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21. März 2020: Von Norbert S. an Daniel K. Bewertung: +4.00 [4]

Zitat "Es gilt doch auch ein wenig, dass wir als GA beweisen, ein normaler Teil der Gesellschaft zu sein"

Hä? Wie bitte? Zwei Meter Abstand halten - keine Menschenansammlungen etc. sollte reichen.

Vorauseilender Gehorsam oder Anbiedern in Bezug auf Mitmenschen, die Klopapier horten, kommt mir nicht in den Sinn !

21. März 2020: Von Eric Frenken an Norbert S.

Norbert,

Du verwechselst vorauseilenden Gehorsam mit Solidarität. Willst Du damit Deine Aktivitäten rechtfertigen?

21. März 2020: Von Norbert S. an Eric Frenken Bewertung: +3.67 [4]

Man muss niemandem beweisen, normaler Teil der Gesellschaft zu sein. Was heißt das überhaupt?

Sich schämen müssen, weil andere denken könnten, man sei reich und deshalb in der Lage zu fliegen? Das verstehe ich unter (fast schon sozialistischen) vorauseilendem Gehorsam. Solidarität ist was anderes.

Ich fliege zur Zeit nicht, weil ich nicht von A nach B (z.B. Ausland) fliegen kann, so wie ich mit einem Auto von A nach B fahre. Ich betreibe auch keinen Flugsport, ganz im Gegenteil, ich will ihn vermeiden - Flugsport, dieses Attribut können höchstens Leistungssegelflieger oder Kunstflieger für sich in Anspruch nehmen, nicht diejenigen, die nur Subventionen und Steuerermäßigungen wollen, oder die mit einer C172 von Mannheim nach Worms fliegen.

Unsolidarisch sind übrigens unsere Pilotenfreunde auf diesen Sonderlandeplätzen, die keine Fremden bei sich landen lassen aber selbst überall (auf jedem Verkehrslandeplatz) landen wollen.

21. März 2020: Von Eric Frenken an Norbert S.

Norbert,

ich verstehe Deinen Punkt, habe aber eine andere Meinung dazu.

Was ich nicht verstehe ist Deine Aussage bzgl. Sonderlandeplätzen. Von mir aus kannst Du auf unserem Sonderlandeplatz landen. Falls Du etwas schwereres als ein UL fliegst, wird aber unsere Bezirksregierung etwas dagegen haben.

Was ich damit sagen will, sind Dir viele Sonderlandeplätze bekannt, die Dich auf ihrem Platz nicht landen lassen, obwohl Du es von der Platzzulassung her dürftest? Ich kenne kaum welche, vielleicht sind sie mir aber auch unbekannt.

21. März 2020: Von Norbert S. an Eric Frenken

Betriebsvereinbarungen werden doch zwischen der Bezirksregierung und dem Landeplatzbetreiber, respektive der Kommune verhandelt.

Wenn auswärtige Flugzeuge dann keine Chance mehr haben, dort zu landen, sind sie schlecht verhandelt. Der Platzbetreiber ging meistens den Weg des geringsten Widerstandes bei der Beschränkung von Flugbewegungen. Er leidet nicht darunter, da die Platzhirsche des Vereins ja weiterhin nicht limitiert sind und fast überall hin fliegen können.

Vereinbarungen und Auflagen von oft willkürlich handelnden Behörden können auch mal angefochten werden.

Alles würde anders aussehen, wenn die Flugzeuge solcher Vereine anderswo eben solchen Limitierungen ausgesetzt wären. Mir würde es weniger gefallen, da Freizügigkeit eigentlich das positive Wesen der Fliegerei darstellt.

22. März 2020: Von Eric Frenken an Norbert S.

Betriebs"vereinbarung" ist eine nette Umschreibung einer Platzzulassung. Habt Ihr auf Eurem Platz eine Vereinbarung mit der Bezirksregierung getroffen? Das glaube ich kaum. Unterm Strich hat Euch die Bezirksregierung genau gesagt, was geht und was nicht. So war's zumindest bei uns. Ansonsten bist Du herzlich eingeladen, Dir eine Ausnahmegenehmigung zur Landung auf unserem Platz einzuholen. Du scheinst den Disput mit den Behörden ja nicht zu scheuen und scheinst auch über genügend Zeit dafür zu verfügen.

Übrigens, unsere Graspiste ist fette 280m lang. Good luck!


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