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117 Beiträge Seite 5 von 5
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"Denn die 48h Regelung wie bei ausländisch immatrikulierten Luftfahrzeugen durchzuziehen, das traut sich Sig.Monti nun doch nicht. "
Bin wirklich gespannt ob sich dies (48h) aendern wird. Trauen wuerde er sich wahrscheinlich schon. Vergessen wir nicht, Monti ist ein Intellektueller und Intellektuelle in der Politik sind nicht dafuer bekannt pragmatisch zu denken.
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"Ich frage mich allerdings, wieso die Italiener nicht auf die Strasse gehen......."
".... beide hatten dort Niederlassungen, die jetzt zum Hauptsitz werden. Der eine rechnet voll damit, dass der italienische Fiskus alle nicht in Sicherheit gebrachten Vermögen mit Zwangsanleihen schlucken wird..."
"....Denke nicht, dass diese Regierung lange bleibt, wenn die so weitermachen, oder sind die Italiener wirklich bereits so resigniert?"
Italiener gehen auf die Strasse wenn es die Gewerkschaft vorgibt, ansonsten sind sie ein extrem belastbares Volk, und ide Regierungen wisse dies.
Irgend etwas in die Richtung wird bestimmt passieren, und ich stimme mit vielen meiner Unternehmerkollegen ueberein, dass wir bereit waeren einer einmaligen Sondersteuer zuzustimmen. ABER wahrscheinlich geht es gar nicht um die erreichbare Summe, sondern darum weitergehende Kontrollen durchzusetzen. zB, wenn ich in Deutschland mein verdientes Geld versteuert habe dann kann ich damit so ziemlich alles machen was ich will. Nicht so in Italien, hier meint der Staat (und ein grossteil der Bevoelkerung sieht dies aehnlich) dass auch das nach der Steuer verbliebene Geld der Gemeinschaft gehoert und nicht mir. Es geht also hauptsaechlich darum die Kontrollen zu erhoehen und nicht den Staatshaushalt zu sanieren. Um Italien zu verstehen duerfen wir niemals vergessen, dass die kommunistische Partei jahrelang die kulturelle Basis war wo die heutige INtelligentia geformt worden ist. Berlusconi wurde immer gerne als Paranoiker belaechelt, aber Tatsache ist kein Mensch sich heute in Italien aufregt, wenn veroeffenlicht wird dass die Strafe fuer unerlaubes Geld-Export die sechsfache des Wertes ist. Erlaubt sind 10.000.-euro. Wiegesagt, es geht hier um versteutertes Geld, und nicht um Schwarzgeld.
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" ... zB, wenn ich in Deutschland mein verdientes
Geld versteuert habe dann kann ich damit so ziemlich alles machen was
ich will. Nicht so in Italien, hier meint der Staat (und ein grossteil
der Bevoelkerung sieht dies aehnlich) dass auch das nach der Steuer
verbliebene Geld der Gemeinschaft gehoert und nicht mir. Es geht also
hauptsaechlich darum die Kontrollen zu erhoehen und nicht den
Staatshaushalt zu sanieren."
Wenn ich mir die ganzen aktuellen Berichte anschaue, dann habe ich so meine Zweifel, dass die Erstversteuerung auch nur ansatzweise so durchgesetzt wird wie in D-Land ...
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Bei einer Betriebspruefung ist mir einmal vorgeworfen worden dass ein Zeitschriftsabonement, das wir im Mai gezahlt hatten, erst il September des selben Jahres in die Buecher verzeichnet worden ist. Ich musste mich mit Haenden, Fuessen und Anwaelten wehren, dass ich deshalb nicht als Steuerhinterzieher verzeichnet werden wurde. In Italien gibt es nicht das verfassungsmaessige Grundrecht der Freizuegigkeit wie in Deutschland. Demnach KANN wirklich jeder Formfehler als Steuerhinterziehung erfasst und verurteilt werden. Um den Unterschied besser zu erklaeren: in Deuschland informiert dass Finanzamt und schlaegt ein Datum fuer die Betriebspruefung vor. Man kann also die Buecher schnell auf Fehler untersuchen und verbessern. In Italien klopfen die einfach an, und von dem Moment an ist ALLES, wirklich alles was man nicht am eigenen Koerper hat, Gegenstand der Pruefung. Haette ich zB bei einer Pruefung mein privates iPAD in der Firma dabei, und da privat eben keine Unterlagen darueber, dann koennte ich wegen Steuervergehen angeklagt werden.
Italien ist einfach immer extrem in diesen Sache. Es fehlen zB Finanzbeamte die die MwSt Zahlung im Amt kontrollieren wuerden. Demzufolge gibt es Firmen die 1-2 Jahre die Ueberweisungen nicht vornehmen. ABER wenn sie bei einer Pruefung erwischt werden, dann ist die Strafe das sechfache des Kapitals. Als vor einigen Jahren die Lieferscheine als Pflicht eingefuehrt worden sind, und ein Datum verschrieben wurde, dann galt dies als dreifaches Vergehen, Tag, Monat, Jahr.
Sicher, wir habe hier ja auch die Mafia (oder wir hatten sie einmal), und sicher ist auch dass es regional sehr grosse Unterschiede in der Steuermoral gibt. (Wobai der Sueden nicht ueberall und unbedingt der schlechte Part ist) aber ich bin wirjklich ueberzeugt dass in Italien das Image viel schlimmer ist als die Realitaet.
Ich glaube damit schliesse ich meinen Beitrag zum Thema Italien.
Istvan
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So liebe fliegende Kollegen, jetzt habe ich einmal über alle italienischen Botschaften und Konsultate versucht, eine Aussetzung der Steuer zu erwirken. Die gute Nachricht: Das italienische Konsulat in Berlin hat sich binnen 5 Stunden gemeldet. Aus Bern gibt seit 6 Wochen keinerlei Nachricht (2 Briefe und 4 * Fax). München, Stuttgart und Freiburg wurden erst in dieser Woche kontaktiert - da kann man noch nichts sagen - Berlin sagt: Gesetz ist Gesetz und da gibt es keine Ausnahme.
Die jeweiligen Schreiben liegen diesem Post bei. Vielleicht probiert ihr das auch mal. Könnte ja sein, dass die Jungs so genervt sind, dass sie aufgeben.
Gruss vom Züri'see
Edgar
Schreiben an Botschaft
Schreiben von der Botschaft
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Hier nun endlich die lang erwartete Breaking News (gemäß einer italienischen Pressemeldung) bezüglich der Luxussteuer: Am heutigen Montag wurde die Gesetzesrevision "Conte" vom italienischen Kabinett verabschiedet und muss nun lediglich noch den Senat passieren, was aber als praktisch sicher gilt. Das Wichtigste zuerst: die famose 48-Stunden-Frist wird auf 45 Tage erhöht. Dadurch dürfte sich das Problem der Steuer für "Flugtouristen" komplett auflösen. Die weiteren Änderungen (welche aber demgemäß eigentlich nur die Italiener betreffen werden): -spürbare Reduzierung der Beitragssätze -auch ULs werden nun (sehr moderat...200 Euro pro Jahr) zur Kasse gebeten -komplette Ausnahme von der Steuer für Oldtimerflugzeuge und Homebuilts -Lufttaxiflüge werden künftig pro Flug besteuert Link zur (italienischsprachigen) Pressemeldung: https://volosportivo.wordpress.com/2012/04/16/ultimora-approvato-lemendanento-conte-sulla-tassazione-degli-aeromobili-privati-sensibili-riduzioni-ed-esenzioni-3/ P.S. Vor wenigen Minuten hat auch die AOPA Italia per E-mail eine entsprechende Meldung herausgegeben.
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Würde mich nicht wundern, wenn nicht die meisten Bunga-Bunga-Business-Bomber zum Einsammeln der Engelchen N-registriert gewesen wären und es auch immer noch sind.
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Sind nicht 45 sondern 40 Tage. Die 45 Tage beziehen sich auf Flieger die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes in I waren....gelichzeitig wird jetzt wohl eine Anteilige Bezahlung in Zwöfteln eingeführt und ne Air taxi Steuer....
14-bis. The tax referred to in paragraph 11 is also applied to aircraft
not registered in the National Aeronautics Register held by ENAC, which
stop in the Italian territory shall extend over forty days continuously.
For the purposes of such term shall not be considered periods of stop
for maintenance at national aircraft maintainers performing maintenance
on the aircraft that fare part of the records of the maintenance
technicians. The tax must be paid before the airplane returns to foreign
territory. If parking in the Italian territory extends over a period of
less than a year, the tax is payable in an amount equal to one twelfth
of the amounts set out in paragraph 11 for each month from the arrival
until the departure from the territory of Italy. The exemptions of
Article 14 apply and the exemption is extended to aircraft of foreign
countries, including military ones.
"10-bis. The state treasury is hereby imposes a tax on passenger of air
taxi flights. The tax is due for each passenger and for each leg, is
fixed in the sum of 100 euros in case of route not more than 1,500 km
and 200 euros in case of more than 1,500 route miles. The tax is payable
by the passenger and then paid by the carrier
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Rückwirkend am 28/12/2011 für nicht in Italien zugelassenen Flugzeuge
Werkstatt Aufenthalte werden nicht abgezogzn
Steursatz wurde um 50% vermindert bei Max 2 Tonnen
Aufenthaltsdauer wir auf 45 Tage verlängert statt 48 Stunde
https://www.camera.it/453?shadow_organo_parlamentare=1499&bollet=_dati/leg16/lavori/bollet/201204/0416/html/06
Mfg
Schauss Walter
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Beitrag vom Autor gelöscht
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2 threats weiter oben beharrt Herr Höck auf 40 Tagen Frist und zitiert einen englischsprachigen Text.
Was gilt denn nun? 40 oder 45 Tage?
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Wer Italien ein wenig kennt, der versteht doch sofort, dass die Geschichte bezüglich Werftaufenthalt dazu dienen kann, gegen eine Gebühr X den Flieger so lang man will auf dem Werftgelände stehen zu lassen. Aber anders als früher wird der Werftbesitzer einen gewissen Betrag als Einkommen versteuern müssen. So ein Honorar kann nicht mehr ganz als Schwarzgeld rübergeschoben werden. Aber wetten, dass die Italiener auch dazu ein Schlupfloch finden.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Ja ja, schon klar, dass kaum einer 40 Tage ausreizt, aber ungeachtet persönlicher Präferenzen sollte eine eindeutige Angabe der Frist von Seiten italienischer Behörden doch möglich sein.
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Herr Dr. Schnappinger, wie Sie erkennen müssten, sind Sie der Einzige aus dem Forum, bei dem es auf diese +/- fünf Tage drauf ankommt. Es ist Ihnen daher zuzumuten, sich die Information selber zu beschaffen. Wenn Sie auf der italienischen Botschaft nicht weiter kommen (drei bis vier Monate Bearbeitungszeit sind für italienische Verhältnisse normal), dann schreiben Sie am Besten persönlichich an den Italienischen Ministerpräsidenten (Mario Mont heißt der glaub' ich im Moment). Falls es Ihnen nichts ausmacht, so bestellen Sie ihm unbekannterweise gleich noch einen Gruß von mir.
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Sehr geehrter Herr Schnappinger, hier zur Aufklärung
Viele Grüße Andreas Riedel
Luxussteuer auf ausländische Flugzeuge wird geändert.
Hinsichtlich der Steuer auf ausländische Privatflugzeuge gemäß Artikel 16 des Gesetzes N. 214 vom 22.12.2011, teilt die Italienische Botschaft in Berlin Folgendes mit.
Das italienische Parlament hat am 24. April das Regierungsdekret Nr. 16 vom 02.03.2012 endgültig verabschiedet, das unter anderem folgende Änderungen an der Luxussteuer für Privatflugzeuge vorgenommen hat. Der Betrag der Steuer ist teilweise gesenkt worden Es wird keine Steuer auf ausländische Flugzeuge erhoben, wenn diese sich weniger als 45 Tagen hintereinander auf italienischem Gebiet aufhalten. Für die Berechnung dieser Frist werden jene Zeiten nicht mit eingerechnet, in denen das Flugzeug bei nationalen Wartungsbetrieben untergebracht ist, die - wie in ihren technischen Wartungsregistern vermerkt - an selbigem Flugzeug Wartungsarbeiten durchführen. Die Steuer ist zu begleichen, bevor das Flugzeug wieder in ausländisches Territorium zurückkehrt. Wenn der Aufenthalt auf italienischem Gebiet länger als 45 Tage aber kürzer als ein Jahr andauert, beläuft sich die geschuldete Steuer für jeden Monat, angefangen vom Ankunftsmonat bis zum Abreisemonat aus italienischem Gebiet, auf einem Zwölftel der festgelegten Beträge.
Die italienische Botschaft in Berlin ist zuversichtlich, dass diese gesetzlichen Änderungen den Bedenken und Beschwerden der deutschen Piloten und Flugzeugbetreiber Rechnung tragen und dass diese erneut Italien als Ziel für ihre Tourismus- oder Geschäftsreisen wählen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Samá
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Andrea Esteban SAMA’
Primo Segretario / Erster Botschaftssekretär
Ufficio Economico / Wirtschaftsabteilung
Ambasciata d’Italia / Italienische Botschaft
BERLINO / BERLIN
Tel.: 0049-30-25440134
Fax: 0049-30-25440130
andrea.sama@esteri.it
https://www.ambberlino.esteri.it/
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Es ist noch hinzuzufügen, dass beschlossenen die Änderungen zur "Luxussteuer" im Amtsblatt des 28.04.2012 publiziert worden sind und somit am 29.04.2012 in Kraft getreten sind.
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