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21. November 2011: Von Frank Naumann an Peter Luthaus

Zur Rechtfertigung dafür, den Kopiloten in Echo-Klasse-Fliegern luftrechtlich zum Passagier zu degradieren, verweisen die Behörden gern auf JAR-FCL 1.080 (c) (2):

"Der Inhaber einer Pilotenlizenz, der einen Pilotensitz als Kopilot einnimmt, kann alle Flugzeiten auf Flugzeugen, für die ... eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, unter Flugzeit als Kopilot eintragen."

Frei nach dem Motto: wenn man's nicht ins Flugbuch schreiben darf, zählts auch im Flugzeug nicht.



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