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21. November 2011: Von Frank Naumann an Uwe Kaffka
Nur was ich nicht verstehe, warum soll es gleich Schulung sein wenn nicht der PIC steuert. Steht doch in der LuftVO§2
das der PIC nicht steuern muss (s. Absatz1) .
Ein PIC als PNF im Ein-Mann-Cockpit? Meines Wissens wird ein Copilot als PF nur anerkannt, wenn für den Flug auch zwei Piloten vorgeschrieben sind. Für einen VFR-Flug in einem Echo-Klasse-Flieger ist das nicht der Fall.
Soweit ich weiss können sich nach FAA Lizenzierte sich Piloten beide die Flugstunde eintragen. Vielleicht wäre es ja nach deutschem Recht auch gegangen.
Das geht auch nach deutschem Recht, aber eben nur unter IFR, weil dann gesetzlich zwei Piloten vorgeschrieben sind (siehe §32 Abs. 2 LuftBO).
Viele Grüße
Frank
21. November 2011: Von Peter Luthaus an Frank Naumann
Hallo,
meines Wissens steht es nirgends geschrieben, dass ich ein Flugzeug mit einer MINDESTbesatzung 1 nicht mit 2 Personen Besatzung betreiben kann, selbst wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Laut JAR-FCL (Deutsch) muss aber das weitere Besatzungsmitglied entsprechend lizensiert sein. Das legt auch RA Hirsch in seinem Artikel bei German Aviation News so aus, die Begründung siehe dort. Also ist der Flug meiner Ansicht nach legal, wenn die Rollenverteilung vor dem Start geklärt ist und beide Besatzungsmitglieder lizensiert sind. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn es mir jemand rechtlich belegen kann.
Grüße,
Peter
21. November 2011: Von Frank Naumann an Peter Luthaus

Zur Rechtfertigung dafür, den Kopiloten in Echo-Klasse-Fliegern luftrechtlich zum Passagier zu degradieren, verweisen die Behörden gern auf JAR-FCL 1.080 (c) (2):

"Der Inhaber einer Pilotenlizenz, der einen Pilotensitz als Kopilot einnimmt, kann alle Flugzeiten auf Flugzeugen, für die ... eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, unter Flugzeit als Kopilot eintragen."

Frei nach dem Motto: wenn man's nicht ins Flugbuch schreiben darf, zählts auch im Flugzeug nicht.


21. November 2011: Von RotorHead an Frank Naumann
Nur weil man eine Flugzeit nicht als Kopilot loggen darf (geht nur bei vorgeschriebenem Mulit-Pilot-Betrieb und ist dann auch ein Muss) heißt das noch lange nicht, dass es keinen zweiten Piloten oder noch andere Crew Members geben darf.

Umgekehr gibt es auch diverse Fälle, in denen beide Piloten PIC-Zeit loggen dürfen, obwohl es nur einen tatsächlichen PIC gibt.

Das Loggen von Flugzeit gehört zur Lizenzierung (JAR-FCL bzw. LuftPersV) und hat mit der LuftVO nichts zu tun. Wenn der Halter den rechts sitzenden (von lizenzierten zwei) Piloten zum PIC bestimmt, dann ist das so. Da gibt es kein "wenn" und "aber".
22. November 2011: Von Frank Naumann an RotorHead
Da sind wir völlig einer Meinung. Natürlich heißt "Mindestflugbesatzung" nicht, daß man nicht mehr als das geforderte Minimum an Bord haben darf. In der Praxis wird das erfahrungsgemäß aber meist ignoriert und alles, was über die gesetzliche Mindestbesatzung hinausgeht, als Passagier betrachtet. Recht haben und Recht bekommen sind hier - wie so oft - zweierlei Paar Schuh.
22. November 2011: Von  an Frank Naumann
Es werden ja auch PAY1 und PAY3 so Beech 200/350 gewerblich betrieben obwohl diese Flieger Ein-Mann-Cockpit laut Handbuch sind. Und bei Piloten sind voll lizensiert. Einer hat halt mehr Erfahrung und ist sowas wie ein CPR. und der andere ist dann Co und schreibt so die Stunden auf...
22. November 2011: Von joy ride an 
das sind hauptsächlich IFR flüge, gewerblich. dabei schreibt nicht das POH die 2 piloten vor, sondern JAR OPS.
in obigem fall gings um VFR, nichtgewerblich.

trotzdem wärs interessant zu erfahren, wie der co die zeit genau logged (PICUS, Co, LMCC, ...?). und wenn dann VFR geflogen wird (um zb airwaygebühren zu sparen), ändert sich was?

22. November 2011: Von Intrepid an joy ride
Das Luftfahrtunternehmen muss ein Betriebshandbuch vorlegen, welches von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Und wenn dort zwei Piloten bei IFR drin stehen, dann gehören auch zwei Piloten ins Cockpit. Beide schreiben ihre Zeiten gemäß ihren Aufgaben.


In der Öffentlichkeit schwarz auf weiß zum IFR in IMC außerhalb einer Ausbildungseinrichtung und ohne Schülermeldung (bis letztes Jahr musste für den erstmaligen Erwerb der IR-Berechtigung der gleiche Umfang abgehandelt werden wie zum Lizenzerwerb, ich weiß nicht, wie das aktuell ist) in der Konstellation rechts der Lehrer und links ein nicht berechtigter Pilot aufzufordern halte ich für sehr gewagt. Auf der sicheren Seite ist, wer zur Ausbildung gemeldet ist. Es gibt keine Pflicht, eine Prüfung zu machen. Man darf auch nach ein paar Stunden die Ausbildung abbrechen oder unterbrechen.

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