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Sehr ärgerlich ist die Anforderung, das Flugbuch tagesaktuell zu führen. Das ist nicht realistisch, wenn man es nicht mitschleppt.
Das ist überhaupt kein Problem. Ich nutze dafür eine der vielen Flugbuch-Apps, die die Flüge in Echtzeit per GPS erfassen. Klappt super, sogar inkl. automatischer Erkennung von Touch & Gos in der Schulung.
Nach dem Flug schaue ich mir die Daten kurz an und speichere sie ab. Damit ist das Flugbuch mehr oder weniger in Echtzeit geführt. Die Cloud-Lösung unterstützt dabei die Anforderungen an ein digitales Flugbuch (Nachverfolgbarkeit von Änderungen, digitale Unterschriften von Fluglehrern, etc.).
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Welche App genau?
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Ich führe mein Flugbuch ebenfalls digital tagesaktuell nur spricht die NfL klar davon, dass das Papierbuch tagesaktuell geführt werden muss.
Die NfL ist berechtigt, da Europarecht die Implementierung der Logbuchvorschriften den Ländern überlässt. Damit hat das LBA (oder die RPs bei PPL) die Hoheit zu entscheiden.
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Tatsächlich? Hast Du eine Quelle?
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Interessant. Das heißt praktisch:
- Habe ich meine EASA-Lizenz bei AustroControl geführt, kann ich einfach via Foreflight, Achims Tabelle o.ä. digital loggen und brauche ein Papier-Logbuch höchstens aus nostalgischen Gründen.
- Habe ich meine EASA-Lizenz beim LBA, kann ich zwar den Flug selbst digital loggen, muss ihn aber spätestens abends im Hotelzimmer bzw. zuhause in mein Papier-Logbuch eintragen
Sehe ich das so korrekt?
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Tjaja, da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen. Wie sehen das die RPs eigentlich? Gibt es da schon Erfahrungwerte?
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Quelle ist die NfL:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/bereich2/sg25/nfl__2212-21.pdf
1 Zweck Bei einem Flugbuch handelt es sich um ein Dokument mit Urkundencharakter. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Form und Weise der Führung der Aufzeichnungen festzulegen und einzuhalten
4.3 Form und Weise der Flugbuchführung Alle Flüge sind in einem Flugbuch dauerhaft und unmittelbar noch am Tag des jeweiligen Fluges gemäß den Festlegungen dieses Anhangs zu dokumentieren.
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In den Begriffsbestimmungen steht nicht, daß das Flugbuch Papierform haben muß. EIn "Flugbuch" könnte dann auch eine revisionssichere Software sein.
Gibt es eigentlich schon eine Vereinigung "Juristen ohne Grenzen", die die Verwaltung mal mit ihren eigenen Waffen schlägt?
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Interessant. Das heißt praktisch:
Habe ich meine EASA-Lizenz bei AustroControl geführt, kann ich einfach via Foreflight, Achims Tabelle o.ä. digital loggen und brauche ein Papier-Logbuch höchstens aus nostalgischen Gründen. Habe ich meine EASA-Lizenz beim LBA, kann ich zwar den Flug selbst digital loggen, muss ihn aber spätestens abends im Hotelzimmer bzw. zuhause in mein Papier-Logbuch eintragen Sehe ich das so korrekt?
Ich würde das so interpretieren, aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung. Wobei auch die AustroControl bzw. der Österreichische AeroClub die von mir oben beschriebenen Anforderungen an die digitale Flugbuchführung verlangen, die aber IMHO völlig in Ordnung und nachvollziehbar sind. Einfach ein Excel oder ein PDF aus Foreflight wird vermutlich nicht ausreichen.
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Die Quelle ist FCL.050 selbst: „The pilot shall keep a reliable record […] in a form and manner established by the competent authority“
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Danke Achim/Tobias
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Zum Beispiel b4takeoff. Ist mir am liebsten, da sehr einfach. Aber auch Skydeamon, Foreflight etc. bieten diese Funktion.
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Bei B4Takeoff lese ich:
"Während einer Tagung der Vertreter der Landesluftfahrtbehörden zusammen mit dem BMVI Ende Oktober 2021 durften wir B4Takeoff vorstellen und das Produkt präsentieren. Im Rahmen dessen hat sich gezeigt, dass grundsätzlich gegen die Nutzung als elektronisches Flugbuch keine Einwände bestehen.
Wichtig: Dennoch muss sich derzeit jeder Pilot bei seiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde bezüglich der Anwendbarkeit persönlich rückversichern."
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Sehe ich das richtig, dass diese Vielspaltigkeit erst durch das AMC "gefordert" wird?
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Ja, und weiters durch das NfL.
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"Zum Beispiel b4takeoff. Ist mir am liebsten, da sehr einfach. Aber auch Skydeamon, Foreflight etc. bieten diese Funktion."
Für Skydemon jedenfalls darf das nicht als revisionssicher durchgehen: in der Windows-Version liegen die Logs unter C:\Users\Documents\Skydemon\Logs als einzelne Dateien und SD sucht sie sich für die Erstellung des Logbuchs dort und in der SD-Cloud zusammen. Die Logs selbst sind nicht verschlüsselt (vielleicht der Header, kann ich nicht ausschließen). Das wird unter Unix/iOS nicht anders sein. D.h. jeder mit genügend Energie kann sich seine Logs selbst basteln.
Natürlich ist das eine wunderbare Gedächtnisstütze und als solche wird sie vielleicht auch ein vernünftiger Kontroletti verstehen. Aber beweiskräftig???
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Hm, aber inwiefern ist denn ein handgeschriebenes Logbuch beweiskräftig? Was, außer meinem Gewissen, hindert mich dran zehn falsche Einträge für die letzte Woche zu machen?
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Was, außer meinem Gewissen, hindert mich dran zehn falsche Einträge für die letzte Woche zu machen?
Nichts. Das Argument ist immer, dass nachträgliche Modifikationen in einem gebundenen Papier-Log schwierig sind. Also z.B. wenn Du am Tag des Ablaufs Deiner Klassenberechtigung feststellst, dass Dir noch 3 PIC-Stunden fehlen und Du auf die Idee kämst, ein paar Flüge in der Vergangenheit um jeweils ein paar Minuten zu verlängern. Bei einer simplen Excel-Tabelle kein Problem.
Aber natürlich ist es auch bei einem elektronischen Format möglich, solche Änderungen glasklar und revisionssicher nachvollziehbar zu machen. Einige Anbieter leisten das heute auch schon.
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Das ist alles ziemlicher Schwachfug. Der Wahrheitsgehalt meiner Einträge hängt nicht davon ab, ob ich mit der Hand schreibe oder in den Computer eintippe. Und "revisionssicher", harhar...
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wenn Du am Tag des Ablaufs Deiner Klassenberechtigung feststellst, dass Dir noch 3 PIC-Stunden fehlen
Also vorausschauend besch*ßen.
:-)
PS. Nachträgliche Modifikationen sind in einem Papierlog relativ einfach: Zahl durchstreichen, andere Zahl danebenschreiben, fertig. Aber bestimmt verlangen die demnächst eine Blockchain (Bingo!) zur Absicherung. Man geht ja mit der Zeit :-)
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Klar sind die Modifikationen einfach. Wenn du aber wie gefordert so durchstreichst, dass man den ursprünglichen Eintrag lesen kann, könnte man durch Abgleich mit anderen Aufzeichungen (FI Flightlog, Bordbuch, Hauptflugbuch...) durchaus eine Manipulation erkennen (im Gegensatz zur Tabellenkalkulationssoftware).
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Ich will nicht inhaltlich diskutieren, was sinnvoll ist. Aber was ist an "revisionssicher" zum lachen? Meinst Du das Bestreben? Einem gewieften Hacker eh nicht gewachsen?
Achim H und Konsorten sind berufener, aber: man kann schon Software herstellen und nutzen, die Änderungen so protokolliert, daß Betupp dermaßen aufwendig wäre, daß Du stattdessen lieber ein paar Stunden SET real fliegst.
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Na klar ist das grundsätzlich möglich, sowas "revisionssicher" zu machen. Nur vollkommen pointless, weil die nachträgliche Änderung gar nicht die naheliegendste Art der Fälschung dieser "Urkunde" darstellt. Und darüber mokiere ich mich.
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weil die nachträgliche Änderung gar nicht die naheliegendste Art der Fälschung dieser "Urkunde" darstellt
Das Szenario, welches ich weiter oben beschrieben hatte, sehe ich als FI/FE ständig. Die Leute
- blicken nicht, dass SEP-Stunden für der CR-Verlängerung in den letzten 12 Monaten geflogen sein müssen, obwohl das Rating 24 Monate gilt
- übersehen, dass der Stichtag dafür das Ablaufdatum des Ratings und nicht das Datum des Übungsflugs ist
- haben nicht auf dem Schirm, dass 6 Stunden davon PIC-Time sein müssen
- haben keine 12 Landungen
- oder merken erst beim Formular ausfüllen, dass ja doch noch irgendwas fehlt
Ich weiß nicht wie oft ich schon Leute noch zum hastigen "Stundenfliegen" geschickt habe, oder den eigentlich geplanten Verlängerungs-Übungsflug spontan in eine Befähigungsüberprüfung gewandelt habe, wenn es gar keine Chance mehr auf Erfüllung der Bedingungen gab.
Wenn man da einfach nur in einer Excel-Tabelle mal eben schnell... :-) Da wäre die Versuchung bei machen schon groß.
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Tobias, mit Deiner Erfahrung stehst nicht alleine in der Gegend rum.
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