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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Reinhard Bentrup Bewertung: +1.00 [1]

"Flights on demand" ohne AOC per Anfrageformular für Jedermann aber "nicht kommerziell?"

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Flieger Max L.oitfelder

"Flights on demand" ohne AOC per Anfrageformular für Jedermann aber "nicht kommerziell?"

Das habe ich mich auch gefragt, aber es muss sich wohl um Flüge auf Kostenteilungsbasis handeln. Alles andere wäre ja illegal!

1. Oktober 2018: Von Rob Akron an Mich.ael Brün.ing

Oder Teilbezitzer. Gesetz fördert 3%.

1. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Rob Akron

Oder Teilbezitzer. Gesetz fördert 3%.

?!? Das verstehe ich nicht...

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing

Grad nochmal im Impressum nachgesehen:

We are considered as NCO at this time.

Das "at this time" lässt mich dann vermuten, dass der Antrag auf ein AOC läuft.

1. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Das "at this time" lässt mich dann vermuten, dass der Antrag auf ein AOC läuft

Kann man eigentlich inzwischen ein A-to-B-AOC für Singles bekommen? Und macht es einen Unterschied, ob SEP oder SET?

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Ja, SET geht auf jeden Fall. Ich habe bestätigte Pressenachrichten von Betreibern von TBM850 und PC12, die CAT mit IFR sogar über den Kanal anbieten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass SEP schwierig ist, da bei den ersten SET-Genehmigungen die Häufigkeit eines Triebwerksausfalls ein Thema war. Der ist bei SEP deutlich höher als bei SET.

Allerdings gibt es durchaus AOC-Rundflug-Betreiber (A-A) mit SEP, ganz besonders bei Hubschrauber. Aufgrund Deiner konkreten Frage nach A-B, ist Dir das aber wohl bewußt.

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Hallo Michael, hallo Max,

so ist der Plan. Bis dahin Kostenbeteiligung bzw. sind wir in einer KG mit 40 Kommanditisten, wo es regelmäßig Ziele zu bedienen gibt (somit 'Werksverkehr', wobei ich jetzt wieder gehört habe, dieses Konstrukt ist überholt?)

Viele Grüße,

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup Bewertung: +2.00 [2]

Luftrechtlich gibt es den "Werksverkehr" nicht. Es ist eine Non-Commercial operation und unterscheidet sich nicht von der rein privaten Nutzung. Eines der Merkmale von Non-Commercial ist, dass der Flugbetrieb nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Das heißt, es kann kein "Organisationsfremder" einen Flug buchen bzw. ein Ticket für eine Beförderungsleistung erwerben. Daher ist die Anfrage-Möglichkeit auf der Website ein klarer Verstoß gegen die Nicht-Öffentlichkeit, sofern es sich nicht um Kostenteilungsbasis handelt, wie z.B. Wingly.

Michael

1. Oktober 2018: Von Reinhard Bentrup an Mich.ael Brün.ing

Verstanden. Wir hatten vorher noch den Hinweis "At this time for associated companies only".

Die Anfrage aus dem Formular wird ja händisch bearbeitet und an der Stelle stellen wir sicher, dass wir im Erlaubten bleiben.

Reinhard

1. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Mich.ael Brün.ing

IFR mit SEP geht sicher nicht sondern nur VFR.

Für Rundflüge ist in Österreich kein AOC nötig* sondern eine leichter zu erhaltende Genehmigung, dito für gewerbsmäßigen Transport A-B mit UL. Ich nehme an in D ist es ähnlich.

*Stand vor ein paar Jahren

2. Oktober 2018: Von Rob Akron an Tobias Schnell

Hallo Tobias, Reinhard,

Das Gesetz fördert das einen "Teilbesitzer" eines Flugzeuges mindestens 3% des Flugzeuges kauft um so anerkannt zu werden. Auf diese Basis funktionieren verschiedene "NCO Private Jet Operations".

Der Partnergesellschaft kauft also 3% des Flugzeuges von dem Betreiber. Dafür darf es die Maschine dann für geschäftsinterne zwecken benutzen.


Trotzdem muß ich Reinhard sagen vorsichtig zu sein. Es scheint mich eine etwa "Graue Zone" in dem Du momentan betreibst.

Prinzipiell geht in Deutschland ziemlich viel - bis mal was mit dem Flugzeug passiert und die Versicherung und Behörden auf einen Mal nicht mit machen...


Dennoch kann ich es mich gerne mal anschauen.



Grüß,


Rob

2. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Rob Akron

Hallo Rob,

welches Gesetz fordert 3% Eigentum?

Viele Grüße,
Michael

3. Oktober 2018: Von Helmut Franz an Mich.ael Brün.ing

Würde mich auch interessieren...

3. Oktober 2018: Von Rob Akron an Mich.ael Brün.ing

Hallo Michael,

Frage war fair - zum genauen Gezetz bin ich aber tatsächlich überfragt. Ich entschuldige mich - ich versuche mal zu recherchieren wo dies her kommt.

Die 3% kamen heufiger vor aus meine Erfahrung mit verschiedene Operators. Vllt hat es etwas zu tun mit den minimalen 1/32 Anteil der es bei größeren part-ownership Companies gibt. (Netjets bsp)

Ziel meines Kommentar war aber zu sagen dass es möglich wäre mit ein relativ kleinem Anteil unter Private Ops betreiben zu dürfen. Erscheint mich logisch dass dabei irgendwelches vorgegeben sein muss - sonst wurde Jeder dies beim Chartern ausnutzen. Ich versuche mich was mehr in dem Thema zu vertiefen.



Tobias,

zum SET Commercial IFR Ops - da haben sich die Regeln innerhalb Deutschland vor kurzem geändert glaube ich. Deutschland war meines Wissens nach eine der letzte EU Länder wo Single Pilot SET IFR Commercial nicht zulässig war, hat dies meiner Verständnis nach endlich doch nach EASA Standard anpassen mussen.

Pilatus hat damit dieses Jahr noch Werbung gemacht am Bodensee: "SET IFR Approved!"


Feedback gerne.


Ciao!



Rob

10. Oktober 2018: Von Helmut Franz an Rob Akron

Für SET commercial ifr gibt es seit 2017 das EASA OK. Das heißt grundsätzlich ist es nicht mehr untersagt mit EASA registrierten SETs gewerblich zu fliegen, es müssen aber etliche Auflagen erfüllt werden (Training, Engine fail Contingency usw...).


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