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18. Mai 2018: Von Florian S. an Marco Viktor

Wenn Du das in einem Unternehmen machst, dann musst Du (insb. bei der Umsatzsteuerthematik) berücksichtigen, dass Du ja Deine Deine eigene Nutzung umsatzsteuerpflichtig an dieses Unternehmen bezahlen musst. Du zahlst dann die USt für z.B. einen Avionikeinbau zwar nicht auf einmal, aber sozusagen „in Raten“. Was günstiger kommt, hängt vom Nutzungsprofil ab...

Wenn der Flieger Dir heute schon privat gehört, dann muss das ausserdem vom StB gut geplant werden. Ansonsten läufst Du die Gefahr, dass Du zweimal USt bezahlst: Einmal hast Du schon und einmal, wenn Du den Flieger aus dem Firmenvermögen wieder zurück übernehmen willst.

Das mit dem Verlust ist deswegen auch nicht so klar, wie Du das siehst: Es hängt sehr stark vom Nutzungsverhalten ab, da Du eben Deine eigenen Flugstunden auch bezahlst. Das FA wird sich nicht sehr lange (1-2 Jahre) anschauen, dass Du Verlust machst und dann schon Fragen dazu stellen, ob das eigentlich ein Geschäft oder Liebhaberrei ist. Auch wenn manche Leute der Meinung sind, dass man ja selbst wenn das FA das nach 1-2 Jahren untersagt immer noch 1-2 Jahre USt gespart hat, ist es u.a. aus o.g. Gründen nicht so einfach: Bei der Rückabwicklung können deutlich mehr Steuern anfallen, als man sparen kann.

In der Regel ist es daher vorteilhaft, die Preisgestaltung (auch und gerade für die Eigennutzung) so zu machen, dass in der Gesellschaft ein marginaler Gewinn abfällt. Dann ist das ein nachhaltiges Modell.

Aber wie weiter oben schon gesagt: Wenn Du das nicht selber bist, dann brauchst Du einen StB der Erfahrung mit solchen Sachen hat.

P.S.: Auch nicht vergessen, das mit Deiner Versicherung abzustimmen. Wenn Du wie in Deinem Beispiel oben tatsächlich 1/3 der Stunden an andere vermietest, dann könnte/wird die das als gewerbliche Vermietung ansehen (denen ist der Gewinn egal). Da muss sicher gestellt sein, dass eine solche gedeckt ist.


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