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21. September 2016: Von Tobias Schnell an RotorHead

Wetterminima mussten auch schon vor NCC und NCO wegen der 3. DV LuftBO auch privat eingehalten werden

Bei der Landung - klar. Aber beim Start? Davon steht in der 3. DV LuftBO nichts:

§ 31 Betriebsmindestbedingungen
(zu § 34 LuftBO)
(2) Die geltenden Mindestbetriebsbedingungen für die Landung dürfen nicht unterschritten werden.

[EDIT]:

§34 LuftBO sagt allerdings, dass (durch den Halter festgelegte) Verfahren für Starts bei RVR< 400m und CAT II/III-Anflüge durch das LBA anerkannt werden müssen. Also war de facto das Limit für Starts bei RVR 400m - so ist zumindest mein Verständnis. Aber die LuftBO ist ja nun in dem Punkt nicht mehr einschlägig.

Und nun nach Part-NCO? Hier ist in den AMC von "Commercially available information" die Rede. D.h. die einzige "zulässige" Quelle für Startminima sind kommerziell erhältliche Karten? Nach welchen Regeln legen Jeppesen & Co diese Werte fest?

Tobias

22. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Tobias Schnell
§ 31 Betriebsmindestbedingungen (zu § 34 LuftBO):
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen über den Landeplatz oder zumindest über einen Ausweichlandeplatz zur voraussichtlichen Ankunftszeit nicht den Mindestbetriebsbedingungen entsprechen.
(2) Die geltenden Mindestbetriebsbedingungen für die Landung dürfen nicht unterschritten werden.
-
Damit ist klar: dieser Paragraph bezieht sich ausschließlich auf die Landung.
Privat verwende ich daher das, was ich auf meinen Jeppesen Charts finde - wobei die Frage berechtigt ist, wo Jeppesen das her hat, wenn es im AIP wirklich nirgends steht. Wirklich nirgends? Keine Ahnung, ich verwende kein AIP.
-
IFR Take-Off Minima, Commercial Ops:
Hier gab's einen ausführlichen Bericht in puf. Ohne Accelerate-Go Distance meine ich mich an 1500 m und 400 ft ceiling zu erinnern.
22. September 2016: Von Tobias Schnell an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die Recherche, Andreas. Schon bezeichnend, wenn die Antwort auf die vermeintlich banale Frage "bei welchem Wetter darf ich legal nach IFR starten" so komplex ist.

Meine Interpretation für nichtgewerblichen Betrieb ist inzwischen folgende:

NCO.OP.110 Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen — Flugzeuge und Hubschrauber
a) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) hat der verantwortliche Pilot die Flugplatz-Betriebsmindestbedingungen für
jeden Start-, Bestimmungs- und Ausweichflugplatz zu wählen bzw. zu verwenden. Diese Betriebsmindestbedingungen
[...]
2. müssen bei Flugbetrieb bei geringer Sicht von der zuständigen Behörde gemäß Anhang V (Teil-SPA) Teilabschnitt E der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 genehmigt werden.

Hier wird also eindeutig auch im nicht kommerziellen Betrieb auf die gewerblichen Regeln im Teil-SPA Bezug genommen. Wenn ich als privater Betreiber also keine genehmigten Betriebsmindestbedingungen habe, darf ich keinen "Flugbetrieb bei geringer Sicht" (LVO) ausführen. Das ist lt. EU-OPS u.a.:

SPA.LVO.100 Flugbetrieb bei geringer Sicht
Der Betreiber darf den folgenden Flugbetrieb bei geringer Sicht (Low Visibility Operations, LVO) nur mit Genehmigung
der zuständigen Behörde durchführen:
a) Start bei geringer Sicht (Low Visibility Take-Off, LVTO);

Ein LVTO ist definiert als

„Start bei geringer Sicht“ (low visibility take-off, LVTO): ein Start bei einer Pistensichtweite (RVR) von weniger als
400 m, aber nicht weniger als 75 m

Damit ist meines Erachtens ein Start bei RVR 400 m und VV/// legal. Unter RVR 400 ist Schluss. Korrekt?

Ob das eine gute Idee ist, ist ein andere Frage und von -zig Faktoren abhängig...

Tobias

23. September 2016: Von Walter Braunreuther an Tobias Schnell

Guten Morgen Tobias,

die Frage war eher: "bei welchem Wetter darf ich legal nach VFR starten".

Das müsste heißen, dass NCO.OP.110 nicht greift, da für IFR-Starts gültig. Andreas zeigt mit seinem Auszug aus JAR-OPS1, dass die Minima nur für Commercial bindend sind, richtig?

Also würden für einen VFR-Start bei Nebel keine verbindlichen Minima gelten?

Ganz schön kompliziert!

23. September 2016: Von Andreas KuNovemberZi an Walter Braunreuther

Doch, VFR bleiben die SVFR Minima in jedem Fall bindend, um den Flug nach Sicht durchführen zu können: Sicht 1500 m, ceiling 500 ft. Es bleibt ja VFR.

23. September 2016: Von Thore L. an Walter Braunreuther Bewertung: +1.00 [1]

Immer wieder schön... Abflug aus Sonderborg, an einem nebligen Novembermorgen. IFR Abflug in Airspace G...



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23. September 2016: Von Tobias Schnell an Walter Braunreuther

Hallo Walter,

die Frage war eher: "bei welchem Wetter darf ich legal nach VFR starten".

Das war Deine Frage. Meine Frage bezog sich schon auf IFR-Starts. Sorry fürs "Kapern" Deines Threads ;-).

Das müsste heißen, dass NCO.OP.110 nicht greift, da für IFR-Starts gültig. Andreas zeigt mit seinem Auszug aus JAR-OPS1, dass die Minima nur für Commercial bindend sind, richtig?

JAR-OPS gelten sowieso nicht mehr. EU-OPS gelten grundsätzlich nur für gewerblichen Betrieb - im Fall LVP wird aber auch im Part NCO ausdrücklich auf die gewerblichen Regeln verwiesen, siehe oben.

Also würden für einen VFR-Start bei Nebel keine verbindlichen Minima gelten?

Doch, eben die SVFR-Regeln aus SERA.5010. Also Frei von Wolken, Erdsicht, Flugsicht > 1500 m, Bodensicht > 1500 m und Ceiling > 600 ft.

RVR und Bodensicht sind übrigens mitnichten identisch: Für die RVR wird die meteorologische Sichtweite gemessen und dann mit der Umfeld-Leuchtdichte und der Lichtstärke der installierten Befeuerung in die RVR umgerechnet. Obwohl die RVR 1500 m beträgt, kann die Bodensicht (und die ist relevant für VFR/SVFR) weit darunter liegen. Das auf die Frage, warum evtl. in Deinem konkreten Fall kein Start nach SVFR möglich war.

Tobias

23. September 2016: Von Artus an Tobias Schnell

Umgekehrt müsste die RVR aber auch - da in SERA.5010 nicht erwähnt - komplett egal für SVFR sein.

23. September 2016: Von Tobias Schnell an Artus

Umgekehrt müsste die RVR aber auch - da in SERA.5010 nicht erwähnt - komplett egal für SVFR sein

Ist sie auch - aber auch auf der RWY musst Du für SVFR halt aus dem Cockpit zu jeder Zeit mindestens 1500 m weit sehen können.

Tobias


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