Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

60 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

17. April 2017: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay Bewertung: +14.00 [14]

irgendwie kann ich Eure Dokumentationsprobleme nicht nachvollziehen.

Fliegt Ihr gewerblich und sitzt Euch das LBA im Nacken?

Wo steht, daß für private Flüge die Flugplanung "mit einem Strich auf der Karte" erfolgen muß, wo, daß das Wetter oder die Notams "nachzuweisen" sind?

Ich muß mir die entsprechenden Infos holen und eine Flugvorbereitung machen: JA, das kann (und darf) aber auch alles im Kopf passieren. Entscheidend ist letztlich eines: den Flug ordnungsgemäß durchführen! und wenn ich o. g. Reglungen zur Vorbereitung glaubhaft darlegen kann, dann wird das auch keiner bezweifeln!

Alles andere hinsichtlich Dokumentation, Ausdrucken, Cloud- oder Email-Speicher ist- mit Verlaub - Unsinn.

18. April 2017: Von Tee Jay an Wolfgang Lamminger

Fliegt Ihr gewerblich

Ja

und sitzt Euch das LBA im Nacken?

LBA ist für uns UL nicht zuständig. Wohl aber ist der RP Münster aufgrund der räumlicher Nähe häufiger Gast auf den Plätzen, von wo ich aus fliege. Das allein ist aber nicht der Grund. Ich habe den Anspruch Flugschülern eine möglichst gute Ausbildung an die Hand zu geben auch wenn vieles nachher nicht oder anders gemacht wird. Da muß jeder nachher seine eigene Art und Weise finden. Hauptsache aber ist, er oder sie haben überhaupt eine.

Schau mal wie weit die Dokumentation sogar gehen kann. Ich markiere farblich die eigenen Checkflüge und Schulstunden. Mancher wird jetzt verständicherweise den Kopf schütteln und das als Extra-Aufwand oder Schikane bezeichnen. Für mich stehen da ganz klare praktische Vorteile dahinter. Auf der Stelle und ohne Sucherei kann ich z.B. bei einem Ramp-Check den letzten Checkflug so vorzeigen. Oder alle zwei Jahre meine Flugschulstunden zusammenrechnen und zur FI-Verlängerung zum Verband melden. Piece of cake...

In der NfL 2-330-17 steht sogar die Empfehlung Zeiten aus unterschiedlichen Lizenzen in getrennten Flugbüchern zu führen. Habe ich bisher in einem Buch gemacht, macht aber bei Nachdenken durchaus Sinn und werde ich mit dem nächsten Flugbuch auch so beginnen.

Wo steht, daß für private Flüge die Flugplanung "mit einem Strich auf der Karte" erfolgen muß, wo, daß das Wetter oder die Notams "nachzuweisen" sind?

Strich steht nirgends und habe ich auch nicht gesagt. Daß Wetter und Notams zur Flugvorbereitung zählen zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Vorgaben und Gesetze. Der explizite Vermerk, daß eine Papierkarte nur in Verbindung mit den aktuellen NOTAMS gilt (bzw. digitale Karten mit aktuellem AIRAC) hat ein Kollege bereits weiter oben im Diskussionsverlauf eingefügt.

Ich muß mir die entsprechenden Infos holen und eine Flugvorbereitung machen: JA, das kann (und darf) aber auch alles im Kopf passieren. Entscheidend ist letztlich eines: den Flug ordnungsgemäß durchführen! und wenn ich o. g. Reglungen zur Vorbereitung glaubhaft darlegen kann, dann wird das auch keiner bezweifeln!

Wer schreibt, der bleibt. Problematisch ist doch nicht die Flugvorbereitung an sich sondern der Nachweis für Dritte für den Fall, daß Du diese nicht mehr aus dem Gedächtnis wiedergeben kannst. Entweder weil Du mental in einer Stresssituation steckst oder weil aus der "Six-Feet-Under" Perspektive das so schlecht geht. Dann dürfen sich Deine Hinterbliebenen in teilweise jahrzehntelangen und meist teuren Prozessen oder Abwehrschlachten mit Forderungen auseinandersetzen. Willst Du das? Again, es ist keine Schikane sondern juristische Eigensicherung.

Alles andere hinsichtlich Dokumentation, Ausdrucken, Cloud- oder Email-Speicher ist- mit Verlaub - Unsinn.

Jedem seine eigene Methode. Ich zum Beispiel habe gar kein DWD-Abo sondern nutze METAR/TAFs und die kostenlosen DWD Luftsportwetterberichte. In marginalen oder unklaren Wettersituationen brauche ich aber die zusätzlichen und meiner Meinung nach sehr guten DWD Produkte. Da greife ich auf die Vorbereitungsmöglichkeiten zurück, die jeder Flugplatz zur Verfügung stellt (stellen muß). Vorzugsweise bereite ich dort auch mit Flugschülern die 200km Streckenflüge vor damit diese das auch lernen und sich angewöhnen.

Wie oft habe ich da feststellen müssen, daß der Drucker keinen Toner oder Papier hat. Da hat sich das "Reinschubsen" in die Nextcloud und der Sync mit iPad/iPhone als eleganteste Methode erwiesen. Und da wir im digitalen Entwicklungsland Deutschland leben, ist das an vielen Plätzen meist der einzige Ort mit einer einigermaßen akzeptablen Internetverbindung.

18. April 2017: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

W&B?

18. April 2017: Von Alexander Callidus an Hofrat Jürgen Hinrichs

Die Smaragd, auf die Herr Pawlow anspielt, ist ja nun Geschichte. Die Wägeberichte werden inzwischen valider sein (oder?). Es bildet übrigens, mal die Hebelarme für Flieger, Besatzung und Gepäck nachzuwiegen und zu -rechnen.

18. April 2017: Von Tee Jay an Alexander Callidus

Auf Polemikversuche gar nicht erst antworten... man könnte jetzt etliche Gegenbeispiele zur Causa Smaragd anbringen. So fällt mir auf Anhieb der CFIT in den Alpen ein, wo einige qualvoll in der überladenen und zudem schlecht gewarteten sowie dokumentierten Maschine verbrannt sind. Aber was bringt uns das? Lizenzarten oder FLugzeugklassen gegenseitig aufwiegeln?

Manchmal - und das lasse ich mal als Meinung unbestätigt im Raume stehen - kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, daß bei der hier besonders häufig beschriebenen und unbestrittenen Inkompetenz der zertifizierten Luftfahrtadministration so manches - nicht alles - bei uns in der Welt der unzertifizierten Fliegerei besser läuft.

18. April 2017: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Menschen, die Regeln mißachten gibt's in allen Bereichen: Piloten in "zertifizeirten" Flugzeugen, wie Luftsportgeräteführer, als auch Fußgänger, Autofahrer, Bergsteiger, Kreuzschffkapitäne...

18. April 2017: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

W&B?

25. April 2017: Von Flieger Max L.oitfelder an Tee Jay

Du fliegst "gewerblich" ohne CPL?

25. April 2017: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Die deutsche UL-Lizenz erlaubt das, die österreichische nicht?

25. April 2017: Von Wolfgang Lamminger an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +3.00 [3]

das ist die Krux an der ganzen Sache.

Abgesehen davon, dass Tee-Jay offenbar ernsthaft davon ausgeht, dass sein UL-Fluggeschäft die gleiche Bedeutung eines "gewerblichen Flugbetriebs" aufnimmt, wie ein unter AOC operierendes Luftfahrtunternehmen, ist es in der Tat so, dass das LBA wohl sagt: UL unterliegen nicht unserer Fachaufsicht und damit interessieren wir (einschließlich der Landesluftfahrtbehörden) uns nicht für die gewerbliche Fliegerei mit UL.

Dies beginnt bei Gastflügen, geht über Bannerschlepp bis hin zu Fotoflügen.

Luftfahrtunternehmen unter AOC müssen eine Vielzahl von Auflagen vor Erhalt des AOC und im laufenden Flugbetrieb einhalten in Bezug auf Postholder, Ausbildung, Handbücher, Intergration des Fluggerätes, Dokumentation usw.; UL-Piloten dagegen können das alles "einfach so"...

Mich wundert, dass noch kein Luftfahrtunternehmen hier massiv dagegen vorgegangen ist, denn dies ist behörlich verordnete Wettbewerbsverzerrung.

Ich bin der Ansicht, dass man auch im UL-Bereich (begrenzt) gewerbliche Luftarbeit sicher ausführen kann und dürfen sollte (Max, Du bist ja selbst auch als Luftbildunternehmer tätig); jedoch ist es widersinnig, den einen Bereich gänzlich ungeregelt zu belassen und auf der anderen Seite für Luftarbeit unter AOC die Auflagen immer weiter zu verschärfen.

PS. da gibt es den Fall eines Bannerschlepp-Unternehmens, der den Betrieb mit seiner Piper PA12 aufgegeben hat (MTOW 795 kg), da die behördlichen Auflagen immer mehr wurden und nun auf UL umgestiegen ist, ohne dass irgendwelche weiteren Auflagen zu erfüllen waren. Link...

25. April 2017: Von Lutz D. an Wolfgang Lamminger

Hallo Wolfgang,

stimme in allen Punkten zu, nur einen Gedanken habe ich doch:

Man muss ja mal festhalten, dass die gewerbliche Fliegerei mit UL in Deutschland bisher von schweren Unfällen verschont geblieben ist. Zumindest sind mir keine größeren Katastrophen bekannt.

Die Möglichkeit zur Fremdgefährdung ist im UL auch einfach sehr begrenzt.

Ist doch erstaunlich, dass das wirklich ganz ohne Regeln so vergleichsweise gut funktioniert.

Viele Grüße

Lutz

25. April 2017: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.

In Östereich gab es bis vor Kurzem gar keine UL-Lizenz, die UL-Sparte wurde mehr oder weniger "vergessen" wie es ein Austrocontrol-Mitarbeiter ausdrückte. Das führte u.A. dazu, dass ich für mein UL einen SEP-Eintrag im ATPL brauchte, den hierzu erforderlichen Checkflug aber nicht mit dem UL machen durfte (auch die UL-Stunden zählen nicht) sondern trotz eigenem Flugzeug eine Einmot anmieten mußte.

Um die Frage zu beantworten: In Österreich ist auch für ein UL eine CPL erforderlich wenn gewerblich transportiert wird. Im eigenen Luftbildunternehmen wird nicht gewerblich geflogen sondern ein Arbeitsflug durchgeführt.

25. April 2017: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

Vielleicht eine blöde Frage, aber sie kam mir gerade: warum ist die Lizenz bei UL und Echo überhaupt verschieden?

Ich verstehe ja, dass die Zulassungs- und Wartungskriterien verschieden sind, weil auch die Einsatzbereiche verschieden sind, aber die Piloten sind doch Piloten, oder?

Gibt es da eine nachvollziehbare Motivation, unterschiedliche Lizenzierungen zu verlangen?

25. April 2017: Von Christian Schuett an Chris _____

"Gibt es da eine nachvollziehbare Motivation, unterschiedliche Lizenzierungen zu verlangen?"

Sicher, fliegen koennen beide Seiten. Aber eine EASA-Lizenz aufrecht erhalten, bzw. Stunden sammeln fuer z.B. die IFR- oder CPL-Lizenz mit einer anderen Lizenz, die z.B. kein Medical, ZÜP etc. als Voraussetzung kennt, waere schon etwas seltsam....

Chris

25. April 2017: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Ist doch erstaunlich, dass das wirklich ganz ohne Regeln so vergleichsweise gut funktioniert.

Da gebe ich Dir Recht!

Die Frage darf jedoch erlaubt sein: wer weiß, ob unter AOC bei Steichung von 80 % der Regeln es nicht ebensogut funktionieren würde? ;-)

kleines Bürokratenbeispiel: nach meiner Information muss künftig für "Arbeitsflüge" jeweils eine "Risikobewertung" durchgeführt werden. Ich will ja Sicherheit nicht abschätzig beurteilen, aber da werden oft Selbstverständlichkeiten verbürokratisiert...

25. April 2017: Von Olaf Musch an Lutz D.

Man muss ja mal festhalten, dass die gewerbliche Fliegerei mit UL in Deutschland bisher von schweren Unfällen verschont geblieben ist. Zumindest sind mir keine größeren Katastrophen bekannt.

Die Möglichkeit zur Fremdgefährdung ist im UL auch einfach sehr begrenzt.

Ist doch erstaunlich, dass das wirklich ganz ohne Regeln so vergleichsweise gut funktioniert.

Naja, viel habe ich auch nicht in Erinnerung. Aber den einen Gyrocopter, der bei einem "Willst Du mich heiraten"-Flug mit dem Bräutigam in Spe zu tief über das Dorf der Braut in Spe geflogen ist und dann am Hausgiebel hängen geblieben ist. Zusätzlich zu den geplanten Rosenblättern hat sich dann das ganze Teil in den Hof geschmissen.

Ich weiß aber nicht mehr, ob und wenn ja wie schwer die Verletzungen waren oder ob es Tote zu beklagen gab.

Ich gebe zu, das ist das einzige, was bei mir hängen geblieben ist. Da gibt es aus der "Pseudo-CPL"-Ecke in der E-/F-/G-/H-Klasse schon einiges mehr.

Das mag aber auch eine verschobene Wahrnehmung sein, weil die BFU sich üblicherweise nicht mit M-Klasse-Geräten befasst.
Und ich weiß nicht, welche Unfallstatistiken die UL-Verbände führen und veröffentlichen.

Olaf

25. April 2017: Von Christian Schuett an Olaf Musch

"Naja, viel habe ich auch nicht in Erinnerung"

Ach, man findet auf beiden Seiten genug Beispiele... Mir faellt da spontan der Kapitaen und Inhaber einer Fluglinie ein, der routinemaessig mehrfach mit viel zu wenig Sprit die Strecke Santa Cruz-Medellín flog, bis es dann mal knallte.

Chris

25. April 2017: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolfgang Lamminger

Nicht an Dich gerichtet sondern grundsätzlich:

In D braucht man für "gewerblichen Transport von Personen oder Sachen" (das was ich unter "gewerbliches Fliegen" verstehe) mit einem UL weder CPL/ATPL noch AOC noch eine andere Erlaubnis? Ich dachte, das UL fällt bei Euch per Definition unter Luftsport vulgo "Freizeit/Sport/Spassgerät" und kann daher gar nicht gewerblich/gegen Entgelt genutzt werden?

In Ö ist das anders, und wie erwartet weitaus komplizierter, wenn auch nicht mit AOC verbunden.

25. April 2017: Von Malte Höltken an Olaf Musch

Und ich weiß nicht, welche Unfallstatistiken die UL-Verbände führen und veröffentlichen.

Keine.

25. April 2017: Von Achim H. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Lass die Leute sich doch hinschmeißen. Wie Lutz sagte, das Fremdgefährdungspotenzial eines ULs ist etwas geringer als das eines A380. Warum darf ich mit meinem Moped gewerblich Pizza ausfahren aber mit dem UL soll ich das nicht dürfen?

Von mir aus sollen sich die Leute umbringen wie sie wollen, sofern sie andere nicht über die Maßen gefährden. Der Maßstab dabei ist für mich das Motorrad. Sehr gefährlich und unfallträchtig aber gesellschaftlich akzeptiert.

25. April 2017: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, die nur durch spezielle Gesetze eingeschränkt ist. Die UL-Gesetzgebung kennt keine diesbezüglichen Einschränkungen, die Gesetzgebung für zertifizierte Flugzeuge jedoch schon.

25. April 2017: Von Olaf Musch an Malte Höltken

Und ich weiß nicht, welche Unfallstatistiken die UL-Verbände führen und veröffentlichen.

Keine.

Klingt das nicht schon an sich gruselig?
Sicher, weil keiner das Gegenteil beweisen kann?

Olaf

25. April 2017: Von Malte Höltken an Achim H.

Achim: Warum darf ich mit meinem Moped gewerblich Pizza ausfahren aber mit dem UL soll ich das nicht dürfen?

Mit dem UL darfst Du doch Pizza ausfliegen. Mit Deiner Cessna nur nicht. Außer im Werksverkehr.

Olaf: Klingt das nicht schon an sich gruselig?

Der DULV hat mir mitgeteilt, das Fehlen dieser Aufarbeitung läge an der Mentalität der Piloten, die "ohne Polizei irgendwie aus der Nummer rauskommen" und an der BFU, die die Unfälle nicht an die Verbände leiten würden. In Anbetracht der Tatsache daß die UL eine Unfallrate haben, die - je nach Metrik und Provinienz - zwischen zwei und zehnmal so hoch liegt verglichen mit äquivalent betriebener sonstiger allgemeinen Luftfahrt ... Möge daraus jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Zumindest aber scheint die als akzeptabel betrachtete Unfallrate weitaus höher zu liegen als die in der restlichen Fliegerei.

Chris: Gibt es da eine nachvollziehbare Motivation, unterschiedliche Lizenzierungen zu verlangen?

Das ist eine gute Frage. Abgesehen von der Motivation der Verbände Lizenzen ausstellen zu dürfen, natürlich. Mir fällt kein guter Grund ein, nicht den UL-SPL ersatzlos zu streichen und alles mit dem LAPL fliegbar zu machen.

Mir wurde zugetragen, daß Jo Konrad auf der AERO gefragt wurde, ob denn in dem Fall daß seiner 600kg-Forderung stattgegeben werden würde, er sich auch dafür einsetzen würde, daß man auch mit zugelassenen Flugzeugen auf UL- und Segelfluggeländen landen dürfte. Er soll davon nicht begeistert gewesen sein...

25. April 2017: Von Willi Fundermann an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

"...weil die BFU sich üblicherweise nicht mit M-Klasse-Geräten befasst."

Oh doch, das tut sie ständig!

25. April 2017: Von  an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

"Pizza ausfliegen" scheint mir keine Idee zu sein, auf deren Basis ich eine AG gründen würde ;-)


60 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang