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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Mai 2018: Von Marco Viktor an Florian S.

Danke für die erste konkrete Antwort auf meine Fragen.

Mir scheint dann der Weg über Gewerbe und Kleinunternehmerregelung der einfachere Weg zu sein. EÜR und fertig.

Was mir immer noch nicht ganz klar ist: egel welches Konstrukt ich wähle (Kleinunternehmer, USt., ...) ich würde IMMER einen Verlust erwirtschaften und somit NIE Steuern zahlen. Im Gegenteil, wenn ich mir von sämtlichen Ausgaben sogar die USt. wieder holen kann, könnte ich bei einem Avionic Umbau über 50k gleich 10k sparen.

Wann stellt das FA dann das ganze in Frage? Bei Kleinunternehmer nie, bei Vorsteuerabzugsberechtigung nach ein paar Jahren Minus, ...???

18. Mai 2018: Von Florian S. an Marco Viktor

Wenn Du das in einem Unternehmen machst, dann musst Du (insb. bei der Umsatzsteuerthematik) berücksichtigen, dass Du ja Deine Deine eigene Nutzung umsatzsteuerpflichtig an dieses Unternehmen bezahlen musst. Du zahlst dann die USt für z.B. einen Avionikeinbau zwar nicht auf einmal, aber sozusagen „in Raten“. Was günstiger kommt, hängt vom Nutzungsprofil ab...

Wenn der Flieger Dir heute schon privat gehört, dann muss das ausserdem vom StB gut geplant werden. Ansonsten läufst Du die Gefahr, dass Du zweimal USt bezahlst: Einmal hast Du schon und einmal, wenn Du den Flieger aus dem Firmenvermögen wieder zurück übernehmen willst.

Das mit dem Verlust ist deswegen auch nicht so klar, wie Du das siehst: Es hängt sehr stark vom Nutzungsverhalten ab, da Du eben Deine eigenen Flugstunden auch bezahlst. Das FA wird sich nicht sehr lange (1-2 Jahre) anschauen, dass Du Verlust machst und dann schon Fragen dazu stellen, ob das eigentlich ein Geschäft oder Liebhaberrei ist. Auch wenn manche Leute der Meinung sind, dass man ja selbst wenn das FA das nach 1-2 Jahren untersagt immer noch 1-2 Jahre USt gespart hat, ist es u.a. aus o.g. Gründen nicht so einfach: Bei der Rückabwicklung können deutlich mehr Steuern anfallen, als man sparen kann.

In der Regel ist es daher vorteilhaft, die Preisgestaltung (auch und gerade für die Eigennutzung) so zu machen, dass in der Gesellschaft ein marginaler Gewinn abfällt. Dann ist das ein nachhaltiges Modell.

Aber wie weiter oben schon gesagt: Wenn Du das nicht selber bist, dann brauchst Du einen StB der Erfahrung mit solchen Sachen hat.

P.S.: Auch nicht vergessen, das mit Deiner Versicherung abzustimmen. Wenn Du wie in Deinem Beispiel oben tatsächlich 1/3 der Stunden an andere vermietest, dann könnte/wird die das als gewerbliche Vermietung ansehen (denen ist der Gewinn egal). Da muss sicher gestellt sein, dass eine solche gedeckt ist.

18. Mai 2018: Von Bernhard Sünder an Marco Viktor

Nochmal zur Umsatzsteuer: Wenn der Umsatz< 17.500€ ist, konnte der Unternehmer früher zur Umsatzsteuer optieren. Ich hoffe, dass geht heute immer noch. Vorsteuer vom Finanzamt holen und Mehrwertsteuer in Rechnung stellen gehört immer zusammen.

18. Mai 2018: Von Wolfgang Lamminger an Marco Viktor

... wenn ich mir von sämtlichen Ausgaben sogar die USt. wieder holen kann, könnte ich bei einem Avionic Umbau über 50k gleich 10k sparen.

Wann stellt das FA dann das ganze in Frage? Bei Kleinunternehmer nie, bei Vorsteuerabzugsberechtigung nach ein paar Jahren Minus, ...???

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass Du auch entsprechende Umsätze tätigst und darauf Umstatzsteuer abführst.

In Deinem Fall: besser bei der Regelung bleiben, dass die geringen Einnahmen im Rahmen der "Aufwandsentschädigung" bleiben. Die Frage, welche Aufwendungen dabei (variablee Kosten, welche?) erstattet werden dürfen, welche bereits der Bezahlung Deiner eigenen, ohnehin vorhandenen, Kosten dienen, sollte man auch vorher klären.

Sobald das Ganze gewerblich im steuerlichen Sinne betrieben wird, ist die "Gewinnerzielungsabsicht" nachzuweisen; hierbei ist auch der Eigenverbrauch mit entsprechenden angemessenen Stundensätzen anzurechnen einschließlich der dafür abzuführenden Umsatzsteuer.

und: last not least ist beim Verkauf des Flugzeuges an sich Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis abzuführen. Damit kann man sich das "gedachte" Modell am Ende ganz schnell kaputt machen...

Sonst läuft das Ganze unter "Liebhaberei" und erstattete Vorsteuer und ggf. Einkommensteuer aus Verlustverrechnungen könnten zurückgefordert werden, inkl. Verzinsung. DIe abgeführte MwSt. würde das Finanzamt dabei ggf. sogar einbehalten, wenn Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt wurden.

nochmals: vor Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen solcher Modelle Beratung durch einen Steuerberater einholen!

Ich finde die "klassischen" Gesetzestexte eigentlich einfacher als manche EASA-Interpretation der Schrift:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ja, Du darfst (zur Umsatzsteuer optieren)

18. Mai 2018: Von Erik N. an Marco Viktor

Wenn Du ein Flugzeug privat besitzt, und es ab und zu gegen Entgelt vercharterst, um es in die Luft zu bekommen, und die Kosten zu verringern, bist Du weder Kleingewerbe noch Unternehmer, mangels Gewinnerzielungsabsicht. Eine solche liegt regelmässig dann vor, wenn Du eine positive Differenz (Marge) zwischen den kalkulierten Kosten / Stunde, und dem Charterpreis / Stunde ansetzt. Erst dadurch wirst Du ja zum Kleingewerbe, und erst ab Überschreiten der 5x5k und 17,5k wirst Du zum Unternehmer, und erst wenn Du als solche nachhaltig mehrere Jahre hinweg keinen Gewinn erwirtschaftest, stellt sich die Frage der Liebhaberei überhaupt erst. Solange Du es rein privat machst, ist das alles m.E. irrelevant, und solange Du die o.g. Beträge nicht überschreitest, kann Dir auch keiner etwas in der Richtung unterstellen.

Wir machen es so, dass wir ab und zu an befreundete Piloten verchartern, und dafür einen Preis ansetzen, der nachweisbar pro Stunde geringfügig unterhalb der auf 100h kalkulierten Vollkosten des Vorjahres liegt. Alle Beträge liegen unterhalb der 5 x 5000,- und der 17.500,-.

Und dann gibt es noch irgendeine eine Grenze von 8 oder 9000 EUR pro Halter, für die private ESt Erklärung, aber das müsste ich noch mal nachsehen.


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