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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Juli 2020: Von Chris _____ an Guido Warnecke Bewertung: +5.33 [6]

Luftrechtliche Probleme sind ja nun genug angesprochen worden, aber was hat es mit der _Sicherheit_ zu tun, ob ein Flugzeug N- oder D-registriert ist?

Übrigens seltsam, wenn man diesen Thread liest und noch den von Hubert Eckl ("Verpfeifen") in Erinnerung hat. Dort ging es um tatsächliche (technische) Sicherheit, und da waren viele Foristen einig, dass man kein Fass aufmachen sollte, wenn man Missstände sieht. Zugegeben, dort war's nichtkommerziell, aber der Ruf der GA war auch dort betroffen.

...nur mein Eindruck als Leser, kenne weder den konkreten Fall noch die rechtlichen Bestimmungen...

10. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Chris _____ Bewertung: +3.33 [4]

ok - wenn ihr fehler gefunden habt, vielleicht wäre es besser ohne großes getöse darauf zu verweisen und einem deutschen unternehmen zu helfen, sich am markt zu etablieren. evtl. sogar professionelle hilfe anbieten - in bezug auf AOC etc. das müßten wir an unserer kommunikationskultur etwas ändern.

wer kommt alles nach jena?

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Die Registrierung hat damit natuerlich nichts mit der Sicherheit zu tun.
Unter welchen Regeln das Flugzeug betireben wird aber schon:

Charter Betriebe unterliegen aber scharfen Regeln.
Beispiele:
Training der Piloten
Arbeitszeitregeln der Piloten
Weight & Balance

Alle diese Information muessen einige Jahre gelagert werden und der FAA auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bei Part 91 (privat) Fluegen (und um diese handelt es sich bei deisem fall) kuemmert sich die FAA wenig darum.
Auch Firmenjets koennen unter part 91 betrieben werden, aber das schliesst Ueberlassung an andere gegen Geld ausdruecklich aus.

So ein keines Beispiel:
Mit einer PA46T mit IFR "Part 135" mit Passagieren "nach Ibiza" fliegen. Das moechte ich gerne mal von der weight & balance Seite sehen...

Happy Landings,
Guido

10. Juli 2020: Von Achim H. an Guido Warnecke

Etwas schnell geschossen Guido.

Die (irreführenden) Hochglanzangaben auf der Webseite sagen noch nichts darüber aus, was tatsächlich gemacht wird. Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen um wirklich ein Urteil fällen zu können. Es ist durchaus üblich, vollmundige Versprechungen zu machen und etwas zu suggerieren, was es in Wirklichkeit nicht gibt.

10. Juli 2020: Von Bernd Mann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

> Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen
> um wirklich ein Urteil fällen zu können

Im Rahmen von EASA-NCO geht bei Anteilseignern einiges (allerdings nicht das Angebot der Webseite).

FAA Part 91 erlaubt keine Erbringung von Flugleistungen für Dritte, auch nicht für Anteilseigner. Da gibt es meines Wissens nach absolut 0 Spielraum, den NBAA Artikel habe ich bereits gepostet. Wenn Du einen Weg kennst, das legal zu gestalten, würde mich das aber auch interessieren.

Und damit bin ich aus der Diskussion raus. Es ist offensichtlich, dass der Anbieter weiß, was er da tut und wissentlich im "Graubereich" operiert. Und das wäre für mich ein ausreichender Grund, weder Flugzeug noch Piloten von diesem Anbieter zu nutzen - selbst wenn es für den konkreten Flug im Einzelfall legal wäre.

"Nomalisation of Deviance" - dagegen helfen leider auch keine verspiegelten Sonnenbrillen.


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