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18. Mai 2018: Von Wolfgang Lamminger an Marco Viktor

... wenn ich mir von sämtlichen Ausgaben sogar die USt. wieder holen kann, könnte ich bei einem Avionic Umbau über 50k gleich 10k sparen.

Wann stellt das FA dann das ganze in Frage? Bei Kleinunternehmer nie, bei Vorsteuerabzugsberechtigung nach ein paar Jahren Minus, ...???

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass Du auch entsprechende Umsätze tätigst und darauf Umstatzsteuer abführst.

In Deinem Fall: besser bei der Regelung bleiben, dass die geringen Einnahmen im Rahmen der "Aufwandsentschädigung" bleiben. Die Frage, welche Aufwendungen dabei (variablee Kosten, welche?) erstattet werden dürfen, welche bereits der Bezahlung Deiner eigenen, ohnehin vorhandenen, Kosten dienen, sollte man auch vorher klären.

Sobald das Ganze gewerblich im steuerlichen Sinne betrieben wird, ist die "Gewinnerzielungsabsicht" nachzuweisen; hierbei ist auch der Eigenverbrauch mit entsprechenden angemessenen Stundensätzen anzurechnen einschließlich der dafür abzuführenden Umsatzsteuer.

und: last not least ist beim Verkauf des Flugzeuges an sich Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis abzuführen. Damit kann man sich das "gedachte" Modell am Ende ganz schnell kaputt machen...

Sonst läuft das Ganze unter "Liebhaberei" und erstattete Vorsteuer und ggf. Einkommensteuer aus Verlustverrechnungen könnten zurückgefordert werden, inkl. Verzinsung. DIe abgeführte MwSt. würde das Finanzamt dabei ggf. sogar einbehalten, wenn Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt wurden.

nochmals: vor Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen solcher Modelle Beratung durch einen Steuerberater einholen!


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