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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Juli 2020: Von Guido Warnecke an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Die Registrierung hat damit natuerlich nichts mit der Sicherheit zu tun.
Unter welchen Regeln das Flugzeug betireben wird aber schon:

Charter Betriebe unterliegen aber scharfen Regeln.
Beispiele:
Training der Piloten
Arbeitszeitregeln der Piloten
Weight & Balance

Alle diese Information muessen einige Jahre gelagert werden und der FAA auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bei Part 91 (privat) Fluegen (und um diese handelt es sich bei deisem fall) kuemmert sich die FAA wenig darum.
Auch Firmenjets koennen unter part 91 betrieben werden, aber das schliesst Ueberlassung an andere gegen Geld ausdruecklich aus.

So ein keines Beispiel:
Mit einer PA46T mit IFR "Part 135" mit Passagieren "nach Ibiza" fliegen. Das moechte ich gerne mal von der weight & balance Seite sehen...

Happy Landings,
Guido

10. Juli 2020: Von Achim H. an Guido Warnecke

Etwas schnell geschossen Guido.

Die (irreführenden) Hochglanzangaben auf der Webseite sagen noch nichts darüber aus, was tatsächlich gemacht wird. Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen um wirklich ein Urteil fällen zu können. Es ist durchaus üblich, vollmundige Versprechungen zu machen und etwas zu suggerieren, was es in Wirklichkeit nicht gibt.

10. Juli 2020: Von Bernd Mann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

> Im Rahmen von Part 91 / NCO ist einiges möglich und man müsste sich den Fall im Detail anschauen
> um wirklich ein Urteil fällen zu können

Im Rahmen von EASA-NCO geht bei Anteilseignern einiges (allerdings nicht das Angebot der Webseite).

FAA Part 91 erlaubt keine Erbringung von Flugleistungen für Dritte, auch nicht für Anteilseigner. Da gibt es meines Wissens nach absolut 0 Spielraum, den NBAA Artikel habe ich bereits gepostet. Wenn Du einen Weg kennst, das legal zu gestalten, würde mich das aber auch interessieren.

Und damit bin ich aus der Diskussion raus. Es ist offensichtlich, dass der Anbieter weiß, was er da tut und wissentlich im "Graubereich" operiert. Und das wäre für mich ein ausreichender Grund, weder Flugzeug noch Piloten von diesem Anbieter zu nutzen - selbst wenn es für den konkreten Flug im Einzelfall legal wäre.

"Nomalisation of Deviance" - dagegen helfen leider auch keine verspiegelten Sonnenbrillen.

10. Juli 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Reinhard Bentrup
10. Juli 2020: Von Rick G. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +4.00 [4]

"..mit Air Bentrup haben wir nun eine Fluglinie in unseren Reihen..."

Als normaler Bürger ohne Luftfahrtwissen liest es sich so, als wenn dort ein gewerblicher Anbieter Partner ist.

"Zudem ist Reinhard Bentrup nicht nur Inhaber der privaten Airline..."

Und spätestens hier würde ich von einem gewerblichen Anbieter ausgehen..


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