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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. April 2012: Von  an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
1. Mai 2012: Von B. S.chnappinger an 
2 threats weiter oben beharrt Herr Höck auf 40 Tagen Frist und zitiert einen englischsprachigen Text.
Was gilt denn nun? 40 oder 45 Tage?
1. Mai 2012: Von Max Sutter an B. S.chnappinger
Wer Italien ein wenig kennt, der versteht doch sofort, dass die Geschichte bezüglich Werftaufenthalt dazu dienen kann, gegen eine Gebühr X den Flieger so lang man will auf dem Werftgelände stehen zu lassen. Aber anders als früher wird der Werftbesitzer einen gewissen Betrag als Einkommen versteuern müssen. So ein Honorar kann nicht mehr ganz als Schwarzgeld rübergeschoben werden. Aber wetten, dass die Italiener auch dazu ein Schlupfloch finden.

1. Mai 2012: Von  an B. S.chnappinger
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Mai 2012: Von B. S.chnappinger an 
Ja ja, schon klar, dass kaum einer 40 Tage ausreizt, aber ungeachtet persönlicher Präferenzen sollte eine eindeutige Angabe der Frist von Seiten italienischer Behörden doch möglich sein.
4. Mai 2012: Von Max Sutter an B. S.chnappinger
Herr Dr. Schnappinger, wie Sie erkennen müssten, sind Sie der Einzige aus dem Forum, bei dem es auf diese +/- fünf Tage drauf ankommt. Es ist Ihnen daher zuzumuten, sich die Information selber zu beschaffen. Wenn Sie auf der italienischen Botschaft nicht weiter kommen (drei bis vier Monate Bearbeitungszeit sind für italienische Verhältnisse normal), dann schreiben Sie am Besten persönlichich an den Italienischen Ministerpräsidenten (Mario Mont heißt der glaub' ich im Moment). Falls es Ihnen nichts ausmacht, so bestellen Sie ihm unbekannterweise gleich noch einen Gruß von mir.

4. Mai 2012: Von Andreas Riedel an B. S.chnappinger

Sehr geehrter Herr Schnappinger, hier zur Aufklärung

Viele Grüße Andreas Riedel

Luxussteuer auf ausländische Flugzeuge wird geändert.

Hinsichtlich der Steuer auf ausländische Privatflugzeuge gemäß Artikel 16 des Gesetzes N. 214 vom 22.12.2011, teilt die Italienische Botschaft in Berlin Folgendes mit.

Das italienische Parlament hat am 24. April das Regierungsdekret Nr. 16 vom 02.03.2012 endgültig verabschiedet, das unter anderem folgende Änderungen an der Luxussteuer für Privatflugzeuge vorgenommen hat. Der Betrag der Steuer ist teilweise gesenkt worden Es wird keine Steuer auf ausländische Flugzeuge erhoben, wenn diese sich weniger als 45 Tagen hintereinander auf italienischem Gebiet aufhalten. Für die Berechnung dieser Frist werden jene Zeiten nicht mit eingerechnet, in denen das Flugzeug bei nationalen Wartungsbetrieben untergebracht ist, die - wie in ihren technischen Wartungsregistern vermerkt - an selbigem Flugzeug Wartungsarbeiten durchführen. Die Steuer ist zu begleichen, bevor das Flugzeug wieder in ausländisches Territorium zurückkehrt. Wenn der Aufenthalt auf italienischem Gebiet länger als 45 Tage aber kürzer als ein Jahr andauert, beläuft sich die geschuldete Steuer für jeden Monat, angefangen vom Ankunftsmonat bis zum Abreisemonat aus italienischem Gebiet, auf einem Zwölftel der festgelegten Beträge.

Die italienische Botschaft in Berlin ist zuversichtlich, dass diese gesetzlichen Änderungen den Bedenken und Beschwerden der deutschen Piloten und Flugzeugbetreiber Rechnung tragen und dass diese erneut Italien als Ziel für ihre Tourismus- oder Geschäftsreisen wählen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Andrea Samá

___________________________

Andrea Esteban SAMA’

Primo Segretario / Erster Botschaftssekretär

Ufficio Economico / Wirtschaftsabteilung

Ambasciata d’Italia / Italienische Botschaft

BERLINO / BERLIN

Tel.: 0049-30-25440134

Fax: 0049-30-25440130

andrea.sama@esteri.it

https://www.ambberlino.esteri.it/

4. Mai 2012: Von Philipp Tiemann an Andreas Riedel
Es ist noch hinzuzufügen, dass beschlossenen die Änderungen zur "Luxussteuer" im Amtsblatt des 28.04.2012 publiziert worden sind und somit am 29.04.2012 in Kraft getreten sind.

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