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18. Mai 2018: Von Bernhard Sünder an Marco Viktor

Nochmal zur Umsatzsteuer: Wenn der Umsatz< 17.500€ ist, konnte der Unternehmer früher zur Umsatzsteuer optieren. Ich hoffe, dass geht heute immer noch. Vorsteuer vom Finanzamt holen und Mehrwertsteuer in Rechnung stellen gehört immer zusammen.

Ich finde die "klassischen" Gesetzestexte eigentlich einfacher als manche EASA-Interpretation der Schrift:

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ja, Du darfst (zur Umsatzsteuer optieren)


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