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21. November 2011: Von Peter Luthaus an Frank Naumann
Hallo,
meines Wissens steht es nirgends geschrieben, dass ich ein Flugzeug mit einer MINDESTbesatzung 1 nicht mit 2 Personen Besatzung betreiben kann, selbst wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Laut JAR-FCL (Deutsch) muss aber das weitere Besatzungsmitglied entsprechend lizensiert sein. Das legt auch RA Hirsch in seinem Artikel bei German Aviation News so aus, die Begründung siehe dort. Also ist der Flug meiner Ansicht nach legal, wenn die Rollenverteilung vor dem Start geklärt ist und beide Besatzungsmitglieder lizensiert sind. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn es mir jemand rechtlich belegen kann.
Grüße,
Peter
21. November 2011: Von Frank Naumann an Peter Luthaus

Zur Rechtfertigung dafür, den Kopiloten in Echo-Klasse-Fliegern luftrechtlich zum Passagier zu degradieren, verweisen die Behörden gern auf JAR-FCL 1.080 (c) (2):

"Der Inhaber einer Pilotenlizenz, der einen Pilotensitz als Kopilot einnimmt, kann alle Flugzeiten auf Flugzeugen, für die ... eine Mindestflugbesatzung von zwei Piloten vorgeschrieben ist, unter Flugzeit als Kopilot eintragen."

Frei nach dem Motto: wenn man's nicht ins Flugbuch schreiben darf, zählts auch im Flugzeug nicht.



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