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109 Beiträge Seite 1 von 5

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20. März 2020: Von Heinz ZIMMER an Alexander Callidus

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

aktueller Gesetzestext Bayern

20. März 2020: Von TH0MAS N02N an Heinz ZIMMER Bewertung: +2.00 [2]

4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

5. Triftige Gründe sind insbesondere:

...

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

-------------------------------

Auch hier gehts wieder mal darum, Partys, Corona-Partys etc zu unterbinden. Aktuell sinnvoll.

Den Verbot des Fluges solo oder mit Familienangehörigen kann ich hier auch nicht herauslesen und dieser ist sowohl epidemiologisch und m.E. auch "solidarisch" nicht geboten.

Übertragung lt. RKI durch ganz überwiegend durch Aerosol. "Schmierinfektionen sind denkbar aber nicht berichtet". Nach gechartertem Lfz ggf. wie üblich :-)) gründlich die Hände waschen.

PS: Wenn die Bevölkerung unter Corona-Party eine Party mit 2 Meter Abstand assoziieren würde wäre schon viel erreicht.

20. März 2020: Von Wolff E. an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Ich sehe da keine Chance, fliegen zu gehen. Es heißt, man soll grundsätzlich erst mal in der Wohnung bleiben. Ausnahmen sind Sport und Bewegung. Fliegen ist zwar Luftsport, aber dann doch "sehr dünn" als Begründung....

21. März 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Wolff E. Bewertung: +5.00 [5]

Da ist er wieder, der alte Konflikt um Verbote. Was hat Vorrang, das Verbot als solches, oder das Ziel, das mit ihm erreicht werden soll? Beamte oder Bürger, Paragrafen oder Tatsachen, wer zieht wohl den Kürzeren?

Auf unserem Flugplatz kann ich - unter meinen tatsächlichen Betriebsumständen - problemlos 20 Meter Abstand zu Mitbürgern garantieren. Wenn ich mir speziell Mühe gebe auch 50 Meter.

21. März 2020: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Die Verordnung gibt kein Verbot des Fliegens her und das wäre auch nicht mit den Zielen der Verordnung begründbar.

Das "stay home" ist eine sichere Vereinfachung für die einfacheren Gemüter. Das ist wie "fliege nicht" um die Flugsicherheit zu erhöhen.

21. März 2020: Von Chris _____ an Achim H.

Interessant. Und meine Basis ist ein Sonderlandeplatz, damit "Sportstätte" und als solche geschlossen...

21. März 2020: Von Stefan Jaudas an TH0MAS N02N Bewertung: +2.00 [2]

... ich habe mir gestern gedacht, als ich die Nachrichten gesehen habe mit den Gestrandeten in den Urlaubsländern:

  • Angst vor Corona, aber die stehen da am Flughafen in der Abflughalle wie die Sardinen in der Dose.
  • Angst vor Corona, aber die stehen da am Flughafen in der Abflughalle mit einer kräftigen Klimaanlage. Sind ja doch eher heiße Länder. Ob die Filter dort Viren filtern? Oder zumidnest kürzlich gewartet wurden?
  • Angst vor Corona, aber dringend für 3-10 Stunden in ein vollbesetztes Flugzeug steigen wollen. Mit einer Klimaanlage, die bei einem Nussallergiker in der 48F einen Anfall auslösen kann, wenn der Passagier in der First auf Platz 1C eine Tüte Erdnüsse aufreißt ...

Wenn da nur ein einziger dabei ist ...

21. März 2020: Von Stefan Jaudas an Chris _____

... was ist denn nun juristisch gesehen eine "Sportstätte"? Ich habe da bisher keine Definition gefunden. Nur ein paar Verweise auf Sportstättenförderung. Was aber wieder ein ganz anderes Thema ist.

Wenn es Stätten sind, an denen Sport getrieben wird, naja. Das geht dann vom hochkontaktigen Bundesligastadion über die Vereinsporthallen mit oder ohne Trbüne bis hin zum Waldweg zum Joggen oder Radweg. Auch der Golfplatz oder der Tennisplatz ist ja jetzt nicht per se eine Sache, in der die Leute in engen Trauben aufeinanderhocken.

21. März 2020: Von ch ess an Chris _____

Dito. Und wurde wohl mit dem Landratsamt ausführlich besprochen. Dieses ist sich nicht sicher aber vermutet das stark so.

Man zögert, dass zur Infrastruktur zu erklären.

Aus der Staatskanzlei bekomme ich derzeit keine Antwort.

Als verantwortlicher Betreiber geht man auf die sichere Seite und macht zu (nicht schön, aber ich verstehe bei der Info den Vorstand, der das macht).

...

Die Zielgenauigkeit der Massnahmen ist genauso, wie man das bei einem Schnellschuss erwarten kann. Aber manche Politiker müssen sich ja profilieren und mit Aktionismus glänzen.

Und die Medien vereinfachen dann nochmal und dann wird aus Beschränkungen eine Sperre und ein man muss daheimbleiben. Das Corona greift anscheinend aus der Ferne direkt den Verstand an, auch ohne Infektionsnachweis ;-) (*Meckermodus aus*)

21. März 2020: Von ch ess an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]

Alle Einrichtungen die primär der Sport- oder Freizeitgestaltung dienen,

d.h. nicht Teil der Infrastruktur sind, die zur Lebensführung notwendig ist,

sind geschlossen.

Es ist keine positiv, sondern eine Negativdefinition. Und daher tun sich die Sonderlandeplätze schwer. Mit PPR dürfen gewerbliche Flüge wohl durchgeführt werden - bei uns Wartungsüberstellungen oder Testflüge des ansässigen Betriebes...

21. März 2020: Von ch ess an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

...Wolff, wenn Du Deine weiter weg wohnenden Eltern besuchen willst/musst, ist Fliegen sicher vertretbar (war bei mir am Montag so).

Nur leider ist mein Platz jetzt als Sonderlandeplatz zu...

21. März 2020: Von Lutz D. an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]

Bitte keine Fake News verbreiten. Es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, dass SARS-COV-2 die HEPA Filter einer Flugzeugklimaanlage überlebt. Bei reinen Umwälzern mag das anders sein. Ich verweise nochmal auf die Diskussion über die Übertragungswege und Tröpfchengrösse.

21. März 2020: Von TH0MAS N02N an Chris _____

Interessant. Und meine Basis ist ein Sonderlandeplatz, damit "Sportstätte" und als solche geschlossen...

Das ist eine Anweisung des BWLV (Baden-Württembergischen Luftsportverbandes) in Auslegung von §4 Abs.1. Satz 5 der Verordnung:

"Untersagt bis zum 19.4. der Betrieb von Einrichtungen...alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessclubs sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen"

Der BWLV legt das dann so aus:


"...u.E. eindeutig (!) dass unter die Regelung...diejenigen Flugplätze fallen, wleche ausschließlich von gemeinnützigen Vereinen in Halterschaft zum Zwecke der Durchführung des (Vereins)-Luftsports betrieben werden"

Das sind ja der Regel Sonderlandeplätze. Die Auslegung kann ich so nicht nachvollziehen, und ob das epidemiologisch sinnvoll ist...hängt davon ab wie der Flugbetrieb gestaltet wird. M.E. kann man den jungen Leuten jedenfalls auf dem Flugplatz die neuen Abstandsregeln beibringen, und auch warum die sinnvoll sind. Winden- und F-Schleppbetrieb sollte jedenfalls machbar sein. Ob es auch psychisch sinnvoll ist die gesamten Sozialkontakte und Beschäftigungstrukturen etc so herabzufahren bezweifle ich. Denn das geht noch länger so!

Die Entscheidung ist allenfalls politisch verständlich: Wenn nämlich ein Verein auf einmal als Virenschleuder identifiziert wird, weil sich keiner an die Abstandsregeln hält ist die Presse nicht gut. Und darum wird es gehen.

21. März 2020: Von Wolff E. an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Viele Verkehrslandeplaetze haben noch auf. Wollen wir hoffen, das es so bleibt. Morgen wissen wir mehr....

21. März 2020: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke nicht, dass wir morgen mehr wissen. Das ist alles Landes- bzw. Kommunalrecht.

In Bayern würde ich sagen, dass man noch fliegen darf. In dem FAQ kann man m.E. "Pferd" durch "Cessna" ersetzen. Das meine ich jetzt nicht ironisch. Bei mir in BaWü gibt es keine Einschränkung, außer dass ich alleine bzw. mit Mitgliedern meines Haushaltes fliegen muss.




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21. März 2020: Von Chris _____ an Achim H.

"Liegt der Stall nicht auf dem eigenen Anwesen, darf man zum Tier, um es zu versorgen"

-->

"Liegt der Hangar nicht auf dem eigenen Anwesen, darf man zum Flugzeug, um es zu versorgen"

...unter "Versorgen" würde ich maximal verstehen "warten", "reparieren", vielleicht auch mal den Motor laufen lassen, um Korrosion vorzubeugen. Aber Fliegen?

21. März 2020: Von Chris _____ an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

diejenigen Flugplätze fallen, wleche ausschließlich von gemeinnützigen Vereinen in Halterschaft zum Zwecke der Durchführung des (Vereins)-Luftsports betrieben werden

gemeinnütziger Verein in Halterschaft - CHECK

zum Zweck der Durchführung des Luftsports - CHECK

Aber doch nicht AUSSCHLIESSLICH!

Es gibt ja auch Einsteller, die ihr eigenes Flugzeug im Hangar des Sonderlandeplatzes stehen haben. Und es gibt Piloten, die nicht "Luftsport" betreiben sondern von A nach B fliegen.

Naja, Widerspruch ist zwecklos.

21. März 2020: Von Daniel K. an TH0MAS N02N Bewertung: +2.67 [4]

Wie soll ich meinem 9 jährigen Patenkind erklären, dass er nicht zu seinem Leichtathletik Training darf, aber ich gehe jetzt zu meinem Flugverein? Nee, hier muss man jetzt aus meiner Sicht solidarisch sein. Hobby ist Hobby und gleich ist gleich. Lediglich Tiere (zu Reitsport) würde ich etwas aufgrund der Fürsorgepflicht herausnehmen. Auch Flüge aus dringenden Transportgründem würde ich heraus nehmen, aber sonst? Es gilt doch auch ein wenig, dass wir als GA beweisen, ein normaler Teil der Gesellschaft zu sein und nicht die abgehobenen Reichen, für die eigene Regeln gelten.

21. März 2020: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +7.00 [7]

..unter "Versorgen" würde ich maximal verstehen "warten", "reparieren", vielleicht auch mal den Motor laufen lassen, um Korrosion vorzubeugen. Aber Fliegen?

Der zweite FAQ-Eintrag ist hier heranzuziehen. "Darf man reiten?". Das ist nicht zur Versorgung des Pferdes notwendig. Man muss dafür jedoch auch zum Pferd anreisen, auch wenn es nicht mit einer Versorgung koinzidiert (z.B. ist die Versorgung durch den Reitstall gewährleistet).

Sehe keinen Grund, nicht dem solitären Flugsport nachzugehen. Cubs in 500ft AGL können den gelangweilten Leuten ja auch eine kleine Freude bereiten ;-)

Würde die Bundesregierung nicht wollen, dass wir fliegen, gäbe es ein NOTAM mit Schließung des Luftraums (Bundesrecht). Würde ein Bundesland nicht wollen, gäbe es eine Anweisung der Regierungspräsidien an die Flugplätze. Gibt es aber nicht.

Es geht hier nicht um Selbstkasteiung und Überbietungswettbewerb in Verzicht. Es geht darum, eine Übertragungskette zu unterbrechen. Die Regierung sagt uns jeweils welche Freiheiten noch da sind und ich sehe keinen Grund, diese nicht auszunutzen. Das hat übrigens auch etwas damit zu tun, die Wirtschaft noch am Laufen zu halten. Normalerweise kochen wir nur selbst aber wir haben beschlossen, jetzt nur noch take away zu machen. Die Supermärkte haben keine Einbußen durch Corona, die Gastronomie jedoch schon, also kann ich die jetzt etwas unterstützen. Genauso stellt Fliegen eine wirtschaftsrelevante Aktivität dar.

21. März 2020: Von Chris _____ an Achim H.

Stimme zu. Allerdings fallen auch für dich eine Menge Flugziele weg.

21. März 2020: Von Chris _____ an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

man jetzt aus meiner Sicht solidarisch sein. Hobby ist Hobby und gleich ist gleich

Das sehe ich komplett anders. Es geht (eigentlich) nicht um Hobby vs Nichthobby, sondern um Ansteckungsgefahr oder nicht.

Wird nur so ausgelegt.

So, jetzt gehe ich zum Baumarkt. Muss Ersatzteil für kaputte Duscharmatur besorgen. Mal sehen, ob der offen ist...

21. März 2020: Von Eric Frenken an Daniel K.

Genau aus den Gründen ist unser Platz nun geschlossen. Gemeinsam stark machen und sich solidarisch erklären, ist das Gebot der Stunde.

Aber was gilt schon unser Platz. Ein kleiner Sonderlandeplatz nur mit Mickeys und Rrrrrotaxen. ;-)

Eric

21. März 2020: Von Lui ____ an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Ich glaube das ist ein sehr guter Beitrag. Ich weiß hier sind die Meinungen sicher (wie mittlerweile bei irgendwie allem) komplett gespalten und konträr.

Übertragungsketten unterbrechen und einschränken was SINN macht - aber aus übereilter "Solidarität" nicht mehr alleine vor die Tür zum Joggen weil der Kumpel auch nicht mehr in "seine Bierhalle kann" - ich weiß nicht.

So wie viele Menschen (inkl. Politik) sicher etwas träge waren auf die COVID19 Ansteckungssituation zu reagieren (surprise, surprise), so wird das in 2 Monaten sicher ähnlich sein wenn dann die wirtschaftlichen Auswirkungen sichtbar werden. Eine Rezession senkt Lebenserwartung genauso und kostet ebenso Leben. Der Süden Europas hat sich von der letzten Finanzkrise nie erholt, die Regierungen haben nach der Flüchtlingskrise in den meisten Ländern einen Rechtsruck gemacht - wie wird das aussehen wenn wir eine weitere Wirtschaftskrise haben in der Deutschland nicht zu seiner "alten wirtschaftlichen Stärke zurück kehrt"?

Genauso wie wir Übertragungsketten unterbrechen müssen sollten wir den Konsum soweit aufrecht erhalten wie möglich und vertretbar (über das Toilettenpapier hinaus, das natürlich niemand zu Hause hortet...).

Wir hatten auch in der Gesellschaft eine derartige Situation lange nicht. Ich und meine Mitarbeiter sind bereits seit 4 Wochen im HomeOffice und ich kann sagen: das wird in einigen Wochen zu ganz schön seltsamen Situationen in der Bevölkerung führen wenn Leute keinen Ausgleich (gerade in der Freizeit) haben. Manche Menschen überfordert 6 Wochen Doomsday und die ständige Sorge um Job und Familie (verständlicherweise).

21. März 2020: Von Norbert S. an Daniel K. Bewertung: +4.00 [4]

Zitat "Es gilt doch auch ein wenig, dass wir als GA beweisen, ein normaler Teil der Gesellschaft zu sein"

Hä? Wie bitte? Zwei Meter Abstand halten - keine Menschenansammlungen etc. sollte reichen.

Vorauseilender Gehorsam oder Anbiedern in Bezug auf Mitmenschen, die Klopapier horten, kommt mir nicht in den Sinn !

21. März 2020: Von Eric Frenken an Norbert S.

Norbert,

Du verwechselst vorauseilenden Gehorsam mit Solidarität. Willst Du damit Deine Aktivitäten rechtfertigen?


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