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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30 Beiträge Seite 1 von 2

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4. Juli 2020: Von Wolfgang Lamminger an Mich.ael Brün.ing

Wäre schon hilfreich, ansonsten ist die Werbung auf der betreffenden Homepage
("LUFTTAXI AB GIESSEN ODER WO IMMER SIE WOHNEN. WOHIN IMMER SIE WOLLEN. IN EUROPA. NEVER WAIT FOR YOUR FLIGHT AGAIN. WE WAIT 4U: FLIGHTS ON DEMAND") sicherlich zumindest "fragwürdig"... und könnte für den potentiellen Kunden irreführend sein.

Auf der aktuellen "Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen (aktive Betriebsgenehmigungen), Stand: 29. Juni 2020" ist ein entsprechendes Unternehmen zumindest nicht auffindbar.

EDIT:

das Thema war ja schon mal unter https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2018,09,29,23,3838540 diskutiert worden. Die Homepage gibt dazu keine klaren Hinweise. Ob im Impressum der Hinweis "Currently our services are considered NCO" ausreichend ist, halte ich für fragwürdig.

4. Juli 2020: Von Wolff E. an Wolfgang Lamminger

Ich denke auch, es ist fragwürdig, da die verwendeten luftfahrzeuge allen Anschein nach N registriert sind...

7. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]

100% illegal dann.
Ein AOC bekommt man nicht fuer ein in D stationiertes, N registriertes Luftfahrzeug.
Wieder einer der schwarzen Schafe, die das Image ses ganzen Marktes kaputtmachen.

7. Juli 2020: Von Bernd Mann an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]

> ich denke auch, es ist fragwürdig, da die verwendeten luftfahrzeuge allen Anschein nach N registriert sind...

Bis zu dem Punkt hatte ich noch gedacht, dass die Luftfahrzeuge im AOC eines anderen Unternehmens "mitfliegen". Ich konnte mir nicht so richtig vorstellen, dass Piloten, die im Hauptberuf (nach eigener Aussage) für die LH fliegen ihre Lizenz und ihren Beruf durch Fliegen ohne AOC riskieren.

Aber N-reg in einem EU AOC geht nun mal nicht. Es gibt halt nichts was es nicht gibt ...

Hinzu kommt dass "Kostenteilung" eines der wenigen Dinge ist, bei dem die FAA strenger ist als die EASA. "Holding out to the public" (á la Wingly) ist generall verboten und der Pilot muss bona-fide aus einem eigenen Grund (Stunden sammeln zählt nicht) das gleiche Ziel ansteuern wie die Passagiere.

9. Juli 2020: Von Reinhard Bentrup an Guido Warnecke

Hallo in die Runde,

die Details wurden schon damals (Link) erörtert, das Angebot ist (momentan) nur innerhalb der Firmengruppe verfügbar (und außerhalb tatsächlich nur im wirtschaftlich uninteressanten Kostenteilungsbereich). Die Hinweise, für die ich nochmals danke, sind zutreffend und werden eingehalten.

Es überrascht, dass das aktuelle Ansinnen, Auslastung für unseren IFR-Trainer R22 zu finden, solch anderweitige Wellen schlägt.

Lieber Guido Warnecke, bitte um Erläuterung, wie wir es schaffen sollen "als schwarzes Schaf .. das Image eines ganzen (!!) Marktes kaputt(zu)machen". Whow!

Zumal wir - anders als Wingly - kommerzielle Standards befolgen.

VG Reinhard

9. Juli 2020: Von Lutz D. an Reinhard Bentrup Bewertung: +5.00 [5]

Ich denke, was einige hier in Zweifel ziehen, ist die Legitimität Deiner Werbung auf der Website.
Prinzipiell ist es ja erstmal verständlich, dass Piloten, die mit einem AOC operieren, Konkurrenz erstmal die schlechtesten Absichten unterstellen. Vielleicht kannst Du einfach mal erläutern, was passiert, wenn denn jemand auf Eurer Website einen Flug von Gießen nach Locarno anfragt.
Kann der Anfragende dann irgendwie Mitglied Eurer Firmengruppe werden? Wie läuft das in der Praxis?

9. Juli 2020: Von Bernd Mann an Reinhard Bentrup Bewertung: +3.00 [3]

> das Angebot ist (momentan) nur innerhalb der Firmengruppe verfügbar

Soweit ich verstanden habe fliegt Ihr N-reg. Und N-reg ist auch Flugbetrieb innerhalb einer Firmengruppe (sogar für den alleinigen Eigentümer) commercial:

"if a corporation is established solely for the purpose of providing transportation to the parent corporation, a subsidiary or other corporation,” the regulation [part 91] does not apply. “In that case, the primary business of the corporation operating the airplane is transportation, and the carriage of persons or goods for any other corporation, for a fee or charge of any kind would require the corporation operating the airplane to hold a commercial operator certificate” (37 Fed. Reg. 14,758 (July 25, 1972).

Thus, a corporation can operate an aircraft in its business, but it cannot create a wholly owned “flight department” subsidiary to do the same thing, down streaming cash to the subsidiary to pay for the flights. The difference may appear to be one of form only, but the FAA regards it as a difference of substance: one company providing transportation to another for compensation. The fact that the parent company owns the subsidiary is irrelevant to the FAA."

Wir betreiben in den USA und in Europa je ein Flugzeug für unsere Unternehmen und die FAA Regeln sind deutlich strikter. Ihr wärt nicht die ersten, die ohne böse Absicht bei einem Zwischenfall (oder einem Ramp Check) in Probleme kommen. Der beigefügte Artikel erklärt die FAA Position sehr deutlich. Es gibt sogar einen schönen Begriff dafür :"PART 134.5 operations".

Bernd



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flight-department-company-trap.pdf
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9. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Reinhard Bentrup Bewertung: +8.00 [8]

Hallo Reinhard,
die Charter Industrie hat einen schlechten Ruf in bezug auf Sicherheit.

Immer wieder kommt es bei illegalen operations zu Unfaellen, sowohl in USA als auch in Europe.
Diese operations sind auch extrem unfair gegenueber den legalen Unternehmen, die sich mit viel Aufwand an die Bestimmungen halten.

N registrierte helis kommerziel auschartern in Deutschland?
Na dann fragen Sie mal, wie die FAA das sieht...
Das wurde frueher oft "unter der Hand" gemacht. In Zeiten von internet und websites steht man natuerlich oeffentlich m Feuer.

Der Absturz der N registrierten PA46 mit dem Fussballspieler in die Nordsee ist nur ein Beispiel.

Wenn Sie sich angegriffen fuehlen - gut so!

Happy Landings,
Guido

9. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Guido Warnecke Bewertung: +1.00 [1]

hallo guido....mit verlaub meiner korrektur....die malibu ist im südenglischen meer auf eine mine gelaufen....die titanic ist in der nordsee gesunken....

Nordsee, Schnordsee... wer wird denn so genau sein. Und was sind schon 300km unter Freunden...

9. Juli 2020: Von Erik N. an Reinhard Bentrup

Also wenn ich als Passagier mit Familie jetzt bei Euch anfrage, ich möchte mit der schicken Turboprop auf eurer Website nach Italien gebracht werden - wie macht Ihr das genau ?

9. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

sie fragen bei der legion condor an.....

Hallo - hast Du Kontaktdaten von denen?

viele Grüße

9. Juli 2020: Von Wolfgang Lamminger an Guido Warnecke Bewertung: +5.00 [5]

und neben den luftrechtlichen Problemen, sowohl im Bereich EU/DE und FAA dürfte die öffentliche Werbung für diese Art von Flügen (Website, Facebook, Sponsoring) auch gegen Bestimmungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen.

(§ 1 UWG: Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.)

Abmahnungen mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung werden von Wettbewerbshütern zumeist schon für weitaus geringer irreführende Aussagen versandt.

Zudem ist die Naivität kaum nachvollziehbar, mit der hier Leistungen die eigentlich unter CAT Commercial Air Transport fallen, angeboten werden. Der Hinweis im Impressum auf "NCO" hat eher Alibifunktion.

In Anbetracht des Aufwands für ein Luftfahrtunternehmen, sein AOC und seinen Betrieb aufrecht zu halten, muss man die Werbeaussagen von "AIr Bentrup" schon als Verdummung der angesprochenen Adressaten ansehen.

9. Juli 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolfgang Lamminger Bewertung: +4.00 [4]

Der Bereich "Aufsichtsbehörde" im Impressum blieb wohl nicht zufällig leer.

9. Juli 2020: Von Reinhard Bentrup an Guido Warnecke

Hallo Guido,

warum es gut ist, dass ich mich angegriffen fühle, verstehe ich nicht. Geht es um die Sache oder Persönliches?

Wenn jd auf dem Heli Stunden interessiert, prüfen wir die Vorgaben. Insofern danke für den Hinweis, wusste nicht, dass auch verchartern kritisch ist. Einer der Flieger wird in Kürze ohnehin OK werden.

VG Reinhard

9. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Reinhard Bentrup Bewertung: +2.00 [2]

Hi Reinhard,
es geht (fast) nur um die Sache.
Es freut mich, dass Du erkannt hast auf welch duennem Eis Du hier stehst.

Eine persoenliche Komponente will ich trotzdem nicht ganz ausschliessen.
Ich habe ueber Jahre fuer Charterbetriebe In South Africa und USA gearbeitet, auch in verantwortlichen Positionen. Somit kenne ich die Industrie gut.
Der Aufwand, dies regelkonform zu tun ist erheblich. Er zahlt sich aber fuer die Sicherheit aller Beteiligten (auch der Kunden) aus.

Wer nun glaubt - so wie Du - dass diese Regeln nicht gelten... da musst Du Dich nicht wundern, wenn Du Dir in der Industrie keine Freunde machst.

Nach Durchsicht der web-site ist das ja noch alles viel schlimmer als ich gedacht habe.
Wie glaubt ihr denn, damit durchzukommen?

EIne N zugelassene PA46T (N358MM)
Website link:
N registered aircraft offered in Germany for charter



Happy Landings,
Guido

10. Juli 2020: Von Reinhard Bentrup an Guido Warnecke
Beitrag vom Autor gelöscht
10. Juli 2020: Von Chris _____ an Guido Warnecke Bewertung: +5.33 [6]

Luftrechtliche Probleme sind ja nun genug angesprochen worden, aber was hat es mit der _Sicherheit_ zu tun, ob ein Flugzeug N- oder D-registriert ist?

Übrigens seltsam, wenn man diesen Thread liest und noch den von Hubert Eckl ("Verpfeifen") in Erinnerung hat. Dort ging es um tatsächliche (technische) Sicherheit, und da waren viele Foristen einig, dass man kein Fass aufmachen sollte, wenn man Missstände sieht. Zugegeben, dort war's nichtkommerziell, aber der Ruf der GA war auch dort betroffen.

...nur mein Eindruck als Leser, kenne weder den konkreten Fall noch die rechtlichen Bestimmungen...

10. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Chris _____ Bewertung: +3.33 [4]

ok - wenn ihr fehler gefunden habt, vielleicht wäre es besser ohne großes getöse darauf zu verweisen und einem deutschen unternehmen zu helfen, sich am markt zu etablieren. evtl. sogar professionelle hilfe anbieten - in bezug auf AOC etc. das müßten wir an unserer kommunikationskultur etwas ändern.

wer kommt alles nach jena?

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juli 2020: Von Joachim P. an Reinhard Bentrup

Reinhard im Forum: Zumal wir - anders als Wingly - kommerzielle Standards befolgen.

Kunde auf Homepage: Ein besonderes Highlight war das Erleben des Fluges auf dem Platz des Co-Piloten.

-> Vermutlich hatte der Kunde ein Typerating und alle OPS Trainings current. ;)

10. Juli 2020: Von Wolfgang Lamminger an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

im OM-B des Luftfahrtunternehmens ist festgelegt:

One engine - one Pilot, single-pilot operation

Multi engine - two pilots, multi-pilot-operation

Da liegt die Lösung doch auf der Hand: ist einfach kostengünstiger, das so zu machen, und man kann auch mehr Paxe befördern. Also, warum nicht?

;-)

10. Juli 2020: Von Wolff E. an Reinhard Bentrup Bewertung: +3.67 [4]

Glaube die zitierte N358MM hat heute ein LBA Mitarbeiter gechartert. Bitte melde den Skandal direkt dort, damit dem Unrecht endlich Einhalt geboten wird ;-)

Wenn er selber fliegt, ist das legal, die "Lisa" ist ja auch N Reg. Es geht um "Komplett-Angebote" wie "Ich will am Montag mit drei Leuten von Gießen nach Sylt und am Mittwoch Abend wieder zurück" und der, der anfragt hat keine Pilotenlizenz. Deine Werbung auf der Homepage bietet genau sowas an. Und das ist mit N reg zu 100 % absolut illegal bzw. mit EASA Flugzeugen nur zulässig, wenn man die Kosten durch alle Mitflieger (incl. Piloten teilt), ähnlich wie es Wingly macht. Nur weil vermutlich ein LBA Mitarbeiter eine Maschine bei dir mietet, ist das ganze nicht legalisiert. Ich kenne vermutlich sogar den Mitarbeiter (und wenn, dann sehr gut) und glaube mir, der ist nicht so dumm und riskiert seinen Job. Wie gesagt, er fliegt die Malibu selbst und zahlt dir die Kosten, das ist völlig OK. Er mietet auch meine N-Reg öfters für MEP-Checkflüge an, und auch das ist völlig legal.

Siehe bitte einfach ein, dass du da völlig illegale und wettbewerb-verzerrende Angebote auf der Homepage hast. Und bitte bedenke immer, das LBA liest hier nachweislich mit. Auch die sind nicht "doof".

wolf...bitte.... wettbewerb-verzehrende

was so ein dreckfehler alles bewirken kann....

10. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Reinhard Bentrup Bewertung: +4.67 [6]

Hallo Reinhard,
manche Leute wuerden sagen, Du hast "eine grosse Klappe".
Ich haette das nicht, wenn ich so ein Geschaeftsmodell betreiben wuerde.

Keine Angst, Ich zeige Dich nicht bei der zustaendigen FSDO an (die wuerden Dich komplett auseinander nehmen).
Solche Dinge regeln sich mormalerwiese von alleine... Leider oft auf tragische Weise.
Happy Landings,
Guido


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