Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

 
10. August 2011 Jan Brill

Infrastruktur: PPR Falle


In der PPR-Falle von Schwerin – Die Hilfspolizei vom Flugplatz Parchim

Der Flughafen Schwerin Parchim wirbt mit seinem angeschlossen­en Business-Park heftig um Inves­titionen und Geschäftsleute. Die im Jahr 2007 von der LinkGlobal Logistics Gruppe mit Sitz in China erworbene Verkehrs­anlage plant mit reichhaltigen öffentlichen Zuschüssen riesige Logistikzentren, Gewerbe­parks sowie Fracht- und Passa­gier­terminals. Allein, so richtig Fahrt aufnehmen möchte die „internationale Drehscheibe für den Fracht- und Passagierflug“ nicht. Das könnte unter Umständen auch daran liegen, wie Flugbetriebsleiter Eugen Arnstadt die real existierenden Kunden behandelt. Was nämlich passiert, wenn sich tatsächlich mal ein leibhaftiger Geschäftsmann nach Schwerin verirrt, das zeigt unser Beispiel.


Hochfliegende Träume träumt man in Parchim mit handfester Unter­stützung der öffentlichen Hand. Die Realität sieht indes anders aus: Nichtmal den Kaufpreis von 30 Mio. Euro konnte der chinesische Investor seit 2007 aufbringen, nach unzähligen Zahlungsaufschüben hat man nun Ratenzahlung vereinbart ...
© parchim-airport.com 
Wer sich als GA-Pilot durch die in Deutsch, Englisch und Chinesisch verfügbaren Seiten des Flughafens Parchim wühlt, der ahnt alsbald, dass es sich hier um einen ganz besonderen Airport handelt. Nur die Entgeltordnung zu verstehen, fordert dem Piloten schon einiges ab. Da gibt es einmal die „Landing and Take-off Charges“ und dann die „Landeentgelte“, jeweils gestaffelt nach Lärmklassen. Ist nun beides zu entrichten? Und sind die „Landing and Take-off Charges“ doppelt anzusetzen? Man erfährt es nicht. Auch was denn für Flugzeuge über 2.000 kg zu zahlen wäre bleibt im Dunkeln, die Seite weist lediglich das Symbol „€“ aus, wie viele dieser „€“ zu bezahlen sind, muss man raten. Selbst ein nur mäßig interessierter Abmahnanwalt dürfte bei dieser Art der Preisauszeichnung eine reichhaltige Ernte einfahren.

Sehr viel ausführlicher wird der Flughafenbetreiber PIA, wenn es um die Anwerbung von Investoren geht. Unter der Überschrift „Bevorzugte Politik“ liest der interessierte Bürger (wörtlich):

Das Bundesland Mecklenburg Vorpommern, in welchem sich PIA und der Business-Park befindet, ist ein wertvolles „Land der Politik“, wo die Investoren von vielen Vorteilen wie staatlichen Zuschüssen, steuerlichen Präferenzen und zinsgünstigen Darlehen, etc. profitieren können. LinkGlobal hat über die Zeit durch das Projekt Parchim eine enge freundliche Beziehung mit der lokalen Regierung aufgebaut. Wir werden keine Mühen scheuen, neue Investoren politisch zu unterstützen, damit Sie investieren können.

Wenn ein Businesspark-Entwickler von einem „Land der Politik“ schreibt und von „Steuerlichen Präferenzen“ und „staatlichen Zuschüssen“ redet, dann weiß der erfahrene Leser: Hier können Steuergelder im Tagebau gefördert werden! Tatsächlich wird der Leser auch nicht enttäuscht. Wie in einem Desert-Menu führt PIA im Anschluss die diversen Leckereien auf:

Arten der Förder-Politik
  • Subventionsrichtlinien der EU
  • Subventionsrichtlinien Deutschlands
  • Subventionsrichtlinien in Mecklenburg-Vorpommern
Eine der oben genannten Möglichkeiten kann in Anspruch genommen werden. Um die Anerkennung Ihrer Projektpläne sicherzustellen, wird Ihnen ein Expertengremium bei der Auswahl und Beantragung der angemessenen Förderungen unterstützend zur Seite stehen. Mit Wirkung von 2007, ist die höchstmögliche Fördermittelrate für Unternehmen, welche Investitionen tätigen möchten:
  • Large-size enterprise: 30% große Unternehmen
  • Middle-size enterprise: 40% mittlere Unternehmen
  • Small-size enterprise: 50% kleine Unternehmen
Zu den bisherigen Projektpartnern gehören neben der IHK zu Schwerin u.a. auch (im Wortlaut):
  • Die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern
  • Die Regierung von Schwerin
  • Die Regierung von Parchim
  • Bundesregierung von Nigerien
  • Die Volksregierung der autonomen Region Ningxia Hui
  • Die Volksregierung der Provinz Henan
  • Nanjing Hi-Tech Zone

... Dafür ist im realen Par­chim noch viel Platz für Phantasie. Dass der unter chinesischer Lei­t­ung stehende Flugplatz jedoch noch etwas Probleme mit realen Ge­schäftsleuten hat, das zeigt ein Beispiel aus dem Mai 2011.
© Fotoberchtel/GoogleEarth 
Was die „Bundesregierung von Nigerien“ in Schwerin sucht, bleibt das Geheimnis der Verfasser, vielleicht wollte ein gewiefter Web-Designer aber auch nur einen völlig unmissverständlichen Hinweis auf die eher virtuelle Natur des Unterfangens geben. Für die Seriosität des Projekts zeichnen dann „PricewaterhouseCoopers LLP“ als Wirtschaftsprüfer und „Allan & Overy LLP“ als Anwaltsfirma.

Im Pressespiegel finden sich Lobeshymnen der Copy-Paste-Presse, so z.B. ein Artikel von Donald Urquhart aus der Zeitschrift „Payload Asia“, der den Kaufpreis des Flughafens auf 130 Mio. USD beziffert, das ist zwar Käse, denn tatsächlich erstand die LinkGlobal Logistics Co. Ltd. den alten Russenplatz für 30 Mio. Euro und selbst die muss das Unternehmen nun nach mehreren Zahlungsaufschüben in Raten abstottern, aber was solls. Weitere Artikel lesen sich dann in Form und Inhalt eher wie Beschwörungen des Fünfjahresplans, z.B. „Zuversicht ist ungebrochen“ (Quelle: Landkreis Parchim) oder „Erfüllung der Umwelt- und ökologischen Gesamtplanung in PIA“. Garniert ist das ganze mit peppigen Computeranimationen blühender Gewerbe-Landschaften – und das ist auch vernünftig so, denn die gähnende Leere der real existierenden Mecklenburgischen Seenlandschaft rund um EDOP könnte allenfalls Naturfreunde begeistern.


Achtung, es kommt ein leibhaftiger Kunde!

Ende Mai 2011 trug es sich dann zu, dass es mit Herrn P. einen leibhaftigen, echten Geschäftsmann nach EDOP verschlug. Herr P. finanziert mit echtem Geld, echte Projekte! Das ist unerhört! Diese Projekte sind zwar sehr viel kleiner als der virtuelle Mega-Spaßpark für Subventionsschürfer am Flughafen, dafür tut Herr P. dies aber ohne die Mithilfe der „Bundesregierung von Nigerien“ und vor allem 100% real.

Herr P. und sein Kunde hatten an diesem Tag im Umland von Schwerin zu tun und landeten am Vormittag in EDOP. Dass der Mega-Businesspark-Airport an diesem Tag per NOTAM nur bis 17:00 Uhr UTC (19:00 Uhr lokal) geöffnet hatte, war Herrn P. bekannt.

Vielleicht liegt es an den hochtrabenden Plänen und der etwas geheimnisvollen Entgeltordnung, dass sich bei Ankunft der beiden Geschäftsleute die Bezahlung der Gebühren und des Treibstoffs merklich hinzog. Das Computersystem bereitete Probleme, die Ausstellung einer Rechnung klappte nicht. Die üblichen Probleme eben, wenn echte Menschen echtes Geld umsetzen. Bereitwillig hinterließ Herr P. sämtliche Kontaktdaten, um eine Rechnung gegebenenfalls nachzusenden oder im Laufe des Tages zu hinterlegen.


Vor lauter Investitionsträumen hat man die Pflichten des realen Geschäftslebens in Parchim wohl etwas aus den Augen verloren. Selbst ein mäßig interessierter Abmahnanwalt könnte sich angesichts dieser Entgeltordnung (Auszug) sicher den einen oder anderen Groschen verdienen.
In jedem Fall informierte Herr P. die Flughafenmitarbeiter am GAT freundlich und unmissverständlich darüber, dass er beabsichtige, heute Abend noch zurückzufliegen. Sollte es später als 19:00 Uhr werden, sieht die Deutsche AIP für Schwerin ausdrücklich eine PPR-Regelung vor. Nach einiger Zeit klappte es dann doch noch mit der Ausstellung der Rechnung, und P. und sein Kunde machten sich zum eigentlichen Zweck des Besuchs auf ins Umland von Schwerin.

Wegen des dichten Feierabendverkehrs und eines Verkehrsunfalls erreichten Herr P. und sein Kunde den Flughafen um exakt 19:12, also zwölf Minuten nach der Schließzeit. Tatsächlich fanden die beiden das Flughafengebäude fest verschlossen vor. Die im Tagesverlauf leer gewordene Batterie seines Handys hatte sich etwas erholt und so konnte Herr P. über die am Außengelände angebrachte Telefonnummer den Wachdienst des Flughafens verständigen, der sofort erklärte, dies sei kein Problem, man sei in 15 Minuten da und würde aufschließen.

Tatsächlich erreichte der Wachmann die beiden Geschäftsleute nach nur wenigen Minuten, öffnete freundlich die Tür und notierte die Personalien. Ob das häufiger vorkomme, fragte Herr P. den Wachmann, „Ja, das kommt schonmal vor“, antwortete dieser. Mit einem herzlichen „Guten Flug!“, entließ der Wachmann die beiden Geschäftsleute auf das Vorfeld und verschloss die Tür hinter ihnen. Im Flugzeug angekommen, stellte Herr P. fest, dass der Tower offenbar nicht mehr besetzt war. Nicht nur, dass die Funkanrufe unbeantwortet blieben, auch das NOTAM, das Herr P. natürlich bekannt war, sagte entsprechendes aus.

Es stand ein kurzer VFR-Flug mit der Zweimot zur Homebase in Hessen an. Das Wetter war bestens. Was tun? Der Flughafen war über die beabsichtigte Abflugzeit informiert, eine PPR-Regelung ausdrücklich vorgesehen. Der Wachmann hatte alle Personalien aufgenommen, bestätigt, dass das „schonmal vorkomme“ und einen „guten Flug“ gewünscht. Der Rückweg war den beiden versperrt und verschlossen. Das Wetter war CAVOK. Lediglich der Tower war nicht besetzt.


Wie würden Sie entscheiden?

Es sei dem Autor an dieser Stelle die Bemerkung erlaubt, dass Herr P., der diesem Magazin von zahlreichen Reisen persönlich bestens bekannt ist, zu den gewissenhaftesten, gründlichsten und im positiven Sinne gesetzestreuesten Piloten zählt, die wir kennen. Aufgrund einer jahrzehntelangen GA-Flugerfahrung, die von Taiwan bis nach Feuerland reicht, war der Gedanke, ohne Tower- oder Infostelle einfach nach ICAO-CTAF-Verfahren abzufliegen, für Herrn P. keinesfalls ungewöhnlich, zumal dies an einigen Plätzen nicht unweit von Schwerin (z.B. in EDAZ) ja in den Randzeiten auch schon lange praktiziert wird.

Wir zitieren aus dem Schriftverkehr, den Herr P. später mit Herrn Emil Müller vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern austauschte:

Ich habe, unter Würdigung des nachfolgend aufgeführten Sachverhaltes, entschieden zu starten:
  1. Ich konnte davon ausgehen, dass mein Start unter Billigung des Flughafenbelreibers erfolgt. Denn dieser bzw. der von ihm beauftragte und sicherlich auch instruierte und autorisierte Wachdienst hat mich ordnungsgemäß zum Abflug eingelassen.
  2. Die Kontrollzone war gemäß gültigen Veröffentlichungen inaktiv.
  3. Weiterer Flugbetrieb war nicht gegeben.
  4. Die gegebene Runway-Länge und die Sicht auf den Abflugweg war aufgrund der vorliegenden Geländesituation, in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen, mehr als ausreichend.
  5. Die Wetterlage war „CAVOK“
  6. Schlussendlich hatte ich auch noch die gesetzliche Anforderung zur „Schadenminderungspflicht“ zu beachten.
Eingeschlossen mit dem Passagier, der Freiheit entzogen, zu einer Übernachtung in leichter Tageskleidung und ohne Heizung in einem viersitzigen Kleinflugzeug ohne jede LiegemögIichkelt gezwungen, hätte zwangsläufig Schadenersatzansprüche nach sich gezogen (u. a. Ausfall der Folgetag-Termine und Kosten).

Der Leiter Flughafenbetrieb, Eugen Arnstadt, der am nächsten Morgen vom Abflug der Twin Kenntnis erlangte, hätte nun durchaus mehrere Möglichkeiten gehabt, den Vorgang zu bearbeiten:
  • Möglichkeit 1: Herrn P. die vorab noch nicht entrichtete PPR-Gebühr in Rechnung stellen. Fertig.
  • Möglichkeit 2: Herrn P. anzurufen und den Vorgang zu besprechen, falls aus Flughafensicht Missverständnisse oder Klärungsbedarf bestehen.
  • Möglichkeit 3: Ohne Rücksprache mit Herrn P. direkt zur Behörde zu rennen und Herrn P. anzuzeigen.
Eugen Arnstadt entschied sich für Möglichkeit No. 3. Telefonfaul verhielt er sich dabei keinesfalls. Er führte u.a. Gespräche mit dem ja bekannten Zielflugplatz in Hessen, dessen Flugleiter recht unaufgeregt bemerkte, Herr P. sei selbstverständlich am Abend planmäßig gelandet. Herrn P. nicht zu kontaktieren und eventuelle Missverständnisse über die PPR-Erteilung auszuräumen war also eine bewusste Entscheidung.

Erst durch den Hinweis des Zielflugplatzes, da habe jemand aus Parchim angerufen und „ziemlich aufgeregt“ geklungen, wurde Herr P. gewahr, dass sich hinter den Kulissen Ungemach anbahnte. Er rief also selber in Parchim an. Eugen Arnstadt, sichtlich aufgebracht, wetterte etwas vonwegen „über den Zaun geklettert“. Augenscheinlich war Flugbetriebsleiter Arnstadt bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht klar, dass der Sicherheitsdienst Herrn P. ganz offiziell Zutritt verschafft hatte und P. sowohl den Sicherheitsdienst wie auch die GAT-Mitarbeiter über sein Flugvorhaben keinesfalls im Unklaren gelassen hatte.

Mit der vollständigen Faktenlage konfrontiert gab Arnstadt dann etwas kleinlauter an, den Vorgang bereits zur Behörde gegeben zu haben. Wohlgemerkt: Am Folgetag! Arnstadt empfahl: Herr P. könne ja selber bei der Behörde anrufen und den Vorfall aufklären.

Bei der Behörde bat Emil Müller dann um eine schriftliche Stellungnahme. Diese wurde von Herrn P. auch unverzüglich und ausführlich am 30.05.2011 übermittelt. Aus Sicht von Herrn P. war ein PPR sowohl mit den GAT-Mitarbeitern vereinbart, wie auch mit dem Sicherheitsdienst vollzogen. Ein absoluter Non-Issue. Das interessierte Emil Müller augenscheinlich wenig. In seinem am 9.06.2011 ergangenen Bußgeldbescheid gab Müller unbeirrt zu Protokoll:

Sie starteten am 04.05.2011 mit dem Luftfahrzeug C-337, D-[....] gegen 17.35 Uhr UTC (19.35 Uhr MESZ) auf dem Flughafen Schwerin-Parchim (EDOP), obwohl der Flughafen bereits seit 17.00 Uhr UTC (19.00 Uhr MESZ) geschlossen war. Sie hatten sich über den Wachdienst (Parchim Wacht) Zugang zum Flughafen verschafft und starteten, ohne weitere Maßnahmen oder Aktivitäten zur Benachrichtigung des Flughafenbetreibers eingeleitet zu haben, zum Sonderlandeplatz [...].

Das Bußgeld legte Müller auf 100 Euro fest. Mit Amts-Gebühren belief sich der zu zahlende Betrag dann auf 130,62 Euro. Darin kann man eine gewisse Kompromissbereitschaft der Behörde erkennen, denn Bußgelder in dieser Höhe im Luftfahrtbereich sind eine absolute Ausnahme, fangen die üblichen Peinigungen doch eigentlich erst bei 500 Euro an und gehen selbst bei geringen Verstößen schnell und weit in den vierstelligen Bereich.
Eine Luftfahrt-Buße von 100 Euro ist vergleichbar mit einem Bußgeld im Straßenverkehr von 5 Euro. Den offensichtlichen Quark aber komplett in die Tonne zu treten, dazu hatte Müller jedoch auch nicht den Mut.

„Ich war nie ein Querulant“, gab Herr P. im Gespräch mit Pilot und Flugzeug an, „aber jetzt hätte ich wirklich Lust, einer zu werden. Arnstadt ist nach eigenem Bekunden selber Flieger. Dass man sich unter Fliegern so das Leben schwer macht, dass hätte ich nicht gedacht!“ Dass eine gerichtliche Auseinandersetzung hässlich werden könnte, zeigte auch die offenkundig unrichtige Aussage Arnstadts, seine Mitarbeiter hätten „40 Minuten lang auf Herrn P. gewartet.“
Ein abschließendes Telefonat, in dem Herr P. nochmals versuchte, dem Flughafendienstleiter seine Sicht des Vorgangs zu vermitteln, verlief ohne Anzeichen eines Einlenkens durch Herrn Arnstadt.

Herr P. zahlte also die Buße. Allein die Anreise nach Schwerin zu einer Verhandlung hätte den in Rede stehenden Betrag schon weit überschritten. Der Ärger, sich mit der Kunden-Denunziation des Flughafens noch länger auseinanderzusetzen, und die Aussicht, womöglich nochmals auf dem „Parchim International Airport“ landen zu müssen, taten ein Übriges.


Fazit


Man hat große Ziele in Parchim! Dabei weist die Liste der „Partners of Parchim Business Park“ durchaus illustre Einträge auf, inklusive der „Bundesregierung von Nigerien“. Aber Hauptsache „PricewaterhouseCoopers LLP“ hat’s geprüft ... Tatsächlich bietet der Business-Park auf seiner Internetseite eher eine Kurzanleitung zum Sub­ventions­tagebau.
Von dem etwas eigenwilligen Geschäftsmodell des Flughafens als Steuergelder-Tagebaustätte einmal abgesehen, zeigt der Vorfall, dass – mit Vorgängen aus der Realwirtschaft konfrontiert – das Unternehmen kläglich versagt hat. Nicht nur, dass das Ausstellen einer simplen Rechnung am GAT eine kleine Ewigkeit in Anspruch nahm, nur zwölf Minuten nach sieben war das GAT trotz fest vereinbartem Abflug am Abend dann auch schon verschlossen!

Dass der Sicherheitsdienst Herrn P. freundlich die Tür öffnete und einen „guten Flug“ wünschte, war dem Lohnmanager des Flughafens dann offenbar am Folgetag gar nicht bekannt, als dieser innerhalb von nur Stunden schon gleich die Behörde informierte, ohne den betroffenen Piloten auch nur gesprochen zu haben. Auf Grundlage einer derart lückenhaften Faktenlage erstmal Anzeige zu erstatten darf im besten Fall als unprofessionell gewertet werden.

Ein geschäftstüchtiger Flugplatz hätte Herrn P. einfach eine PPR-Gebühr berechnet.

Ein besonders bürokratischer Flugplatz hätte Herrn P. womöglich noch darauf hingewiesen, dass nur Herr X oder Frau Y befugt seien, ein PPR zu erteilen, dass dieses heilige PPR dann mit Dienstsiegel zu versehen und vakuumverpackt aufzubewahren sei, oder welchen absurden Vorgang auch immer man sich für die „Prior Permission“ ausgedacht hat.

Welches Adjektiv nun für den Flughafen Parchim anzuwenden ist, der weder das eine noch das andere tut, und stattdessen in grandioser Unkenntnis des Vorgangs gleich mal zur Behörde rennt, das mag der Leser an dieser Stelle selbst entscheiden ...

Der Drang gewisser Flugplätze, sich weniger als Serviceunternehmen, sondern vielmehr als Hilfspolizist zu gerieren, ist einer der hässlichsten Züge in der Praxis der Allgemeinen Luftfahrt in Deutschland. Das Ganze ist etwa so sinnvoll und kundenfreundlich wie ein Parkhauswächter, der einen Fahrer wegen eines kaputten Blinkers anzeigt.

Wäre Herr P. über den Zaun geklettert oder hätte er sich unter falschem Vorwand Zutritt verschafft, wäre eine scharfe Ermahnung verständlich und angebracht gewesen. Es ist dem fliegenden Kunden aber schlechterdings nicht zuzumuten, nun selber auch noch abzuschätzen, welcher Mitarbeiter berechtigt ist, ein PPR zu erteilen, oder welche Form dieses PPR haben muss.

Mal ehrlich: Sie vereinbaren mit dem GAT einen Abflug „am Abend“. Um 19:18 Uhr lässt Sie ein Mitarbeiter auf das Vorfeld und wünscht „guten Flug“. Haben Sie jetzt ein PPR oder nicht?

Hoffen wir, dass das so sehr auf Geschäftsleute fixierte Management in Schwerin als Konsequenz aus diesem Vorgang nun zumindest eine Rücksprache mit dem Kunden vorsieht, bevor die Behörde eingeschaltet wird – und nicht etwa das Wünschen eines „guten Flugs“ durch den Wachdienst untersagt.



  
 
 




10. August 2011: Von Philipp Tiemann an Jan Brill
Na bravo...dank dieses Artikels und der daraus resultierenden schlechten PR ist der arme Wachmann jetzt wahrscheinlich seinen Job los...
10. August 2011: Von  an Philipp Tiemann

wie hieß es in der süd. zeitung: deutschland sucht kluge köpfe....

die lassen die köpfe eher rollen, bevor sie klug sind....

mfg

ingo fuhrmeister

11. August 2011: Von Stefan Jaudas an Jan Brill
... tja, für alle, die es (immer) noch nicht gemerkt haben,
  • die "Gewerbe"parks im Osten Deutschlands sind nicht dazu da, Gewerbe anzusiedeln, sondern
    • FörderEUROs abzugreifen, die letzten Endes (und über diverse Umwege über Brüssel, Berlin und Landeshaupstädte) aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg kommen,
    • gute Verwaltungs- und Führungsjobs für alte DDR- Seilschaften und abgehalfterte West-Manager aus der dritten Reihe bereitszustellen,
    • nicht so gute Hilfsjobs für DDR- Nichtseilschaftsmitglieder vorübergehend zu schaffen;
  • das Bewußtsein bestimmt das Sein - und das Bewußtsein ist dort immer noch das Gleiche. Vater Staat befiehlt (eröffnet einen internationalen Gewerbepark), und folglich folgt die Realität (das internationale Gewerbe) dem Plan. Kundenfreundlichkeit oder andere neumodische Ideen sind fehl am Platze.
  • privat Fliegen tun nur kapitalistische Ausbeuter, das ist also nach Kräften zu erschweren. (Vorsicht Ironie). Eine Einstellung, die auch westlich der Zonengrenze leider nicht ganz unbekannt ist.
  • Besserung ist nicht in Sicht, da hier Geld vergraben wird, das andere verdient haben.
  • Gib einem Ferkel eine Funktion, und es wird zu Schwein. Rechtmäßiges Verhalten (zum Nachteil Dritter) hat eine 1000-jährige Tradition in Deutschland. Da könnte ja sonst jeder kommen ...
Gruß

StefanJ
11. August 2011: Von Stefan Jaudas an Jan Brill
P.S.:

Laut Wikipedia:

Nigerien bezeichnet im veralteten deutschen Sprachgebrauch

Irgendwie keine wirklich vertrauenerweckenden Investitionspartner. Würden aber sowas von vollständig und auf zig Arten ins Bild passen. Inklusive des "veralteten deutschen Sprachgebrauch"s ...
11. August 2011: Von Hubert Eckl an Stefan Jaudas
" Es ist Wurst was aus uns wird!" sprach das Schwein
11. August 2011: Von  an Hubert Eckl
Man hat manchmal das Gefühl, das in manchen Ostfirmen immer noch die alten Kader tätig sind. Man versucht gar nicht erst, aus eigener Kraft Geld zu verdienen sonder verlässt sich auf den Gesetzgeber oder die Politik. Im Osten hat die Linke (ex PDS) doch einen sehr hohen Wähleranteil. So wird (nicht nur) unser Land zu Grunde gerichet. Da werden Schulden gemacht als ob es kein Morgen gibt. Es wurde aus meiner Sicht viel zu viel Geld im Osten regelrecht versenkt. ROI? Fehlanzeige, es gibt ja Fördergelder, die der Steuerzahler, also wir (da wir fliegen sind wir ja alle stinkreich und zahlen viel Steuerm ;-)). Keiner sagt, was viele Bürger schon lange wissen, es macht hier und da keinen Sinn, in etwas Geld zu pumpen, da es bereits "totgeweiht" ist bzw. solange kein privater Anbieter (der weiß eher wie man mit Geld umgeht, es ist seins) inverstiert, macht es kaum bis keinen Sinn, Geld auszugeben. In einen 20 Jahre alten Rostwagen steckt man auch kein Geld mehr rein, man kauft einen neuen.
11. August 2011: Von  an Stefan Jaudas
Über den Soli, Sozialversicherungen, Bundesergäzungszuweisungen, Hartz IV, den Länderfinanzausgleich, den Umsatzsteueranteil des Bundes, EU-Subventionen und den Allgemeinen Bundeshaushalt finanzieren die Bürger Bayerns und der anderen von Ihnen genannten Länder Mecklenburg-Vorpommern mit.

Wenn ich für all das von einem Dienstleister, der ja immer auch die Region und das Land nach aussen hin repräsentieren sollte, vielleicht noch "gschert" angeredet oder gar behandelt werde, dann ist doch eins klar: In großem Bogen um diesen Landstrich herum echtes Geld nach Tschechien, Polen, das Baltikum oder in die skandinavischen Länder tragen, die sich über Investitionsgelder aufrichtig freuen. Belassen wir es doch bei den oben genannten staatlichen Umverteilungsmechanismen, denen wir sowieso nicht entgehen können, und werfen wir unserem guten umverteilten Geld nicht noch besseres Investitionsgeld hinterher.

Wenn Bayern erstmal raus ist aus aus der BRD und die Mittel aus dem Süden nicht mehr so locker fließen wie bisher, werden sich auch diese Leute langsam an die Realitäten gewöhnen müssen und ihr Handeln vielleicht hinterfragen.

Die alte deutschsprachige Landesbezeichnung Nigerien für die frühere britische Kolonie Naidschiria ist in Österreich bis heute weit verbreitet, und zwar als normaler Sprachgebrauch absolut wertfrei und ohne irgendwelche 1000-jährigen Hintergedanken.

Walter Pohl
Bayernpartei
11. August 2011: Von Alexander Stöhr an 
es ist schlimmer: die welt wird bei arnstadt und zeitgenossen so sehr vereinfacht, dass es nur entweder staatlich vorgesehen oder vollkommen verboten gibt. für die wahrung dieser grundsätze werden menschen wie arnstadt eingestellt. das ist ihre aufrichtige auffassung. sie fühlen sich bis ins deutsche mark verantwortlich dafür, dass die vermeintlichen verbote einzuhalten sind. alles andere käme einer verhöhnung der regeln und kollaboration mit respektlosen bzw. kriminellen gleich.

dass ein beitreiber selbst entscheidet und das entschiedene verantwortet, ist vielen unheimlich sowohl in der SBZ als auch tief im westen. das problem sind weniger, die schon bereits seit DDR-zeiten in führungsfunktionen tätigen menschen, sonder ein urdeutsches bedürfnis nach führung. übrigens dasselbe symptom, welches ein privatpilot veranlasst, ein erbitten einer starterlaubnis in eine info-frequenz zu blöken.
11. August 2011: Von  an Philipp Tiemann
Genau.
Da glaubt doch einer, das er PPR hat, weil Ihm ein Wachmann die Tür aufschließt und einen "Guten Flug" wünscht.

Die Redaktion widmet dieser Nichtigkeit tatsächlich 10 kostbare Seiten des PuF Magazins.
Die Berichterstattung über die Zukunftspläne in Parchim erscheinen mir wie eine Fassade dazu.
Ist der Verursacher der Redaktion eventuell bekannt und sie dadurch vieleicht etwas befangen?
So liest sich das für mich und das ist nicht das erste Mal.

Die deutsche "General Aviation" Szene hat wieder etwas, um Ihre Weltuntergangsstimmung zu nähren.

Dies sind mal meine "10 cents" dazu, bevor mal wieder alle in das Wehklagen mit einstimmen.
Ich bin seit einigen Jahren Abonnent und selbst Flugzeugbesitzer und Pilot.
Und ja, ich war schon mehrfach in Parchim und nein, ich bin kein "Ossi" oder am Flugplatz beteilligt.
.

11. August 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Was mich stoert - zwei Typen mit Vollnamen, einer mit Initial. Der Behoerdenmensch kommt viel zu schlecht weg. Denke, das war ein super Kompromiss. Siehe, dem Amtsschimmel wurde zwar recht getan, aber weh tats keinem. War ja fast nur in Hoehe der PPR Gebuehr. Der so benannte wird sich jetzt nacj oben verantworten muessen (nur 100?) und nach unten demnaechst gleich ne null dranhaengen. Dass Platzbetreiber und Lohnmanager evtl a bisserl deppert sind - ja, gut. Nen zweizeiliges Pirep haette es auch getan. Und ob der Herr P dem Verfasser irgendwie bekannt ist, steht ja im Artikel. Dass dem Herrn P Zweifel am PPR kamen, legt ja dieser Schadenminderungspassus nahe. Das unbeschadet davon diese PPR Regelung grosser Kaese ist, steht auf anderrm Blatt. EBST ist auch ganzjaehrig, ganztaegig PPR. Damit Marc weiss, wieviel Bier er kaltstellen muss. ;)
12. August 2011: Von Jan Brill an 
Die Redaktion widmet dieser Nichtigkeit tatsächlich 10 kostbare Seiten des PuF Magazins.
Die Berichterstattung über die Zukunftspläne in Parchim erscheinen mir wie eine Fassade dazu.

Danke für das Feedback. Etwas Hintergrund über Art und Arbeitsweise des Unternehmens, das bei der Behörde gepetzt hat, ist aus meiner Sicht in diesem Fall aber hilfreich um die Situation nachzuvollziehen. Ein Unternehmen, das bei der kleinsten Kleinigkeit seine Kunden anzeigt, sollte wenigstens eine korrekte Preisliste veröffentlichen und seine Schulden bezahlen.


Die deutsche "General Aviation" Szene hat wieder etwas, um Ihre Weltuntergangsstimmung zu nähren.

Naja, ist wohl eine Gemütssache. Herzlich lachen wäre sicher eine gesündere Reaktion.


Da glaubt doch einer, das er PPR hat, weil Ihm ein Wachmann die Tür aufschließt und einen "Guten Flug" wünscht.

Nicht vergessen: War vorher mir dem GAT so abgesprochen! Welchen formellen Anforderungen soll ein PPR denn noch genügen? Dienstsiegel? Schriftform?
Richtig - das ist nirgendwo geregelt. Zum Glück. Oft werden PPRs ja auch per Funk besorgt. Und dann?

Möglich, dass die Situation missverständlich war. Meine Kritik richtet sich ja auch auf den Umgang des Flugbetriebsleiters mit der Situation und keinesfalls auf den Wachmann. Ich glaube, das wird im Text auch mehr als deutlich.

Viele Grüße
Jan Brill
12. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Jan Brill
*Ironie on* PM Ramsauer PuF identifiziert Gesetzeslücke. Alle PPR Regelungen mit sofortiger Wirkung per NOTAM ausser Kraft. In 2012 wird dann neue Regelung in Kraft treten (6 Wochen Antragsfrist, Verrechnungscheck über einheitlich 520,-€ beifügen), LBA wird allerspaetestens 60min vor Abflug entscheiden. Minister Ramsauer dankt ausführlich Herrn P und Herrn B für die hervorragende Recherchearbeit. *Ironie off* Und jetzt hoffen wir mal alle, dass ich ein Phantast und Spinner bin ;)
12. August 2011: Von Philipp Tiemann an Stefan Kondorffer

Das ist gar nicht so ironisch...denn genau daher kommen solche extrem paxisfremden PPR-Regelungen wie "PPR by fax minimum 24h before EOBT with written confirmation"...weil irgendjemand mal so eine Erfahrung hatte und die dann auch noch mit so massiv negativer PPR für den Airport breittritt. Der Betreiber schreibt doch sofort die Genehmigungsbehörde an und lässt sich so einen Eintrag in die AIP setzen. Da muss man sich nicht wundern, wenn die AIP im Abschnitt "Special Regulations for General Aviation" 4 Seiten Müll zitiert.

So sehr auch ich die Dinge gerne durch die Pilotenbrille sehe, aber noch mal Herr Brill: Die aufgeführten Argumente ziehen einfach alle nicht. Nur weil man bei der Landung dem GAT kundtut, man hätte die Absicht, noch am gleichen Abend zurückzufliegen (und dabei so wie es aussieht nicht mal die Erwägung kundtut, dies möglicherweise nach der offiziellen Schließungszeit tun zu wollen/müssen), sich dann aber bis zu jener Uhrzeit nicht mal irgendwie meldet, tja, dann geht das Personal davon aus, dass sich die Pläne geändert haben.

Ich würd' sagen: 10 Seiten leicht unausgewogener Journalismus, verbunden mit dem Versuch, einem langjährigen Kunden/Bekannten die Weste wieder weißzuwaschen.

12. August 2011: Von  an Jan Brill
aber, wenn der Tower nicht besetzt ist, darf auch nicht gestartet werden, PPR hin oder her!
12. August 2011: Von Philipp Tiemann an 
...das hingegen ist durchaus schon etwas strittiger, denn diese bedingung geht aus keiner für den piloten relevanten veröffentlichung hervor. Dort steht lediglich, dass der pilot ppr beantragen und dies bewilligt bekommen muss; sich um den rest zu kümmern ist aufgabe des platzbetreibers. Sie haben allerdings insofern recht, dass der pilot in dem moment, in dem er seinen einleitungsruf ablässt und keinerlei antwort bekommt davon ausgehen *muss*, dass mit seinem ppr-antrag etwas schiefgelaufen sein muss (weswegen ist in dem moment uninteressant) und sollte daher nicht starten. Schliesslich ist für EDOP kein verfahren für das fliegen ohne flugleiter veröffentlicht. Dass das alles in der sache unsinn ist, darüber brauchrn wir doch jetzt nicht zu reden, aber wir reden hier halt vom fliegen in deutschland.
12. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Philipp Tiemann
Woher wusste der Pilot eigentlich, dass die Kontrollzone inaktiv war? Und nicht nur das Funkgerät kaputt? Ist jetzt alles etwas an den Haaren herbeigezogen, aber ich meine, wenn man so 'ne wackelige Sache macht, dann soll man hinterher einfach mal still halten. Ich bin aber ziemlich sicher, dass ich in der gleichen Situation auch gestartet wäre.
12. August 2011: Von  an 

abda sanns alle schwarz in niggerien - herr bohl..gute csu-wähler...

mfg

ingo fuhrmeister

13. August 2011: Von RotorHead an Philipp Tiemann
Der Flugleiterzwang betrifft die Flugplatzbetreiber und nicht die Piloten!
14. August 2011: Von Philipp Tiemann an RotorHead
Genau das habe ich ja geschrieben...
14. August 2011: Von Joerg Dommasch an Jan Brill
armes piloten deutschland !
(weil wir solche und ähnliche vorfälle ständig erleben dürfen)

armes PUF
(weil der vorfall eher von persönlicher, als allgemeiner bedeutung ist, tendenziöser als nötig dargestellt und in dieser epischen breite kaum interessant)

16. August 2011: Von Thore L. an Joerg Dommasch

Ich finde das super interessant: zuerst so'n Unfug wie PPR fordern, und wenn die Piloten den Bloedsinn notgedrungen dann mitmachen, auch noch Fallen stellen, die nicht unbedingt gleich als solche zu erkennen sind.

Es wurde von einem gutglaeubigen Piloten ein Start ohne Flugleiter durchgefuehrt - und somit mal ganz easy und nebenbei demonstriert, wie unnoetig diese Vorschrift ist. Und das ist die eigentliche "Frevelei" des Piloten, die aus Sicht des Flugleiters natuerlich nur eine Konsequenz haben kann: sofortiges petzen und Wiederherstellung der eigenen virtuellen Wichtigkeit.

16. August 2011: Von Hubert Eckl an Thore L.

Just my two cent: Juni 2008. Ein Oldtimertreffen an einem ähnlichen Flugplatz ( allerdings keine aktive CTR). Englische Freunde wollten um 07:00 morgens los nach Hause. Der Einwand der Einheimischen: " Der Platz öffnet erst um 09:00!"-" What does that mean? Who cares?" war die Frage der Gäste. Als der Platz um 09:00 " geöffnet " waren fünf Flugzeuge mit G-Kennung schon fast überm Kanal. Who cares?

16. August 2011: Von Alexander Stöhr an Hubert Eckl

My sentiments exactly! Die 2 cents sind GOLD wert. Ich bekomme mich vor Lachen nicht mehr ein, über was hier noch diskutiert wird. Ab in die Maschine und weg! Die Macht des Faktischen soll stets über wirklichkeitsfremde Vorschriften siegen. Aber solange hier bei jeder Gelegenheit nach einer Genehmigung gefragt wird und man sich als AihrlineKaptai'n aufführt, weil man das Gegenstück zu einem "irdischen" VW Passat durch die Luft lenkt wird das mit der Freiheit in Deutschland nix.

Wer soll was genau festestellen oder vermissen? Nur bezahlen sollte man, das gebührt der Anstand.

Heißt das, dass alle Deutschen ausflaggen sollten?

16. August 2011: Von Richard Meissner an Alexander Stöhr
Meine Rede...

Wer viel fragt, geht lange irr....

57 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang