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1. August 2005: Von RotorHead an Stefan Wildegans
Oh welch Wortklauberei und Klugscheißerei! Ich habe einen "Luftfahrerschein für Berufsflugzeugführer" und eine "Lizenz für Berufspilot (Hubschrauber)". Derzeit gibt es nämlich verschiedene offizielle Bezeichnungen für die "Erlaubnisse" gem. LuftVG. Aber es geht hier nicht um die Bezeichnung der Lizenzen.

Um beim viel zitierten Beispiel des Autofahrens zu bleiben: Wer bezeichnet sich denn als "Kraftfahrzeugführer", als "Inhaber einer Fahrerlaubnis" oder als "Führerscheininhaber"? Die meisten werden sich wohl als "Autofahrer" bezeichnen. Gelegentlich wird auch der Begriff "Sonntagsfahrer" verwendet.

Da es äußerst fraglich ist, ob ein Inhaber einer "Lizenz für Luftsportgeräteführer" im Rahmen dieser Lizenz beruflich oder gewerblich tätig werden darf, dürfte es sich bei diesen Lizenzinhabern tatsächlich in fast allen Fällen um Hobbypiloten handeln.

Daran ändert sich auch nichts, falls gelegentlich echte Reisetätigkeit mit einem Luftsportgerät durchgeführt werden sollte. Das dürfte die Ausnahme sein, schießlich ist mit Luftsportgeräten kein IFR, kein Nachtflug und Auslandsflug nur sehr eingeschränkt möglich. Auch sind etliche Flughäfen für Luftsportgeräte tabu.
1. August 2005: Von Norbert V.H. Lange an Stefan Wildegans
An alle!

Tja Freunde, da drejt sich mal wieder alles im Kreise. Keine wesentlich neuen Argumente, ein paar interessante Details, und dann ....?

... meckern wenn die Parkkralle kommt.

Im Nachhinein etwas zu ändern ist so gut wie unmöglich.

Alle Energie sollte jetzt eingesetzt werden, weitere Restriktionen bezüglich der Landeplätze zu verhindern.

Bei einer freiwilligen Selbstkontrolle hat man doch in er Hand, wie die Restriktionen im Detail gestaltet werden können.

Bei einer gesetzlichen Regelung wird man vor vollendete Tatsachen gestellt.

Über dieses Thema würde ich aber gerne nicht mehr hier, sondern in einer neuen Diskussionsrunde "streiten".

Streit ist hier gemeint im Sinne von konstruktiver Problemlösung.

Die Luftsportgemeinschaft (der ATCler möge mir verzeihen, aber die Professionellen wereden wol nicht davon betroffen werden) ist doch schlauer als die gesamte Politik und kann konkrete Vorschläge machen, mit der sie dann auch leben kann.

In diesem Sinne
bis demnächst
in
"Freiwillige Selbstkontrolle oder Zwang?"
fragt
der Henry
aus dem Taunus
1. August 2005: Von Norbert V.H. Lange an Markus Engelmoser
Fällt wirklich schwer Sie zu ignorieren.

Wenn Sie was zum LuftSIg Gesetz wissen wollen, dann schauen Sie doch bitte in dém entsprechenden Forum nach ist etwas versteckt unter 9. "Zuverlässigkeitsüberprüfung..." und ich glaube unter IFR & ATC steht auch was.
Ansonsten empfehle ich "www.luftsportinfo.de" da werden Sie ausführlichst informiert.

Aber hier gehört das jetzt nicht her.
Gruß
Henry
2. August 2005: Von Norbert V.H. Lange an Stefan Jaudas
Hallo Stefan,

Ihre Recherchen sind aber auch nicht von schlechten Eltern. Eine tolle Fleißarbeit.
Das kann das Rechtsempfinden empfindlich stören.

Wäre doch ein Fall für die AOPA-Anwältin oder den DAeC-Juristen.
Hier werden doch eindeutig vor dem Gesetz gleiche Bürger nicht nur ungleich behandelt, sondern sogar erheblich benachteiligt.

Zum Thema Lektüre: Auch ich habe nicht die Zeit, oder nehme sie mir nicht immer, den Blätterwald komplett täglich oder wöchentlich zu durchforsten. Nur bei bestimmten Ereignissen stelle ich mir dann, je nach Ereignis, aus den genannten Titeln, eine Auswahl zusammen und lese auch nicht alles, nur die Beiträge, die zu dem jeweiligen Thema passen. Sonst könnte man ja Tag und Nacht nur lesen.


Zur "Freiwilligen Selbstkontrolle" habe ich eine neue Diskussion aufgemacht.
"Selbstkontrolle oder Zwang?"
Dort gehe ich dann auch auf Ihre Bedenken im Detail ein.

Wie leicht man doch in Schubladen gesteckt wird.. Mich als "friedensbewegten, permanent vergangenheitsbewältigenden Gutmenschen" zu bezeichnen, ist schon sehr belustigend für mich.

Werde mal meine Beiträge durchleuchten,, wies es zu diesem Eindruck kommen kann.

Ich kann mich jedoch im Augenblick nicht daran erinnern, , "laut gejammert zu haben, wie schlecht, verachtenswert und schuldbeladen man als Deutscher im Allgemeinen und wasweisich im Besonderen sind"

Können Sie mir da mal auf sie Sprünge helfen und einen Beitrag nennen, der diesen Eindruck erweckt?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden.

Bis dahin
grüßt wie immer aus dem Taunus
Ihr###-MYBR-###HeHy

P.S. Bezüglich ELITE 2005 bin ich Ihnen noch enige Fakten schuldig. Demnächst. Die aktuellen Ereignisse binden doch mehr Zeit als man denkt.
2. August 2005: Von  an RotorHead
Doch dürfen sie! Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftsportgeräten dürfen innerhalb der Rechte ihrer Lizenz auch berufsmäßig(gewerblich) tätig werden.
Und es gibt keine spezielle Lizenz für gewerbliche Luftsportgeräteführer.Das einzige was erforderlich ist,wäre eine Passagierflugeberechtigung wenn keine weiteren höherwertigen Lizenzen vorhanden sind oder man als Tandemmaster oder Trike,Motorgleitschirmpilot oder UL-Hubschrauber/Tragschrauberführer tätig werden will.
2. August 2005: Von Stefan Jaudas an Norbert V.H. Lange
Lieber Henry,

ich sagte, "Sie wirken auf mich wie", nicht "Sie sind". Es wäre schön, wenn mich mein Eindruck täuschen würde.

Aber ich bleibe dabei. Wenn es um Unrecht geht, und das geschieht nach meiner unmaßgeblichen Meinung als Bürger und Pilot gerade in Berlin in Sachen LuftSiG und "Schutz vor Terror", dann kann man das nicht akzeptieren, auch nicht "ein bisschen". "Freiwillige Selbstkontrolle" wird in diesem Fall verschämte Mittäterschaft. Und dann darf noch ein bisschen mehr "freiwillig" selbst kontrollieren, und noch ein bisschen mehr, und noch ein bisschen, und plötzlich ist ein Platzwart jemand, der sich NICHT um den Rasen kümmert, aber dafür eine Uniform trägt ...

AOPA und DAeC haben das schon von mir bekommen. Etwas ausführlicher, mit mehr Vergleichen. Ich frage mich nur, warum der DAeC nicht schon vorher und von selbst auf all diese Ideen gekommen ist. Da sitzen ja genügend Leute in der Hermann-Blenk-Straße (die AOPA ist deutlich kleiner, da sei es entschuldigt).

MfG

StefanJ
2. August 2005: Von RotorHead an 
Zitat:
------------------------------------
Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftsportgeräten dürfen innerhalb der Rechte ihrer Lizenz auch berufsmäßig(gewerblich) tätig werden.
------------------------------------

Eine sehr gewagte Ansicht. Was ist die Rechtsgrundlage?

Schon allein die Verwendung eines Luftsportgerätes schließt eine berufliche oder gar gewerbliche Nutzung aus. Wer das dennoch tut, fliegt ohne gültige Erlaubnis und macht sich damit strafbar.
2. August 2005: Von  an RotorHead
Ich bin noch auf der Suche nach der Rechtsgrundlage...ich kann mich nur erinnern das es mal ein Verbot der gewerblichen Verwendung von Luftsportgerät gab,bei der Angleichung der deutschen Luftfahrtgesetze an europäische Gegebenheiten wurde dieser Passus gestrichen...
Als Beispiel seien nur die vielen gewerblichen Tandemmaster an diversen großen Sprungplätzen genannt...das Ganze war ja auch ein Streitfall mit den Franzosen,da diese ja so eine Art Berufspilotenlizenz für UL-Flugzeugführer kennen

Keiner Genehmigung bedarf der nichtgewerbsmäßige Verkehr mit Luftfahrzeugen ohne Entgelt und der Verkehr mit Luftsportgeräten (§ 20 Abs. 1 Satz 3 LuftVG).

Wie du siehst ist da nicht genau spezifiziert was nicht der Genehmigung bei Luftsportgeräten bedarf; denn da steht nicht:"Keiner Genehmigung bedarf der nichtgewerbsmäßige Verkehr mit Luftfahrzeugen ohne Entgelt und der NICHTGEWERBLICHE Verkehr mit Luftsportgeräten ohne ENTGELT
4. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Beitrag vom Autor gelöscht
4. August 2005: Von Bernd Schmidt an 
Hallo,mal ne andere rechtliche Frage: Das Sperrgebiet wird begründet mit der Terrorgefahr.
wieso geht die nur von VFR Verkehr aus und offensichtlich nicht von IFR? Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz? Alleine mit dieser Begründung müsste dieser VErwaltungsakt juristisch angreifbar sein - oder? Im Schlimmsten Fall würde das dann eben auch für IFR gelten- und dann wäre Berlin wirklich eine Insel...wieder mal.
4. August 2005: Von RotorHead an Bernd Schmidt
Das Beschränkungsgebiet ED-R146 verbietet JEGLICHEN Verkehr, bis auf ein paar Ausnahmen. Davon ist auch IFR-Verkehr betroffen. Ich empfehle dringend, veröffentlichte NOTAMs zu selbst zu lesen, statt sich aus dritter Hand zu informieren.
4. August 2005: Von  an RotorHead
naja das war zwar keine direkte Antwort auf seine Frage...aber recht hast du trotzdem,das lesen signifikanter NOTAMs sollte ja wohl zum Standard einer jeden Flugvorbereitung gehören...oder?
Er fragte nach der Rechtmässigkeit der einseitigen Beschränkung auf die VFR-Flieger...bedenklich ist das schon.
Übrigens kann man ja die Berliner Innenstadt weiterhin VFR überfliegen,allerdings im Area C oberhalb 5000ftMSL
4. August 2005: Von RotorHead an 
Und wieder einer, der keine NOTAMs liest.

Es gibt keine EINSEITIGE Beschränkung des VFR-Verkehrs! Diese Frage beantworte ich hiermit zum zweiten Mal explizit.
4. August 2005: Von RotorHead an 
Zitat:
--------------------------------
Übrigens kann man ja die Berliner Innenstadt weiterhin VFR
überfliegen,allerdings im Area C oberhalb 5000ftMSL
--------------------------------

Vorausgesetzt man bekommt eine entsprechende Freigabe.
4. August 2005: Von  an RotorHead
und ich habe mich auch nicht expilzit zur Berlin ED-R geäussert...wie der Fragesteller auch nicht sondern zu diversen temporären Beschränkungen in der Vergangenheit,welche explizit VFR-Flieger betrafen,wenns falsch aufgefasst wurde bitte ich untertänigst um Entschuldigung...
4. August 2005: Von RotorHead an 
Allgemein kann jedes Flugbeschränkungsgebiet gerichtlich überprüft werden. Das kostet allerdings Zeit und Geld mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg.

Lediglich die Beschränkungsgebiete rund um die Kernkraftwerke gelten nur für VFR. Das ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. ED-R1 und ED-R4) kein Problem, da sie im Luftraum G liegen.

Das vorübergehende Beschränkungsgebiet für den Weltjugendtag gilt zwar nur für VFR, verbietet aber Flüge nicht grundsätzlich. Das sollte daher auch kein Problem darstellen.

Von VFR-Verkehr geht meiner Meinung nach keine größere Gefahr aus, als von IFR-Verkehr. Allerdings gibt es IFR in Deutschland nur mit Flugplan und Freigaben, VFR kann beliebig erfolgen.
4. August 2005: Von  an RotorHead
Eben...und was wäre es für ein Problem statt dieser völlig überflüssigen ED-R den VFR-Verkehr dahingehend zu "überwachen" dass man für Sightseeing-Flüge über der Berliner Innenstadt eine Flugplanpflicht einführt?Transponder gibt es ja mittlererweile bei mindestens 95%aller motorbetriebenen Luftfahrzeugen.Und TMZ´s gibts ja mittlererweile auch schon um andere Flughäfen in D.
4. August 2005: Von  an 
Da die Herren in Berlin sowieso keine Ahnung vom Fliegen haben (ausser Gysi, der darf aber nicht mehr), wird es da wohl keinen Weg geben. aber mal ehrlich, was reizt einen eigentlich, über dem Reichstag zu kreisen ? Nach dieser ED-R müssen die sich vor Fliegern schützen, den wird sind wirklich sauer. Ich für meinen Teil hatte nie den Drang, das verhängniß Deutschlands von oben zu sehen. Und wer es doch sehen will, es gibt ja Google Earth...
6. August 2005: Von Markus Engelmoser an Norbert V.H. Lange
Danke für den >Hinweis. Werde alles tun, um noch schlauer zu werden!
11. August 2005: Von Edgard L. Fuß an Markus Engelmoser
Die BBAL versteht sich als Interessenvertretung der Betriebe der Allgemeinen Luftfahrt. Was aber tut dieser Verband gegen die Restriktionen einer Über-Bürokratie und dem Terror-Paranoia in der Politik?
Hier meine Frage an den Chef der BBAL:

[quote]Sehr geehrter Herr Zeckai,

durch die sog. Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Piloten, die JAR- FCL(Medical) und jüngst das unsinnige Überflug-Verbot des Regierungsviertels in Berlin zeigen Politik und Verwaltung eine Überregulierungswut, die kein Maß mehr zu kennen scheint. Was im Zuge der EASA- Vorschriften noch an Restriktionen auf uns zukommen mag, ist noch garnicht abzusehen - ob nun jeder Privathalter ein eigenes Instandhaltungsprogramm für seine Piper oder Cessna braucht, vielleicht noch mit mit QM- Audits und einer Maintenance-Review - alles ist möglich.
Was dies für die Fliegerei in Deutschland heißt, ist unschwer abzusehen: Vereine bluten aus, da sie die entstehenden Kosten nicht mehr umlegen können, Fliegen zu lernen wird wegen der Restriktionen selbst für den Segelflug zu teuer, Landeplätze machen dicht, weil zu wenig geflogen wird, Luftfahrttechnische Betriebe müssen schließen, weil sie kaum noch Aufträge erhalten. Damit stagniert auch die Entwicklung; wie lange es die AKA- Fliegs und ihre wertvolle Arbeit auf dem Gebiet der Forschung unter diesen Umständen noch geben wird, ist ebenfalls ungewiß - und dies alles, weil eine unheilige Alianz von Bürokratismus, "Qualitäts"-Wahn und Terror-Paranoia die Bedenkenträger an ihren Schreibtischen zu immer neuen Höchstleistungen im Erlassen neuer Schikanen "im Namen der Sicherheit" antreibt - die damit verbundene Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe, das bewußte Inkaufnehmen von Firmeninsolvenzen, damit verbunden der massive Einbruch eines ganzen Wirtschaftszweiges, der Verlust hunderter Arbeitsplätze wird dabei billigend inkauf genommen.
Ich bitte Euch daher, diese Aktion im Vorfeld der Bundestagswahlen zu unterstützen - jetzt haben wir eine reelle Chance, von den Kandidaten der Parteien wahrgenommen zu werden.
Eine Stimme vermisse ich seit Monaten: Die der BBAL, der Interessenvertretung der Betriebe.
Daher meine Frage: Was tut die BBAL konkret, um diesem Unsinn zu begegnen?

Mit freundlichen Grüßen,
Edgard L. Fuß
Techn. Angestellter in der Luftfahrt
Certifying Staff
Privatpilot und Fluglehrer[/quote]

Erweiterte Frage: Wie engagieren sich die Betriebe, die LTB gegen diesen Usinn, der sie selber in ihrer Existenz gefährdet - denn: Im Zuge des unsinnigen, aber teuren Medical und der ebenfalls teuren, jährlich zu wiederholenden und entwürdigenden "Zuverlässigkeitsprüfung" werden immer weniger Menschen das Fliegen lernen - oder es aufgeben, und damit weder Flugzeuge kaufen noch reparieren lassen noch auf Flufplätzen ihre Landegebühr zahlen.

Ich kann die offensichtliche Untätigkeit der Betriebe nicht nachvollziehen - oder verlassen Sie sich immer noch auf den DAeC?

Edgard L. Fuß
Woltorf
25. August 2005: Von Pit Odenthal an Joachim Adomatis
Das interessiert eigentlich nicht, ob Stolpe das ist oder nicht. Er sitzt an einer Stelle, wo er der AL Schaden zufügen oder ihr auch nützen kann. Den Schaden zu verhindern, wäre eine Aufgabe für einen Lobbyisten auf dem Regierungsparkett. Kennen Sie einen, der die AL auf seiner Fahne hat? Pilot und Flugzeug ist es sicher nicht, obwohl Sie dort gerne mal "intervenieren" würden. Ich habe mich kaputt gelacht. Davon musste ich mich erst erholen bei einem kleinen Ausflug mit der Mooney nach Calais, Shoreham und Jersey (Übrigens: Im westl. Ausland ist der Luftraum auch nicht freier). Deswegen dauerte meine Antwort solange, lieber Herr Adomatis, lieber Herr Brill. Pit
25. August 2005: Von  an Pit Odenthal
Hallo Pit,

Zitat:
"einem kleinen Ausflug mit der Mooney nach Calais, Shoreham und Jersey (Übrigens: Im westl. Ausland ist der Luftraum auch nicht freier)."
Zitat Ende

Genau so ist es, was die Aussage zum Luftraum betrifft.
Vielleicht sollte man hier in DE endlich mal einsehen, dass in anderen Ländern ebenfalls Regeln gelten, grundsätzlich (ICAO) die gleichen wie bei uns.

Was uns lediglich unterscheidet ist, dass in DE immer noch was draufgesattelt wird, dass es unsinnigere Zusatzregeln gibt und grundsätzlich alles "durchgeregelt" sein muss.

Ein zusätzlich noch vorhandenes "Problem" (Sozialneid?) der verantwortlichen Politiker, Beamten u.s.w. mit Flugzeugen im Allgemeien und dem "fliegenden Teil" der Bevölkerung im Besonderen, kommt erschwerend noch hinzu. Traurig aber war!

Ebenfalls ein wesentlicher Unterschied zu anderen Ländern, in denen wir glauben, alles sei freier, ist die Tatsache, dass die Vorschriften (weil meist von selbst fliegenden Fachleuten erlassen, z.B. USA, Kanada) wesentlich realitätsnäher und praxisorientierter sind und nicht so theoretisch und zum Teil "undurchführbar" oder nutzlos wie bei uns.

Grüße,
TS
25. August 2005: Von  an 
Hallo ATC'ler

stimmt genau, Flieger sollten eigentlich über den
eigenen Tellerrand blicken können,
und was machen wir Deutschen:
Jammern, lamentieren, und reden ALLES schlecht.

Meine ausländischen Kollegen können das gar nicht
verstehen ganz im Gegenteil:

Die NL, kommen zu uns weil die Landegebühren
weniger als 25% der in den NL betragen,
und befestigte Pisten geboten werden.

Die Belgier schätzen unseren FIS und die Landschaft

Nur weiter so Fliegerdeutschland. Quatscht Euch
doch alle selber kaputt, ergeht in Selbstmitleid,
und drescht die alten abgeklopften Stammtischparolen,
möglichst ohne Toleranz für die evtl. anders denkende
Mehrheit, immer im Geist von .. Ihr wisst schon wer !

Gruß Sputnik
26. August 2005: Von Markus Engelmoser an 
Ihr Posting ist sehr emotional, aber man kann ihnen kaum widersprechen. Das Problem ist schon bei der fehlenden Lobby der Privatflieger zu suchen.

Es herrscht keine Solidarität in dieser Neidgesellschaft. Aber was wollen wir: Amerika hat es wirklich besser...!!
11. September 2005: Von Matthias Gottschalk an Michael Höck
Hallo,

Was ist den aus der "Intervention von PuF" geworden?
Im Sande verlaufen? Hier helfen wohl weniger Protestbriefe als ein begründeter Antrag gegen diese EDR an die zuständige Stelle.

Ich habe Anfang August 05 einen Antrag an den Referatsleiter im Verkehrsministerium gesendet. Dieser Referatsleiter hat den politischen Willen von Herrn Stolpe (Herr Schily) direkt umgesetzt. Wenn ihr auch einen Antrag stellen wollt - bitte nur per Post (Schriftform).

Die DFS und die Landesluftfahrtbehörden werden immer auf die bestehende Regelung (EDR) verweisen. Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung etc. als PPL-A ohne die genannten Ausnahmevorraussetzungen dort zu stellen erscheint mir als Zeitverschwendung.

Das Problem muss bei der Wurzel gepackt werden - also im BMVBW in Bonn, wo die EDR ausgearbeitet wurde.

Adresse:

BMVBW
Referatsleiter LS16
Wolfgang Liedhegener
Robert Schumann Platz 1
53175 Bonn

Als Antwort habe ich eine nicht rechtsmittelfähige Antwort mit vielen Argumenten erhalten. Einen Bescheid über Annahme oder Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der EDR stellt das m.E. nicht dar.

die Antwort aus Bonn findet Ihr unter:

https://berlin-pilot.g4.gs

Hier wird wohl nur der aussichtsreiche Klageweg vor dem Verwaltungsgericht bleiben. Falls jemand Interesse an gemeinsamem Vorgehen hat - bitte bei mir per eMail melden.

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