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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Reinhard Bentrup Bewertung: +2.00 [2]

Hi Reinhard,
es geht (fast) nur um die Sache.
Es freut mich, dass Du erkannt hast auf welch duennem Eis Du hier stehst.

Eine persoenliche Komponente will ich trotzdem nicht ganz ausschliessen.
Ich habe ueber Jahre fuer Charterbetriebe In South Africa und USA gearbeitet, auch in verantwortlichen Positionen. Somit kenne ich die Industrie gut.
Der Aufwand, dies regelkonform zu tun ist erheblich. Er zahlt sich aber fuer die Sicherheit aller Beteiligten (auch der Kunden) aus.

Wer nun glaubt - so wie Du - dass diese Regeln nicht gelten... da musst Du Dich nicht wundern, wenn Du Dir in der Industrie keine Freunde machst.

Nach Durchsicht der web-site ist das ja noch alles viel schlimmer als ich gedacht habe.
Wie glaubt ihr denn, damit durchzukommen?

EIne N zugelassene PA46T (N358MM)
Website link:
N registered aircraft offered in Germany for charter



Happy Landings,
Guido

10. Juli 2020: Von Reinhard Bentrup an Guido Warnecke
Beitrag vom Autor gelöscht
10. Juli 2020: Von Chris _____ an Guido Warnecke Bewertung: +5.33 [6]

Luftrechtliche Probleme sind ja nun genug angesprochen worden, aber was hat es mit der _Sicherheit_ zu tun, ob ein Flugzeug N- oder D-registriert ist?

Übrigens seltsam, wenn man diesen Thread liest und noch den von Hubert Eckl ("Verpfeifen") in Erinnerung hat. Dort ging es um tatsächliche (technische) Sicherheit, und da waren viele Foristen einig, dass man kein Fass aufmachen sollte, wenn man Missstände sieht. Zugegeben, dort war's nichtkommerziell, aber der Ruf der GA war auch dort betroffen.

...nur mein Eindruck als Leser, kenne weder den konkreten Fall noch die rechtlichen Bestimmungen...

10. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Chris _____ Bewertung: +3.33 [4]

ok - wenn ihr fehler gefunden habt, vielleicht wäre es besser ohne großes getöse darauf zu verweisen und einem deutschen unternehmen zu helfen, sich am markt zu etablieren. evtl. sogar professionelle hilfe anbieten - in bezug auf AOC etc. das müßten wir an unserer kommunikationskultur etwas ändern.

wer kommt alles nach jena?

mfg

ingo fuhrmeister

10. Juli 2020: Von Wolff E. an Reinhard Bentrup Bewertung: +3.67 [4]

Glaube die zitierte N358MM hat heute ein LBA Mitarbeiter gechartert. Bitte melde den Skandal direkt dort, damit dem Unrecht endlich Einhalt geboten wird ;-)

Wenn er selber fliegt, ist das legal, die "Lisa" ist ja auch N Reg. Es geht um "Komplett-Angebote" wie "Ich will am Montag mit drei Leuten von Gießen nach Sylt und am Mittwoch Abend wieder zurück" und der, der anfragt hat keine Pilotenlizenz. Deine Werbung auf der Homepage bietet genau sowas an. Und das ist mit N reg zu 100 % absolut illegal bzw. mit EASA Flugzeugen nur zulässig, wenn man die Kosten durch alle Mitflieger (incl. Piloten teilt), ähnlich wie es Wingly macht. Nur weil vermutlich ein LBA Mitarbeiter eine Maschine bei dir mietet, ist das ganze nicht legalisiert. Ich kenne vermutlich sogar den Mitarbeiter (und wenn, dann sehr gut) und glaube mir, der ist nicht so dumm und riskiert seinen Job. Wie gesagt, er fliegt die Malibu selbst und zahlt dir die Kosten, das ist völlig OK. Er mietet auch meine N-Reg öfters für MEP-Checkflüge an, und auch das ist völlig legal.

Siehe bitte einfach ein, dass du da völlig illegale und wettbewerb-verzerrende Angebote auf der Homepage hast. Und bitte bedenke immer, das LBA liest hier nachweislich mit. Auch die sind nicht "doof".

wolf...bitte.... wettbewerb-verzehrende

was so ein dreckfehler alles bewirken kann....

10. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Reinhard Bentrup Bewertung: +4.67 [6]

Hallo Reinhard,
manche Leute wuerden sagen, Du hast "eine grosse Klappe".
Ich haette das nicht, wenn ich so ein Geschaeftsmodell betreiben wuerde.

Keine Angst, Ich zeige Dich nicht bei der zustaendigen FSDO an (die wuerden Dich komplett auseinander nehmen).
Solche Dinge regeln sich mormalerwiese von alleine... Leider oft auf tragische Weise.
Happy Landings,
Guido

10. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Die Registrierung hat damit natuerlich nichts mit der Sicherheit zu tun.
Unter welchen Regeln das Flugzeug betireben wird aber schon:

Charter Betriebe unterliegen aber scharfen Regeln.
Beispiele:
Training der Piloten
Arbeitszeitregeln der Piloten
Weight & Balance

Alle diese Information muessen einige Jahre gelagert werden und der FAA auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bei Part 91 (privat) Fluegen (und um diese handelt es sich bei deisem fall) kuemmert sich die FAA wenig darum.
Auch Firmenjets koennen unter part 91 betrieben werden, aber das schliesst Ueberlassung an andere gegen Geld ausdruecklich aus.

So ein keines Beispiel:
Mit einer PA46T mit IFR "Part 135" mit Passagieren "nach Ibiza" fliegen. Das moechte ich gerne mal von der weight & balance Seite sehen...

Happy Landings,
Guido

10. Juli 2020: Von Achim H. an Guido Warnecke

Etwas schnell geschossen Guido.

Die (irreführenden) Hochglanzangaben auf der Webseite sagen noch nichts darüber aus, was tatsächlich gemacht wird. Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen um wirklich ein Urteil fällen zu können. Es ist durchaus üblich, vollmundige Versprechungen zu machen und etwas zu suggerieren, was es in Wirklichkeit nicht gibt.

10. Juli 2020: Von Bernd Mann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

> Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen
> um wirklich ein Urteil fällen zu können

Im Rahmen von EASA-NCO geht bei Anteilseignern einiges (allerdings nicht das Angebot der Webseite).

FAA Part 91 erlaubt keine Erbringung von Flugleistungen für Dritte, auch nicht für Anteilseigner. Da gibt es meines Wissens nach absolut 0 Spielraum, den NBAA Artikel habe ich bereits gepostet. Wenn Du einen Weg kennst, das legal zu gestalten, würde mich das aber auch interessieren.

Und damit bin ich aus der Diskussion raus. Es ist offensichtlich, dass der Anbieter weiß, was er da tut und wissentlich im "Graubereich" operiert. Und das wäre für mich ein ausreichender Grund, weder Flugzeug noch Piloten von diesem Anbieter zu nutzen - selbst wenn es für den konkreten Flug im Einzelfall legal wäre.

"Nomalisation of Deviance" - dagegen helfen leider auch keine verspiegelten Sonnenbrillen.


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