Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. Juni 2018: Von Achim H. an Andreas Müller Bewertung: +6.00 [6]

Das ist eine rechtliche Grauzone. Ich bin der Ansicht, dass das Aufzeichnen und Weiterleiten von ADS-B Signalen (oder Mode C/S Antworten) in Deutschland nach dem gültigen Telekommunikationsgesetz und der zitierten Strafvorschrift verboten sein könnte. Es wurde wohl noch nicht vor Gericht getestet aber schau Dir mal die Definition von "Telekommunikation" im Gesetz an.

So Lobbyaktivitäten von der AOPA tragen nur dazu bei, dass ein geduldeter und nützlicher Dienst ggf. komplett verboten wird. Besser wäre es die Klappe zu halten und unterm Radarschirm dazu beitragen, dass der Opt-Out anständig umgesetzt wird und die Betreiber sich gut verhalten, bevor öffentlichkeitswirksam der Holzhammer rausgeholt wird.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang