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2016,07,26,12,2240830
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Chris,
ob Du mit den Paxen Kostenteilung machst oder nicht, interessiert zunächst für die Durchführung des Fluges niemanden. Bei dieser bist Du an die Regelungen des Landes, in dem Du fliegst, gebunden.
Es wäre also aus meiner Sicht kein "Rechtskonflikt" mit jeweiligen nationalen Flugregeln, wenn Du mit US-Schein auf N-Reg das in keinem Land der Welt machen dürftest. Das heißt aber nicht, dass jetzt auch klar wäre, ob das so ist, oder ob nicht. DAS kann ich Dir leider nicht sagen. Und noch mal spannender wird es ja, wenn Du einen US-PPL und einen EASA-PPL gleichzeitig führst (keine Validation). Dann kommt die Frage, ob man auf N-Reg keine, aber auf D-Reg (oder anderer EASA-Reg) sehr wohl Kostenteilung machen dürfte...
Ich hab's mit meiner JAR-FCL only da noch sehr einfach ;-)
Olaf
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Danke. Der Punkt, den ich irgendwie nicht verstehe, ist: manche scheinen der Meinung zu sein, weil sie einen FAA-Schein in der Tasche haben, würde deshalb in Deuschland beim Fliegen für sie US-Recht gelten. Das kann doch nicht stimmen, bzw. höchstens mittelbar, nämlich wenn es in Deutschland eine Regelung (Gesetz, Verordnung) der Art gibt, dass bei US-Scheinnutzung die in USA verbindlichen Verpflichtungen gelten.
Oder wo ist mein Denkfehler?
Richtig interessant wird es beim Medical. Ohne den Thread kapern zu wollen: offenbar besteht für US-Scheininhaber unter bestimmten Voraussetzungen keine Medical-Pflicht mehr https://www.flyingmag.com/faa-adopts-third-class-medical-reform-rule . Die Voraussetzungen scheinen (nach diesem Text) NICHT einen Wohnsitz in USA zu beinhalten. Also gilt das im Umkehrschluss dann auch für jemanden, der in D ein N-reg. Flugzeug fliegt?
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Die Rechte aus einer FAA-Pilotenlizenz gewährt der US-Gesetzgeber. Macht man etwas mit der Lizenz, das der US-Gesetzgeber nicht direkt erlaubt, dann übt man Rechte aus, die man nicht hat und begeht somit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Inwiefern man vom US-Gesetzgeber erteilte Rechte auch in der Bundesrepublik (oder allgemein EU/EASA) ausüben darf, regeln dann wiederum unsere Gesetze.
Es ist schlichtweg unmöglich, mit einer FAA-Pilotenlizenz in Deutschland etwas zu tun, das in USA verboten wäre -- außer die US-Gesetze gestatten dies explizit. Eigentlich ist das ganz einfach...
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Wenn Fliegen mit FAA-Lizenz ohne Medical erlaubt ist, gilt das dann also auch hier. Sonst muesste ein Pilot mit amerikanischer Lizenz sich bei jeder Landung im Ausland nach den gerade dort gültigen Regeln richten.
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Nein, es handelt sich nicht um "Fliegen ohne Medical", sondern um ganz spezifische Erleichterungen für das Medical. Eine Voraussetzung ist ein US-Führerschein, den man heutzutage nicht mehr so einfach bekommen kann.
Desweiteren fällt die Sache mit dem deutschen (und wohl jedem anderen) Recht. Deutschland gestattet die Nutzung des Luftraums mit ausländischen ICAO-konformen Lizenzen. Ein FAA PPL mit dem "Führerschein-Medical" ist nicht ICAO-konform und kann daher hierzulande nicht genutzt werden. Das ist genauso wie mit einem LAPL in den USA.
Die USA kennen übrigens eine ganze Reihe von Konzessionen, die nur im US-Luftraum gewährt werden. So kann man bspw. unter bestimmten Voraussetzungen als Diabetiker ein FAA-Medical erhalten und als PIC agieren, jedoch ausdrücklich nur im US-Luftraum.
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Ah, ok, danke. Mit einem US-Lapl hätte ich nie gerechnet.
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(confirm. ich habe z.B, eine US-Freund, der Diabetiker ist – und sogar als Fluglehrer arbeiten darf)
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Danke Achim. Hast du zu der Aussage, dass es sich um einen US-Führerschein handeln muss, einen Beleg?
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"Die Rechte aus einer FAA-Pilotenlizenz gewährt der US-Gesetzgeber."
Ohne spitzfindig sein zu wollen, aber was in D erlaubt ist, regelt immer noch der Bundestag (sowie auf dem Verordnungsweg die hiesigen Behörden). Frage mich nur, wenn ich bspw die lockeren Kostenteilungsvorschriften nach EASA anwende, während ich mit FAA-Lizenz in D einen N-reg. Flieger betreibe, auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich das entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren betrieben wird. Wohl nach deutschem.
Aber im Resultat wirst du Recht haben, weil es da sicher deutsche Vorschriften gibt, die sich auf die US-Vorschriften beziehen. In Bezug auf Kostenteilung interessiert mich das auch nicht wirklich, ich habe noch nie einen Cent Kostenteilung verlangt oder erhalten.
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Ohne spitzfindig sein zu wollen, aber was in D erlaubt ist, regelt immer noch der Bundestag (sowie auf dem Verordnungsweg die hiesigen Behörden).
Ja, natürlich aber das hilft nicht, denn die Betätigung in Deutschland mit der FAA-Lizenz erfordert, dass die Tätigkeit erst einmal von der ursprünglichen Lizenz abgedeckt ist, denn sie wird nur anerkannt, nicht in eine deutsche Lizenz umgewandelt.
Übrigens genauso andersrum: wenn ich eine 61.75 Anerkennung meiner EASA-Lizenz bei der FAA erhalte, dann darf ich mit der Lizenz nur das machen, was meine EASA-Lizenz erlaubt. Habe ich z.B. keine EASA-Nachtflugberechtigung, so darf ich in USA nicht nachts fliegen, auch wenn es dort gar keine Nachtflugberechtigung gibt. Die Amis schreiben das sogar noch explizit auf die Karte: "Restrictions and limitations of Germany license apply".
Was das liberale EASA cost sharing / Wingly angeht: das ist eindeutig untersagt für jeden, der mit einer FAA-Lizenz oder einer Anerkennung selbiger fliegt, dank CFR §61.113. Nur innerhalb der strengeren Grenzen des US-Rechts ist es FAA-lizenzierten Piloten möglich:
https://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-idx?c=ecfr&sid=40760189a03dfea0b501608f33820a45&rgn=div5&view=text&node=14:2.0.1.1.2&idno=14#se14.2.61_1113
Fliegt man ein N-reg innerhalb eines Landes mit einer EASA-Lizenz, dann gelten die Einschränkungen nicht, denn sie hängen ausschließlich an der Pilotenlizenz.
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letzlich ist die Frage nicht unbedingt die, was eine Behörde im Zweifel als "Strafe" verhängt, entscheidend ist die Frage "was passiert, wenn was passiert?":
Fliege ich mit einer gültigen Lizenz oder Berechtigung? (oder eben nicht)... anhand dieser Frage wird die Haftpflichtversicherung im Haftungsfall ihre Ansprüche gegen den Piloten herleiten (oder die Kasko-Versicherung ihre Leistung verweigert)
Wenn die Basis meiner Tätigkeit die US-Lizenz ist, dann sind die (Lizen)Regeln der FAA maßgeblich, auch wenn die FAA als Behörde ggf. nicht mit einem verlängerten Arm nach Europa (oder sonstwo auf der Welt) greifen kann.
Merke: Regeln gelten nicht nur dann, wenn die entsprechende Behörde mich "bestrafen" kann.
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Antwort jetzt einfach an den letzten Sender.
Dieser Pilot war vermutlich länger ohne gültige Lizenz unterwegs, das kann sehr lästig sein.
Bin im Amiland unterwegs und kann daher den BfU Bericht nicht verlinken
www.bfu-Web.de
Unfallbericht Malibu in Augsburg 3X059-13
Mit validierten, aber auch mit fremdländischen Lizenzen sollte man schon sehr genau wissen was man (besser nicht) tut.
My2 Cents
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Hi Lars,
Bei Eurer iPhone-App funktionieren die Benachrichtigungen für neue Nachrichten nicht. So habe ich Fluggelegenheiten verpasst und andere auch schon. Bitte fixen.
Danke
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Hi Artus, Danke für den Hinweis! Das ist uns neu, wir prüfen das jetzt aber. Als Plan B würde ich immer die E-Mail Benachrichtigungen aktiviert lassen. Liebe Grüße
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Fly-In in Goodwood
Wingly lädt herzlich zum Fly-In in Goodwood / Chichester, England ein! Am dieswöchigen Samstag, den 30. September, trifft sich die Wingly Gemeinschaft im idylischen Goodwood, um ein erfolgreiches Jahr zu zelebrieren. Ihr seid herzlich eingeladen. Landung, BBQ & Getränke gehen auf uns - Anmeldung erforderlich: https://en.wingly.io/index.php?page=landingpage&sub_page=flyin-eghr
Pilot des Monats
Des Weiteren starten wir eine zweite Runde unseres "Pilot des Monats" Gewinnspiel mit dem Siebert Luftfahrtbedarf. Macht doch gerne mit: https://de.wingly.io/index.php?page=shop&sub_page=siebert_special
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Hallo Lars,
leider müssen wir wohl wetterbedingt absagen. Für uns Kontinentalwettergewöhnten wird das zu nass..
Trotzdem viel Spass
Martin
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Moin Moin,
ich grabe das mal wiederv aus :-)
Wingly scheint sich ja einigermaßen durchgesetzt zu haben. Hab mal ein paar Fragen:
Wie finanziert sich das Ganze eigentlich? Wird ja scheinbar sogar einen Versicherung inkludiert.
Und: Ich hab einen LAPL, da dürfte doch mit der Kostenteilung nix widersprechen, oder?
Habt ihr praktische Erfahrungen?
Grüße
Jens
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hmmm...warum fürs mitfliegen ein system unterstützen...macht doch einen PuF-thread auf - fliege von nach...flugstundenpreis...und gut ist. da brauchts kein von sientologen unterstütztes system....
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Echt jetzt? Krass, hast du eine Quelle?
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für wahrheiten gibt es keine quellen!
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Wingly finanziert sich durch eine (m.M.n. zu hohe) Vermittlungsgebühr. So ein 50er zusätzlich tut schon ein bisschen weh bei einem kurzen Rundflug (das System ist so konfiguriert dass der Pilot die Gebühren bezahlt).
Die Wingly Versicherung ist reines Marketing, ebenso der "Code of Conduct", das sind schöne Phrasen auf PDFs die am Wingly Server rumlungern, deren Einhaltung aber nicht verfolgt wird. Reines Marketing deshalb da jedes LfZ sowieso laut EU Gesetz vom Halter eine Versicherung spendiert bekommen muss. In vielen Fällen ist diese nur dem gesetzlichen Mindestmaß entsprechend und damit sehr niedrig, aber dies gleicht auch die Wingly Versicherung bei Weitem nicht aus (Vorschrift ist Pax Haftpflicht 100.000 und ein paar zerquetschte SZR, unter 2.7T MTOW reichen 3mio SZR Haftpflicht, vgl. zB Kfz Haftpflicht mit oft 7+ mio. Euro). Besser (und zulässig, sofern jeweils die Mindestdeckung erfolgt) ist da eine CSL mit höherer Absicherung zu haben. Für den PIC ist gegenüber dem Halter noch wichtig ob der Flieger kasko versichert ist und wie hoch der Selbstbehalt ist.
Besser als Wingly wäre ein "AOC light", damit sich auch diesen Flugzeugtypen (SEP, MEP*) wieder wirtschaftliche Horizonte öffnen (Rundflüge, Taxiflüge, -> bei Tag/VFR etc..).
* Ja, AOC für MEP (IFR) ist zwar möglich aber nicht realistisch von den Kosten. Bei SEP sowieso nicht. Admin/Personalaufwand usw...
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du mußt noch weiter denken....bei allen "fliegertreffen" die die machen, handelt es sich um kaffeefahrten...es werden bei den treffen nur 2 große sponsoren auftreten...garmin und bose...lassen ein paar körnchen für wingly fallen, bekommen aber von denen die besucherdaten für mailings...mich hat der erstposter für letztes jahr als aussteller eingeladen...mit rechnung und allem, mir ausstellermöbel versprochen etc...2 tage vorher kam er angekrochen, (weil er hatte ja als veranstalter über den kopf der "partner" bestimmt) daß ich nichtkommen darf, weil ich die selben producte wie garmin (motorüberwachung) und unsere in D hergestellten BT-ANR-headsets ausstellen wollte...und das kollidierte natürlich mit der konkurrenz....und das hätte beiden sponsoren massive umsatzeinbrüche beschert...
mfg
ingo fuhrmeister
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Nö, lediglich schweinisch-unzuverlässiges Geschäftsgebaren, so wie ich das sehe und es sich mir darstellte. Ich habe in Koblenz an jenem frühsommerlichen Sonnen-Samstag dann ein JPI gekauft: bei Ingo. Nicht ohne mal rüber zu laufen und mir die Wingly-Show anzuschauen und mich bei Wolfgang über Foreflight zu informieren. Der übrigens bei Komplikationen mit der gesichtslos* arbeitenden Firma Foreflight auf meine bös' formulierte Email innerhalb von 5 Minuten zurück rief und dafür sorgte, dass ich nun doch nahtlos vom Jeppesen-Customer umgebacken wurde zum Foreflight-Jünger :-))
Wingly-Schäfchen werde ich - nachdem Ingo seine Absage bekam - nun ganz sicher nicht mehr.
*gesichtslos, da auf deren Homepage weder Telefonnummern noch Ansprechpartner genannt werden. Für mich stellt es sich dar, wie des öfteren bei amerikanischen Firmen: jenseits des amerikanischen Tellerrandes hört die Welt auf (sind es denn alles! Flat-earthler dort drüben??).... Bei Jeppesen konnte man eine Frankfurter Nummer anrufen und erhielt - manchmal in deutsch, gelegentlich in mit russischem Akzent angehauchten Englisch - einen zumeist sehr guten Service. Ganz früher konnte man auch in Sachsenhausen in den 5. Stock fahren und persönlich bei Jeppesen reinschneien.
NACHTRAG: Richtig geil fand ich auch die Einladung von Jeppesen nach Egelsbach. Ob -und falls ja- Foreflight auch mal einladen wird? Womöglich nach Peterborough in New Jersey oder so, weil das noch innerhalb des Suppentellers liegt?
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