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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. April 2013: Von Eberhard Lulay an Jochen Dimpfelmoser
BIs zum 2.4.2013 hat er wohl nicht geantwortet.

MfG aus Südhessen

Eberhard Lulay
5. April 2013: Von Lutz D. an Jan Brill
Noch ein Nachtrag:

"...Dies ist aber bei einem Plakat unvermeidlich. So wurde z.B. die Basic Regulation nie vom EU-Parlement beschlossen"

Das ist aber eine ziemlich gewagte Behauptung ;). Ich war am 12.12.2007 sogar im Plenarsaal als dieser bahnbrechende Unsinn mit großer Mehrheit des EP (und ziemlich vielen nachträglichen Stimmerklärungen...) beschlossen wurde, wenn auch damals auf der falschen Seite der Macht. Das ganze procedure file gibt's hier:

Anyway, die VO216/2008 ist in rechtlicher Hinsicht ein scharfes Schwert und für alles nachgeordnete wegweisend,
denke, es gibt noch gute Chancen, am Ende in der Frage der privaten Kostenteilung zu einem Ergebnis zu kommen,
dass mit Art 3 der VO kohärent ist. Dann kann Sönke sich auch wieder mit Unterstützung der Familie ins Cockpit setzen ;).

Schönes WE

LD
5. April 2013: Von Achim H. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Die AOPA hat gerade einen Newsletter versandt mit einer Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums:

Der Text ist etwas verschwurbelt und sagt nur, dass die Lage unklar ist, lässt aber auch erkennen, dass unser Ministerium sich wohl eine Interpretation wünscht, innerhalb derer die Selbstkostenflüge weiter betrieben werden können.

Sehr geehrter Hr. Dr. Erb,

da wir hier einen Widerspruch zwischen den Ergebnissen aus den Beratungen zu EU-OPS (VO 965/2012 und hier insbesondere Anhang SPO) und der FCL sehen, haben wir die EASA um Klärung gebeten. Bis zu dieser Klärung gilt, dass Flüge gegen Vergütung grundsätzlich nicht mit einem PPL durchgeführt werden dürfen, wobei die Definition "gegen Vergütung" nicht ganz klar ist und näher betrachtet werden muss.

Die Definition des Privatpiloten nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 gilt grundsätzlich. Da die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 den Rahmen für die Verordnung 1178 vorgibt, kann diese nicht strenger sein, als die Basisverordnung 216. Damit ist die Definition "ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb" für den PPL nach der Verordnung 1178 als Abgrenzung zum gewerblichen Betrieb zu sehen, für den andere Lizenzen gefordert werden. Der gewerbliche Betrieb hat als Kriterium, dass die Dienstleistung "der Öffentlichkeit zur Verfügung steht" und in Erfüllung eines Vertrages zwischen Pilot und Passagieren stattfindet. Flüge gegen Vergütung dürften im privaten Bereich und auch im Vereinsleben eher die Ausnahme darstellen. Vielmehr bewegen sich hier die Beteiligten im Bereich der Gefälligkeit. Es dürfte im privaten Umfeld unstreitig sein, dass niemand einen einklagbaren Anspruch auf Beförderung oder sonstige vertragliche Ansprüche hat.

Ich hoffe, dass wir bald eine Stellungnahme der EASA bekommen, damit diese Abgrenzung im Interesse der Vereine und der Privatpiloten wieder offener geregelt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Schiller

5. April 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Immerhin!...
5. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.
Interessant, dass das Ministerium hier zwischen "PPL" und "CPL" abgrenzt und nicht, wie anzunehmen wäre, "privatem Flugbetrieb" und "Luftfahrtunternehmen (mit AOC)".

Dieser Sichtweise folgend, könnte man durchaus ableiten, dass ein "CPL/ATPL"-lizensierter Pilot sehr wohl Flüge gegen "Gegenleistung" durchführen dürfte, ohne dass ein AOC erforderlich wäre. Rechtssicherheit und Klarheit sieht nun wirklich anders aus.

Zumindest gibt das Schreiben Hoffnung, dass noch mal Bewegung in das Thema kommt.

PS. Absurd ist, dass ich im Urlaub einen Mitarbeiter der Verwaltung der EU-Kommission aus Brüssel traf, der begeistert war, wie vorbildlich Deutschland europäische Themen umsetzt und - Zitat: "mit welch klarer Struktur da Angela Merkel vorangeht."

Viele Grüße

Wolfgang

5. April 2013: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger
Also ich erkenne hier nur Ratlosigkeit. Das Ministerium hat nur umsetzende Funktion und versteht selbst die Vorgaben aus Brüssel nicht und fragt deswegen nach.

So ist das halt wenn man in der EU nicht ordentlich mitarbeitet und sich erst mit den Problemen beschäftigt, wenn sie in Form einer rechtsgültigen Direktive auf dem Schreibtisch landen.

Ich schaue mir ganz gerne die Namen der Mitglieder der diversen Arbeitsgruppen in der EU an. Ich erwarte dort ca. 30% deutsche Namen zu finden aber oft ist es kein einziger. Wenn es dann Leute aus Litauen, Portugal und Slowenien sind, dann darf man sich nicht wundern, wenn deutschen Interessen wenig Beachtung geschenkt wird. Und im Europaparlament hatten/haben wir ja bekanntermaßen Leute wie die blonde Dumpfbacke mit gefälschter Doktorarbeit und Nacktbildern im Stern...
5. April 2013: Von Norbert S. an Achim H.
The EASA Motto: We're not happy till you're not happy.
5. April 2013: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
8. April 2013: Von Alfred Neubert an Achim H.
Einfach mal unter www.flugschule-ostbayern.de/Rundflüge nachschauen, da gibt´s einen offenen Brief an unseren Bundesminister Dr. Ramsauer und integriert die 5 wichtigsten Fragen mit Antwort vom BMVBS!
8. April 2013: Von Achim H. an Alfred Neubert
Der Mitarbeiter Schiller ist schlau -- er setzt passende Textbausteine mit cut & paste ein und spart sich viel Arbeit :-)

Schon lustig, dass uns das Ministerium empfiehlt wir sollen die Kostenteilung einfach weiter praktizieren aber nicht darüber reden. Gut, das kennen wir schon von unserer schwarzarbeitenden Putzfrau.

Damit nähern wir uns dem russischen System: Gesetze/Verordnungen erlassen, gegen die jeder irgendwie verstößt weil nicht anders möglich, dann kann man jeden nach Belieben zum passenden Zeitpunkt verknacken.
Link geht nicht....
Hier der Link.
8. April 2013: Von Philipp Tiemann an Sönke Springer
Also, ich finde sowohl der Schreibstil des Herrn Neubert als auch die Qualität der Antworten des Herrn Schiller sind unter aller Sau. Das bringt niemanden weiter.
9. April 2013: Von Alfred Neubert an Philipp Tiemann
Lieber Herr Tiemann,
genau wegen Zeitgenossen wie Sie beteilige ich mich grundsätzlich nicht an irgendwelchen Diskussionen in Foren. Ich wollte nur einen Hinweis geben, dass es hierzu bereits mehr gibt, als auf der AOPA-Homepage zu lesen war. Das wars dann auch schon mit meinen Beiträgen.
9. April 2013: Von Lutz D. an Philipp Tiemann
Also, der Brief an Ramsauer wird natürlich nichts bringen, weil dieser Brief auf direktem Wege zu Herrn Schiller zur Erstellung einer Antwortvorlage gehen wird. Uns aber (und Sönke!) bringt der Brief aber doch schon einiges, weil damit klar ist, dass private Kostenteilung sowohl im eigenen, wie im gecharterten Flieger ok ist. Das las sich zu Beginn des Threads ganz anders.
9. April 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Uns aber (und Sönke!) bringt der Brief aber doch schon einiges, weil damit klar ist, dass private Kostenteilung sowohl im eigenen, wie im gecharterten Flieger ok ist.

Ja, genauso OK wie die schwarz angestellte Putzfrau. Es ist zwar verboten aber mangels Verfolgsinteresse und Nachweisbarkeit funktioniert es in der Praxis. Super, dafür leben wir im Rechtsstaat.

Fragt sich warum Schiller und Kollegen nicht bei der Ausarbeitung der Basic Regulation für die Kostenteilung und "Rundflüge" gekämpft oder sich in den 5 Jahren seit Bestehen selbiger auf die Probleme vorbereitet haben.
9. April 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Man muss nur Geduld haben im Leben. Schön langsam trudeln exakt die Antworten ein, die ich mir auf mein Posting vom 30. März 2013 10:40 Uhr vorgestellt habe. Ich bin also doch nicht alleine da mit meiner Meinung. Happy landings!
9. April 2013: Von Philipp Tiemann an Othmar Crepaz Bewertung: +4.00 [4]
Solange du mit "Meinungen" und "Postings" zufrieden bist, OK.
Mich interessiert eigentlich nur, was da noch Offizielles von der EU kommt und wie das dann vom Verkehrsministerium und den Luftfahrtbehörden in der Praxis umgesetzt wird.
9. April 2013: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D.
Also, der Brief an Ramsauer wird natürlich nichts bringen

erfahrungsgemäß gibt's wohl keine Antwort, mein Brief an den Bundesminister, einschließlich einer Erinnerung, vom August 2012 (https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2012-08-15/EASA_Pilotenlizenzen/page3) wurde bisher nicht beantwortet.

9. April 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Sorry, Achim, aber das ist nun Blödsinn. Die Antworten zur Kostenteilung sind doch klar und eindeutig:

""Allein das Aufteilen der Kosten für das Chartern berührt aber nicht die Durchführung des Fluges selbst und bedeutet damit auch nicht, dass die übrigen Charterkollegen Passagiere gegen Bezahlung sind"


und


4.) Ist es richtig, dass o.g. Sachverhalt auch für private Besitzer eines Luftfahrzeuges gilt, welche Verwandte und/oder Bekannte in ihrem eigenen Flugzeug gegen Entgelt mitnehmen und unter Entgelt sowohl eine Kostenbeteiligung, wie auch nur das Bezahlen eines Getränkes oder Mittagessens fallen kann?


Zu 4.: Die Definition des Privatpiloten nach der Verordnung 1178 gilt grundsätzlich und damit auch für pri-vate Besitzer von Luftfahrzeugen. Da die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 den Rahmen für die Verordnung 1178 vorgibt, kann sie nicht strenger sein, als die Basisverordnung. Damit ist die Definition "ohne Vergütung im nicht gewerblichen Betrieb" für den PPL nach der Verordnung 1178 als Abgrenzung zum gewerblichen Be-trieb zu sehen, für den andere Lizenzen gefordert werden. Der gewerbliche Betrieb hat als Kriterium, dass die Dienstleistung "der Öffentlichkeit zur Verfügung steht" und in Erfüllung eines Vertrages zwischen Pilot und Passagieren stattfindet. Flüge gegen Bezahlung dürften im privaten Bereich aber eher die Ausnahme darstellen. Vielmehr bewegen sich hier die Beteiligten im Bereich der Gefälligkeit. Es dürfte im privaten Um-feld unstreitig sein, dass niemand einen einklagbaren Anspruch auf Beförderung oder sonstige vertragliche Ansprüche hat.


sind doch absolut eindeutig. Genauso übrigens, wie die Basic Regulation in Art. 3. Das hat mit der schwarz arbeitenden Putzfrau nun wirklich nichts zu tun.


Dennoch - die Kommission arbeitet an einer Klarstellung hinsichtlich Kostenteilung und wohl auch "initiation flights" (---> beides dann außerhalb AOC und CPL, Kostenteilung bis zu 6-Sitzern). Veröffentlichung mit etwas Glück noch vor Ende April. Das ganze könnte dann an Part-SPO angehangen werden und 2014 in Kraft treten.


Wir müssen uns mehr auf das Konzentrieren, was möglich ist, nicht so sehr auf das, was nicht möglich ist.

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9. April 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Lutz, Du machst es Dir etwas zu einfach. Der Herr Schiller schreibt:

Sobald ein Vertrag oder eine anderweitige belastbare Vereinbarung über eine Bezahlung zwischen Passagier und Pilot besteht, ist die Durchführung des Fluges Inhabern eines PPL nicht gestattet. Allein das Aufteilen der Kosten für das Chartern berührt aber nicht die Durchführung des Fluges selbst und bedeutet damit auch nicht, dass die übrigen Charterkollegen
Passagiere gegen Bezahlung sind.

Er beschränkt sich also auf das Modell, bei dem das Flugzeug von einem Dritten gemeinschaftlich angemietet wird. Gehört es jedoch dem Piloten und es wird gesagt "wir fliegen morgen nach Portoroz zum Fischessen, Kosten teilen wir durch 3", dann sieht es wieder ganz anders aus. Er versucht hier zu argumentieren ähnlich zur Abgrenzung "Nachbarschaftshilfe" versus "Schwarzarbeit".

Aber es ist klar, dass man bemüht ist, die bisher gängige Praxis noch irgendwie durchgehen zu lassen. Wenn der EU-Gesetzgeber das auch so sieht und Abhilfe schaffen will, dann können wir uns bis dahin wohl noch mit Duldung in der Grauzone durchmogeln.

Als EU-Experte würde mich einmal Deine Meinung interessieren warum Deutschland so oft nur reagiert anstatt bei der Gesetzgebung mitzuwirken und sich darauf anständig vorzubereiten. Bei der nationalen Gesetzgebung werden die betroffenen Stellen ja auch nicht überrascht (außer es kommt mal wieder im Dezember durchs Parlament mit Geltung ab 1. Januar). Warum lässt das größte Land der EU bei der Luftfahrtgesetzgebung alles Mögliche beschließen und versucht dann auf dem letzten Meter vor Einführung die Sache irgendwie zu schaukeln?
10. April 2013: Von Othmar Crepaz an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe noch ein Beispiel. Wir sind am Platz drei Halter von baugleichen Flugzeugen - alles böse 6-Sitzer, die bekanntlich gegenüber 4-Sitzern sowieso schon benachteiligt bzw. für Kostenbeteiligungsflüge ausgeschlossen sind.
Jedem Einzelnen von uns ist es schon passiert ist, auf fremden Plätzen (wo es keinerlei Maintenance gibt) Pannen zu erleiden, für die unser Mechaniker samt Ersatzteilen (es handelte sich meist um Reifenpannen) eingeflogen werden musste. Wir haben untereinander vereinbart, uns gegenseitig Hilfe zu leisten und dabei nur die reinen Betriebskosten zu ersetzen.
Streng genommen also ein Flug, für welchen ein gewerbliches Unternehmen mit einer 2-Mot und 2 CPL-Piloten am Steuer beauftragt werden müsste.
Was immer die EASA aushecken wird - wir sind uns einig, dass wir darauf pfeifen und unseren "Freundschaftsdienst" ("Nachbarschaftshilfe"), wie gegenseitig versprochen, durchführen werden. Der Handschlag eines Tirolers hat mehr Gewicht als die Ausgeburten der EASA-Nasenbohrer.
10. April 2013: Von Lutz D. an Achim H.
@Achim
M.E. ist die Antwort auf Dein Fallbeispiel in der Antwort zu 4) enthalten?

Zu der anderen Frage schreibe ich mal länger, komme heute nicht dazu.

@Othmar auch wenn es Dir ohnehin egal ist - es wird wohl in diesem Sinne geregelt werden. Die EASA ist da jetzt aber nicht mehr im Boot. Das läuft ausschließlich zwischen KOM, Rat und EP, den Beteiligten des Komitologie-Verfahrens.
11. April 2013: Von M Schnell an Lutz D.
Ich habe mir jetzt lange überlegt ob ich zu dem Thema etwas äussern soll..kann mir meinen Senf aber einfach nicht länger verkneifen..

Für mich stellt sich das Problem weniger aus den Regelungen für die Piloten dar, das Problem liegt meiner Meinung nach eher in der Definition gewerblich und nicht gewerblich.

Klar aus dem EASA Text hervor geht, das ein privat Pilot ohne dafür eine Vergütung zu erhalten Flüge durchführen darf.
Vergütung bedeutet für mich (soweit man dazu unsere nationalen Gesetze wie BGB und SchwarzarbG als Hilfestellung heranziehen kann) das der Pilot für seine "Arbeit" Geld oder Sachleistungen erhält UND dabei NUR die Tätigkeit als Pilot betrachtet werden muß, NICHT der Betrieb des LFZ und die damit verbundenen Kosten.

Der EASA Text zum Thema "Betrieb eines Luftfahrzeuges" ist das Problem... denn der Eigentümer bzw. Halter kann ein nichtgewerbliches Luftfahrzeug nicht zu gewerblichen Zwecken einsetzen und weiterführend kann logischerweise auch kein "nichtgewerblicher Pilot" ein gewerbliches luftfahrzeug führen.

Charter eines Flugzeuges (egal von wem) wenn der pilot mit nurFliegt und nix dafür bekommt, sollte gehen.
mehr aber auch nicht.
21. April 2013: Von Doug Richards an M Schnell
Das klingt doch ganz vernuenftig:

https://www.luftsport-sh.de/tl_files/download/Ende%20der%20Gastfluege%20-%20Fragezeichen.pdf

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