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28. Februar 2024 09:23 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Deine Ausführung beschreibt einige CAA. Daraus entnehme ich, dass nicht alle CAA direkte fliegerärztliche Aktenzulieferungen direkt von Piloten ablehnen.

Aus meiner Logig heraus denke ich, dass es auch um eine lückenlose fliegerärztliche Aktenlage ankomme, zusammen mit den jeweiligen ausgestellten Medicals. Ich mache für alle meine ausgestellten Medicals eine Kopie, und speichere diese ab.

Ich habe ein Schreiben von Austrokontrol bekommen, nach deren Hinweise kommt ein Lizenztransfer auch ohne vorhandenen gültigen Medical zustande:

Bei offener Verweisung/Konsultation müsste der offene Antrag auf Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis erst beim Fliegerarzt zurückgezogen werden. Dieser müsste die bereits begonnene Konsultation/Verweisung bei der zuständigen Behörde stornieren. Dann kann ein Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde gestellt werden. Bei Transferabschluss kann denn erneut ein Tauglichkeitszeugnis ( nun unter Aufsicht des neuen Lizenzstaates ) bei einem Fliegerarzt beantragt werden, dieser kann die notwendige Verweisung/Konsultation dann über die neue Behörde spielen. ( wörtlich aus dem Schreiben abgeschrieben )

Ich habe diese ausführliche Stellungnahme von Austrokontrol auch deswegen erhalten, weil ich am Vortag ein längeres und in Details verlaufende Fallschilderungen der allgemeinen Durchführungspraxis des LBA, Abteilung Flugmedizin, geschildert hatte. Deren angegebenes Argument, die flugmedizinische Akten vom LBA anzufordern, scheitert daran, dass dieses LBA diese oft nicht liefern kann, verzögert über Monate liefern kann. Ich sagte dazu, warum nicht einfach einen Schlussstrich ziehen, und flugmedizinisch komplett neu, aber auch sehr gründlich, untersuchen?


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