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21. März 2020: Von Eric Frenken an Norbert S.

Norbert,

ich verstehe Deinen Punkt, habe aber eine andere Meinung dazu.

Was ich nicht verstehe ist Deine Aussage bzgl. Sonderlandeplätzen. Von mir aus kannst Du auf unserem Sonderlandeplatz landen. Falls Du etwas schwereres als ein UL fliegst, wird aber unsere Bezirksregierung etwas dagegen haben.

Was ich damit sagen will, sind Dir viele Sonderlandeplätze bekannt, die Dich auf ihrem Platz nicht landen lassen, obwohl Du es von der Platzzulassung her dürftest? Ich kenne kaum welche, vielleicht sind sie mir aber auch unbekannt.

21. März 2020: Von Norbert S. an Eric Frenken

Betriebsvereinbarungen werden doch zwischen der Bezirksregierung und dem Landeplatzbetreiber, respektive der Kommune verhandelt.

Wenn auswärtige Flugzeuge dann keine Chance mehr haben, dort zu landen, sind sie schlecht verhandelt. Der Platzbetreiber ging meistens den Weg des geringsten Widerstandes bei der Beschränkung von Flugbewegungen. Er leidet nicht darunter, da die Platzhirsche des Vereins ja weiterhin nicht limitiert sind und fast überall hin fliegen können.

Vereinbarungen und Auflagen von oft willkürlich handelnden Behörden können auch mal angefochten werden.

Alles würde anders aussehen, wenn die Flugzeuge solcher Vereine anderswo eben solchen Limitierungen ausgesetzt wären. Mir würde es weniger gefallen, da Freizügigkeit eigentlich das positive Wesen der Fliegerei darstellt.

22. März 2020: Von Eric Frenken an Norbert S.

Betriebs"vereinbarung" ist eine nette Umschreibung einer Platzzulassung. Habt Ihr auf Eurem Platz eine Vereinbarung mit der Bezirksregierung getroffen? Das glaube ich kaum. Unterm Strich hat Euch die Bezirksregierung genau gesagt, was geht und was nicht. So war's zumindest bei uns. Ansonsten bist Du herzlich eingeladen, Dir eine Ausnahmegenehmigung zur Landung auf unserem Platz einzuholen. Du scheinst den Disput mit den Behörden ja nicht zu scheuen und scheinst auch über genügend Zeit dafür zu verfügen.

Übrigens, unsere Graspiste ist fette 280m lang. Good luck!


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