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22. Juli 2022: Von Charlie_ 22 an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Ja, auch mein Eindruck!

Der Flugleiter an meinem VLP sagt ca. 20 Mal pro Tag: "Sie sind im RECHTEN Gegenanflug auf die 25".

28. September 2022: Von Mike G. an Mike G.

Folgend der EASA-Entwurf hinsichtlich Anforderungen an das Feuerlösch- und Rettungswesen zur Kommentierung durch die Verbände. Während der Entwurf des Bund-Länder-Fachausschusses hinsichtlich einer neuen NfL maximal restriktiv gehalten ist, gibt es im EASA-Entwurf Anlass zur Freude.

Wie sieht die PuF-Gemeinde die Diskrepanz zwischen EASA und Bund-Länder-Fachaussuchuss?
Traut sich jemand eine Bewertung zu, inwiefern eine EASA regulation die angedachte neue NfL verhindern oder abmildern kann?

Nachfolgend EASA-Entwurf, Definition NCO (auch Flugschulen eingeschlossen), Entwurf BL-FA:

NPA 2022-105 (proposal)

RESCUE AND FIREFIGHTING SERVICES FOR NON-COMMERCIAL OPERATIONS WITH OTHER-THAN-COMPLEX MOTOR-POWERED AIRCRAFT

(a) The aerodrome operator may decide not to provide rescue and firefighting services (RFFS) for non‑commercial operations with other-than-complex motor-powered aircraft (NCO).

(b) In that case, the aerodrome operator should provide the aeronautical information services (AIS) provider with information on the periods of time when RFFS are not available, to be published in the aeronautical information publication (AIP).

Definition of a “complex motor-powered aircraft” in accordance with Commission Regulation (EC) No 216/2008

1.) Aeroplane
- with a maximum certificated take-off mass exceeding 5 700 kg;
- certificated for a maximum passenger seating configuration of more than 19;
- certificated for operation with a minimum crew of at least two pilots;
- equipped with one or several turbojet engines or more than one turboprop engine, or

2.) a helicopter certificated
- for a maximum take-off mass exceeding 3 175 kg;
- for a maximum passenger seating configuration of more than 9;
- for operation with a minimum crew of at least two pilots, or

3.) a tilt rotor aircraft.

Entwurf Bund-Länder-Fachausschuss, Stand: 22.10.2021

2. Betriebliche Anforderungen

Rettungs- und Feuerlöschdienste müssen auf einem Flugplatz

- während der veröffentlichten Betriebszeiten und
- während des gewerblichen Betriebs von Luftfahrzeugen sowie
- während des Flugbetriebs mit mehreren Flugzeugen im Flugplatzbereich

bereitgestellt werden.

Zu allen anderen Fällen kann mit Zustimmung des Flugplatzhalters nichtgewerblicher Flugbetrieb
ohne die Bereitstellung von Feuerlösch- und Rettungsdiensten durchgeführt werden.

28. September 2022: Von Philipp Tiemann an Mike G. Bewertung: +1.00 [1]

Danke.

Ganz so schlimm ist dieser NfL-Text ja nicht. Es ging ja bei der Initiative aus deutscher Sicht vor allem darum, künftig Flugbetrieb (nichtgewerblich) ohne Flugleiter oder sachkundige Person auch AUSSERHALB der allgemeinen Öffnungszeiten möglich zu machen. Das wäre hierdurch ja grundsätzlich gegeben.

Dass demgemäß INNERHALB der allgemeinen Öffnungzeiten weiterhin stets ein Rettungs- und Feuerlöschdienst zur Verfügung stehen muss, ist ja vergleichsweise unschädlich, denn der Flugleiter ist in diesen Zeiten definitionsgemäß ja sowieso da. (Dass wir in Zukunft Verkehrslandeplätze GANZ ohne Flugleiter auch am Tage bekommen würden, davon hat ja ohnehin fast keiner geträumt, oder?). Argument ist ja hier immer, dass derzeit gewerbliche Flüge ohne PPR an diesen Plätzen jederzeit reinschneien können. Diese Flüge müssten, wenn man generell ohne Flugleiter agieren möchte, künftig alle einer PPR-Regelung unterliegen, damit in dem Fall ein Flugleiter herangeholt werden kann (so ähnlich wie das zum Teil in Frankreich gehandhabt wird), und das will man wohl nicht.

Bleiben tut eigentlich nur der dritte Punkt. Dieses Ding mit dem parallen Flugbetrieb mehrerer Lfz. scheint nicht aus dem Köpfen dieser Herrschaften zu gehen. Als ob das irgendwie ein besonders gefährlicher Sonderfall wäre! Davon steht natürlich rein gar nichts in der NPA. Einfach reines Gold-Plating seitens des "Fachausschusses", ohne Grundlage. Wenn das so stehen bleiben sollte, dann würde das wahrscheinlich auf eine PPR-Regelung für alle Flüge außerhalb der "Öffnungszeiten" hinauslaufen, ggf. sogar mit Zuweisung eines Zeitfensters. Aber dass das künftig ganz ohne PPR gehen würde, davon war je eigentlich soweiso nicht auszugehen, so wie man die ganze Handhabe bisher aus Deutschland kennt...

28. September 2022: Von Mark Juhrig an Mike G.

gut am EASA NPA 2022-105 (proposal) finde ich, dass der Flugplatzbetreiber entscheidet, ob er Feuerlösch- und Rettungsdienste anbietet. Das dies dann entsprechen in der AIP veröffentlich wird, ist ja sinnvoll. Dann kann jeder vor dem Flug entscheiden, ob er sich eine Landung ohne Rettungsdienst zutraut.

Bleibt zu hoffen, dass Deutchland dem er EASA Vorgabe (wenn es so veröffentlicht wird) folgt und keinen Alleingang macht.

28. September 2022: Von Sebastian G____ an Mike G.

- während des Flugbetriebs mit mehreren Flugzeugen im Flugplatzbereich

Gibt es eine Idee was das sein soll, nur ein Flugzeug in der Platzrunde? Rollen am Boden sollte ja nicht betroffen sein? Ist zwar komisch aber rein praktisch, wenn man will, vermutlich kein großes Problem. Man darf erst in die Platzrunde einfliegen bzw. starten wenn der andere sie verlassen hat bzw. gelandet ist. Das sollte in Randzeiten doch keine zu große Einschränkung sein. Nur Übungsplatzrunden wären in dem Fall problematisch, aber die muss man ja in solchen Randzeiten, vermutlich schon wegen des Lärms, nicht unbedingt machen.

28. September 2022: Von Philipp Tiemann an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]

Sebastian,

diese Deutung ist mir, wenn man bedenkt, von wem wir hier reden, zu optmistisch. Erstens schließt Flugplatzbereich auch die Betriebsflächen mit ein. Wenn man "Platzrunde" gemeint hätte, hätte man Platzrunde schreiben können. Außerdem, und das ist viel wesentlicher, geht es ja wohl nicht nur darum, dass die Piloten die Einhaltung dieser Einschränkung sicherstellen müssen. Sondern der Flugplatzbetreiber muss es sicherstellen. Und das wird er eben, wenn er abwesend ist, nur durch irgendeine wilde Kontigentierung/Slottierung o.ä. können (zwar auch nur in der Theorie, aber egal). Ist jetzt vielleicht etwas schwarz gesehen, aber könnte so kommen. Daher muss diese Einschränkung bekämpft werden.

28. September 2022: Von Guido Frey an Mike G. Bewertung: +5.00 [5]

Ich finde den EASA-Entwurf wesentlich eleganter, klarer und pragmatischer.

Ich hoffe auch sehr, dass dieser nicht wieder durch weitere nationale Einschränkungen verwässert wird.

Auch finde ich, dass Verkehrslandeplätze und Verkehrsflughäfen das Recht auf Flugbetrieb ohne RFF haben sollten. Warum muss ein einsamer Verkehrslandeplatz im Odenwald oder am Rand des Sauerlandes, der zu 99% nichtgewerblichen Verkehr empfängt von 0700 bis 1900 LT RFF vorhalten? Hier ist m. E. das Prinzip von Angebot und Nachfrage aus dem EASA-Entwurf sinnvoller als eine künstliche Angebotsregulierung im BMDV-Entwurf.

Was in beiden Entwürfen bisher ausgeklammert wird, ist die juristische Umsetzung dieser Leitlinien.

Daher ist jetzt jedoch unser aller Engagement gefragt!

Das Positive: Es gibt momentan Bewegung in der Sache.

Das Negative: Die Bewegung droht auf halber Strecke (sprich dem Entwurf des BMDV) stehen zu bleiben.

Die AOPA ist in der Sache schon auf Bundes- und Europa-Ebene schon aktiv, aber es tut sich noch zu wenig an der Basis, um hier Veränderungen in die richtige Richtung zu erreichen.

Ich habe die letzten Tage mal die Flugplätze angerufen, die im Bereich meiner "Heimatluftfahrtbehörde" Münster liegen. Von 28 Flugplätzen habe ich 24 Flugplätze erreicht. 22 von diesen Plätzen wollen gerne Fliegen ohne Flugleiter in verschiedenen Ausbaustufen einführen. Lediglich zwei Plätze schließen das für sich kategorisch aus.

Für alle Plätze müsste eine individuelle Genehmigungsänderung beantragt werden. Ziel ist es, mit einem Zusammenschluss möglichst vieler Plätze eine Änderung im Rahmen einer Art "Allgemeinverfügung" zu erreichen.

Wenn nun in einem Bezirk möglichst viele Plätze eine solche Änderung anstreben, dann wird das Interesse an einer allgemeinen Lösung in der Behörde sicherlich größer sein, als wenn nur einzelne Anfragen kommen.

Dazu werden wir nach Konkretisierung der Entwürfe gegen Ende des Jahres eine kurze Online-Veranstaltung mit den Plätzen durchführen, um einmal die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen vorzustellen und Einführungskonzepte auszutauschen.

Anschließend ist dann eine abgestimmte Kontaktaufnahme mit der Behörde geplant.

Diese Aktion steht jetzt für die Plätze im Bereich der Bezirksregierung Münster. Wünschenswert wären m. E. weitere Zusammenschlüsse in anderen Bezirken.

Daher mein Aufruf an alle an dieser Sache Interessierten:

Bitte engagiert Euch in der Sache! Mobilisiert Eure Platzhalter!

Gründet Interessengemeinschaften mit willigen Flugplätzen!

Wer mehr Informationen dazu möchte oder sich engagieren möchte, kann mich gerne per PN anschreiben!

28. September 2022: Von Roland Schmidt an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Lediglich zwei Plätze schließen das für sich kategorisch aus.

Welche sind das denn? Ggf. könnte man diese zukünftig für sich auch kategorisch ausschließen (es sei denn, sie unterlägen selbst einem Zwang von außen, z. B. Kommunalpolitik, die lieben Anwohner...).

28. September 2022: Von Guido Frey an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]

Konkret geht es um einen Verkehrs- und einen Sonderlandeplatz. Beide haben ihre eigenen Gründe (der eine hat Angst vor unentdeckten Beschädigungen des Flugplatzes, der andere möchte keinen Flugbetrieb ohne Meldekette bei einem Unfall). Auch wenn ich diese Begründungen nicht wirklich nachvollziehen kann, möchte ich das nicht werten. Denn die Einführung von FoF soll ja eine Möglichkeit für Platzhalter sein und keine Pflicht!

Wenn ein Platzhalter von dieser Möglichkeit also keinen Gebrauch machen möchte, so ist das für mich vollkommen in Ordnung.

Viel wichtiger für mich ist jedoch, dass der übergroße Anteil der Plätze ein lebhaftes Interesse an dieser Möglichkeit hat!

29. September 2022: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Guido Frey Bewertung: +4.00 [4]

Diese Aktion steht jetzt für die Plätze im Bereich der Bezirksregierung Münster. Wünschenswert wären m. E. weitere Zusammenschlüsse in anderen Bezirken.

Wie bereits telefonisch mit Dir, Guido, besprochen, würde ich diese Aktion für die Plätze im Norden, Zuständigkeitsbereich LBV-SH übernehmen. Sollten hier noch Piloten aus der Region mitlesen, die sich mit engagieren möchten (oder z.B. auch gute Kontakte zu einzelnen Plätzen haben) bitte gerne per PM Kontakt mit mir aufnehmen!

29. September 2022: Von P. K. an Patrick Whiskey Echo Yankee Bewertung: +1.00 [1]
Danke für dein Engagement! PM kommt.
1. Oktober 2022: Von airworx Aviation an Philipp Tiemann

Hallo :-)

da bin ich anderer Meinung über die Intentionen - die waren nicht Fliegen ohne Flugleiter zu ermögllichen !

Es geht /ging nur um die Anpassung der Gegebenheiten i..S. Brandschutz (ich hab das alles jetzt etwas verkürzt)

Dann fragt man natürlich (fast) ausschließlich Leute die sich damit auskennen ;-) Meinstens haben die andere Interessen als das wir ohne Flugleiter fliegen dürfen. Und welcher Schmarrn dann in einem Textentwurf rauskommt kann man oft beobachten.

Ich verweise diesbezüglich auf meinen Beitrag vom 10. Mai 2022 wo ich versucht habe zu erklären wie sowas kommen kann.

(und in Deutschland auch meistens kommt).

Na schauen wir mal .. vielleicht wirds ja noch eine kleine Lösung geben...

1. Oktober 2022: Von Ernst-Peter Nawothnig an airworx Aviation Bewertung: +1.00 [1]

Es ging gar nicht darum, den Sumpf trockenzulegen, und trotzdem hat man zuerst die Frösche gefragt.

2. Oktober 2022: Von airworx Aviation an Ernst-Peter Nawothnig

So ? wen hat man denn gefragt ? hab ich gar nicht mitbekommen !?!?

ich bin nämlich auch Frosch ;-)


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