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22. Oktober 2018: Von Florian S. an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Das war kein FAA-Test und einige der Punkte aus dem Schreiben von DJI sind ja durchaus valide (Veröffentlichung als Video und über Twitter anstatt wissenschaftlicher Artikel, keine Dokumentation des Versuchsaufbaus, keine Darstellung ähnlicher Tests mit anderen Versuchsbedingungen). Da ist nachvollziehbar, dass der Hersteller nicht glücklich ist.

Formal Inhaltlich ist der Punkt von DJI ja auch richtig: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Drohne mit exakt der Geschwindigkeit exakt Rechtwinkling exakt mittig auf die Vorderkante auftrifft ist IRL sehr unwahrscheinlich. Wie das bei anderen Winkeln, Geschwindigkeiten, Aufschlagorten wäre wird zumindest im Video nicht beantwortet - wäre aber sehr spannend zu erfahren...

P.S.: Bearbeitet - 1 EUR weniger für Johannes ;-)

22. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

Sobald ein Institut einmal auf die Idee kommt, die Auswirkungen einer Kollision einer Drohne mit dem Hauptrotor/Heckrotor eines Helikopters zu untersuchen oder was passiert wenn eine Drohne das Radom eines Jets durchschlägt und der LiPo dort dann brennt werden die Drohnenhersteller noch viel weniger erfreut sein.

Die Wahrscheinlichkeit einer Kollision steigt mit der enorm zunehmenden Verbreitung und zunehmender Geltungssucht auf Videoportalen. Ich musste mir ja früher auch keine Gedanken über Laserpointer machen, jetzt schon.

22. Oktober 2018: Von Markus S. an Florian S.

Formal ist der Punkt von DJI ja auch richtig: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Drohne mit exakt der Geschwindigkeit exakt Rechtwinkling exakt mittig auf die Vorderkante auftrifft ist IRL sehr unwahrscheinlich. Wie das bei anderen Winkeln, Geschwindigkeiten, Aufschlagorten wäre wird zumindest im Video nicht beantwortet - wäre aber sehr spannend zu erfahren...

Da gebe ich dir recht, es wurde auch nicht getestet wie es ist, wenn so eine Drohne in den Tank fliegt!
22. Oktober 2018: Von Johannes König an Florian S. Bewertung: +3.00 [3]

Ich möchte jedesmal einen Euro geschenkt bekommen, wenn Florian S. "formal" sagt. Der eigene Flieger wäre mir sicher :-)

23. Oktober 2018: Von Florian S. an Markus S.

Da gebe ich dir recht, es wurde auch nicht getestet wie es ist, wenn so eine Drohne in den Tank fliegt!

Das wäre in der Tat mal spannend und wichtig zu testen. Bei welchen Fliegern geht das überhaupt theoretisch? Wenn der Tank nur im hinteren Teil des Flügels ist, dann wird die Drohne da nicht durchkommen - denn wenn sie nicht genau von vorne auf den Flügel trifft wird sie vermutlich eher abprallen, als diesen zu durchschlagen.

Aber leider hat das die Uni-Dayton nicht getestet - oder hat es getan, fand das Video aber nicht effekthascherisch genug, um damit Klicks zu generieren.

Wozu man auch "tolle Videos" machen könnte, ist, wie eine Gewehrkugel eine Tragfläche oder Kabine eines Flugzeugs im Landeanflug durchschlägt - ob das dazu führen würde, dass in den USA Gewehre verboten werden?

23. Oktober 2018: Von Mark Juhrig an Florian S.

"Bird hits plane" ist auch nicht ohne:

23. Oktober 2018: Von Chris _____ an Florian S.

DJI hat absolut einen Punkt da. Man wollte den "worst case" untersuchen (warum denn? warum nicht einen "typical case"? mehr dazu gleich) und hat ein bissel uebertrieben und einen unrealistisch schlimmen Fall untersucht.

Und warum? Publish or perish, gore sells more, if it bleeds it leads.

Oder auch die humorige Variante: never let the truth get in the way of a good story.

Fazit: Eine Drohnenkollision ist natuerlich gefaehrlich (hat irgendjemand das Gegenteil behauptet), aber ob die getestete Mooney da jetzt nicht mehr haette landen koennen? Ich schaetze doch.

23. Oktober 2018: Von Lutz D. an Mark Juhrig

Fake.

23. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Ob die Mooney nicht mehr landen konnte oder doch ist mMn nach nicht das Thema, sondern es geht darum die Gefahren aufzuzeigen die von vielen Drohnenfliegern nach wie vor beharrlich negiert werden.

Dieselbe Drohne durch das Windshield auf den Kopf und Oberkörper des Piloten - noch immer harmlos?

Und das oft gehörte Argument, dass größere Flieger nicht einmal "einen Kratzer" bekommen würden: eine Fokker hatte einen birdstrike mit einer Graugans auf das Radom. Die Gans durchschlug nicht nur das Radom sondern auch das bulkhead, einer der Bildschirme wurde auf den F/O gedrückt samt Teilen der Gans. Der Anblick des blutverschmierten Kollegen hat kurz zu Irritationen geführt, aber er selbst war unverletzt. Eine herkömmliche Drohne ist zwar leichter, die Akkus als auch die Motoren ungleich härter als der Vogel. Von "kein Risiko" würde ich also keinesfalls sprechen.

23. Oktober 2018: Von Matthias F. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

"Fazit: Eine Drohnenkollision ist natuerlich gefaehrlich (hat irgendjemand das Gegenteil behauptet), aber ob die getestete Mooney da jetzt nicht mehr haette landen koennen? Ich schaetze doch."

Aus meiner Sicht penetriert die Drohne den Flügeltank der Mooney. Die würde somit sicherlich nicht mehr an einem Stück landen.

23. Oktober 2018: Von Richard Georg an Lutz D.

Gab es da nicht den Unfall mit der C172 bei der ein Vogel genau in den Landescheinwerfer in der Fläche geriet?

Das müsste mit einer C172 der neueren Ausführung, kurz nach Wiederaufnahme der Produktion passiert sein, bei der der Landescheinwerfer wieder in den Flügel verlegt wurde.

23. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Dieser "Bird" ist etwa 2 m groß, hat 4 Rotoren und ein Landegestell und der Jet hat geschätzte 50 Knoten drauf. Voll echtes Video :-)

23. Oktober 2018: Von  an Flieger Max L.oitfelder

Drohnen, vor allem in der Nähe von Flughäfen, in diesen Höhen fliegen zu lassen ist m.W. eine Strattat, die ziemlich streng verfolgt wird. Ich jedenfalls lasse meine nie über dem default-Limit von 120 m AGL fliegen.

Die GEO ZONES von DJI funktionieren meines Erachtens ziemlich gut. Meine Mavic Air startet innerhalb von 5 km um jeden Flugplatz jedenfalls nicht. Bei kleinen Flugplätzen kann man den Start über eine Eingabe der persönlichen Daten, Seriennummer etc. auf der Website für einen kurzen Zeitraum freischalten lassen, bei Airports geht das nicht. Insgesamt ist das nicht schlecht gelöst.

Will jemand aber unbedingt gegen das Gesetz verstoßen - schafft er das.

Und dann gibt es natürlich noch tausend andere Hersteller ...

23. Oktober 2018: Von Chris B. K. an Flieger Max L.oitfelder

Ob die Mooney nicht mehr landen konnte oder doch ist mMn nach nicht das Thema, sondern es geht darum die Gefahren aufzuzeigen die von vielen Drohnenfliegern nach wie vor beharrlich negiert werden.

Von den Drohnenfliegern wird es negiert und den "Passanten" ist es einfach egal. :-(

Mein Arbeitsplatz liegt direkt in der Einflugschneise des Flughafens Dortmund. Die a320, b737, die mir da täglich genau über den Kopf donnern im Landeanflug sind schon recht niedrig, so 2,5km vor der Schwelle. Bei einem Standard-Anflug mit 3° Gleitwinkel dürften sie noch 130m agl haben.

Mein Chef hatte da zwei Ideen bei so einem Tag der offenen Tür für unsere Kunden:

  • Drohnenwettfliegen: Als ich mitbekommen habe, daß da sowas starten soll, war es schon zu spät. Sie flogen schon. Allerdings wetterbedingt nicht auf dem Hof sondern in der nahegelegenen Sporthalle. Darauf angesprochen, daß er (der Chef) Glück gehabt hätte wegen des Wetters und des Umzugs in die Sporthalle, guckte er mich nur mit ganz großen Augen an. Das bei uns die CTR bis auf ground runter geht, bzw. was das überhaupt ist und was es bedeutet, davon hatte er genau Ahnung.
    Als dann mein Kollege nach der Erklärung noch ankam: "Ja und? Wer soll uns schon anzeigen?" konnte ich mich nicht mehr zurückhalten: "Das mache ich dann höchstpersönlich!"
    Unwissenheit ist eine Sache, es aber vorsätzlich zu begehen, eine ganz andere Nummer.
  • Start eines Stratosphärenballons: Nach der Drohnenfliegerei war mein Chef dann doch etwas verängstigt und konnte nicht verstehen, daß der Ballon, gestartet von einer prof. Firma, doch starten konnte. Tja, der hatte halt einen Transponder an Bord und es war alles mit dem Flughafen und der Flugsicherung abgestimmt. Das ist dann der kleine Unterschied.

Nachtrag: Warum geht hier das nachträgliche Bearbeiten mitten im Text nicht mehr? Muß natürlich "null Ahnung" heißen.

23. Oktober 2018: Von Chris _____ an 

Ich bin bei dem Thema ziemlich unentschlossen, nicht so klar und entschieden wie manche anderen Foristen hier.

Man kann auch relativ leicht eine Drohne mit einem LKW auf der Autobahn kollidieren lassen. Da ruft niemand nach Geofencing der Drohnen. Warum nicht?

Irgendwie wundert mich, dass man gerade in der Fliegerei immer "absolute Sicherheit" sucht, die es nun einmal nicht gibt.

Es ist ja in Ordnung, dass man etwas tut, zB den Einsatz von Drohnen und sogar Kinderdrachen in der Nähe von Flugplätzen verbietet (eigenartigerweise aber nicht den Bau von Windrädern). Aber ein Restrisiko akzeptiert man nun einmal, wenn man ein Flugzeug besteigt.

Übrigens akzeptieren auch die Nachbarn von Flugplätzen ein Restrisiko, dass nämlich eines Tages ein Flugzeug im Landeanflug auf ihr Haus fällt.

Hätte es viele dieser kleine Drohnen (so viele wie heute) vor den Kleinflugzeugen gegeben, dann wären die Kleinflugzeuge vielleicht nie zugelassen worden.

Haben die Piloten von Kleinflugzeugen wirklich die Berechtigung, von den anderen zu verlangen, dass sie ihr Drohnenhobby bleiben lassen? Oder doch nur, dass sie es verantwortlicher Weise einsetzen?

Man sollte auch das Kind nicht mit dem Bad ausschütten. Ich habe schon mehrere Einsätze von Drohnen auf Flugplätzen erlebt, von Piloten für Piloten, mit völlig harmlosem Hintergrund, z.B parkende Flugzeuge im Vorbeiflug zu zeigen. Ich bin selbst mal (da war ich schon Pilot) mit deutlichen Worten hingewiesen worden, dass "das illegal ist", als ich mit meinem Sohn einen Kinderdrachen in der Nähe eines Flugplatzes starten wollte (Sonderlandeplatz mit zu der Zeit praktisch Verkehr, ich hab natürlich dann eingepackt und bin woanders hin, weil ich die Sorge grundsätzlich verstanden hatte. Allerdings war das der gleiche Platz, wo sich neulich die Schranke als untauglich erwiesen hat, Passanten vor einem Runway overrun zu schützen. Edit: ich will damit sagen, manche Risiken schätzt man im Nachhinein anders ein als vorher).

Am Ende ist es halt so, der Staat verfolgt Straftäter, kann aber Straftaten in den meisten Fällen nicht verhindern. Leichtsinn kann man durch Aufklärung entgegenwirken, aber auch da gibt es halt Grenzen.

23. Oktober 2018: Von  an Chris _____

Über Autobahnen - und befahrenen Straßen überhaupt - darf man auch keine Drohnen fliegen lassen. Würde mir auch echt nicht einfallen.

23. Oktober 2018: Von Chris _____ an 

Oh, das passiert schnell. Machen wir doch mal ein Luftbild vom Haus... und jetzt eins von der anderen Seite der Autobahn? Warum die Drohne landen und auf einem langen Umweg mit dem Auto auf die andere Seite bringen, wenn man sie "husch" einfach rüberfliegen kann. Die fliegt doch so einfach und scheinbar sehr zuverlässig...

Und weißt du was? Solange die Drohne flott kreuzt und nicht über der Autobahn stehen bleibt oder langsam fliegt, finde ich das nicht mal grob fahrlässig, nur leicht. Aber ich würde es nicht tun. Mir ist nämlich schon zweimal eine Drohne spontan runtergefallen (beidesmal Fehlfunktion), zum Glück ohne dass irgendjemand drunter stand. Und das bei gar nicht so vielen Drohnenflügen insgesamt.

Dadurch sind mir die Gefahren durch herunterfallende Drohnen erst richtig bewusst geworden. Denn die Dinger sind schon extrem gut mittlerweile. Trotzdem fallen sie manchmal runter.

24. Oktober 2018: Von Florian S. an Chris _____

Oh, das passiert schnell. Machen wir doch mal ein Luftbild vom Haus... und jetzt eins von der anderen Seite der Autobahn?

Naja, so schnell "passiert" das nicht: Näher als 100m an der Autobahn (oder Bundesstrasse) darf man ohnehin nicht fliegen so dass "die andere Seite" schon 200m entfernt wäre...


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