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Lies doch noch einmal, was ich geschrieben habe. Einige CAA's sind der Meinung, dass Dokumente nur behördlich übermittelt werden dürfen und akzeptieren keine Dokumente von Piloten oder AME's. Begründet wird dies damit, dass nur so sichergestellt werden kann, dass diese Dokumente von Assessoren des Ursprungs-CAA geprüft wurden und keine Lücken im Vergleich zu dem enthalten, was sonst bei der Behörde in der Akte liegt.
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Deine Ausführung beschreibt einige CAA. Daraus entnehme ich, dass nicht alle CAA direkte fliegerärztliche Aktenzulieferungen direkt von Piloten ablehnen.
Aus meiner Logig heraus denke ich, dass es auch um eine lückenlose fliegerärztliche Aktenlage ankomme, zusammen mit den jeweiligen ausgestellten Medicals. Ich mache für alle meine ausgestellten Medicals eine Kopie, und speichere diese ab.
Ich habe ein Schreiben von Austrokontrol bekommen, nach deren Hinweise kommt ein Lizenztransfer auch ohne vorhandenen gültigen Medical zustande:
Bei offener Verweisung/Konsultation müsste der offene Antrag auf Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis erst beim Fliegerarzt zurückgezogen werden. Dieser müsste die bereits begonnene Konsultation/Verweisung bei der zuständigen Behörde stornieren. Dann kann ein Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde gestellt werden. Bei Transferabschluss kann denn erneut ein Tauglichkeitszeugnis ( nun unter Aufsicht des neuen Lizenzstaates ) bei einem Fliegerarzt beantragt werden, dieser kann die notwendige Verweisung/Konsultation dann über die neue Behörde spielen. ( wörtlich aus dem Schreiben abgeschrieben )
Ich habe diese ausführliche Stellungnahme von Austrokontrol auch deswegen erhalten, weil ich am Vortag ein längeres und in Details verlaufende Fallschilderungen der allgemeinen Durchführungspraxis des LBA, Abteilung Flugmedizin, geschildert hatte. Deren angegebenes Argument, die flugmedizinische Akten vom LBA anzufordern, scheitert daran, dass dieses LBA diese oft nicht liefern kann, verzögert über Monate liefern kann. Ich sagte dazu, warum nicht einfach einen Schlussstrich ziehen, und flugmedizinisch komplett neu, aber auch sehr gründlich, untersuchen?
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Mal in diesem Zusammenhang eine allgemeine Fage. Mir wurde "gerüchteweise" zugetragen, dass Austro auch sowas ähnliches wir eine ZÜP für Piloten planen soll. Finde aber nichts im Internet (nur das mit dem Sicherheitsbereich auf Flughäfen und das ist überall so) , wenn dem so wäre, wäre ein Hauptgrund "hinfällig" zu Austro zu gehen. Weiß da einer mehr?
@Horst, und bitte ruf jetzt dort nicht an. Die haben genug zu tun mit "richtiger Arbeit".
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Kann aich Irland empfehlen. Ziemlich pragmatisch die Menschen. Und anrufen kann man die auch noch
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wenn dem so wäre, wäre ein Hauptgrund "hinfällig" zu Austro zu gehen
Je nachdem, was einem persönlich wichtig ist. Für mich war der Hauptgrund, dass andere CAAs im Gegensatz zum LBA funktionieren. Wenn für dich das ZÜP im Vordergrund steht, dann gibt es genug andere CAAs, wenn ACG etwas ähnliches einführen sollte.
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ZÜP haben wir jetzt auch in Österreich. Ist aber offenbar nicht so aufwändig wie in D.
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Danke Max, was wird denn da gefragt? Wäre mal interessant....
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Ist ja interessant! Bitte mal mehr Infos!
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Der Umfang ist hier beschrieben und die Übersicht findet sich hier.
Eine Zusammenfassung, wen es wie schwer trifft, gibt es auch (angehängt als PDF).
Ich interpretiere das auf die Schnelle so, dass man als Privatpilot ohne Wunsch nach einem Flughafenausweis (in Österreich) nicht davon betroffen ist.
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Hast Du zu Irland evtl. einen Ansprechpartner wegen ausflaggen?
Kostenerfahrungen?
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Einfach das Soli Formular ausfüllen(auf der IAA seite), Irland macht dann alles weitere mit dem LBA aus. Geht alles recht fix(Auf der Irland Seite!!!), beim LBA hing es dann. Hat 5 Monate gedauert bis mal einer im LBA meine Akte in die Hand nahm. Dazu ist zu sagen, ich verdiene mit der Lizenz mein Brot.
Kosten waren 540€ wenn ich mich richtig erinnere.
Gruss Tim
Www.iaa.ie
Personnel licensing->pilots and cabin crew-> change of competent authority(license transfer)
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Wenn ich die Kommentare alle so lese, stellt sich die Frage, warum in Deutschland wohnende Kandidaten für eine Pilotenlizenz nicht gleich die Pilotenausbildung im gewünschten EU Ausland macht?
Ersatzweise meine Frage, ein Kandidat schult bei einer ortsnahen deutsche Flugschule, legt die Prüfungen aber in gewünschten EU Ausland ab. Geht das, oder geht das nicht, weil die Prüfungsfrage an die Flugschule ausgerichtet und gebunden ist?
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Geht vermutlich schon, aber sehe die Zeit/Geld Ersparnis dadurch nicht
(Außer natürlich die lange Transferzeit)
Oder ich habe deine Frage falsch verstanden.
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Man kann auch die Ausbildung+Prüfung in D machen und dann direkt die Lizenz im Ausland beantragen. Dazu muss man allerdings das initial-Medical direkt für das (nicht "im") jeweilige Zielland machen, sonst ist man im deadlock...
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Ein in Deutschland wohnender deutscher möchte eine Pilotenausbildung machen. Der erste Schritt ist zum Fliegerarzt.
Nun geht der Kandidat nicht zum deutschen Fliegerarzt , sondern nach Prag, Warschau, Madrid, oder Paris. Dann erhält dieser ein Medical eines EU Mitgliedstaat. Mit dieser Medical geht der deutsche Pilotenanwärter zu einer Flugschule in Deutschland. ( betrachten wir mal diese Fallvorstellung, welche nicht üblich ist ) Kann es sein, dass die deutsche Flugschule es ablehnt, in Deutschland zu schulen, weil die flugmedizinische Eintragung nicht in Deutschland ist?
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Die deutsche Flugschule kann den Anwärter auch einfach so ablehnen. Nennt sich Vertragsfreiheit.
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Wie ich oben schrieb: Es ist nicht erforderlich, das Medical in dem Land zu machen, in dem man später die Lizenz beantragen will. Aber das Zielland muss bei der Erstuntersuchung angegeben werden, damit die Akte bei der richtigen CA angelegt wird.
Ansonsten ist man (zumindest bei einem Medical mit DE-Nummer) im oben erwähnten Deadlock, wenn man nach der Ausbildung die Lizenz in einem anderen EASA-Staat beantragen will. Man muss einen Antrag auf transfer-out der Lizenz stellen - aber es exisitiert keine Lizenz - #InfiniteLoop. Hatten wir neulich hier im Forum.
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Das war leider genau mein Fall.
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Wie ist es denn, wenn man nach dem Lizenztransfer (z.B. nach Österreich) eine FAA Validation machen möchte?
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Nach dem Lizenztransfer hast du eine neue Lizenz mit neuer Nummer. Der Prozess muss erneut durchlaufen werden.
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Das ist klar.
Bei mir hat die FAA leider vor ca. 8 Jahren Schwierigkeiten gemacht, weil sie die EASA-transferierte Lizenz nicht akzeptiert hat. Ich bin daraufhin wieder zum LBA zurückgegangen.
Gibt es hier im Forum jemandem, bei dem die FFA Validation auf Basis einer transferierten Lizenz funktioniert hat?
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Ja, gibt es, Matthias beispielweise.
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Aktueller Stand:
23.11.2023 Antrag auf Änderung des Zuständigkeitsstaates bei ACG
04.12.2023 LBA bittet mich selbst bei vorherigen Fliegerärzten med. Unterlagen anzufordern
22.12.2023 Konnte alle Unterlagen besorgen und habe diese ans LBA geschickt
11.04.2024 "Abschließende Bearbeitung Transfer OUT"
22.05.2024 Lt. ACG medizinischer Transfer nach AT abgeschlossen, neues Medical anbei
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Bei mir war es im November absolut kein Problem.
Inwiefern unterscheidet sich denn eine "transferierte" Lizenz von einer "nicht-transferierten"? Bzw. was war damals das Problem?
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