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30 Beiträge Seite 1 von 2

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21. September 2016: Von Walter Braunreuther an Kilo Papa

Nachtrag:

Doch doch, nach dem Start unter IFR war ich nach 50m über dem Boden in der Sonne, Sicht >10km. Das würde ich schon als Bodennebel bezeichnen.

21. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Walter Braunreuther Bewertung: +1.00 [1]

Die Kontrollzone ist bei VIS< 5 km per Definition IMC.
VFR kann man dann auch in IMC dort fliegen, aber eben nach Sicht, daher Special VFR: SVFR.

Hierfür müssen natürlich auch Minima eingehalten werden können, die einen Sichtflug ermöglichen, also jene für Luftraum G (1,5 km, 500 ft ceiling, frei von Wolken).

SVFR wird man zu IFR Verkehr gestaffelt. Einen Rechtsanspruch auf eine SVFR clearance hat man nicht. Der Tower entscheidet, ob Verkehrsbelastung und Wetter eine SVFR Clearance ermöglichen.

Mit einer Unterscheidung Privat / Commercial hat das nichts zu tun. Diese Unterscheidung ist höchstens IFR relevant, aber Du wolltest ja VFR fliegen. IFR waren die von Dir genannten Werte sicher weit oberhalb Low Visibility Take-Off Procedures (LVP, siehe Deine Airport Chart) und ein IFR departure hätte Dir mit Hinweis auf das Wetter auch nicht verwehrt werden können.

Ob für private OPS die LVP Take-Off Minima juristisch gelten, kann ich nicht sicher sagen (ich schätze ja, da ich keine andere Information aus meinen Karten lesen kann). Sinn macht dies aber auf jeden Fall und ich würde mich auch daran halten. Das sind an vielen Plätzen nur 150 oder 200 m bei voll aufgedrehter Beleuchtung.

Grundsätzlich empfinde ich es ohnehin so, dass auch bei IFR mittlerweile einheitliche Minima für Private und Commercial seitens der Luftaufsicht / CAA / ... eingefordert werden. Ist eigentlich auch gut so. Give-it-a-try war vor 20 Jahren privat noch üblich. Bei OVC 100 ft zu landen und dann zu sagen, man hat bei 200 ft die Bahn gesehen, kann meiner Einschätzung nach heute zu unangenehmen Interviews führen - und schon immer auch zu schweren Unfällen (siehe C340 in Augsburg).

21. September 2016: Von Tobias Schnell an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

(LVP, siehe Deine Airport Chart)

Ich nehme an, Du nimmst auf die Take-off-Minima Bezug, die man z.B. auf Jeppesen-Karten findet, korrekt?

Wo finde ich denn diese Werte in amtlichen Veröffentlichungen, also z.B. auf den AIP-Karten? Diese Frage hatte ich hier vor ein paar Monaten schon mal gestellt - leider wusste damals niemand eine Antwort. Und seit Inkrafttreten von Part-NCO (siehe NCO.OP.110) sind die m.E. schon bindend - aber dann müssten sie doch auch irgendwo veröffentlicht sein!?

Tobias

21. September 2016: Von RotorHead an Tobias Schnell

Wetterminima mussten auch schon vor NCC und NCO wegen der 3. DV LuftBO auch privat eingehalten werden.

21. September 2016: Von Tobias Schnell an RotorHead

Wetterminima mussten auch schon vor NCC und NCO wegen der 3. DV LuftBO auch privat eingehalten werden

Bei der Landung - klar. Aber beim Start? Davon steht in der 3. DV LuftBO nichts:

§ 31 Betriebsmindestbedingungen
(zu § 34 LuftBO)
(2) Die geltenden Mindestbetriebsbedingungen für die Landung dürfen nicht unterschritten werden.

[EDIT]:

§34 LuftBO sagt allerdings, dass (durch den Halter festgelegte) Verfahren für Starts bei RVR< 400m und CAT II/III-Anflüge durch das LBA anerkannt werden müssen. Also war de facto das Limit für Starts bei RVR 400m - so ist zumindest mein Verständnis. Aber die LuftBO ist ja nun in dem Punkt nicht mehr einschlägig.

Und nun nach Part-NCO? Hier ist in den AMC von "Commercially available information" die Rede. D.h. die einzige "zulässige" Quelle für Startminima sind kommerziell erhältliche Karten? Nach welchen Regeln legen Jeppesen & Co diese Werte fest?

Tobias

22. September 2016: Von Florian R. an RotorHead

Was auch noch ein wichtiger Punkt sein kann, ist, dass nur der Pilot eine SVFR clearance erbitten kann. Der Tower darf es nicht von sich aus vorschlagen (zumdindest in den USA). TWR sagt dann nur «Airport is currently IFR, state intentions».

22. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Tobias Schnell
§ 31 Betriebsmindestbedingungen (zu § 34 LuftBO):
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen über den Landeplatz oder zumindest über einen Ausweichlandeplatz zur voraussichtlichen Ankunftszeit nicht den Mindestbetriebsbedingungen entsprechen.
(2) Die geltenden Mindestbetriebsbedingungen für die Landung dürfen nicht unterschritten werden.
-
Damit ist klar: dieser Paragraph bezieht sich ausschließlich auf die Landung.
Privat verwende ich daher das, was ich auf meinen Jeppesen Charts finde - wobei die Frage berechtigt ist, wo Jeppesen das her hat, wenn es im AIP wirklich nirgends steht. Wirklich nirgends? Keine Ahnung, ich verwende kein AIP.
-
IFR Take-Off Minima, Commercial Ops:
Hier gab's einen ausführlichen Bericht in puf. Ohne Accelerate-Go Distance meine ich mich an 1500 m und 400 ft ceiling zu erinnern.
22. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Tobias Schnell

(LVP, siehe Deine Airport Chart)

"Ich nehme an, Du nimmst auf die Take-off-Minima Bezug, die man z.B. auf Jeppesen-Karten findet, korrekt?

Wo finde ich denn diese Werte in amtlichen Veröffentlichungen, also z.B. auf den AIP-Karten?"

Habe mal nachgesehen: die Betriebsminima für Flughäfen entnimmt Jeppesen für Europa aus JAR-OPS1, E.
Also verpflichtend wohl nur für Commercial Ops.
Konkret: Anhang 1 zu JAR-OPS 1.430

Die Werte dort entsprechen auch jenen in den Jeppesen Charts.

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/xLpUH_JAR-OPS1.pdf

https://ww1.jeppesen.com/company/publications/documents/ECOMS.pdf



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JAR-OPS1Take-OffMinima.jpg

22. September 2016: Von Lutz D. an Andreas KuNovemberZi

....das klingt ja sehr vertrauenerweckend.

22. September 2016: Von Tobias Schnell an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Recherche, Andreas. Schon bezeichnend, wenn die Antwort auf die vermeintlich banale Frage "bei welchem Wetter darf ich legal nach IFR starten" so komplex ist.

Meine Interpretation für nichtgewerblichen Betrieb ist inzwischen folgende:

NCO.OP.110 Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen — Flugzeuge und Hubschrauber
a) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) hat der verantwortliche Pilot die Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen für
jeden Start-, Bestimmungs- und Ausweichflugplatz zu wählen bzw. zu verwenden. Diese Betriebsmindestbedingungen
[...]
2. müssen bei Flugbetrieb bei geringer Sicht von der zuständigen Behörde gemäß Anhang V (Teil-SPA) Teilabschnitt E der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 genehmigt werden.

Hier wird also eindeutig auch im nicht kommerziellen Betrieb auf die gewerblichen Regeln im Teil-SPA Bezug genommen. Wenn ich als privater Betreiber also keine genehmigten Betriebsmindestbedingungen habe, darf ich keinen "Flugbetrieb bei geringer Sicht" (LVO) ausführen. Das ist lt. EU-OPS u.a.:

SPA.LVO.100 Flugbetrieb bei geringer Sicht
Der Betreiber darf den folgenden Flugbetrieb bei geringer Sicht (Low Visibility Operations, LVO) nur mit Genehmigung
der zuständigen Behörde durchführen:
a) Start bei geringer Sicht (Low Visibility Take-Off, LVTO);

Ein LVTO ist definiert als

„Start bei geringer Sicht“ (low visibility take-off, LVTO): ein Start bei einer Pistensichtweite (RVR) von weniger als
400 m, aber nicht weniger als 75 m

Damit ist meines Erachtens ein Start bei RVR 400 m und VV/// legal. Unter RVR 400 ist Schluss. Korrekt?

Ob das eine gute Idee ist, ist ein andere Frage und von -zig Faktoren abhängig...

Tobias

23. September 2016: Von Walter Braunreuther an Tobias Schnell

Guten Morgen Tobias,

die Frage war eher: "bei welchem Wetter darf ich legal nach VFR starten".

Das müsste heißen, dass NCO.OP.110 nicht greift, da für IFR-Starts gültig. Andreas zeigt mit seinem Auszug aus JAR-OPS1, dass die Minima nur für Commercial bindend sind, richtig?

Also würden für einen VFR-Start bei Nebel keine verbindlichen Minima gelten?

Ganz schön kompliziert!

23. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Walter Braunreuther

Doch, VFR bleiben die SVFR Minima in jedem Fall bindend, um den Flug nach Sicht durchführen zu können: Sicht 1500 m, ceiling 500 ft. Es bleibt ja VFR.

23. September 2016: Von T. Magin an Florian R. Bewertung: +4.00 [4]

"Was auch noch ein wichtiger Punkt sein kann, ist, dass nur der Pilot eine SVFR clearance erbitten kann. Der Tower darf es nicht von sich aus vorschlagen"

Oder wie ein hier bekannter Forenbetreiber auf einem Seminar mal launisch beschrieben hat: "SVFR muss der Pilot immer selbst requesten - aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nämlich verboten" ;-)

23. September 2016: Von Pascal H. an T. Magin

Hamburg Tower hat mir neulich auf meinen Einflugwunsch direkt mit "Ready to copy special VFR?" geantwortet...

23. September 2016: Von Wolfgang Lamminger an T. Magin

wo steht das, daß SVFR nur durch den Pilot requestet werden kann?

Wenn TWR mir mitteilt "cleared to enter controlzone special vfr..." kann ich ja im Zweifel noch ablehnen;-)

23. September 2016: Von TH0MAS N02N an Wolfgang Lamminger

"gestern Morgen gegen 0630 UTC beim Stark starker Dunst / Nebel. Der Tower sagte CTR ist in IMC, auch kein special-VFR Start (RVR war ca. 2500m)!"

"Doch, VFR bleiben die SVFR Minima in jedem Fall bindend, um den Flug nach Sicht durchführen zu können: Sicht 1500 m, ceiling 500 ft. Es bleibt ja VFR."

Dann helft mir doch bitte mal auf die Sprünge: Warum war der Start jetzt nicht möglich?

  • RVR / Sicht > 1500m
  • keine Hauptwolkenuntergrenze < 500ft

23. September 2016: Von Carsten G. an TH0MAS N02N

RVR wird vom Controller gemessen und nicht vom Piloten. Vom Tower aus gibt es Referenzpunkte (oder -lichter) und dann sagt der Controller entweder "sehe den Kirchturm, somit OK, oder sehe den Kirchturm nicht, damit nicht OK". Daher macht auch das "ca." in der Angabe des Thread-Erstellers IMHO keinen Sinn.

23. September 2016: Von Adam Trzcinski an TH0MAS N02N

Vielleicht hat sich der Kollege im Turm einfach mal geirrt und wusste nicht, was er da tut.
Sind ja auch nur Menschen...

23. September 2016: Von Thore L. an Walter Braunreuther Bewertung: +1.00 [1]

Immer wieder schön... Abflug aus Sonderborg, an einem nebligen Novembermorgen. IFR Abflug in Airspace G...



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390968_2403796466994_1758862041_n.jpg

23. September 2016: Von Willi Fundermann an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]

RVR wird vom Controller gemessen und nicht vom Piloten. Vom Tower aus gibt es Referenzpunkte (oder -lichter) und dann sagt der Controller entweder "sehe den Kirchturm, somit OK, oder sehe den Kirchturm nicht, damit nicht OK".

Das klingt eher nach Schätzung an einem "unkontrollierten" Platz. RVR ist die Sichtweite unmittelbar über der Piste und kann daher direkt vom "Turm" aus auch nicht beurteilt werden. Die RVR wird üblicherweise mit einem "Transmissometer" gemessen, auf einem Anzeigegerät im Turm dargestellt und an die Piloten übermittelt, an großen Plätzen wie EDDF sogar in drei Messabschnitte pro Piste aufgeteilt.

23. September 2016: Von Lutz D. an TH0MAS N02N

....600ft. Es sind 600ft.

Mein Einwand zu JAR-OPS 1 wurde vermutlich missverstanden. Wenn Jepp das als Quelle angibt, würde ich keine Jepp Karten mehr nutzen.

Die richtige Quelle ist nunmehr EU OPS 1.430

23. September 2016: Von Carsten G. an Willi Fundermann

Das klingt eher nach Schätzung an einem "unkontrollierten" Platz. RVR ist die Sichtweite unmittelbar über der Piste und kann daher direkt vom "Turm" aus auch nicht beurteilt werden. Die RVR wird üblicherweise mit einem "Transmissometer" gemessen, auf einem Anzeigegerät im Turm dargestellt und an die Piloten übermittelt, an großen Plätzen wie EDDF sogar in drei Messabschnitte pro Piste aufgeteilt.

Ja, stimmt! In EDLN wird rein technisch die RVR mittels Laser und Spiegel gemessen und dem Tower-Controller angezeigt. Ich wollte mit dem Kirchturm nur sagen, dass es eine offizielle Feststellung gibt, die digital (0/1) ist und die Meinung des PIC irrelevant ist. Es mag also sein, dass ich aus meinem Flugzeug (in eine beliebige Richtung) 2,5 km sehen kann, aber die offizielle Messung eben die 1.500 m nicht hergibt.

23. September 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Carsten G.

Die Schätzung der "visibility" durch den Meteorologen hat einen großen Nachteil, wenn nur wenige Referenzpunkte vorhanden sind. In Pristina damals so passiert, dass es nur 50m und 600m gab.

Wir hätten 400m gebraucht, für 600m war die Sicht zuwenig, also "50m".

Andererseits gibt es immer noch den Punkt "Hausverstand": wenn man in Damaskus aus 20 Meilen entfernung den Platz sieht und einen "request visual approach" absetzt, aber die Antwort erhält "airport closed, RVR 400m, enter the holding" - glaubt man an "Verstehen Sie Spass" und versteckte Kamera..

23. September 2016: Von Tobias Schnell an Walter Braunreuther

Hallo Walter,

die Frage war eher: "bei welchem Wetter darf ich legal nach VFR starten".

Das war Deine Frage. Meine Frage bezog sich schon auf IFR-Starts. Sorry fürs "Kapern" Deines Threads ;-).

Das müsste heißen, dass NCO.OP.110 nicht greift, da für IFR-Starts gültig. Andreas zeigt mit seinem Auszug aus JAR-OPS1, dass die Minima nur für Commercial bindend sind, richtig?

JAR-OPS gelten sowieso nicht mehr. EU-OPS gelten grundsätzlich nur für gewerblichen Betrieb - im Fall LVP wird aber auch im Part NCO ausdrücklich auf die gewerblichen Regeln verwiesen, siehe oben.

Also würden für einen VFR-Start bei Nebel keine verbindlichen Minima gelten?

Doch, eben die SVFR-Regeln aus SERA.5010. Also Frei von Wolken, Erdsicht, Flugsicht > 1500 m, Bodensicht > 1500 m und Ceiling > 600 ft.

RVR und Bodensicht sind übrigens mitnichten identisch: Für die RVR wird die meteorologische Sichtweite gemessen und dann mit der Umfeld-Leuchtdichte und der Lichtstärke der installierten Befeuerung in die RVR umgerechnet. Obwohl die RVR 1500 m beträgt, kann die Bodensicht (und die ist relevant für VFR/SVFR) weit darunter liegen. Das auf die Frage, warum evtl. in Deinem konkreten Fall kein Start nach SVFR möglich war.

Tobias

23. September 2016: Von Artus an Tobias Schnell

Umgekehrt müsste die RVR aber auch - da in SERA.5010 nicht erwähnt - komplett egal für SVFR sein.


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