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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing

Grad nochmal im Impressum nachgesehen:

We are considered as NCO at this time.

Das "at this time" lässt mich dann vermuten, dass der Antrag auf ein AOC läuft.

1. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Das "at this time" lässt mich dann vermuten, dass der Antrag auf ein AOC läuft

Kann man eigentlich inzwischen ein A-to-B-AOC für Singles bekommen? Und macht es einen Unterschied, ob SEP oder SET?

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Ja, SET geht auf jeden Fall. Ich habe bestätigte Pressenachrichten von Betreibern von TBM850 und PC12, die CAT mit IFR sogar über den Kanal anbieten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass SEP schwierig ist, da bei den ersten SET-Genehmigungen die Häufigkeit eines Triebwerksausfalls ein Thema war. Der ist bei SEP deutlich höher als bei SET.

Allerdings gibt es durchaus AOC-Rundflug-Betreiber (A-A) mit SEP, ganz besonders bei Hubschrauber. Aufgrund Deiner konkreten Frage nach A-B, ist Dir das aber wohl bewußt.

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Hallo Michael, hallo Max,

so ist der Plan. Bis dahin Kostenbeteiligung bzw. sind wir in einer KG mit 40 Kommanditisten, wo es regelmäßig Ziele zu bedienen gibt (somit 'Werksverkehr', wobei ich jetzt wieder gehört habe, dieses Konstrukt ist überholt?)

Viele Grüße,

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup Bewertung: +2.00 [2]

Luftrechtlich gibt es den "Werksverkehr" nicht. Es ist eine Non-Commercial operation und unterscheidet sich nicht von der rein privaten Nutzung. Eines der Merkmale von Non-Commercial ist, dass der Flugbetrieb nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Das heißt, es kann kein "Organisationsfremder" einen Flug buchen bzw. ein Ticket für eine Beförderungsleistung erwerben. Daher ist die Anfrage-Möglichkeit auf der Website ein klarer Verstoß gegen die Nicht-Öffentlichkeit, sofern es sich nicht um Kostenteilungsbasis handelt, wie z.B. Wingly.

Michael

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Verstanden. Wir hatten vorher noch den Hinweis "At this time for associated companies only".

Die Anfrage aus dem Formular wird ja händisch bearbeitet und an der Stelle stellen wir sicher, dass wir im Erlaubten bleiben.

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Mich.ael Brün.ing

IFR mit SEP geht sicher nicht sondern nur VFR.

Für Rundflüge ist in Österreich kein AOC nötig* sondern eine leichter zu erhaltende Genehmigung, dito für gewerbsmäßigen Transport A-B mit UL. Ich nehme an in D ist es ähnlich.

*Stand vor ein paar Jahren


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