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1. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup

Hilf mir bitte auf die Sprünge: Warum braucht der Kandidat auch EASA-Lizenz?

Mein letzter Stand bezüglich der Derogation (Opt-Out) zum Erfordernis einer EASA-Lizenz auch für Betreiber eines in einem Drittstaat registrierten Luftfahrzeuges war der 8. April 2018. Seit diesem Datum müssen Betreiber von N-Reg-Flugzeugen in Deutschland auch im Besitz einer EASA-Lizenz sein. Die Basic Regulation (216/2008) und Part NCO (965/2012) gelten für Betreiber in den EASA-Ländern. Piloten von Flugzeugen dieser Betreiber müssen daher auch Part FCL erfüllen. Für Flüge in Deutschland würde sogar nur die EASA-FCL-Lizenz reichen, für Flüge ins Ausland wird dann zusätzlich die US-Lizenz benötigt.

Man kann über Sinn und Unsinn streiten, aber das ist - nach meinem Kenntnisstand - die gültige Rechtslage, auch für den nicht-kommerziellen Flugbetrieb.

Michael

EDIT: Tobias war schneller und er hat wohl auch ein aktuelleres Opt-Out Datum. Das habe ich auf die Schnelle nämlich nicht auf der EASA-Website gefunden.


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