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18. Juni 2018: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +6.00 [6]

Das ist eine rechtliche Grauzone. Ich bin der Ansicht, dass das Aufzeichnen und Weiterleiten von ADS-B Signalen (oder Mode C/S Antworten) in Deutschland nach dem gültigen Telekommunikationsgesetz und der zitierten Strafvorschrift verboten sein könnte. Es wurde wohl noch nicht vor Gericht getestet aber schau Dir mal die Definition von "Telekommunikation" im Gesetz an.

So Lobbyaktivitäten von der AOPA tragen nur dazu bei, dass ein geduldeter und nützlicher Dienst ggf. komplett verboten wird. Besser wäre es die Klappe zu halten und unterm Radarschirm dazu beitragen, dass der Opt-Out anständig umgesetzt wird und die Betreiber sich gut verhalten, bevor öffentlichkeitswirksam der Holzhammer rausgeholt wird.


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