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4. Mai 2012: Von Andreas Riedel an B. S.chnappinger

Sehr geehrter Herr Schnappinger, hier zur Aufklärung

Viele Grüße Andreas Riedel

Luxussteuer auf ausländische Flugzeuge wird geändert.

Hinsichtlich der Steuer auf ausländische Privatflugzeuge gemäß Artikel 16 des Gesetzes N. 214 vom 22.12.2011, teilt die Italienische Botschaft in Berlin Folgendes mit.

Das italienische Parlament hat am 24. April das Regierungsdekret Nr. 16 vom 02.03.2012 endgültig verabschiedet, das unter anderem folgende Änderungen an der Luxussteuer für Privatflugzeuge vorgenommen hat. Der Betrag der Steuer ist teilweise gesenkt worden Es wird keine Steuer auf ausländische Flugzeuge erhoben, wenn diese sich weniger als 45 Tagen hintereinander auf italienischem Gebiet aufhalten. Für die Berechnung dieser Frist werden jene Zeiten nicht mit eingerechnet, in denen das Flugzeug bei nationalen Wartungsbetrieben untergebracht ist, die - wie in ihren technischen Wartungsregistern vermerkt - an selbigem Flugzeug Wartungsarbeiten durchführen. Die Steuer ist zu begleichen, bevor das Flugzeug wieder in ausländisches Territorium zurückkehrt. Wenn der Aufenthalt auf italienischem Gebiet länger als 45 Tage aber kürzer als ein Jahr andauert, beläuft sich die geschuldete Steuer für jeden Monat, angefangen vom Ankunftsmonat bis zum Abreisemonat aus italienischem Gebiet, auf einem Zwölftel der festgelegten Beträge.

Die italienische Botschaft in Berlin ist zuversichtlich, dass diese gesetzlichen Änderungen den Bedenken und Beschwerden der deutschen Piloten und Flugzeugbetreiber Rechnung tragen und dass diese erneut Italien als Ziel für ihre Tourismus- oder Geschäftsreisen wählen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Samá

___________________________

Andrea Esteban SAMA’

Primo Segretario / Erster Botschaftssekretär

Ufficio Economico / Wirtschaftsabteilung

Ambasciata d’Italia / Italienische Botschaft

BERLINO / BERLIN

Tel.: 0049-30-25440134

Fax: 0049-30-25440130

andrea.sama@esteri.it

https://www.ambberlino.esteri.it/

4. Mai 2012: Von Philipp Tiemann an Andreas Riedel
Es ist noch hinzuzufügen, dass beschlossenen die Änderungen zur "Luxussteuer" im Amtsblatt des 28.04.2012 publiziert worden sind und somit am 29.04.2012 in Kraft getreten sind.

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