Interesse daran hat, so sind die beiden Vorlagen unter https://fragdenstaat.de/a/236889 einsehbar.

3. März 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +3.00 [3]

In 2018 war in den Protokollen des Bund-Länder-Fachausschuss eine Arbeitsgruppe zum Thema Fliegen ohne Flugleiter und sachkundige Person angekündigt. Leider taucht davon in den Protokollen der folgenden Ausschusssitzungen nichts mehr auf.

Daher habe ich jetzt nochmal konkret nach der angekündigten Arbeitsgruppe eine Anfrage gestellt. Ich denke, bis zu einer Antwort wird noch etwas Zeit vergehen. Wer dem Fortgang der Anfrage folgen möchte, kann dies unter https://fragdenstaat.de/a/242390 tun.

4. März 2022: Von airworx Aviation an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Vielleicht weil es jetzt BMDV heißt ..... Digital kommt vor Vekehr ;-)

18. März 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +16.00 [16]

Jetzt wird es gerade mal wieder spannend:

Das Ministerium versucht zu mauern. Auf meine Anfrage wurde mir eine Zwischennachricht geschickt. Die Anfrage sei kompliziert und würde umfangreiche Recherche benötigen. Kostenpunkt zwischen 30 und 500 EUR. O-Ton: "Die Gebühr für Ihr Informationsbegehren wird voraussichtlich im oberen Bereich dieses Rahmens liegen. Daher wird um Rückmeldung bis zum 30.03.2022 gebeten, ob Sie an Ihrem Antrag und, wenn ja, im vollen Umfang festhalten möchten.".

Habe jetzt mal in vollem Umfang an dem Antrag festgehalten und um Ausstellung eines klagefähigen Kostenbescheides gebeten...

Bin mal sehr gespannt, was sich da tut und was der Hintergrund dieser Abwehrreaktion ist (Keine Lust auf Arbeit oder keine Lust auf Öffentlichkeit?), denn bisher wurden meine Anfragen sehr korrekt und vergleichsweise unbürokratisch beantwortet...

Wer Lust hat, dem ganzen zu folgen, kann das unter https://fragdenstaat.de/a/242390 tun.

18. März 2022: Von Markus S. an Guido Frey Bewertung: +3.00 [3]

Sehr gut! Bin dafür, dass wir Dich ggf. finanziell im eigenen Interesse unterstützen. Ich bin mit meinem Anteil dabei.

18. März 2022: Von Joachim P. an Markus S. Bewertung: +2.00 [2]
Super Idee, bin auch dabei.
18. März 2022: Von Guido Frey an Markus S. Bewertung: +12.00 [12]

Vielen herzlichen Dank für diese wohlgemeinte Solidarität. Ich weiß das wirklich zu schätzen. Allerdings bin ich in der glücklichen Lage, dass ich mir diesen Streit ohne Probleme leisten kann. Von daher schlage ich vor, die angebotene monetäre Unterstützung lieber denjenigen zukommen zu lassen, die sie wirklich benötigen (siehe z. B. Thread über die Ukraine).

Sehr viel mehr als über Geld würde ich mich im Zusammenhang mit dem Thema Fliegen ohne Flugleiter über aktive Mitwirkung an Euren/Ihren Heimatplätzen freuen:

Es wäre schön, wenn (auch vielleicht durch einen freundlichen und sanften Anstupser aus der Nutzerschaft) sich der ein oder andere Platz schon mal auf die Zeit nach dem November 2023 vorbereitet (Anfrage an die Luftfahrtbehörde nach notwendiger Genehmigungsänderung, Zeiten für Fliegen ohne Flugleiter, Verfahren fliegerisch und vereinsintern etc.).

18. März 2022: Von Carmine B. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]
Ebenso
19. März 2022: Von Chris _____ an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Einfach klasse Aktion Guido!

23. April 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +4.00 [4]

Inzwischen stellt sich das Ministerium tot oder meine Rückantwort ist irgendwo verschollen gegangen... Ich habe jetzt nochmal eine freundliche Erinnerung geschickt (siehe https://fragdenstaat.de/a/242390 ). Mal sehen, was noch so passiert...

24. April 2022: Von Stefan Jaudas an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Egal, wer vorne dirigiert, die Verwaltung spielt die Neunte.

24. April 2022: Von Frank Richter an Guido Frey

Macht's eigentlich Sinn, hier die AOPA mit ins Boot zu holen? Die sind doch - möglicherweise zu Recht - ganz doll stolz auf das, was sie erreicht haben?

24. April 2022: Von Guido Frey an Frank Richter Bewertung: +2.00 [2]
Die AOPA ist in der Richtung schon sehr aktiv und hat einiges erreicht. Die rechtlichen Hürden fallen durch den Einsatz der AOPA im November 2023. Allerdings müssen jetzt noch die Platzbetreiber überzeugt werden. Dazu ist sehr interessant, in welcher Form sich die Behörden schon vorbereitet haben (Welche Hürden muss ein Platzbetreiber z. B. für die Änderung seiner Genehmigung nehmen?). Daher rührt mein Interesse an dem besagten Protokoll.
24. April 2022: Von Philipp Tiemann an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

November 2022.

5. Mai 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Nachdem ich eine Erinnerung geschickt habe, telefonisch versucht habe die Referatsleiterin an die Strippe zu bekommen und eine Mail an die Referatsleiterin direkt geschrieben habe, kam eine dürre Mail ihres Referenten zurück, dass sich die Bearbeitung der Anfrage "wegen Corona" verzögere... Siehe https://fragdenstaat.de/a/242390

5. Mai 2022: Von Nicolas Nickisch an Guido Frey

Schon allein deshalb darf Corona nicht wegfallen. Da können die Inzidenzen ins Bodenlose fallen. Schutz muß sein. und wenn - dann bereitet man sich eben auf die nächste Welle (die perfekte ?) vor.

10. Mai 2022: Von Guido Frey an Guido Frey Bewertung: +8.00 [8]
Langsam tut sich etwas:
Das Ministerium hat die Anfrage beantwortet und den Schriftverkehr herausgegeben (siehe https://fragdenstaat.de/a/242390 ).
Das Dokument ist jedoch eher für Masochisten (200 Seiten zusammenkopierte Mails, einige Anmerkungen des Ministeriums sind geschwärzt).


Soweit ich das quergelesen habe, kristallisieren sich folgende Handlungsstränge heraus:

1. Die Richtlinien für den Brandschutz an Flugplätzen sollen grundsätzlich geändert werden. So soll die Ausrüstung nach ICAO und nicht mehr nach nationalen Richtlinien erfolgen. Die Ausrüstung soll auch modernisiert werden. Was das für Folgen für welche Plätze hat, kann ich nicht wirklich beurteilen.

2. Bezüglich des Wegfalls des Brandschutzes für nichtgewerblichen Verkehr, sprich Fliegen ohne Flugleiter und sachkundige Person, gibt es anscheinend grob zwei Fraktionen unter den Bundesländern:

a) Einige wünschen sich den generellen Entfall der Verpflichtungen für Flugplätze mit nahezu ausschließlich nichtgewerblichem Verkehr.

b) Andere Bundesländer möchten das gegenüber der ICAO höhere Schutzniveau erhalten. So soll die Verpflichtung nur entfallen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten und nur bei Flugbetrieb mit einem einzigen Flugzeug (siehe Entwurf ab S. 103).

b) wäre m. E. ein Supergau. Damit wäre die Änderung der ICAO komplett verpufft und alles bliebe wie bisher. Ein VFR-Verkehrslandeplatz müsste an einem trüben Herbsttag auch für nur eine tägliche Flugbewegung durchgehend mit einem Flugleiter besetzt sein… Sobald zwei Flugzeuge in Flugplatznähe sind, ist auch schon wieder ein Flugleiter bzw. sachkundige Person erforderlich…

Ich fürchte, da ist noch viel Lobby-Arbeit erforderlich.
10. Mai 2022: Von P. K. an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Herzlichen Dank für dein Engagement!

Das Dokument ist ja ein Paradebeispiel deutscher Bürokratie und als jemand, der (zum Glück) nicht aktiv mit solchen behördlichen Prozessen in Berührung kommt, kann man nur den Kopf schütteln. Gefühlt die ersten 100 Seiten betreffen die Terminfindung einer Sitzung im Jahr 2018 in Kassel zu dem Thema.

Ohne mir wirklich ein Urteil über den Inhalt erlauben zu können (mangels detaillierter Kenntnis der Thematik) fällt mir auf, dass

- einige Bundesländer sich offenbar gar nicht mit dem Thema auseinandersetzen (z.B. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern)

- einige Bundesländer sehr "Pro-Fliegen-ohne-Flugleiter" sind, bspw. NRW. Hier wird explizit auf eine Angleichung an Frankreich oder die skandinavischen Länder hingwiesen.

- offenbar noch gar nicht entschieden ist, was genau "nicht-/gewerblicher Verkehr" in dem Zusammenhang bedeuten soll und hier noch keine abschließende Definition besteht. Findet bereits gewerblicher Verkehr an einem Flugplatz statt, wenn dort eine (gewerbliche) Flugschule stationiert ist? Oder von einer (gewerblichen) Flugschule angeflogen wird? Oder an dem Platz mit bspw. einer C172 gewerbliche Rundflüge angeboten/durchgeführt werden?

Ich hoffe auch auf entsprechende Lobbyarbeit der entsprechenden Verbände.

10. Mai 2022: Von airworx Aviation an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Danke für deine Arbeit erst mal !

ich hab mir das jetzt echt mal gegeben und alles durch gelesen ....................

Es ist echt eine Frechheit die Bewertungen und Neufassungen so zu schwärzen, das man keinerlei Schlüsse ziehen kann. Das ist keine angemessene Information. Die mails wer wann Zeit hat und wer sich abgeseilt hat sind ja wirklich uninteressant.

Die Art solcherlei Themen im Umlaufverfahren abzustimmen innerhalb von Behörden ist eh schon eine Katastrophe,wenn man dann auch noch als Überschrift "Neufassung und Überarbeitung also Anpassung der Vorschriften an den heutigen Stand" nennt und nicht "Abschaffung der unseligen und unsinnigen NfL" dann begreift schon mal die Hälfte gar nicht um was es eigentlich geht.

Wenn man dann auch noch in der Hauptsache Feuerwehrhäuptlinge nimmt, die nichts anderes kennen als Brandschutz, dann gnade Gott...

hoffentlich geht das nicht in die Hose.. ich bin grad nicht zuversichtlich.

lg

15. Mai 2022: Von Mike G. an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Guten Morgen... nachdem ich gestern Abend nochmal zufällig auf diesen Artikel stieß, verschlug es mir den Atem. Heute morgen dachte ich an einen schlechten Traum. Aber leider war dem nicht so....

Kurzer Auszug:

"2 Betriebliche Anforderungen
................
Rettungs- und Feuerlöschdienste müssen auf einem Flugplatz

- während der veröffentlichten Betriebszeiten und
- während des gewerblichen Betriebs von Luftfahrzeugen sowie
- während des Flugbetriebs mit mehreren Flugzeugen im Flugplatzbereich

bereitgestellt werden.

Zu allen anderen Fällen kann mit Zustimmung des Flugplatzhalters nichtgewerblicher Flugbetrieb
ohne die Bereitstellung von Feuerlösch- und Rettungsdiensten durchgeführt werden......
Entwurf, Stand: 22.10.2021"


Es gibt Platzbetreiber, welche sich aufgrund der Aussage des Verkehrsministeriums die NfL 72/83 zurückziehen zu wollen bereits intensiv mit der Verbesserung von Services, Öffnungszeiten und Preisstrukturen befasst haben. Anträge zur Änderung der Betriebsgenehmiung wurden vorformuliert. In diesem Zusammenhang liest sich obiger Entwurf wie ein Schlag ins Gesicht. Die ICAO wollte zur Erleichterung der AL genau dies verhindern. Wie der "Fachausschuss" aus "commercial air transport operations" mit einem Handstreich "gewerblichen Betrieb" macht erschließt sich nicht. Sollte dieses Machwerk tatsächlich so umgesetzt werden, waren alle Bemühungen umsonst und die Verhältnisse würden zementiert. Es ist an uns, alle erdenklichen Kanäle und Netzwerke zu bemühen, damit dieser Albtraum nicht Wirklichkeit wird.

15. Mai 2022: Von Mike G. an Mike G. Bewertung: +5.67 [6]

Nachdem sich jedes Bundesland ohne jegliche Rücksprache mit Platzbetreibern und meist nicht im Sinne unseres VLP äußert, erlaube ich mir ebenfalls einen an ICAO angelehnten Entwurf nebst Kommentierung und freue mich über Feedback aller anderen Betroffenen:

Entwurf eines ungenannten VLP:

Rettungs- und Feuerlöschdienste müssen auf einem Flugplatz

⁃ während der gewerblichen Beförderung von Personen, Fracht oder Post (Sachen) mittels Luftfahrzeugen

bereitgestellt werden. Der Betrieb von Luftfahrzeugen unter 5,7 t zur reinen Beförderung von Sachen ist ausgenommen.

Zu allen anderen Fällen kann mit Zustimmung des Flugplatzhalters Flugbetrieb ohne die Bereitstellung von Feuerlösch- und Rettungsdiensten durchgeführt werden. Die diesbezüglichen Verfahren sind zwischen Flugplatzbetreiber und Luftfahrtbehörde abzustimmen und in geeigneter Form zu veröffentlichen.


Erläuterung:
Beförderung im Sinne dieser Verordnung bedeutet, dass für den Transport ein AOC erforderlich ist (ICAO nennt commercial air transport operations und eben nicht commercial operations).
Keine Beförderung im Sinne dieser Verordnung sind: Schleppbetrieb von Segelflugzeugen, nicht gewebsmäßige Rund- und Einführungsflüge, gewerblicher und nichtgewerblicher Flugschulbetrieb, sämtliche nichtgewerbliche Privat- und Werksflüge, Privatflüge auf Kostenteilungsbasis, Behördenflüge inkl. Hubschrauber

Anmerkung: Der Platzbetreiber kann sich gegen die gelegentliche Nutzung von Hubschraubern durch Behörden nicht wehren und will dies auch nicht. Sollten hiermit jedoch Einschränkungen verbunden sein, müssen solche in einer Neufassung der Verordnung vorbeugend abgewehrt werden. Auch die nur gelegentliche Nutzung durch Zivilhubschrauber muss berücksichtigt werden.

Kommentierung:
Alleine der Pilot ist für die Durchführung des Fluges verantwortlich und entscheidet eigenverantwortlich über seine individuelle risikogerechte Notwendigkeit von RFF. Er hat seine Passagiere vor der Flugdurchführung über das etwaige Nichtvorhandensein von RFF zu informieren. Dem Piloten steht es frei, einen größeren Flugplatz mit RFF zu wählen oder eine solche Leistung beim Flugplatzbetreiber ggfs. gegen Entgelt anzufragen.

Eine Bevormundung seitens des Gesetzgebers widerspricht dem Grundsatz des mündigen Bürgers. Die gegenwärtigen Einschränkungen eines unflexiblen RFF-Regelwerkes greifen eklatant in die Grundsätze sparsamer Haushaltsführung und effizienten Personaleinsatzes durch die Platzbetreiber ein, schränken die Nutzungsmöglichkeiten der Flugplätze enorm ein und stehen im krassen Missverhältnis zu langjährigen positiven Erfahrungen in anderen Ländern.

Dem Schutzbedürfnis zahlender Passagiere wird durch die Bezugnahme auf RFF bei vorliegen von Flugbetrieb eines AOC vollumfänglich Rechnung getragen. Die Möglichkeit der Flugplatzbetreiber RFF individuell lagebezogen anzubieten bleibt unbenommen und wird zu Kernbetriebszeiten und bei zu erwartendem hohen Verkehrsaufkommen empfohlen. Es ist davon auszugehen, dass Flugplatzbetreiber umsichtig handeln. Somit wird auch weiterhin die gegenüber den ICAO Mindeststandards gewünschte erhöhte Schutzwirkung erzielt, ohne die Luftfahrt teuren und nicht selten sinnlosen Einschränkungen zu unterwerfen. Gleichzeitig erfolgt eine Harmonisierung mit den Bedingungen in den meisten unserer Nachbarländer (Frankreich, Niederlande, Dänemark, Polen, Tschechien, Schweiz) und die Absicht der ICAO zur Entlastung der AL wird ebenso wirksam umgesetzt.

Ich hoffe darauf, dass Entscheidungsträger in Behörden hier mitlesen und ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Verbesserung der AL hinterfragen. Ihr seit doch oftmals auch Flieger und solltet Euch hinter die Fliegergemeinschaft stellen. Danke.

15. Mai 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Mike G.

Wie der "Fachausschuss" aus "commercial air transport operations" mit einem Handstreich "gewerblichen Betrieb" macht erschließt sich nicht.

Zur Klarstellung sei erwähnt, das in den EASA-Regularien ein "gewerblicher Flugbetrieb" tatsächlich nur "Commercial Air Transport" (CAT) ist. Der Betrieb eines Flugzegs für die eigenen geschäftlichen Zwecke (gemeinhin "Werksflugbetrieb" genannt) ist ein privater Flugbetrieb im Sinne der EASA und fällt je nach Flugzeugtyp unter NCO (Non-Commercial Ops) oder NCC (Non-Commercial Ops with Complex Aircraft).


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