Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
2020,03,20,22,2848595
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  109 Beiträge Seite 5 von 5

 1 2 3 4 5 

25. März 2020: Von Stefan Jaudas an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

... ein Rückenflugsimulator! ;-)

9. April 2020: Von Michael Geringer an TH0MAS N02N

Laut Flughafenpolizei Augsburg, mit der ich eben telefoniert habe, sind Privatflüge (nicht Geschäftsflüge) vom Luftamt Süd derzeit untersagt.

Weiß jemand was darüber?

lgm

9. April 2020: Von Tobias Schnell an Michael Geringer
9. April 2020: Von Michael Geringer an Tobias Schnell

Danke.

9. April 2020: Von Alexander Callidus an Michael Geringer

Update: es gibt nichts Gutes, außer man... hier die Allgemeinverfügungen für Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen.

Fazit: man darf dort zu zweit auf die Straße und sich frei bewegen.

9. April 2020: Von Stefan W. an Michael Geringer Bewertung: +1.00 [1]

Ein Privatflug wäre z.B. auch ein Werkstattflug. Der ist natürlich erlaubt.

9. April 2020: Von Peter Schneider an Stefan W.

...wenn er geschäftlicher Natur ist.

9. April 2020: Von TH0MAS N02N an Peter Schneider Bewertung: +2.00 [2]

Das Problem ist, daß eine Verordnung, wenn Sie erlassen ist, nach Wortlaut und nicht nach Sinngehalt ausgelegt wird.

Der Sinngehalt ist: haltet Abstand, und zwar so viel wie möglich.

Wer zu Flugplatz läuft, fährt oder radelt und sich dann in den Flieger setzt schadet niemandem.

Genausowenig, wie jemand der auf öffentlichem oder nichtöffentlichem Tennisplatz Tennis spielt, auf Spielplatz spielt (auf der Wiese nebendran ist der Aufenthalt erlaubt) , Motorrad fährt etc etc.

Aber wie gesagt: ist so eine VO erst mal in der Welt, wird sie nach Wort- und nicht nach Sinngehalt umgesetzt, was anderes kann die Exekutive nicht. Und daß der VO-geber nicht jeden Ausnahme-Tatbestand reinschreiben konnte ist auch klar. Deshalb: Hirn einschalten.

Aber sehen wir es mal positiv: Es erfolgte Befristung bis 19.4.2020....Besser als beim Soli :-))

18. April 2020: Von Alexander Callidus an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

  109 Beiträge Seite 5 von 5

 1 2 3 4 5 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang