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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Juni 2024: Von Tobias Schnell an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Wie ich oben schrieb: Es ist nicht erforderlich, das Medical in dem Land zu machen, in dem man später die Lizenz beantragen will. Aber das Zielland muss bei der Erstuntersuchung angegeben werden, damit die Akte bei der richtigen CA angelegt wird.

Ansonsten ist man (zumindest bei einem Medical mit DE-Nummer) im oben erwähnten Deadlock, wenn man nach der Ausbildung die Lizenz in einem anderen EASA-Staat beantragen will. Man muss einen Antrag auf transfer-out der Lizenz stellen - aber es exisitiert keine Lizenz - #InfiniteLoop. Hatten wir neulich hier im Forum.

6. Juni 2024: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Das war leider genau mein Fall.

6. Juni 2024: Von thomas _koch an Tobias Schnell

Wie ist es denn, wenn man nach dem Lizenztransfer (z.B. nach Österreich) eine FAA Validation machen möchte?

6. Juni 2024: Von Johannes König an thomas _koch

Nach dem Lizenztransfer hast du eine neue Lizenz mit neuer Nummer. Der Prozess muss erneut durchlaufen werden.

6. Juni 2024: Von thomas _koch an Johannes König

Das ist klar.

Bei mir hat die FAA leider vor ca. 8 Jahren Schwierigkeiten gemacht, weil sie die EASA-transferierte Lizenz nicht akzeptiert hat. Ich bin daraufhin wieder zum LBA zurückgegangen.

Gibt es hier im Forum jemandem, bei dem die FFA Validation auf Basis einer transferierten Lizenz funktioniert hat?

6. Juni 2024: Von Theo Voss an thomas _koch

Ja, gibt es, Matthias beispielweise.

6. Juni 2024: Von Theo Voss an Theo Voss

Aktueller Stand:

23.11.2023 Antrag auf Änderung des Zuständigkeitsstaates bei ACG

04.12.2023 LBA bittet mich selbst bei vorherigen Fliegerärzten med. Unterlagen anzufordern

22.12.2023 Konnte alle Unterlagen besorgen und habe diese ans LBA geschickt

11.04.2024 "Abschließende Bearbeitung Transfer OUT"

22.05.2024 Lt. ACG medizinischer Transfer nach AT abgeschlossen, neues Medical anbei

6. Juni 2024: Von Matthias Reinacher an thomas _koch

Bei mir war es im November absolut kein Problem.

Inwiefern unterscheidet sich denn eine "transferierte" Lizenz von einer "nicht-transferierten"? Bzw. was war damals das Problem?

7. Juni 2024: Von thomas _koch an Matthias Reinacher

Dass der transferiertenLizenz eine deutsche Lizenz zu Grunde lag.

Ich weiß nicht, was das Problem genau war. Laut DAC hat die FAA seinerzeit nicht verstanden, wie ein EASA Transfer läuft. Vielleicht hat auch das DAC es vermasselt.

7. Juni 2024: Von Tobias Schnell an thomas _koch

Aber wie hat die FAA denn überhaupt mitbekommen, dass es sich un eine transferierte Lizenz gehandelt hat? Das steht doch da nicht drauf!?

Ich kann mir nur vorstellen, dass die FAA - je nachdem was da im verification letter oder sonstigem paperwork stand - das irgendwie mit einem Validierungs-Prozess verwechselt hat. Und dann ist die Antwort natürlich nachvollziehbar: Eine Validierung kann nicht die Basis für eine weitere Validierung sein.

7. Juni 2024: Von Johannes König an thomas _koch

Wenn es zu Missverständnissen kam, würde ich an deiner Stelle versuchen, das mit dem zuständigen FAA-Examiner am FSDO zu besprechen. Ich habe die Leute dort immer als sehr hilfsbereit erlebt, wenn man klar beschreibt, was man vor hat.

Die Tatsache, dass man freiwillig seine Lizenz aufgibt (in deinem Fall die deutsche), um die gleiche eines anderen Staates zu erhalten, dürfte wahrscheinlich außerhalb des Anforderungskataloges der normalen FAA-Prozesse liegen. Evtl. muss man auch erst deine alte Validation zurückziehen, und dann einen neuen Validation-Prozess starten.

Aber wie gesagt, sprich direkt mit den Leuten. Am besten da, wo du auch später vorstellig werden wirst.

7. Juni 2024: Von P.B. S. an Johannes König

Ich habe jetzt mehrfach in letzter Zeit von Schwierigkeiten bei FAA Lizenzen auf der Basis transferierter EASA PPL gehört. Ich reime mir aus den Geschichten zusammen, dass es offenbar noch nicht bei allen FSDO angekommen ist, dass diese Transfers nicht mehr nur bei den ATPL sondern auch bei PPL normal werden. In zwei Fällen in meiner Umgebung musste in der FSDO erst einmal jemand gefunden werden, der das aus der ATPL Welt kennt und die haben dann den Kollegen erklärt was hier passiert.

7. Juni 2024: Von thomas _koch an Johannes König

Das nützt nichts, wenn man gar nicht die FSDO-Ebene erreicht, weil das Problem schon vorher in Oklahoma bei der Verification auftritt.

7. Juni 2024: Von Bernd Roi an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

bei mir war das Anfang 2024 kein Problem.

Vom Deutschen LBA in 2019 nach Austro Control gewechselt und 2024 die notwendigen FAA Prozeduren zur Validierung durchlaufen.

Da hat niemand nach LBA oder was auch immer gefragt. Die gültige Austro Lizenz ist ohne Probleme validiert worden.

7. Juni 2024: Von thomas _koch an Bernd Roi

Danke!

Bei welchem FSDO warst Du?

7. Juni 2024: Von Matthias Reinacher an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

Bei mir Ende 2023 ebenfalls überhaupt kein Problem. Validation bestellt mit der PDF-Kopie der Austrocontrol-Lizenz, bevor die Papierversion da war. Eine Woche später war der Verification Letter aus Oklahoma da.

Validierung dann mit dem DC FSDO.

19. Dezember 2025 20:10 Uhr: Von Frank Schmitz an Theo Voss Bewertung: +8.00 [8]

22.02.2025 Antrag an Austro Control gesendet

18.03.2025 Nachfrage an mich vom LBA mit Bitte um Einreichung von Unterlagen zur Komplettierung der Akte

03.09.2025 Nachricht von Austro Control - Akte ist eingetroffen

06.09.2025 Verlängerungsuntersuchung beim bisherigen Fliegerarzt und Unterlagen auf Empfehlung von Austro Control an beide Behörden

10.12.2025 Nachricht von Austro Control dass Prüfung der Akte abgeschlossen

17.12.2025 Neues Medical von Austro Control und neue Lizenz eingetroffen

20. Dezember 2025 13:18 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Frank Schmitz

hallo frank, was das für vfr-lizens only? oder mit höherer lizenz wie ifr etc?

20. Dezember 2025 20:22 Uhr: Von Frank Schmitz an ingo fuhrmeister

Nur VFR, nix besonderes...

26. Februar 2026 08:41 Uhr: Von Georg Hansbauer an Frank Schmitz

Servus!

ich hänge mich hier mal mit dran. Aktuell nach EASA/LBA nur eine PPL (Ausstellung 2025), ohne IFR. Medical in Deutschland und alles clean.

Wechselgrund: offensichtlich, weitere Lizenzen in Arbeit (Übertrag FAA IR) und EASA ATPL.

14.10.25: Einreichung Transfer bei der ACG

16.10.25 (!) Anfrage LBA Mental Health Fragebogen. Postwendend digital und analog zugesendet, Eingang vom LBA bestätigt

27.11.25 Nachfrage an LBA per email um Status

01.12.25 Antwort LBA alles soweit fertig, "zur abschließenden Bearbeitung durch einen unserer medizinischen Sachverständigen bereit"

31.01.26: nochmalige Nachfrage meinerseits mit Verweis/"Androhung" § 75 VwGO

05.02.26: gleiche Antwort wie 01.12.25

Meine Frage: gibt es Tips/Erfahrungsberichte zur Untätigkeitsklageerhebung nach §75 VwGO?

26. Februar 2026 08:50 Uhr: Von Matthias Reinacher an Georg Hansbauer Bewertung: +1.00 [1]

Gab es zB. in PuF, selbst gerichtliche Anordnungen werden vom LBA schlichtweg ignoriert...

26. Februar 2026 09:49 Uhr: Von Yury Zaytsev an Georg Hansbauer Bewertung: +2.00 [2]

Meine Frage: gibt es Tips/Erfahrungsberichte zur Untätigkeitsklageerhebung nach §75 VwGO?

Nachdem der 3-monatige First abgelaufen war und meine Vorwarnungen seitens des LBA ignoriert wurden, habe ich damals die Klage beim VG Braunschweig eingereicht. Nachdem das VG beim LBA eine Stellungnahme zur Sache eingefordert hat, kam die Nachricht, dass die Prüfung (durch reinen Zufall) abgeschlossen ist... Ich war von VG voll begeistert. Sie haben ihre Arbeit sehr schnell und sehr professionell erledigt.

Das ist aber schon ein paar Jahre her. Wie das LBA aktuell auf Klagen reagiert, kann ich nicht sagen. Sollte dort aber noch ein Mindestmaß an Vernunft vorhanden sein, würde ich davon ausgehen, dass nach Erhalt der Klage das Transfer direkt abgeschlossen wird, um das Thema vom Tisch zu kriegen, vor allem, wenn der Fall an sich klar und einfach ist.

26. Februar 2026 09:58 Uhr: Von thomas _koch an Georg Hansbauer Bewertung: +1.00 [1]

Du kannst eine Kopie deiner medizinischen Unterlagen auch direkt bei der Austro Control einreichen. Es gibt meines Wissens sogar ein Urteil eines österreichischen Gerichts, wonach dir kein Nachteil entstehen darf, wenn die Behörde (LBA) nicht in der Lage oder unwillig ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

edit typo

26. Februar 2026 11:08 Uhr: Von Georg Hansbauer an thomas _koch Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe mich gerade durch das ACG telefoniert und die meinten es muss von der Lizenz abgebenden Behörde kommen. Das ACG meinte aktuell bearbeiten sie Transfers aus dem August 2025, aber erst nur kommerzielle Lizenzen. PPLs haben eine geringere Priorität. Es sind "hunderte" pro Tag ;)

Gibt es dazu irgendwo Information bzw. ein Urteil?

Bzgl. der Untätigkeitsklage wäre meine Hoffnung ebenfalls das es dann auf wundersame Weise erledigt wird. Der Schriftsatz ist fertig, ich denke der wandert heute Abend ins Fax ;).

26. Februar 2026 12:27 Uhr: Von Jochen H—— an Georg Hansbauer

@Georg: Erfahrung zum zeitlichen Ablauf des Transfers, evtl. hilft es abzuschätzen ob Klage lohnt:

Mitte August 25: Transfer bei Austro eingeleitet

Wenige Tage danach: Nachfrage Mental Health Fragebögen durch LBA. Eingesammelt und rund eine Woche später digital übermittelt.

Mitte Feb 26: Mail "Abschließende Bearbeitung Transfer OUT" durch LBA mit Trackingnummer für die medizinischen Unterlagen die nach Österreich gingen.

Zehn Tage später stand mein Medical Termin an. Montags bei Austro nachgefragt wohin die Unterlagen vom Fliegerarzt sollen. Dienstags kam die Antwort "Haben wir bereits transferiert und neu ausgestellt - Kopie anbei. Neues Medical bitte direkt auf die neue Lizenz schreiben und Unterlagen an uns". Jetzt warte ich nur noch auf die neue Lizenz.


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