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1. Mai 2012: Von Max Sutter an B. S.chnappinger
Wer Italien ein wenig kennt, der versteht doch sofort, dass die Geschichte bezüglich Werftaufenthalt dazu dienen kann, gegen eine Gebühr X den Flieger so lang man will auf dem Werftgelände stehen zu lassen. Aber anders als früher wird der Werftbesitzer einen gewissen Betrag als Einkommen versteuern müssen. So ein Honorar kann nicht mehr ganz als Schwarzgeld rübergeschoben werden. Aber wetten, dass die Italiener auch dazu ein Schlupfloch finden.


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