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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Juli 2020: Von Bernd Mann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

> Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen
> um wirklich ein Urteil fällen zu können

Im Rahmen von EASA-NCO geht bei Anteilseignern einiges (allerdings nicht das Angebot der Webseite).

FAA Part 91 erlaubt keine Erbringung von Flugleistungen für Dritte, auch nicht für Anteilseigner. Da gibt es meines Wissens nach absolut 0 Spielraum, den NBAA Artikel habe ich bereits gepostet. Wenn Du einen Weg kennst, das legal zu gestalten, würde mich das aber auch interessieren.

Und damit bin ich aus der Diskussion raus. Es ist offensichtlich, dass der Anbieter weiß, was er da tut und wissentlich im "Graubereich" operiert. Und das wäre für mich ein ausreichender Grund, weder Flugzeug noch Piloten von diesem Anbieter zu nutzen - selbst wenn es für den konkreten Flug im Einzelfall legal wäre.

"Nomalisation of Deviance" - dagegen helfen leider auch keine verspiegelten Sonnenbrillen.


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