Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

168 Beiträge Seite 1 von 7

 1 2 3 4 5 6 7 
 

18. Juni 2018: Von Erik N. an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

Bei Google war es auch nicht auf der ersten Seite beworben, es wusste nur jeder, weil es in Deutschland (und nur hier) von Bild und allen Abschreibergazetten als das ganz große Datenschutzkino präsentiert wurde.

Im Endeffekt ist die DSGVO nur wieder eine weitere Vorlage für windige Winkeljuristen in Anmahnkanzleien. Und jeder Rentner nickt fleißig mit dem Kopf und stöhnt ohh meine Daten.

Kostenfrei im Internet surfen und alles umsonst genießen geht schon. Aber wehe man bekommt auf die Person zugeschnittene Werbung.

All diejenigen die hier über FR24 mosern gucken doch selbst genau dort rein, wenn sie wissen wollen, ober der Flieger verspätet ist und wo die Maschine gerade ist.

Panne Aktion von der AOPA, #notmyaopa, und haben die nicht schon genug wichtige Baustellen ??

18. Juni 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Erik, es ist auch nochmal ein Unterschied zwischen Linienfliegern und privaten Kleinflugzeugen.

Die Fahrtroute der Buslinie 23 in Muenchen ist auch oeffentlich, hingegen die privaten Autofahrten nicht.

Ist der Unterschied nicht jedem unmittelbar klar? Muss man sowas wirklich lang erklaeren?

18. Juni 2018: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

Beim Vereinsflieger ist ja wiederum keine direkte Zuordnung zur Besatzung möglich.

Es gilt verschiedene Interessen abzuwägen. Ich halte den aktuellen Opt-Out für gut genug.

Weiterhin bin ich der Ansicht, dass die AOPA nicht aktiv werden sollte bei einem Thema, das die Mitglieder kontrovers sehen, zumal wenn es so ein blödes Thema ist. Das einzige was sie erreichen könnten, ist dass die Betreiber in Zukunft außerhalb der EU sitzen.

18. Juni 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Gibt es eigentlich auch Portale, die die Bewegungsdaten von privaten Kfz erfassen und veröffentlichen?

Wer möchte sich dort gerne präsentieren?

18. Juni 2018: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

@Max, soweit haben viele nicht gedacht. Und wenn es das gäbe, wäre das Geschrei bestimmt sehr groß. Ich selber bin was FR24 betrifft, etwas zweigeteilt. Auf der einen Seite weiß ich immer (oft) wo mein Flieger ist (wenn verchartert) auf der anderen Seite ist es schon manchmal etwas "ungewohnt", wenn einer meint, "Du warst ja gestern in XYZ".

18. Juni 2018: Von Chris _____ an Achim H.

"Das einzige was sie erreichen könnten, ist dass die Betreiber in Zukunft außerhalb der EU sitzen."

Das ist zugegebenermaßen ein Punkt.

Aber wenn man das zu Ende denkt, gilt das gleiche Argument auch für den Klimaschutz, Gentechnik in der Landwirtschaft, Kernenergie, Arbeitssicherheit, Kinderarbeit und praktisch alle Internetthemen. Da bin ich dann schon der Meinung, ein Schritt in die richtige Richtung bleibt ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn er nicht abschließend und ausreichend ist.

Und es ist natürlich inkonsequent, wenn zB Hersteller außerhalb D oder EU mit Methoden arbeiten, die hier gar nicht legal wären, und dennoch ihre Produkte hier verkaufen dürfen.

Aber da gibt es wohl keine umfassende Lösung. Wir haben eben keine Weltregierung.

Deshalb nochmal, ich finde den Vorstoß der AOPA sehr gut.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Deshalb nochmal, ich finde den Vorstoß der AOPA sehr gut.

Ich nicht!

Diese Leute ("einige Piloten") sind gleiche Stereotyp wie die Leute und Verbände, die gegen harmlose RNAV Approaches in EDAZ klagen und das um Jahre verzögern. Und das unterstütze ich nicht!!
Ich war bisher der Meinung, die AOPA steht auf der anderen Seite. Also dafür zu sorgen, dass trotz dieser miserablen und überflüssigen DSVGO die Portale die Kennzeichen zeigen dürfen. Aber Sie machen es genau anders herum!
Insofern ist die AOPA nicht mehr meine Vertretung.
18. Juni 2018: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Man sieht doch die Namen der Insassen nicht. Darum geht’s doch der DSGVO. Die Kennzeichen sagen alles oder nix.

Eine lächerliche Ablenkung von wichtigen Themen wie ZÜP oder Part ML.

Ich finde es gut dass ich sehe wo meine Maschine ist. Wer FR24 nicht will, kann jederzeit outopten.

18. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +4.00 [4]

Gibt es eigentlich auch Portale, die die Bewegungsdaten von privaten Kfz erfassen und veröffentlichen?

Zum Vergleich: Die "Mautdaten" der LKW z.B. dürfen in Deutschland nicht einmal auf richterliche Anordnung zur Aufklärung eines Mordes verwendet werden, obwohl man auch dort natürlich "die Namen der Insassen nicht" sieht! Der Gesetzgeber nennt das "Zweckbindung".

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Willi Fundermann

Sind die Mautdaten öffentlich? Sicher nicht. Darfst du Kameras überall installieren und die Kennzeichen abfilmen und automatisch erkennen und Bewegungsprofile erstellen? Sicher nicht.

Aber ADS-B Daten sind öffentlich. Portale visualisieren lediglich, haben evtl eigene private Receiver Networks (wie RadarBox). Ich kann mir auch eine eigene Antenne mit USB-Anschluss kaufen und 1090 abhören und mit frei verfügbarer Software anzeigen. Kein Problem, bekommt keiner mit. Muss auch keiner Angst haben, denn die Daten sind ja öffentlich. Und wenn man das nicht will, muss man sie verschlüsseln. Ich kann auch jeden public Twitter Feed abonnieren und den analysieren. Genauso wie ich jede HTML-Seite im Internet parsen und analysieren kann. Öffentlich ist eben öffentlich.

18. Juni 2018: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Achim, das Argument mit dem Betreiber im Ausland verfängt nur bedingt, da FR24 ja auf eine Armee von Blockwarten angewiesen ist, die sich eine Antenne auf den Balkon stellen und die Daten dann weitermelden. Letzteres ist sicher auch illegal.

Ich stimme zu, taktisch ist das Vorgehen der AOPA unklug, da zu kontrovers.

Neben FR24 gibt es ja noch eine Reihe anderer Anbieter, deshalb halte ich opt-in für den richtigen Weg.

Darüber hinaus meine ich, dass man durchaus unterschiedliche Ansichten darüber haben kann, ob die eigenen Daten im öffentlichen Raum sichtbar sein sollen. Nach der geltenden Rechtslage und nach meinem Empfinden aber nicht darüber, ob Daten von Dritten öffentlich sein sollen. Das müssen auch die Befürworter von FR24 verstehen.

18. Juni 2018: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +2.00 [2]

So einfach ist es nicht. VHF ist auch unverschlüsselt und offen und trotzdem ist es eine Straftat, es aufzuzeichnen und zu verbreiten.

https://dejure.org/gesetze/TKG/88.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__206.html

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Achim H.

War es bei ADS-B aber nicht. Die Boxen werden nicht nur ADS-B sondern auch Mode C/S aus und bestimmen die Position durch mehrere Boxen.

18. Juni 2018: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +6.00 [6]

Das ist eine rechtliche Grauzone. Ich bin der Ansicht, dass das Aufzeichnen und Weiterleiten von ADS-B Signalen (oder Mode C/S Antworten) in Deutschland nach dem gültigen Telekommunikationsgesetz und der zitierten Strafvorschrift verboten sein könnte. Es wurde wohl noch nicht vor Gericht getestet aber schau Dir mal die Definition von "Telekommunikation" im Gesetz an.

So Lobbyaktivitäten von der AOPA tragen nur dazu bei, dass ein geduldeter und nützlicher Dienst ggf. komplett verboten wird. Besser wäre es die Klappe zu halten und unterm Radarschirm dazu beitragen, dass der Opt-Out anständig umgesetzt wird und die Betreiber sich gut verhalten, bevor öffentlichkeitswirksam der Holzhammer rausgeholt wird.

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller Bewertung: +2.00 [2]

Wo steht das, dass ADS-B hier ausgenommen ist?

Es unterliegt genauso dem Fernmeldegeheimis wie jede andere nicht-öffentliche Funkverbindung.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Dann sind und waren die ganzen Portale also illegal? Dann macht sie zu!

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Andreas Müller Bewertung: +3.00 [3]

Was mir echt auf den Keks geht: Da werden in gleicher Weise wie NABU beim RNAV in EDAZ irgendwelche nutzlosen Showkämpfe geführt und meine (mittlerweile Ex-) Vertretung der Piloten macht da munter mit. Resultat wäre, ich kann über FR etc nichts ausser Airliner verfolgen. Da werden komplette Business-Sparten platt gemacht und das nur wegen so ein paar Nitpickern, die sich in ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Nutzlos wie ein Kropf!

Ich kann daher nur jedem empfehlen, der ähnlich denkt, dort auszutreten.

18. Juni 2018: Von Tobias Schnell an Andreas Müller

Dann sind und waren die ganzen Portale also illegal?

Die Portale selbst hören ja nichts ab. Napster & Co. lassen grüßen...

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Warum soll ich die zumachen? Vertöße gegen das Fernmeldegeheimnis sind Straftaten, da muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Es sind die Betreiber der Feeder die das tun. Ist doch was für Abmahnanwälte, aber die Masse fehlt, für das Geschäftsmodell.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Dann begeht also jeder Privatmann und Verein, der so eine Box betreibt und die Daten an den Betreiber feeded (das ist die Vereinbarung in der Lizenz der Box), eine Straftat? Donnerschlag! Da muss aber die Staatsanwaltschaft aktiv werden! Die haben ja auch sonst nichts zu tun...

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Abmahnanwälte

Die gesamte DSGVO ist ein Segen für Abmahnanwälte.

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Da muss aber die Staatsanwaltschaft aktiv werden!

Die wird im Normalfall aktiv, wenn jemand eine Anzeige bei der Polizei macht.

Der NN betreibt einen Feeder für ein ADS-B Netz...

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Die gesamte DSGVO ist ein Segen für Abmahnanwälte.

Was hat das Fernmeldegeheimnis mit der DSGVO zu tun?

Jedes Gesetzt kann ein Segen für die Abmahner sein, man muss halt jemanden finden der Klageberechtigt ist und schon gehts los.

18. Juni 2018: Von Lutz D. an Andreas Müller Bewertung: +3.00 [3]

Wenn Du geltende Gesetzgebung nicht akzeptieren willst, stellt Du Dich außerhalb der Gemeinschaft, nicht die anderen.

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Schau mal hier: https://www.liveatc.net/feedmap/feedmap.html

Seltsam, dass es keine Feeder für Sprechfunk gibt in DE, OE, IT, UK, ES...

Warum gibt's die nicht? Weil es das geltende Gesetz dort verbietet.


168 Beiträge Seite 1 von 7

 1 2 3 4 5 6 7 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang