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Hallo,mal ne andere rechtliche Frage: Das Sperrgebiet wird begründet mit der Terrorgefahr. wieso geht die nur von VFR Verkehr aus und offensichtlich nicht von IFR? Widerspricht das nicht dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz? Alleine mit dieser Begründung müsste dieser VErwaltungsakt juristisch angreifbar sein - oder? Im Schlimmsten Fall würde das dann eben auch für IFR gelten- und dann wäre Berlin wirklich eine Insel...wieder mal.
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Das Beschränkungsgebiet ED-R146 verbietet JEGLICHEN Verkehr, bis auf ein paar Ausnahmen. Davon ist auch IFR-Verkehr betroffen. Ich empfehle dringend, veröffentlichte NOTAMs zu selbst zu lesen, statt sich aus dritter Hand zu informieren.
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naja das war zwar keine direkte Antwort auf seine Frage...aber recht hast du trotzdem,das lesen signifikanter NOTAMs sollte ja wohl zum Standard einer jeden Flugvorbereitung gehören...oder? Er fragte nach der Rechtmässigkeit der einseitigen Beschränkung auf die VFR-Flieger...bedenklich ist das schon. Übrigens kann man ja die Berliner Innenstadt weiterhin VFR überfliegen,allerdings im Area C oberhalb 5000ftMSL
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Und wieder einer, der keine NOTAMs liest.
Es gibt keine EINSEITIGE Beschränkung des VFR-Verkehrs! Diese Frage beantworte ich hiermit zum zweiten Mal explizit.
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Zitat: -------------------------------- Übrigens kann man ja die Berliner Innenstadt weiterhin VFR überfliegen,allerdings im Area C oberhalb 5000ftMSL --------------------------------
Vorausgesetzt man bekommt eine entsprechende Freigabe.
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und ich habe mich auch nicht expilzit zur Berlin ED-R geäussert...wie der Fragesteller auch nicht sondern zu diversen temporären Beschränkungen in der Vergangenheit,welche explizit VFR-Flieger betrafen,wenns falsch aufgefasst wurde bitte ich untertänigst um Entschuldigung...
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Allgemein kann jedes Flugbeschränkungsgebiet gerichtlich überprüft werden. Das kostet allerdings Zeit und Geld mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg.
Lediglich die Beschränkungsgebiete rund um die Kernkraftwerke gelten nur für VFR. Das ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. ED-R1 und ED-R4) kein Problem, da sie im Luftraum G liegen.
Das vorübergehende Beschränkungsgebiet für den Weltjugendtag gilt zwar nur für VFR, verbietet aber Flüge nicht grundsätzlich. Das sollte daher auch kein Problem darstellen.
Von VFR-Verkehr geht meiner Meinung nach keine größere Gefahr aus, als von IFR-Verkehr. Allerdings gibt es IFR in Deutschland nur mit Flugplan und Freigaben, VFR kann beliebig erfolgen.
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Eben...und was wäre es für ein Problem statt dieser völlig überflüssigen ED-R den VFR-Verkehr dahingehend zu "überwachen" dass man für Sightseeing-Flüge über der Berliner Innenstadt eine Flugplanpflicht einführt?Transponder gibt es ja mittlererweile bei mindestens 95%aller motorbetriebenen Luftfahrzeugen.Und TMZ´s gibts ja mittlererweile auch schon um andere Flughäfen in D.
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Da die Herren in Berlin sowieso keine Ahnung vom Fliegen haben (ausser Gysi, der darf aber nicht mehr), wird es da wohl keinen Weg geben. aber mal ehrlich, was reizt einen eigentlich, über dem Reichstag zu kreisen ? Nach dieser ED-R müssen die sich vor Fliegern schützen, den wird sind wirklich sauer. Ich für meinen Teil hatte nie den Drang, das verhängniß Deutschlands von oben zu sehen. Und wer es doch sehen will, es gibt ja Google Earth...
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