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Wie ist es denn, wenn man nach dem Lizenztransfer (z.B. nach Österreich) eine FAA Validation machen möchte?
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Nach dem Lizenztransfer hast du eine neue Lizenz mit neuer Nummer. Der Prozess muss erneut durchlaufen werden.
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Das ist klar.
Bei mir hat die FAA leider vor ca. 8 Jahren Schwierigkeiten gemacht, weil sie die EASA-transferierte Lizenz nicht akzeptiert hat. Ich bin daraufhin wieder zum LBA zurückgegangen.
Gibt es hier im Forum jemandem, bei dem die FFA Validation auf Basis einer transferierten Lizenz funktioniert hat?
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Ja, gibt es, Matthias beispielweise.
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Aktueller Stand:
23.11.2023 Antrag auf Änderung des Zuständigkeitsstaates bei ACG
04.12.2023 LBA bittet mich selbst bei vorherigen Fliegerärzten med. Unterlagen anzufordern
22.12.2023 Konnte alle Unterlagen besorgen und habe diese ans LBA geschickt
11.04.2024 "Abschließende Bearbeitung Transfer OUT"
22.05.2024 Lt. ACG medizinischer Transfer nach AT abgeschlossen, neues Medical anbei
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Bei mir war es im November absolut kein Problem.
Inwiefern unterscheidet sich denn eine "transferierte" Lizenz von einer "nicht-transferierten"? Bzw. was war damals das Problem?
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Dass der transferiertenLizenz eine deutsche Lizenz zu Grunde lag.
Ich weiß nicht, was das Problem genau war. Laut DAC hat die FAA seinerzeit nicht verstanden, wie ein EASA Transfer läuft. Vielleicht hat auch das DAC es vermasselt.
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Aber wie hat die FAA denn überhaupt mitbekommen, dass es sich un eine transferierte Lizenz gehandelt hat? Das steht doch da nicht drauf!?
Ich kann mir nur vorstellen, dass die FAA - je nachdem was da im verification letter oder sonstigem paperwork stand - das irgendwie mit einem Validierungs-Prozess verwechselt hat. Und dann ist die Antwort natürlich nachvollziehbar: Eine Validierung kann nicht die Basis für eine weitere Validierung sein.
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Wenn es zu Missverständnissen kam, würde ich an deiner Stelle versuchen, das mit dem zuständigen FAA-Examiner am FSDO zu besprechen. Ich habe die Leute dort immer als sehr hilfsbereit erlebt, wenn man klar beschreibt, was man vor hat.
Die Tatsache, dass man freiwillig seine Lizenz aufgibt (in deinem Fall die deutsche), um die gleiche eines anderen Staates zu erhalten, dürfte wahrscheinlich außerhalb des Anforderungskataloges der normalen FAA-Prozesse liegen. Evtl. muss man auch erst deine alte Validation zurückziehen, und dann einen neuen Validation-Prozess starten.
Aber wie gesagt, sprich direkt mit den Leuten. Am besten da, wo du auch später vorstellig werden wirst.
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Ich habe jetzt mehrfach in letzter Zeit von Schwierigkeiten bei FAA Lizenzen auf der Basis transferierter EASA PPL gehört. Ich reime mir aus den Geschichten zusammen, dass es offenbar noch nicht bei allen FSDO angekommen ist, dass diese Transfers nicht mehr nur bei den ATPL sondern auch bei PPL normal werden. In zwei Fällen in meiner Umgebung musste in der FSDO erst einmal jemand gefunden werden, der das aus der ATPL Welt kennt und die haben dann den Kollegen erklärt was hier passiert.
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Das nützt nichts, wenn man gar nicht die FSDO-Ebene erreicht, weil das Problem schon vorher in Oklahoma bei der Verification auftritt.
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Hallo,
bei mir war das Anfang 2024 kein Problem.
Vom Deutschen LBA in 2019 nach Austro Control gewechselt und 2024 die notwendigen FAA Prozeduren zur Validierung durchlaufen.
Da hat niemand nach LBA oder was auch immer gefragt. Die gültige Austro Lizenz ist ohne Probleme validiert worden.
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Danke!
Bei welchem FSDO warst Du?
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Bei mir Ende 2023 ebenfalls überhaupt kein Problem. Validation bestellt mit der PDF-Kopie der Austrocontrol-Lizenz, bevor die Papierversion da war. Eine Woche später war der Verification Letter aus Oklahoma da.
Validierung dann mit dem DC FSDO.
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22.02.2025 Antrag an Austro Control gesendet
18.03.2025 Nachfrage an mich vom LBA mit Bitte um Einreichung von Unterlagen zur Komplettierung der Akte
03.09.2025 Nachricht von Austro Control - Akte ist eingetroffen
06.09.2025 Verlängerungsuntersuchung beim bisherigen Fliegerarzt und Unterlagen auf Empfehlung von Austro Control an beide Behörden
10.12.2025 Nachricht von Austro Control dass Prüfung der Akte abgeschlossen
17.12.2025 Neues Medical von Austro Control und neue Lizenz eingetroffen
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hallo frank, was das für vfr-lizens only? oder mit höherer lizenz wie ifr etc?
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Nur VFR, nix besonderes...
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Servus!
ich hänge mich hier mal mit dran. Aktuell nach EASA/LBA nur eine PPL (Ausstellung 2025), ohne IFR. Medical in Deutschland und alles clean.
Wechselgrund: offensichtlich, weitere Lizenzen in Arbeit (Übertrag FAA IR) und EASA ATPL.
14.10.25: Einreichung Transfer bei der ACG
16.10.25 (!) Anfrage LBA Mental Health Fragebogen. Postwendend digital und analog zugesendet, Eingang vom LBA bestätigt
27.11.25 Nachfrage an LBA per email um Status
01.12.25 Antwort LBA alles soweit fertig, "zur abschließenden Bearbeitung durch einen unserer medizinischen Sachverständigen bereit"
31.01.26: nochmalige Nachfrage meinerseits mit Verweis/"Androhung" § 75 VwGO
05.02.26: gleiche Antwort wie 01.12.25
Meine Frage: gibt es Tips/Erfahrungsberichte zur Untätigkeitsklageerhebung nach §75 VwGO?
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Gab es zB. in PuF, selbst gerichtliche Anordnungen werden vom LBA schlichtweg ignoriert...
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Meine Frage: gibt es Tips/Erfahrungsberichte zur Untätigkeitsklageerhebung nach §75 VwGO?
Nachdem der 3-monatige First abgelaufen war und meine Vorwarnungen seitens des LBA ignoriert wurden, habe ich damals die Klage beim VG Braunschweig eingereicht. Nachdem das VG beim LBA eine Stellungnahme zur Sache eingefordert hat, kam die Nachricht, dass die Prüfung (durch reinen Zufall) abgeschlossen ist... Ich war von VG voll begeistert. Sie haben ihre Arbeit sehr schnell und sehr professionell erledigt.
Das ist aber schon ein paar Jahre her. Wie das LBA aktuell auf Klagen reagiert, kann ich nicht sagen. Sollte dort aber noch ein Mindestmaß an Vernunft vorhanden sein, würde ich davon ausgehen, dass nach Erhalt der Klage das Transfer direkt abgeschlossen wird, um das Thema vom Tisch zu kriegen, vor allem, wenn der Fall an sich klar und einfach ist.
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Du kannst eine Kopie deiner medizinischen Unterlagen auch direkt bei der Austro Control einreichen. Es gibt meines Wissens sogar ein Urteil eines österreichischen Gerichts, wonach dir kein Nachteil entstehen darf, wenn die Behörde (LBA) nicht in der Lage oder unwillig ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
edit typo
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Ich habe mich gerade durch das ACG telefoniert und die meinten es muss von der Lizenz abgebenden Behörde kommen. Das ACG meinte aktuell bearbeiten sie Transfers aus dem August 2025, aber erst nur kommerzielle Lizenzen. PPLs haben eine geringere Priorität. Es sind "hunderte" pro Tag ;)
Gibt es dazu irgendwo Information bzw. ein Urteil?
Bzgl. der Untätigkeitsklage wäre meine Hoffnung ebenfalls das es dann auf wundersame Weise erledigt wird. Der Schriftsatz ist fertig, ich denke der wandert heute Abend ins Fax ;).
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@Georg: Erfahrung zum zeitlichen Ablauf des Transfers, evtl. hilft es abzuschätzen ob Klage lohnt:
Mitte August 25: Transfer bei Austro eingeleitet
Wenige Tage danach: Nachfrage Mental Health Fragebögen durch LBA. Eingesammelt und rund eine Woche später digital übermittelt.
Mitte Feb 26: Mail "Abschließende Bearbeitung Transfer OUT" durch LBA mit Trackingnummer für die medizinischen Unterlagen die nach Österreich gingen.
Zehn Tage später stand mein Medical Termin an. Montags bei Austro nachgefragt wohin die Unterlagen vom Fliegerarzt sollen. Dienstags kam die Antwort "Haben wir bereits transferiert und neu ausgestellt - Kopie anbei. Neues Medical bitte direkt auf die neue Lizenz schreiben und Unterlagen an uns". Jetzt warte ich nur noch auf die neue Lizenz.
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Danke...das deckt sich dann 100% mit der Aussage von der ACG gerade eben.
Würde heißen noch 2 Monate. Das war eine PPL?
Das heißt wenn es in 2 Monaten nicht erledigt ist, hat man ggf. 2 Monate verloren ;)...ich würde wirklich gerne mal mein Night Rating und IR nachtragen...aber mein Medical ist noch 2 Jahre gültig.
Auch wenn es mir für alle deutschen Steuerzahler Leid tut werde ich die Klage einreichen, dann gibt es einen weiteren Erfahrungspunkt ;)
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Bei mir hat es im Jahr 2024 dreieinhalb Monate gedauert, bis das LBA die Akte verschickt hat.
Hier ein Auszug aus dem Urteil des VwGH von 2018:
"Um ihre Entscheidung treffen zu können, hat sie sich von der bislang zuständig gewesenen Behörde die Lizenzierung und die medizinischen Berichte übermitteln zu lassen. Kommt die bislang zuständig gewesene Behörde diesem Ansinnen nicht oder nicht vollständig nach, hat das auf die Zuständigkeit jener Behörde, bei der der Hauptantrag und der Antrag auf Zuständigkeitswechsel gestellt worden ist, keinen Einfluss. Sie hat sich vielmehr mit allen zu Gebote stehenden Mitteln die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und über den Hauptantrag des Piloten zu entscheiden."
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