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159 Beiträge Seite 1 von 7

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18. Juni 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Gibt es eigentlich auch Portale, die die Bewegungsdaten von privaten Kfz erfassen und veröffentlichen?

Wer möchte sich dort gerne präsentieren?

18. Juni 2018: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

@Max, soweit haben viele nicht gedacht. Und wenn es das gäbe, wäre das Geschrei bestimmt sehr groß. Ich selber bin was FR24 betrifft, etwas zweigeteilt. Auf der einen Seite weiß ich immer (oft) wo mein Flieger ist (wenn verchartert) auf der anderen Seite ist es schon manchmal etwas "ungewohnt", wenn einer meint, "Du warst ja gestern in XYZ".

18. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +4.00 [4]

Gibt es eigentlich auch Portale, die die Bewegungsdaten von privaten Kfz erfassen und veröffentlichen?

Zum Vergleich: Die "Mautdaten" der LKW z.B. dürfen in Deutschland nicht einmal auf richterliche Anordnung zur Aufklärung eines Mordes verwendet werden, obwohl man auch dort natürlich "die Namen der Insassen nicht" sieht! Der Gesetzgeber nennt das "Zweckbindung".

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Willi Fundermann

Sind die Mautdaten öffentlich? Sicher nicht. Darfst du Kameras überall installieren und die Kennzeichen abfilmen und automatisch erkennen und Bewegungsprofile erstellen? Sicher nicht.

Aber ADS-B Daten sind öffentlich. Portale visualisieren lediglich, haben evtl eigene private Receiver Networks (wie RadarBox). Ich kann mir auch eine eigene Antenne mit USB-Anschluss kaufen und 1090 abhören und mit frei verfügbarer Software anzeigen. Kein Problem, bekommt keiner mit. Muss auch keiner Angst haben, denn die Daten sind ja öffentlich. Und wenn man das nicht will, muss man sie verschlüsseln. Ich kann auch jeden public Twitter Feed abonnieren und den analysieren. Genauso wie ich jede HTML-Seite im Internet parsen und analysieren kann. Öffentlich ist eben öffentlich.

18. Juni 2018: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +2.00 [2]

So einfach ist es nicht. VHF ist auch unverschlüsselt und offen und trotzdem ist es eine Straftat, es aufzuzeichnen und zu verbreiten.

https://dejure.org/gesetze/TKG/88.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__206.html

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Achim H.

War es bei ADS-B aber nicht. Die Boxen werden nicht nur ADS-B sondern auch Mode C/S aus und bestimmen die Position durch mehrere Boxen.

18. Juni 2018: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +6.00 [6]

Das ist eine rechtliche Grauzone. Ich bin der Ansicht, dass das Aufzeichnen und Weiterleiten von ADS-B Signalen (oder Mode C/S Antworten) in Deutschland nach dem gültigen Telekommunikationsgesetz und der zitierten Strafvorschrift verboten sein könnte. Es wurde wohl noch nicht vor Gericht getestet aber schau Dir mal die Definition von "Telekommunikation" im Gesetz an.

So Lobbyaktivitäten von der AOPA tragen nur dazu bei, dass ein geduldeter und nützlicher Dienst ggf. komplett verboten wird. Besser wäre es die Klappe zu halten und unterm Radarschirm dazu beitragen, dass der Opt-Out anständig umgesetzt wird und die Betreiber sich gut verhalten, bevor öffentlichkeitswirksam der Holzhammer rausgeholt wird.

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller Bewertung: +2.00 [2]

Wo steht das, dass ADS-B hier ausgenommen ist?

Es unterliegt genauso dem Fernmeldegeheimis wie jede andere nicht-öffentliche Funkverbindung.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Dann sind und waren die ganzen Portale also illegal? Dann macht sie zu!

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Andreas Müller Bewertung: +3.00 [3]

Was mir echt auf den Keks geht: Da werden in gleicher Weise wie NABU beim RNAV in EDAZ irgendwelche nutzlosen Showkämpfe geführt und meine (mittlerweile Ex-) Vertretung der Piloten macht da munter mit. Resultat wäre, ich kann über FR etc nichts ausser Airliner verfolgen. Da werden komplette Business-Sparten platt gemacht und das nur wegen so ein paar Nitpickern, die sich in ihrer Privatsphäre gestört fühlen. Nutzlos wie ein Kropf!

Ich kann daher nur jedem empfehlen, der ähnlich denkt, dort auszutreten.

18. Juni 2018: Von Tobias Schnell an Andreas Müller

Dann sind und waren die ganzen Portale also illegal?

Die Portale selbst hören ja nichts ab. Napster & Co. lassen grüßen...

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Warum soll ich die zumachen? Vertöße gegen das Fernmeldegeheimnis sind Straftaten, da muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Es sind die Betreiber der Feeder die das tun. Ist doch was für Abmahnanwälte, aber die Masse fehlt, für das Geschäftsmodell.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Dann begeht also jeder Privatmann und Verein, der so eine Box betreibt und die Daten an den Betreiber feeded (das ist die Vereinbarung in der Lizenz der Box), eine Straftat? Donnerschlag! Da muss aber die Staatsanwaltschaft aktiv werden! Die haben ja auch sonst nichts zu tun...

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Abmahnanwälte

Die gesamte DSGVO ist ein Segen für Abmahnanwälte.

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Da muss aber die Staatsanwaltschaft aktiv werden!

Die wird im Normalfall aktiv, wenn jemand eine Anzeige bei der Polizei macht.

Der NN betreibt einen Feeder für ein ADS-B Netz...

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Die gesamte DSGVO ist ein Segen für Abmahnanwälte.

Was hat das Fernmeldegeheimnis mit der DSGVO zu tun?

Jedes Gesetzt kann ein Segen für die Abmahner sein, man muss halt jemanden finden der Klageberechtigt ist und schon gehts los.

18. Juni 2018: Von Lutz D. an Andreas Müller Bewertung: +3.00 [3]

Wenn Du geltende Gesetzgebung nicht akzeptieren willst, stellt Du Dich außerhalb der Gemeinschaft, nicht die anderen.

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Schau mal hier: https://www.liveatc.net/feedmap/feedmap.html

Seltsam, dass es keine Feeder für Sprechfunk gibt in DE, OE, IT, UK, ES...

Warum gibt's die nicht? Weil es das geltende Gesetz dort verbietet.

18. Juni 2018: Von Michael Höck an Markus Doerr Bewertung: +8.00 [8]

"Und noch was: es ist nicht das Recht des Exhibitionisten, dass auch alle anderen sich ausziehen."

Guter Satz. Opt-In ist die richtige Lösung, Opt-Out schon alleine weil ich nicht alle Betreiber kennen kann und / oder es ja Neugründungen geben kann falsch.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Ja, aber warum gibt es dann überall in diesen Ländern seit Jahren diese Boxen, die munter reinfeeden?

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Lutz D.

Wenn Du geltende Gesetzgebung nicht akzeptieren willst, stellt Du Dich außerhalb der Gemeinschaft, nicht die anderen.

Jaja, Lutzi. Haste das als Assi von dem griechischen Doktor gelernt, der dann nachher keiner mehr war?

In einem freien Land kann ich mich sogar über Gesetze echauffieren, stell dir vor!

18. Juni 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Andreas Müller Bewertung: +13.00 [13]

Ich denke, dass niemand von uns FR24 platt machen und ein Geschäftsmodell zerstören möchte. Es geht nur um Opt-In oder Opt-Out. Opt-Out ist unpraktikabel, da der Zugang zu diesen Daten nicht beschränkt werden kann. Die sind ja auch nur deshalb unverschlüsselt, weil die Luftfahrtspezialisten das bei der Einführung dieser Technik einfach nicht berücksichtigt haben. Man sollte FR24 oder verglechbare Anbieter jederzeit nutzen können, um auch privat betriebene Luftfahrzeuge zu tracken, wenn der Flugzeughalter der Verbreitung zugestimmt hat.

Man sollte bedenken, dass es eine Vielzahl von Flugzeugen gibt, die von Unternehmen betrieben werden und die Position des Firmenflugzeugs beim Wettbewerb durchaus Rückschlüsse über die Kunden-Aktivitäten zulassen. Viele dieser Firmen sind in derart spezialisierten Märkten unterwegs, dass oft nur ein, zwei Kunden-Unternehmen pro Flugplatz in Frage kommen. Diese Information könnte wettbewerbsverzerrend sein. Und es könnte ein weiterer Grund sein, auf den Einsatz eines Firmenflugzeugs zu verzichten, wenn jeder sehen kann, wohin man damit unterwegs ist. Ein potentieller weiterer Sargnagel für den Untergang der GA.

Ich finde es extrem kurzsichtig, das Thema nur aus dem eigenen Blickwinkel zu betrachten und die eigene Betrachtungsweise dann anderen als Standard vorzuschreiben. Ich hätte privat auch nichts gegen die Veröffentlichung meines Bewegungsprofils mit dem Flugzeug, kann aber die Widerstände gerade des oberen Teils der GA durchaus nachvollziehen. Ich würde es auch nicht als "Voyeurismus" bezeichnen, denn das legt nahe, dass es nur um Neugier geht und nicht um wirtschaftliche Interessen. Das hat die AOPA nicht sehr geschickt formuliert. Ich unterstütze jedenfalls die Forderung FR24 und anderen Portalen die Veröffentlichung nur mit Opt-In zu erlauben. Das ist aus meiner Sicht auch nicht anders mit der DSGVO zu vereinbaren und es untergräbt auch nicht deren Geschäftsmodell.

Übrigens @Andreas: Zahlst Du für den "Service" von FR24? Wenn nein, untergräbt das viel mehr die Geschäftsmodelle von solchen Anbietern, als das Veröffentlichen von Bewegungsprofilen nur mit Erlaubnis des Flugzeughalters.

Michael

18. Juni 2018: Von Markus Doerr an Andreas Müller

Ja, aber warum gibt es dann überall in diesen Ländern seit Jahren diese Boxen, die munter reinfeeden?

Weil sich noch niemand darum gekümmert hat.

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Markus Doerr

Ok, und das muss nun unbedingt die AOPA tun? Deutschland in ein FR24-freies schwarzes Loch verwandeln?

18. Juni 2018: Von Andreas Müller an Mich.ael Brün.ing

Übrigens @Andreas: Zahlst Du für den "Service" von FR24? Wenn nein, untergräbt das viel mehr die Geschäftsmodelle von solchen Anbietern, als das Veröffentlichen von Bewegungsprofilen nur mit Erlaubnis des Flugzeughalters.

Ehrlich gesagt nutze ich FR24 so gut wie gar nicht. Es geht mir nur um den einen Punkt, dass die AOPA sich hier einmischt und ich das über meine Beiträge auch noch finanziere. Ich habe eine grundsätzliche Ansicht von Datenfreiheit, schon berufsbedingt.


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