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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Mai 2013: Von RotorHead an RotorHead
Nachtrag: Ein Geschädigter klagt selbstverständlich gegen den Schädiger, der sich nicht an eine geltende EU-Verordnung gehalten hat.

Noch etwas: Wer einen Flug durchführt, ohne hierfür die passende Lizenz zu haben, handelt nach dem immer noch gültigen LuftVG strafbar. Eine PPL ist nicht die passende Lizenz zum Fliegen mit Vergütung (außer Lehrer und Prüfer) oder im gewerblichen Luftverkehr.
3. Mai 2013: Von Achim H. an RotorHead
Hab zwar kein abgeschlossenes Jurastudium aber ich würde sagen hier liegt eine Erlaubnis der Verwaltung vor. Wenn diese rechtswidrig ergangen sein sollte, dann sind wir im Verwaltungsrecht und nicht im Luftrecht. Solange bis das BMVBS von wem auch immer verwaltungsrechtlich auf Linie gebracht ist, kann ich mich darauf berufen.

Ich sehe auch keine bessere Lösung als das was das BMVBS gemacht hat. Die EU-Verordnung ist dank der Unaufmerksamkeit unserer Regierung so gekommen und der Mechanismus in Europa erlaubt keine Änderung über Nacht.

Und der Magister Crepaz darf dann sogar mit seinen 6 Sitzen zum Fischessen nach Portoroz und sich selbigen bezahlen lassen.
3. Mai 2013: Von RotorHead an Achim H.
Was wir meinen, ist unerheblich. Jeder Betroffene sollte sich genau überlegen, was ein Richter meinen könnte.
3. Mai 2013: Von Wolfgang Lamminger an RotorHead

(das Schreiben des BMVBS ist inhaltlich noch nicht öffentlich bekannt. Auf den einschlägigen Seiten ist der Wortlaut des Schreibens nicht wiedergegeben. Lediglich auf der Seite des DAeC und der Landesdirektion Sachsen finden sich Hinweise zu diesem Schreiben. )

Berichtigung: gemäß AOPA-Newsletter von heute mittag nun veröffentlicht.

Nach Aussage des Vertreters des BMVBS noch auf der Aero ist, neben anderen, die Frage des Versicherungsschutzes zu klären. Für den 29.04. war ein Gespräch beim BMVBS mit dem Rechtsreferenten vorgesehen. Ob die Versicherer dann in dieses Gespräch eingebunden waren, ist mir nicht bekannt.

Zweifelhaft bleibt, inwiefern eine Stellungnahme bzw. ein Rundschreiben des BMVBS die Regelungen der EU-Verordnung bricht, auch wenn seitens der EU lt. Aussage des Vertreters des BMVBS "die derzeitige Lage so nicht beabsichtigt war".

(Letztlich müsste man den Inhalt des Schreibens kennen, einige Stichworte auf den Internetseiten des DAeC bzw. LD Sachsen sind nun wirklich keine rechtsverbindliche Aussage.)

3. Mai 2013: Von joy ride an RotorHead
Hier geht es immerhin nicht um eine Auslegung oder Gestaltung der Durchführung eines Gesetzes, sondern um dessen Ignorierung.

wo hast du das her?
Genau da ist dein Irrtum! Es geht lediglich um "Eingrenzung" des Wortes Remuneration/Vergütung, die nach gesundem Menschenverstand sowieso nichts mit Flugzeugkosten zu tun hat (da in den meisten Fällen das Flugzeug nichts mit dem Piloten zu tun hat, also seine Dienstleistung gar nicht sein kann).

Verspiel also nicht Dein Vorschussvertrauen welches Du in diesem Forum als eher vernünftiger Poster hast, diese Andeutung des Ministeriums geht anscheinend in die richtige Richtung, wie die EU sie ebenfalls einschlagen sollte, wenn sie nicht sogar von Anfang an beabsichtigt war.

mißgunstlose CPL Grüße
3. Mai 2013: Von Richard G. Müller an Wolfgang Lamminger
3. Mai 2013: Von Richard G. Müller an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]
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3. Mai 2013: Von Norbert S. an Achim H.
ich glaube das BMVBS gibt nur Neues aus Brüssel weiter

IAOPA:

More positive news on the lobbying front in Brussels – the European Commission’s transport department, DG MOVE, is to lift some restrictions on cost-sharing which could have had a devastating impact on general aviation. It had been proposed that because money was changing hands, cost-sharing between GA pilots and passengers should be an illegal activity. However, following concerted work by IAOPA’s Brussels lobbyist Lutz Dommel and IAOPA executives, policy officers at DG MOVE have informed IAOPA that in the proposed Ops rules they have put in place the ability for up to six people to cost-share, one of whom must be the pilot. IAOPA Senior Vice President Martin Robinson said: “This is a major step forward and we are grateful to the policy officers for coming to this decision. We met with them at Aero Friedrichshafen and were very pleased to find that our work had borne fruit. Removing the ability to cost-share would have been a major blow to general aviation. Not only will it be allowed, but the maximum number of participants will be set at six – at the moment it is four in many countries, and in other states, the picture on cost-sharing has been confused. For many pilots, this single decision will have been worth AOPA membership many times over.”
3. Mai 2013: Von Achim H. an Richard G. Müller
Ziemlicher Hammer, Bruch des EU-Rechts zugunsten der Piloten. Wer hätte so etwas gedacht, die setzen sich massiv für unsere elitäre Minderheit ein. Da muss man ja fast heulen vor Rührung.
3. Mai 2013: Von Lutz D. an Achim H.
Das ist so nicht richtig. Aus Sicht der EU Kommission ist das nur eine klarstellende Erläuterung und im Einklang mit der basic regulation, die für die Auslegung der Durchführungs-VO's massgeblich ist. Nur die EASA war mal wieder zu xxxxxxx das einzugestehen und selbst so klarzustellen.
3. Mai 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Klar, aber eine Direktive ist Gesetz und es gilt der Wortlaut. Das BMVBS schreibt ja sogar, dass der Wortlaut eindeutig ist. Eine Durchführungsbestimmung kann nicht das Gegenteil vom Wortlaut des Gesetzes zum Inhalt haben.

Somit handelt es sich um Rechtsbruch mit der Gewissheit dass der Klageberechtigte (EU-Kommission) das sowieso ändern möchte und daher keinen Ärger machen wird. Ich finde es sehr positiv, dass das BMVBS hier ziemlich weit geht um die Interessen der Piloten zu vertreten. Etwas spät aber trotzdem.
3. Mai 2013: Von Lutz D. an Achim H.
D'accord - würde sogar soweit gehen zu sagen, dass die KOM (nicht die Kölner...) das jetzt begrüßen.
Es ist spät - und es ist vor allem nur der Interessenvertretung zu verdanken, dass sich überhaupt etwas bewegt, insofern kann ich nicht verstehen, wieso manche das jetzt zerreden wollen. Wir fordern doch die ganze Zeit flexible, unkonventionelle und rasche Lösungen - jetzt haben wir eine und kommen am Ende sogar zu einer besseren Situatipn (zB 6 Plätze) und manch einer beschäftigt sich nur mit den Haaren in der Suppe. Was die Versicherungsfrage angeht sind die Beteiligten am Ball, da werden wir sicher bald etwas hören.
3. Mai 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Ich beobachte auch, dass unsere Lobbyorganisationen besser werden und die "Gegenseite" die GA zunehmend berücksichtigt. Es gab einige erfreuliche Entwicklungen in letzter Zeit.

Wenn man die ganzen Nachrufe auf den Ex-EASA-Direktor Goudou liest, muss man meinen das sei die übelste Fehlbesetzung in der Geschichte der EU gewesen und der Grund für 80% des Übels. Hoffen wir dass es daran lag.
3. Mai 2013: Von Max Sutter an Lutz D.
Es ist ziemlich beachtlich, dass man zuerst über einen riesigen, geist- und verstandslosen Umweg auf etwas Verkehrtes, völlig Unpraktikables kommen muss, damit man nachher in einem zweiten Schritt alles das implementieren kann, wie es sich immer schon bewährt hat. Der alte Décartes wird sich sicher vor Freude im Grab ein Kerzchen genehmigen.
3. Mai 2013: Von M.... Dr.... an Richard G. Müller Bewertung: +1.00 [1]
Danke für das posten der Dokumente.

Nachdem ja so oft alles schlecht geredet wird sollte vielleicht jeder mal eine kurze email mit einem kurzen Dankeschön an die im Schreiben genannte email Adresse senden, schließlich hat sich "unsere" Behörde endlich einmal für unsere Interessen eingesetzt.

Beamte (wie wir alle) freuen sich auch mal, wenn sie nicht nur immer verfl..., sondern auch mal gelobt werden!

Habe dies soeben getan.

3. Mai 2013: Von Sibylle Glässing-Deiss an M.... Dr.... Bewertung: +3.00 [3]
gute Nachricht für alle Piloten mit Gastflügen:


Dazu im einzelnen der AOPA-Newsletter 196 vom 03.05.2013: s.u.

mit dem Originaltext s.u. hier Auszug:


Zumindest seitens des Bundesverkehrsministeriums ist nunmehr mit Schreiben vom 29.04.13 eine Klarstellung, bzw. ein Aufschub erreicht worden:

Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission
hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die
Kommission

 Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
 Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/
Fluggemeinschaft,
 Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
 Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im
Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,

nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung
(EG) Nr. 216/2008 erfüllen.

Diese Flüge sind hiermit bis auf
Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet
.

Dazu im einzelnen der AOPA-Newsletter 196 vom 03.05.2013:

https://aopa.de/

https://aopa.de/aktuell/problematik-der-entgeltlichen-fluege-fuer-privatpiloten-geloest.html


Problematik der entgeltlichen Flüge für Privatpiloten gelöst!

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
13. Mai 2013: Von Alfred Neubert an Sibylle Glässing-Deiss Bewertung: +1.00 [1]
...von wegen gelöst! Einfach mal auf die AOPA-Seite (Stand 07.05.2013) und www.flugschule-ostbayern.de schauen!

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