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28 Beiträge Seite 1 von 2

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Sonstiges | Freelancer Piloten gesucht  
29. September 2018: Von Reinhard Bentrup 

Hallo Zusammen,

wir suchen Freelancer Piloten im Raum Giessen/Friedberg mit Typerating auf Saratoga, Meridian und/oder Robinson R22/R44. Bevorzugt mit N-Validierung/Lizenz. Min 250/500h Gesamtflugerfahrung/100h auf Typ.

Gibt es hierfür weitere spezielle Job-Plattformen?

Danke im Voraus & VG Reinhard

30. September 2018: Von Olaf Musch an Reinhard Bentrup

Für die Helipiloten könntest Du bei https://www.forum.helionline.net oder (ist aber eher international) https://www.pprune.org/rotorheads-23/ fündig werden. Bei pprune gibts bestimmt auch ein Forum für Turbo-Prop-Flugzeuge

Viel Erfolg

Olaf

30. September 2018: Von Bernhard Tenzler an Reinhard Bentrup
30. September 2018: Von Helmut Franz an Bernhard Tenzler

Facebook hat auch einige Gruppen.

Ich wäre durchaus interessiert, ist aber leider zu weit entfernt.

30. September 2018: Von Wolff E. an Reinhard Bentrup

1-Mot Turbine ja, 1-mot Kolben nein. Wohne in HG, würde sonst passen.

30. September 2018: Von Bernhard Tenzler an Reinhard Bentrup

Gegen Entgeld auf N-Reg reicht die Validierung nicht aus, da braucht´s den US CPL

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup Bewertung: +1.00 [1]

Rein interessehalber, ich habe mir die Website www.airbentrup.com angesehen. Unter dem Namen ist kein Luftfahrtunternehmen beim LBA registriert. Ich gehe davon aus, es handelt sich um einen "Werksflugbetrieb" bzw. NCO-Operation. Da offensichtlich N-Reg-Flugzeuge, bräuchte der Kandidat aber dennoch sowohl einen US-CPL, als auch einen EASA-CPL sowie für die Hubschrauber und die Meridian ein Typerating in der EASA-Lizenz.

Korrekt?

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Hi Michael,

ja, es geht um Werksverkehr (bzw. der Hinweis NCO ist ja auch beim Impressum gegeben). Ein AOC mit N-reg Flugzeugen geht doch ohnehin nicht, oder?

Hilf mir bitte auf die Sprünge: Warum braucht der Kandidat auch EASA-Lizenz?

Es gibt auch die Überlegung, die Dinger D (oder OK) umzuregistrieren, da ich selbst aber auch damit fliegen soll, müsste ich viel Aufwand betreiben, korrekt? (habe US CPL/IR 1500h TT)

Danke an Alle für den guten Input!

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Reinhard Bentrup Bewertung: +1.00 [1]

"Flights on demand" ohne AOC per Anfrageformular für Jedermann aber "nicht kommerziell?"

1. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Reinhard Bentrup Bewertung: +1.00 [1]

Warum braucht der Kandidat auch EASA-Lizenz

Nach meinem Verständnis braucht er „noch“ keine EASA-Lizenz, aber Stand heute tritt die „Third Country-Operator“-Regel im April 2019 in Kraft. Ab dann wäre „dual qualification“ erforderlich, wenn der Termin nicht nochmal verschoben wird. Die Gemengelage war da zuletzt etwas unübersichtlich.

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup

Hilf mir bitte auf die Sprünge: Warum braucht der Kandidat auch EASA-Lizenz?

Mein letzter Stand bezüglich der Derogation (Opt-Out) zum Erfordernis einer EASA-Lizenz auch für Betreiber eines in einem Drittstaat registrierten Luftfahrzeuges war der 8. April 2018. Seit diesem Datum müssen Betreiber von N-Reg-Flugzeugen in Deutschland auch im Besitz einer EASA-Lizenz sein. Die Basic Regulation (216/2008) und Part NCO (965/2012) gelten für Betreiber in den EASA-Ländern. Piloten von Flugzeugen dieser Betreiber müssen daher auch Part FCL erfüllen. Für Flüge in Deutschland würde sogar nur die EASA-FCL-Lizenz reichen, für Flüge ins Ausland wird dann zusätzlich die US-Lizenz benötigt.

Man kann über Sinn und Unsinn streiten, aber das ist - nach meinem Kenntnisstand - die gültige Rechtslage, auch für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb.

Michael

EDIT: Tobias war schneller und er hat wohl auch ein aktuelleres Opt-Out Datum. Das habe ich auf die Schnelle nämlich nicht auf der EASA-Website gefunden.

1. Oktober 2018: Von Wolff E. an Tobias Schnell

Das sehe ich ähnlich. Wenn man jetzt mit nur FAA Lizenz und N-Reg Flieger sowie in Europa wohnt z.B. nach Spanien fliegt, hat man genau das Problem, da Spanien kein Opt out machte und eine EASA Lizenz verlangen.

1. Oktober 2018: Von Rob Akron an Reinhard Bentrup Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Reinhard,

CASA & EASA CPL(A) ME/IFR + FI
CASA CPL (H) EASA PPL(H) - CPL momentan in der Umschreibung
US Lizenz wäre einen Checkflug

1300 Std t.t. davon 130 Std R22/R44

T/R verschiedene Piper Muster, Command bis auf Navajo - Test Flüge der M600, aber kein T/R Meridian Turbine.

Genügend Erfahrung auf Lance/Saratoga und ähnlige.


Momentan in Aachen; habe hier eine Kommitment zur eine Flugschüle - lass uns für Freelance aber kurz quatschen.


Schreib mich gerne mal an:


LinkedIn/FB: Rob Akron, B.Eng Exec. MBA
E-Mail: RAkron (at) gmx.de

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Flieger Max L.oitfelder

"Flights on demand" ohne AOC per Anfrageformular für Jedermann aber "nicht kommerziell?"

Das habe ich mich auch gefragt, aber es muss sich wohl um Flüge auf Kostenteilungsbasis handeln. Alles andere wäre ja illegal!

1. Oktober 2018: Von Rob Akron an Mich.ael Brün.ing

Oder Teilbezitzer. Gesetz fördert 3%.

1. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Rob Akron

Oder Teilbezitzer. Gesetz fördert 3%.

?!? Das verstehe ich nicht...

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing

Grad nochmal im Impressum nachgesehen:

We are considered as NCO at this time.

Das "at this time" lässt mich dann vermuten, dass der Antrag auf ein AOC läuft.

1. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Das "at this time" lässt mich dann vermuten, dass der Antrag auf ein AOC läuft

Kann man eigentlich inzwischen ein A-to-B-AOC für Singles bekommen? Und macht es einen Unterschied, ob SEP oder SET?

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Ja, SET geht auf jeden Fall. Ich habe bestätigte Pressenachrichten von Betreibern von TBM850 und PC12, die CAT mit IFR sogar über den Kanal anbieten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass SEP schwierig ist, da bei den ersten SET-Genehmigungen die Häufigkeit eines Triebwerksausfalls ein Thema war. Der ist bei SEP deutlich höher als bei SET.

Allerdings gibt es durchaus AOC-Rundflug-Betreiber (A-A) mit SEP, ganz besonders bei Hubschrauber. Aufgrund Deiner konkreten Frage nach A-B, ist Dir das aber wohl bewußt.

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Hallo Michael, hallo Max,

so ist der Plan. Bis dahin Kostenbeteiligung bzw. sind wir in einer KG mit 40 Kommanditisten, wo es regelmäßig Ziele zu bedienen gibt (somit 'Werksverkehr', wobei ich jetzt wieder gehört habe, dieses Konstrukt ist überholt?)

Viele Grüße,

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup Bewertung: +2.00 [2]

Luftrechtlich gibt es den "Werksverkehr" nicht. Es ist eine Non-Commercial operation und unterscheidet sich nicht von der rein privaten Nutzung. Eines der Merkmale von Non-Commercial ist, dass der Flugbetrieb nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Das heißt, es kann kein "Organisationsfremder" einen Flug buchen bzw. ein Ticket für eine Beförderungsleistung erwerben. Daher ist die Anfrage-Möglichkeit auf der Website ein klarer Verstoß gegen die Nicht-Öffentlichkeit, sofern es sich nicht um Kostenteilungsbasis handelt, wie z.B. Wingly.

Michael

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Verstanden. Wir hatten vorher noch den Hinweis "At this time for associated companies only".

Die Anfrage aus dem Formular wird ja händisch bearbeitet und an der Stelle stellen wir sicher, dass wir im Erlaubten bleiben.

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Mich.ael Brün.ing

IFR mit SEP geht sicher nicht sondern nur VFR.

Für Rundflüge ist in Österreich kein AOC nötig* sondern eine leichter zu erhaltende Genehmigung, dito für gewerbsmäßigen Transport A-B mit UL. Ich nehme an in D ist es ähnlich.

*Stand vor ein paar Jahren

2. Oktober 2018: Von Rob Akron an Tobias Schnell

Hallo Tobias, Reinhard,

Das Gesetz fördert das einen "Teilbesitzer" eines Flugzeuges mindestens 3% des Flugzeuges kauft um so anerkannt zu werden. Auf diese Basis funktionieren verschiedene "NCO Private Jet Operations".

Der Partnergesellschaft kauft also 3% des Flugzeuges von dem Betreiber. Dafür darf es die Maschine dann für geschäftsinterne zwecken benutzen.


Trotzdem muß ich Reinhard sagen vorsichtig zu sein. Es scheint mich eine etwa "Graue Zone" in dem Du momentan betreibst.

Prinzipiell geht in Deutschland ziemlich viel - bis mal was mit dem Flugzeug passiert und die Versicherung und Behörden auf einen Mal nicht mit machen...


Dennoch kann ich es mich gerne mal anschauen.



Grüß,


Rob

2. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Rob Akron

Hallo Rob,

welches Gesetz fordert 3% Eigentum?

Viele Grüße,
Michael


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